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als Antwort auf: Hilfe bei Kennzahlen! #50435
Danke für die vielen Hilfestellungen. Nur zur Erklärung: Wir sind ein Betrieb mit 22 Mitarbeitern, davon 6 im Büro. Wir haben am Tag vielleicht 60 Lieferanten die zu 80% Stammlieferanten sind. Ausgezahlt wird zu 99,9% bar… Diese Kennzahlen haben bei uns wenig bis überhaupt kan Sinn. Wir sind nur schon zum 2. mal darauf hingewiesen worden, dass wir mehr Kennzahlen haben sollten – zumindest für jeden Prozess 2. Jetzt versuch ichs halt so gut es geht. Danke jedenfalls für die Hilfestellungen!
als Antwort auf: Hilfe bei Kennzahlen! #50404DANKE! Eigentlich eh ganz logisch, aber ich habs net so mit Kennzahlen. Hab grad mein QMB Kurs hinte rmir und da hab ichs a net so wirklich durchblickt. Deswegen werd ich mich jetzt auch noch zu einem Kennzahlen-Seminar anmelden….
Aber trotzdem nochmal DANKE für Eure Hilfe!als Antwort auf: Hilfe bei Kennzahlen! #50386Meine PB:
2. Zweck und Geltungsbereich:
Diese PB regelt den Ablauf und die Zuständigkeit beim Warendurchfluss inkl Lagerung und Transport und gilt für alle Mitarbeiter der Firma.3.Beschreibung des Prozesses:
3.1. Anlieferung
Anlieferung der Ware durch Lieferanten, Spedition oder mit firmeneigenen Fahrzeugen.3.2 Warenübernahme
Der MA bzw VA hat zu entscheiden, ob das Material übernommen wird.
Es darf ausschließlich Ware übernommen werden, die dem Umfang der Gewerbeberechtigung entspricht.Bei Unsicherheit bzw Fraglichkeit ist unverzüglich die GL respektive ein MAB beizuziehen. Dieser entscheidet ob die Ware übernommen werden kann oder klassifiziert sie.
Ist dies nicht möglich, wird die Ware mittels Formblatt form013 „Gesperrt“ bzw form016 „Besondere Behandlung“ gekennzeichnet.Die Geschäftsleitung entscheidet gemeinsam mit dem Lieferanten über die weitere Vorgangsweise.
3.3 Verwiegung
Waagenart: Erstellte Aufzeichnung:
a) Brückenwaage – Elektronischer Wiegeschein
b) Kreiszeiger-Bodenwaage – Wiegeschein: form0006
c) Tafelwaage – Wiegeschein: form0006
d) Palettenwaage – Wiegeschein: form00063.4 Verrechnung
Die Wiegescheine sind Grundlage der Verrechnung. Es ist ein Lieferschein bzw eine Rechnung zu erstellen.
Die Zahlung erfolgt entweder sofort bar, mit Scheck oder durch Überweisung.3.5 Bearbeitung
Nicht sortenreine Ware ist weiterzubearbeiten:
· mechanisches Zerlegen und Schneiden
· manuelles Sortieren
· maschinelles Sortieren3.6 Lagerung
Übernommene Ware ist zu lagern
· in Sammelboxen in loser Schüttung
· in Mulden / Containern
· in Kleingebinden
· in Tanks
· in BigBags3.7 Kennzeichnung
auf gekennzeichneten Flächen sind zu lagern
· Ware, die von einem Standort zum anderen transportiert werden soll
· Ware, die weiter bearbeitet werden soll.Formblätter
· form013 „Gesperrt“ (auf rotem Papier)
Ware darf nur nach Freigabe durch die Geschäftsleitung bearbeitet werden
und enthält Informationen über den Grund für die Sperre, und die
Unterschrift des Anbringers
· form016„Besondere Behandlung“ (auf gelbem Papier)
enthält Informationen, was weiter mit der Ware zu geschehen hat, den Grund für die besondere Behandlung, und die Unterschrift des Anbringers
· form017 „Packzettel“, form0023 „Lagerliste“
bei auslieferbereiter, verwogener Ware, die in Kleingebinden zwischengelagert wird, ist ein weißer Packzettel in/an jedem Gebinde anzubringen. Die Einzelgewichte sind in Formblatt form023 „Lagerliste“ einzutragen, welches am vordersten Kleingebinde anzubringen ist.3.8 Auslieferung
Die Ware wird zu einem späteren Zeitpunkt weiterverkauft, respektive an einen konzessionierten Entsorger übergeben. Die Auslieferung erfolgt entweder mit eigenen Fahrzeugen, durch eine Spedition oder durch Abholung.4 Umweltrelevante Vorgaben und Tätigkeiten
Waren, die potentiell ölbehaftet sein können, dürfen im Freien nur auf den Flächen der Ölabscheider gelagert und umgeladen werden. Diese Waren werden so weit wie möglich vor Niederschlagswässern geschützt (zB Deckelmulde, Abdeckung, Planen, etc).
Waren/Abfälle die einer besonderen Lagerung/Behandlung bedürfen, werden nach Rücksprache mit der Geschäftsleitung eingelagert/bearbeitet.Sie werden von der GL oder von einem MAB mittels form016 Besondere Behandlung versehen.
Dieser enthält folgende Informationen:
· Lieferant
· Art der Ware
· Was damit zu geschehen hat
· Datum
· Paraphe5 Arbeitssicherheitsrelevante Vorgaben und Tätigkeiten
Alle Mitarbeiter, die mit Waren hantieren, müssen Arbeitskleidung, Sicherheitsschuhe und Handschuhe tragen. Falls erforderlich ist ein Helm, Gehörschutz, Augenschutz, etc. zu tragen.
Die persönliche Schutzausrüstung ist in den S&G-Dokumenten angeführt, die bei der Einschulung der Mitarbeiter mitverwendet werden.
Das Bedienen von Maschinen und Geräten ist erst nach erfolgter Einschulung respektive nach abgelegter externer Prüfung gestattet.
6. Mitgeltende Unterlagen
relevante S&G-Dokumente
Einschulungsplan
chec0176
form013
form016
form017
form0237. Begriffe und Abkürzungen
siehe Handbuch Teil 1
als Antwort auf: QM -Prüfung #48209Ich auch bitte!!! DANKE!
sabrina.zeugswetter@gmx.atals Antwort auf: Firmenpolitik auf Homepage Pflicht? #48208HY!
Also ich hab mich mit unserem Internen Auditor auch nochmal drüber unterhalten. Wir sind zwar der gleichen Meinung wie Michael ( für die Öffentlichkeit zugänglich ist. Irgendjemand sieht das ich ein 14001 Zertifikat habe und will meine Umweltpolitk lesen. Dann soll er mich anrufen und danach fragen, er kann davon ein Exemplar haben. Aber ich muß sie nicht für alles und jeden zur Verfügung stellen. Der Weg ist vielleicht umständlicher für den Informnationssuchenden, aber das ist nicht das Problem der Firmen.)
Aber wir haben uns dann doch entschieden, die Politik auf der HP zu veröffentlichen. Dazu haben wir einen eher unscheinbaren Link eingefügt. Dass sollte ausreichen. Mal sehen!
LG
Zeigerl -
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