QM-Forum › Foren › Qualitätsmanagement › 2 akute Fragen zu TS
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Hallo zusammen,
habe mich lange nicht gemeldet. Wir befinden uns in der Umstellung von 9001 auf TS. Termin soll 12.2008 sein, so dass wir jetzt eigentlich den größten Teil stehen haben sollten. Hierzu nun die 1. Frage: Wir haben in der letzten Woche ein Automobil-Produkt von Lieferant A auf B gewechselt, so dass ich der Meinung bin, dass wir diese Veränderung neu bemustern müssen, auch wenn wir ca. 1 Woche vor der Frist von einem Jahr liegen. Die Auslieferung der Produkte erfolgt im laufenden 1. HBJ 2008. Bei uns sehen es jedoch einige Leute anders, mit der Begründung, wir sind noch in Vorbereitung.
In der Norm selber finde ich keine Angaben zu der Frist von 1 Jahr vor Zertifizierung.Die 2. Frage betrifft folgendes Thema: Wir wollen Automobil Produkte in ein Fremdlager auslagern. Muss ich diesen Vorgang jetzt wie einen ausgelagerten Prozess behandeln oder würde es ausreichen, die Produkte bei Rückführung einer neuen Wareneingangsprüfung zu unterziehen (spricht aber gegen die eigentliche Fehlervorbeugung).
Wäre Euch dankbar, wenn Ihr mir schnell Eure Meinung dazu sagen könntet bzw. mir auch Quellen für Nachweisen nennen könntet.
Vielen Dank und schon einmal eine schöne restliche Adventszeit.
Grüße, Bettina
Hallo Bettina!
Punkt 1: Wenn ihr schon liefert, dürft ihr mit Sicherheit keinen Lieferant wechseln, ohne Freigabe vom Kunden. Das steht bestimmt in den Kundenforderungen so drin. Die Jahresfrist bezieht sich nur auf Unterbrechung der Lieferung von über 12 Monaten. Aber auch dann müsstet ihr, bei einer so gravierenden Änderung, eine neue Freigabe vom Kunden erhalten. Vorraussetzung: Ihr fertigt das Produkt nur für den Kunden. Katalogware ist davon eigentlich ausgenommen.
Punkt 2:
Gehört das Fremdlager nur euch und werden dort nur eure Produkte gelagert? Wenn ja, musst Du die Lagerbedingungen, Dokumentation FIFO etc. genau festlegen, beschreiben, die Produktkennzeichnung festlegen etc. etc. eigentlich so wie bei euch im Werk. Besteht die Gefahr der Vermischung mit fremden Produkten, musst Du auch hier Maßnahmen haben und sicherstellen. Notfallplanung nicht vergessen (Brand, Transport etc.) Kundenforderungen geprüft? Ich weiß das es für bestimmte Produkte besondere Kundenvorschriften geben kann. Evtl. Audit am Lagerort durchführen.
Gruß
MichaelHallo Bettina!
Ich möchte zum ersten Punkt noch etwas hinzufügen:
Du bereitest dich auf die TS – Zert. im Dezember 2008 vor. Die Zertifizierungsvorgaben verlangen, dass das System seit einem Jahr vor dem Zert.- Termin nachweislich gelebt wird. Das bedeutet, das ihr die ohnehin einzuhaltenden Kundenforderungen eingeführt und umgesetzt haben müsst. Die Vorgaben der Bücher aus der QS 9000 Serien sowie die relevanten Schriften der VDA- Bände sind obligatorisch.
Ihr müsst euch ja auch auf die Stage 1 Zertifizierung vorbereiten, und da muss schon alles klappen!
Systemmanager:-)
Hallo,
danke für Eure schnellen Antworten.
Ich sehe es genauso wie Ihr. Aber hier im Hause ist man der Meinung, da der Termin zur Zertifizierung der 15.12.08 ist und wir die Lieferantenumstellung vor dem 15.12.07 durchgeführt haben, wäre es ohne Kundenfreigabe OK. Ich muss nochmal die bestehenden Kundenanforderungen (bestehender Vertrag) prüfen.Zum Lager: Es ist ein Fremdlager. Daher habe ich schon befürchtet, dass wir es sehr ausführlich beschreiben müssen.
Wo finde ich die Vorgabe von einem Jahr. Ich habe momentan neben der Norm nur den Leitfaden zur TS (und die QS, VDA-Bände). Gibt es noch separate Zertifizierungsvorgaben? Danke und Grüße, Bettina
Hallo!
Ich kenne die Vorgabe eigentlich nur im Zusammenhang mit der TS im Bezug auf Kundenforderungen. Aber was die TS sagt, ist eigentlich nur Nebensache. Eure Kunden haben eigene Kundenforderungen und Vorgaben. Und die gelten bei Lieferung, unabhängig was für ein Zertifikat ihr habt. Such die Regelungen dazu heraus und werte sie aus. Es würde mich wundern, wenn es dazu keine Regelungen geben wird. Schließlich weiß jeder Kunde, das ein neuer Lieferant auch im allg. einen Preisvorteil hergibt. Und davon will er natürlich auch was abhaben. Ihr währt nicht die ersten, die bei nicht Information des Kunden, sich erheblichen Ärger einhandeln würden.
Gruß
MichaelHey,
auch wenn ihr noch nicht nach TS Zertifiziert seit und noch ausserhalb ??? der Jahresfrist seit so müssen doch kundenspezifische Forderungen – für die ihr unterschieben habt (QV oder so ??) eingehalten werden. Und dein Punkt 1 ist normalerweise eine kundensp. Forderung – und die muss ich auch mit 9001 oder auch ganz ohne QM-System einhalten – wie alle anderen Verträge…
Ralf
Hi QMKrause,
also mal wirklich wenn ihr den Liferant wechselt dann müsst Ihr auf jeden Fall das Produkt eurem Kunden neu vorstellen. Erst recht wenn es ein Automotives Teil ist. Im Endeefeckt ist eine Liferantenwechsel ein nicht unerheblicher Eingriff in den Prozess. Allein schon versicherungstechnisch befindet Ihr euch da auf echt dünnem Eis……..
Dann noch viel Spass bei deiner internen Überzeugungsarbeit :-)
Wozu Socken? Sie schaffen nur Löcher!
„Albert Einstein
14.03.1879 – 18.04.1955″geändert von – Speckiy on 11/12/2007 12:16:50
geändert von – Speckiy on 11/12/2007 12:18:14
Hi!
Die Zertifizierungsvorgaben könnt ihr über http://www.vda-qmc.de beziehen.
Es ist ein A6 Heft, wo alles enthalten ist.
Darüber hinausgehend solltet ihr, wenn ihr der TS folgen müsst, auch die „sanctioned interpretations“ stets lesen und umsetzten (verpflichtend).
Ein diesbezüglicher Link zur „IATF“ ist ebenfalls von der Seite http://www.vda-qmc.de möglich.Der exakte Link zu den IATF Zertifizierungesvorgaben (€ 16,82):
http://webshop.vda.de/QMC/index.php?cPath=27_28Systemmanager :-)
geändert von – Systemmanager on 11/12/2007 13:40:44
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