Die Abkürzung i. A. steht für im Auftrag: Der Unterzeichner hat für dieses Dokument, den er unterschreibt, eine Vollmacht.
Das Kürzel i. V. bedeutet in Vollmacht bzw. in Vertretung: Der Unterzeichner hat vom Inhaber eine allgemeine Handlungsvollmacht erhalten.
Für das lateinische per procura steht die Abkürzung ppa.: Sie besagt, dass der Unterzeichner Prokura hat bzw. Prokurist/-in ist.
Gruß Wolfgang