AA und Betriebsrat2009-05-12T12:12:29+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement AA und Betriebsrat

Ansicht von 7 Beiträgen – 1 bis 7 (von insgesamt 7)
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    Beiträge
  • QM-Stefan
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 649

    Hallo,

    folgendes problem:
    Ich habe im bezug auf die überwachung einer zulassung eine AA geändert bzw. erstellt.
    Für die prüfung wurde diese an die maschine angebracht. Nun meint der betriebsrat, er hätte
    vorher seine genemigung zu dieser AA geben müssen. Ich wurde auf § 90 u. 91 hingewiesen
    wonach ich eine informationspflicht gegenüber dem BR habe. Die AA sagt eigentlich nur aus,
    wie eine produktprüfung gemacht werden sollte. Argument des BR, ich würde den in der
    „Prämienvereinbarung“ beschriebenen ablauf ändern. Ich bin der meinung das hier von mir
    nur die prüfung genau beschrieben wurde – es gibt ältere unterlagen in dem diese prüfung nicht spezifiziert waren. Angeblich braucht der MA jetzt für die prüfung 1,5 std. , was aber der totale bullshit ist.
    Wie handhabt ihr das bei euch im unternehmen ?
    Über info`s bezüglich eurer vorgehensweise würde ich mich freuen.

    Schönen Gruß

    Stefan

    „Das ganze Elend kommt daher, dass die Menschen nicht zu Hause bleiben.“

    qualyman
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 2072

    Hallo QM-Stefan,

    dieses Problem stellt sich in Unternehmen immer dann, wenn der Betriebsrat der Meinung ist, über alles informiert zu werden. Besonders dann, wenn er bereits schon mal negative Erfahrungen gemacht hat und die Chemie zur GF nicht mehr gut riecht.

    Mein Tipp als Ex-BR-Qler:
    Versuche den BR mit in Dein Boot zu holen. Frage den BR, was er alles von dir als Q-ler wissen will.
    Zeige ihm aber auch auf, dass Du gegenüber dem BR keinerlei Anzeigepflicht hast.
    Natürlich musst Du darauf achten, dass Du keine Standards (Zeitvorgaben) veränderst.

    Am besten, Du lädst den kompl. BR mal für 2 Stunden zu einer Q-Kundgebung ein und erzählst, was hinter einem QMS steht, warum Ihr ein Zertifikat braucht, und dass nicht geplant ist, an den Taktzeiten oder dergl. zu kürzen.

    „Wer nicht mit der Zeit geht, geht mit der Zeit!“

    Gute Zeit!

    Qualyman – Qualitäter aus Überzeugung und Leidenschaft, auch wenn´s mal Leiden schafft!

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    Michael
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1490

    Hallo QM-Stefan!

    Ich stimme qualyman zu, ein Problem gibt es nur dann, wenn durch die Änderung der AA, der Prüfaufwand (also die Zeit) geändert wurde und der MA mehr oder weniger Zeit benötigt. Dies müsste dann im Prämiensystem berücksichtigt werden und hier hat der BR ein Mitspracherecht.

    Gruß
    Michael

    msb
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1613

    Hallo Stefan,

    kenne dieses Problem zum Glück nicht.
    Aber ich kann nur die Vorredner bestätigen, indem du nicht den Konflikt mit dem BR suchst, sondern den Konsens.

    Die Menge an AA, die den BR betrifft, ist sicherlich klein und daher wird es hier möglich sein, ihn mit einzubinden.

    Gruß msb

    wer die Wahrheit sucht, wird sie finden

    Frank_Hergt
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1530

    Hallo Stafan!

    Habt Ihr keine Arbeitsplanung / -vorbereitung? Wenn ich eine zusätzliche Prüfung einführe, die Zeit kostet, wird sie in den Arbeitsplan eingetragen und mit den entsprechenden Zeiten hinterlegt. Wir haben keine Prämie, bei uns wird also gerne erst mal geschätzt, aber wenn wir eine hätten, wäre danach der Zeitaufnehmer fällig. Und dann kann kein Betriebsrat der Welt mehr groß was zu meckern haben.
    Wenn Du in einem Prämiensystem zusätzliche Arbeitsinhalte „erfindest“ ohne daß offiziell Zeit dafür zugestanden wird, ist klar, daß die Jungs sauer sind.

    Schöne Grüße

    Frank

    „Es ist alles gesagt – nur noch nicht von jedem.“ (Karl Valentin)

    monika.heinze
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 264

    du hast gegenüber dem Betriebsrat keine Informationspflicht, das würde ich denen mal ganz klar vorn Kopp hauen, sonst meinen die die kommen mit allem durch.

    Wenn du natürlich ne Prüfung einführst und das machste ja indem du die beschreibst ist klar das die dafür Zeit haben wollen. Ist ja auch berechtigt. Halt dumm gelaufen, wenn die vorher gemacht wurde ohne das sie im Arbeitsgang beschrieben ist. Und ich kann mir gut vorstellen das deine Beschreibung geeignet ist den Arbeitsaufwand aufzublähen. Da bleibt dir nur der Gang zur Geschäftsleitung, sie möchten den Betriebsrat über den geänderten Arbeitsablauf informieren und den Zeitnehmer bestellen, um die Prämie zu erhöhen. Genau das kommt dabei raus.

    Wie gesagt dumm gelaufen. Nächstes Mal lass son Mist.

    Monika

    QM-Stefan
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 649

    @ Monika,

    nene, die habe ja im vorfeld die prüfungen garnicht gemacht. Sie war beschrieben, und die zeit war/ist natürlich in der prämienvereinbarung schon enthalten.
    Nach weiteren gesprächen stellt sich nun heraus, dass der MA auch zum BR gehört !
    Bei allen anderen AA kam nie eine meldung, in diesem fall ist der MA selbst betroffen und da MUSS ja wohl zoff gemacht werden.
    Mal sehen wo es endet.

    Schönen Gruß

    Stefan

    „Das ganze Elend kommt daher, dass die Menschen nicht zu Hause bleiben.“

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