8.2.4.1 Requalifikationsprüfung2005-11-29T11:32:53+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement 8.2.4.1 Requalifikationsprüfung

Ansicht von 12 Beiträgen - 1 bis 12 (von insgesamt 12)
  • Autor
    Beiträge
  • ISO
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 68

    Hallo kann mir jemand INFO zukommen lassen in Bezug auf Requalifikationsprüfungen?
    – Sind Requalifikationsprüfungen nur für Automobilteile durchzuführen? ISO/TS 16949

    – Wie ist der Zeitraum zu wählen? jährlich ?

    – In welcher Form ist dies zu dokumentieren?
    In Form VDA EMPB.
    – Sind die Requalifikationsprüfungen im Produktionslenkungsplan zu dokumentieren?
    Wenn ja Wie?

    Danke im Voraus

    D.H.S

    qualyman
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 2072

    Hallo Iso,

    Requalifikatiopnsprüfungen kenne ich nur aus dem Automobilsektor (TS 16949).
    – EMPB nach VDA, incl. Überprüfung von Lebensdauer, Funktions-Prüfungen aus ES-Spezifaktion sowie weitere Forderungen des Kunden usw.
    – Verankerung der Requali im PLP mit der Art von Prüfungen, Zeitraum und Anzahl der Prüflingen (s.o.), meistens als letzter Punkt im PLP.
    – Jedes Produkt 1 x /Jahr

    Gute Zeit!

    Qualyman – Qualitäter aus Überzeugung !

    Loretta
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 724

    @ Qualyman
    …woher die Info „einmal jährlich“?

    Gruss Loretta


    Man findet oftmals mehr, als man zu finden glaubt.
    Pierre Corneille (1606 – 1684), französischer Dramatiker und Bühnendichter
    Quelle : »Polyeucte« 1,3

    QM-Dino
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1402

    Hi Loretta,

    schön dich mal wieder zu lesen.

    Dieses 1 mal jährlich hab ich mich auch gefragt, wo das herkommt. Aber, und das ist die Erfahrung die ich gemacht habe, sind das meist Kundenforderungen.

    Dino

    qualyman
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 2072

    Hi Seffe Loretta,

    QM-Dino denkt stark mit! Sind eineutige Kundenforderungen, die sogar eine jährliche Materialanalyse (Stahl und Kstst.) durch Dritte mit einschließt!
    Kommt halt auch auf die Produkte und deren Funktionen an.

    Nicht die Dinge selbst sind es, die uns ängstigen und zu schaffen machen, sondern die Bedeutung, die wir ihnen zumessen.

    Hesse

    Gute Zeit!

    Qualyman – Qualitäter aus Überzeugung !

    Michael
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1490

    Hallo ISO!

    Die Forderung 1 x jährlich für alle Produkte, kenne ich nur von einem Automobilhersteller. Die meisten geben Zeiträume von bis zu 3 Jahren an. Einige grenzen auch ein, indem sie das auf Produk- oder Artikelgruppen anwenden. Tip: Schreib doch einfach die Kunden ohne Vorgaben an und schlage einen Zeitraum von 3 Jahren vor. Viele haben das bei uns akzeptiert.
    WICHTIG: Die Requalifikationsprüfung bezieht sich auch auf eure Lieferanten. Die müssen das auch umsetzen.

    Gruß
    Michael

    QM-Dino
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1402

    Moin,

    heey Qualyman, danke für die Blumen!!

    Da geht der Tag doch gut los… ich kann DENKEN!!! Und das hab ich sogar schriftlich……

    Dino

    Carlos
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 417

    Hallo ISO,
    Laut ISO TS 16949 8.2.4.1 heisst es :
    „Alle Produkte müssen gemäss den Produktionslenkungsplänen einer vollen Mass und Funktionsprüfung, unter Berücksichtigung der anzuwendenden Kundenvorgaben für Material und Funktion, unterzogen werden.Die Ergebnisse müssen für Kundenbewertung zur Verfügung stehen.“

    In welchem Intervall diese Requalifikation erfolgen muss ist nicht definiert, man kann also diesen Intervall mit dem Kunden vereinbaren. Z.B bei DC muss diese Requalifikation gemäss Special Terms jährlich erfolgen (1 x pro Produkt).

    Dokumetiere die Requalifikation in Form eines Produkt-Prozess Audit (ist ne Mischung aus beidem) in deiner Auditplanung, im Produktionslenkungsplan wäre der falsche Ort, da dort die zu prüfenden Merkmale, Prüfintervalle, Lenkungsmethode Massnahmen etc. definiert.

    In der Auditplanung müsste es heissen:
    Requalifikation vom Produkt x am Tag x gemäss Produktionslenkungsplan x usw.

    Gruss Carlos

    QME
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 2

    Hallo,
    es ist noch kurz zu erwähnen, das es auch auf den jeweiligen Kunden ankommt. Wenn man z.B. für das hergestellte Teil alle Prüfungen (z.B. in der Serienfreigabe) durchführt und dokumentiert, dies dem Kunden bei einem Audit zeigt, kann es durchaus sein, dass der Kunde die vorgeschriebene jährliche Prüfung von 1 Jahr auf 3 Jahre verlängert, oder es wird festgelegt, dass der Kunde bei Bedarf die Dokumentationen einfordert. Mit einigen Kunden haben wir festgelegt, dass nur die wichtigen Merkmale in Form von CPk-Werten angegeben werden. Dadurch hat man nicht den jährlichen stress immer pünklich den EMPB neu zu erstellen… Um einen Kunden umzustimmen, muss man ihn oft nur fragen, wie er es selber denn durchführt (macht er alle Prüfungen in der Serienfreigabe, oder hält er sich strikt an das vorgeschriebene Jahr…?).

    Loretta
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 724

    so sehe ich das auch. Ist ja auch ne Kostenfrage… und in anderen Ländern wird das oft viel lockerer gehandhabt (warum weis ich auch nicht)
    BTW: Requalifizierungsprüfung an z.B. Biegeteilen.. Da möcht ein Auditor auch den Nachweis sehen, das das eingesetzte Mat. auch den Mat-Spez. entspricht (mal ganz davon abgesehen, dass das nach dem Umformen so eine Sache ist); Das APZ 3.b genügt ihm aber nicht; er will ne Mat-analyse.
    Gut.. ne Spectralanalyse kann ich mir grad noch vorstellen, aber ne komplette Stahlanalyse?? Ey.. die kost GELD.. Das steht doch in keinem Verhältnis mehr zu dem was der Stanz- Biegeteilehersteller damit verdient! Die stehen doch eh in ärgster Konkurenz mit dem ehemaligen Ostblock..
    Was meint Ihr?


    Man findet oftmals mehr, als man zu finden glaubt.
    Pierre Corneille (1606 – 1684), französischer Dramatiker und Bühnendichter
    Quelle : »Polyeucte« 1,3

    Maddin
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 4

    Hallo,
    zur Info: die Angabe 1 Jahr kommt z.B. aus DC Special terms 14/03 Punkt 5.6 (Seite 3)
    zur Empfehlung: Wir schreiben in das Bemerkungenfeld eines jeden EMPB-Deckblattes, dass die Unterlagen zur Requalifizierung auf Anforderung erstellt werden. Mit dem Akzeptieren des EMPB ist eine Regelung mit dem Kunden zustande gekommen zur Requalifizierung, und das ist Zert.-auditfähig.
    Gruß

    QUBEP
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 12

    Hallo ISO

    Eine Requalifikationsprüfung kann durchaus auch nach einer mit dem Kunden vereinbarten Stückzahl erfolgen. Sie ist somit nicht Zeitabhängig. Die gefertigte Stückzahl als Kriterium zu verwenden macht bei unregelmässig grossen oder abnehmenden Produktionsmengen Sinn.

    ————————
    Neues entsteht immer an den Grenzen.
    Zitat Richard Ernst, Nobelpreis Chemie 1991
    ————————

Ansicht von 12 Beiträgen - 1 bis 12 (von insgesamt 12)
  • Sei müssen angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.
Nach oben