7.4.1 Beschaffung, 7.4.3 Verifizierung besch. Prod2008-03-13T08:51:24+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement 7.4.1 Beschaffung, 7.4.3 Verifizierung besch. Prod

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  • qualyman
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 2072

    Hallo zusammen!

    Basics:
    – Ein Unternehmen (Herstellung von Bearbeitungsmaschinen) bearbeitet für einen Kunden (Automobilzulieferer, TS 16949) beigestellte Produkte als Dienstleistung in einem hierfür speziell geschaffenen, separaten Geschäftszweig/Abteilung, ohne Entwicklung

    – Unternehmen will/muss diese separate Abteilung Dienstleistung nach ISO 9001 zertifizieren lassen, um den Anforderungen des Kunden zu genügen. Eigenes Interesse ist auch vorhanden ;-)

    – Für die Erbringung der Dienstleistung (Bearbeitung beigestellter Produkte) werden die Bearbeitungsmaschinen des eigenen Unternehmens verwendet

    – Ein Einkauf für Betriebsmittel usw. im ursprünglichen Sinne benötigt das Unternehmen für seine Dienstleistung nicht. Ausgenommen: Hilfs- und Betriebsstoffe und das in einem sehr geringen Umfang.

    Benötige zu der folgenden Fragen dringend Eure kompetente Anworten:

    – können die Punkte 7.4.1 Beschaffung und 7.4.3 Verifizierung beschaffter Produkte bei einer Zertifizierung des Geschäftzweiges für die Dienstleistungen nach DIN ISO 9001:2002 gänzlich ausgeschlossen werden?

    – Wie lässt sich das Ganze auf einfache Weise „schlank“ halten

    Vielen Dank vorab für Eure Antworten!

    Gute Zeit!

    Qualyman – Qualitäter aus Überzeugung und Leidenschaft, auch wenn´s mal Leiden schafft!

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    Loretta
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 724

    Moin Kollege,

    Beschaffung weis ich nicht…
    Verifizierung wirst du wohl nicht ausschliessen können, da du m.E. beigestellte Produkte wie selbst beschaffte behandeln musst (WEP ect)

    LG Loretta (heut morgen aus Mannheim abgedüst)


    Es ist gefährlich, einen extrem fleißigen Bürokollegen einzustellen, weil die anderen Mitarbeiter ihm dann dauernd zuschauen.
    <Henry Ford>

    hackilein
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 748

    moin qualyman!

    zum verständnis:
    du willst das nach modul e der norm durchziehen?
    [edit]
    ich glaube, das geht nicht. wie kommen die beigestellten teile denn in die firma? die müssen ja irgendwie bestellt werden. das heißt, du hast eine „beschaffung“ mit allem drum und dran.[/edit]

    gruß
    hacki

    „das ist ein walversprechen. das muß man nicht halten!“ käpt’n blaubär, der weiseste bär des universums

    geändert von – hackilein on 13/03/2008 09:41:58

    Frank_Hergt
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1530

    Hallo Qualyman!

    So ganz verstehe ich das Theater um Ausschlüsse nie. Einen Ablauf, den man nicht hat, kann man auch schlecht normgerecht beschreiben, steuern, ect. Was man hat, kann man immer sauber aufstellen. Von daher: Beschreib‘ doch einfach sauber, was Ihr tut, hinterleg‘ es, wo sinnvoll, mit Kennzahlen und das war’s. Niemand kann Dir vorwerfen, daß Du z.B. keinen Ablauf für Lieferantenauswahl hast, wenn es nun mal nichts auszuwählen gibt.

    Schöne Grüße

    Frank

    „There’s no problem too great for running away from it!“ (Charlie Braun)

    qualyman
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 2072

    @Loretta: Guten Flug und komm wieder gut nach Hause!

    @Hacki:
    Die beigestellten Produkte schickt der Kunde mit einem entsprechenden Auftrag, wird also nichts bestellt oder eingekauft.

    Frage: Was ist Modul E? Habe ich da eine altersbedingte Wissenslücke? Bitte um Info, was dahinter steht.

    Danke und einen schönen Tag noch!

    Gute Zeit!

    Qualyman – Qualitäter aus Überzeugung und Leidenschaft, auch wenn´s mal Leiden schafft!

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    hackilein
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 748

    im vorwort der 9001:2000 auf seite 2 gibt es eine tabelle untergliedert in 3 module (E, D und H), wo jeweilig die zulässigen ausschlüsse aufgeführt sind. unter modul E fallen (quelle ISO9001:2000):
    „Unterabschnitt 7.1: Planung der Produktrealisierung

    Unterabschnitt 7.2.3: Kommunikation mit den
    Kunden

    Unterabschnitt 7.3: Entwicklung

    Unterabschnitt 7.4: Beschaffung

    Unterabschnitt 7.5.1: Lenkung der Produktion
    und der Dienstleistungserbringung

    Unterabschnitt 7.5.2: Validierung der
    Prozesse zur Produktion und zur
    Dienstleistungserbringung

    Unterabschnitt 7.5.3:
    Kennzeichnung und
    Rückverfolgbarkeit“
    gruß
    hacki

    „das ist ein walversprechen. das muß man nicht halten!“ käpt’n blaubär, der weiseste bär des universums

    qualyman
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 2072

    Danke Hacki für Deine Nachhilfe!

    Hatte ich noch nie beachtet rsp. gelesen!

    „Man wird so alt wie eine Kuh und lernt immer noch dazu“

    Gute Zeit!

    Qualyman – Qualitäter aus Überzeugung und Leidenschaft, auch wenn´s mal Leiden schafft!

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    hackilein
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 748

    nix für :D
    ich hab mich nur daran erinnert, daß wir so eine sache schonmal im forum hatten: ausschluß

    „das ist ein walversprechen. das muß man nicht halten!“ käpt’n blaubär, der weiseste bär des universums

    Systemmanager
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 291

    Hi qualiman!

    Den Punkt 7.4ff kannst du leider nicht ausschließen!
    Abgesehen davon sind beigestellte Produkte ebenfalls zu beschaffende Produkte.

    Beschreibe einfach wie das in dieser Abteilung abläuft. Diese Abteilung hat ja auch die Q-Verantwortung für beigestellte Produkte. Da muss es Vereinbarungen geben!

    Wenn diese Abteilung ein eigenes Zertifikat bekommen soll, dann sind alle Punkte der Norm, also von 4.ff bis 8.ff umzusetzten. Entsprechend der Norm mögliche Ausschlüsse sind zu definieren.

    Nachdem der Kunde automotiv ist, muss der Lieferant im ersten Schritt mindestens die 9001 mit gültigem Zertifikat nachweisen und sich in Richtung TS 16949 weiter eintwickeln.

    Systemmanager :-)

    qualyman
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 2072

    Hallo Systemmanager,

    Hackilein hat recht, in der aktuellen ISO 9001:2000 können verschiedene Punkte bei 7ff ausgeschlossen werden.

    In dem Entwurf ISO 9001:2007 konnte ich das Modul E nicht mehr finden, dennoch sind Ausschlüsse möglich. Siehe folgende Textpassage:

    „Alle in dieser Internationalen Norm festgelegten Anforderungen sind allgemeiner Natur und auf alle
    Organisationen anwendbar, unabhängig von deren Art und Größe und von der Art der bereitgestellten
    Produkte.
    Wenn sich auf Grund des Charakters einer Organisation und ihrer Produkte eine oder mehrere Anforderungen
    dieser Internationalen Norm nicht anwenden lassen, kann für diese ein Ausschluss in Betracht gezogen
    werden.
    Wenn Ausschlüsse vorgenommen werden, ist das Beanspruchen der Konformität mit dieser Internationalen Norm nur zulässig, wenn die Ausschlüsse auf Anforderungen aus Abschnitt 7 beschränkt sind und derartige
    Ausschlüsse die Fähigkeit und Verantwortung der Organisation zur Bereitstellung von Produkten, die den Kunden- und zutreffenden gesetzlichen und behördlichen Anforderungen entsprechen, nicht beeinträchtigen.“

    Gute Zeit!

    Qualyman – Qualitäter aus Überzeugung und Leidenschaft, auch wenn´s mal Leiden schafft!

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    Systemmanager
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 291

    Hallo qualyman!

    Das stimmt….
    Ich hatte zu stark die TS 16949 im Auge, wo nur 7.3 ausgeschlossen werden kann…., sorry!

    Dennoch bin ich der Ansicht, dass auf Basis der im konkreten Fall vorliegenden Informationen 7.4 nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann.
    Die zu zertifizierende Abteilung hat offensichtlich keine eigene Beschaffung. Ergo werden die benötigten Dienstleistungen und Materialien (und ich spreche nur von jenen, die die Produktqualität beeinflussen können) von einer anderen Abteilung innerhalb des Unternehmens beschafft.
    Die zu zertifizierende Abteilung hat somit mindestens eine Schnittstelle zur Beschaffung, die zu definieren ist.

    Ich weiss nicht, was alles zum Geltungsbereich der zu zertifizierenden Abteilung gehört, aber da gibt es noch vieles.

    Eine Abteilung alleine lässt sich nicht ohne weiteres zertifizieren. Im Geltungsbereich müssen der Führungsprozess, Personal, Qualitätsmanagement, Qualitätssicherung, Instandhaltung, Produktion, Messung/Analyse/Verbesserung, um nur einige Schwerpunkte zu nennen enthalten sein.
    Wer macht das alles innerhalb des Geltungsbereiches der zu zertifizierenden Abteilung?

    Systemmanager :-)

    qualyman
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 2072

    Hallo Systemmanager,

    ja, ja, so ist das mit den TS-Geschädigten ;-)

    Zu Deiner Frage:
    „Eine Abteilung alleine lässt sich nicht ohne weiteres zertifizieren. Im Geltungsbereich müssen der Führungsprozess, Personal, Qualitätsmanagement, Qualitätssicherung, Instandhaltung, Produktion, Messung/Analyse/Verbesserung, um nur einige Schwerpunkte zu nennen enthalten sein.
    Wer macht das alles innerhalb des Geltungsbereiches der zu zertifizierenden Abteilung?“

    Antwort:
    Es gibt einen GF, einen QM und drei Produktions-MA in der Dienstleistungs-abteilung. Also ein „fraktaler Kleinstunternehmer“ mit viel Personalunion!

    Von dem „Mutterunternehmen“ werden alle administrative Dinge durchgeführt, darunter auch Personal und Controling. Diese Schnittstellen und Aufgabenstellungen sind definiert.

    Gute Zeit!

    Qualyman – Qualitäter aus Überzeugung und Leidenschaft, auch wenn´s mal Leiden schafft!

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    pen_26
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 411

    Wie ist es mit ausgelagerten Prozessen?
    Einfach beschreiben.
    Gruß

    qualyman
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 2072

    Pen 26,

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    Gute Zeit!

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