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als Antwort auf: Rechtliche- und gesetzliche Anforderungen #57411
Hallo Markus,
euer Auditor schießt weit über das Ziel hinaus. So mancher Auditor stellt in einem Iso 9001-Zertifizhierungaudit gern seine Erfahrung auf rechtlichem Gebiet zur Schau.
Die meisten Auditoren machen einen kleinen ehr harmlosen Ausflug in die Arbeitssicherheit, gucken mal, ob regelmäßig Arbeitsschutzbelehrungen durchgeführt werden oder ob die elektrischen Geräge regelmäßig überwacht werden – und gut.
Eine Übersicht über relevante Gesetze ist keine Forderung der 9001. Fehlt diese, gibt es in der Regel nichts zu meckern. Wenn der Auditor eine Liste aller Gesetze erwartet, kannst Du einen vollzeitbeschäftigten Anwalt einstellen.
Ich würde ihm nächstens das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz oder so etwas ähnliches vorlegen – etwas, wovon er garantiert keine Ahnung hat und ihn etwas an der Nase herumführen. Damit hat sich das Thema für die Zukunft dann u. U. auch erledigt.
Relevant sind natürlich für euch Gesetze zu Lasern (Laserschutzverordnung oder so ähnlich) und die GefahrstoffVO etc. etc. Die Kenntnis der relevanten Gesetze kann man von einem Unternehmen, die solche Dinge produzieren schon erwarten. Die aktuellen Anforderungen würde ich in die Arbeitsanweisungen integrieren – dient schließlich auch dem Schutz der Mitarbeiter.
Schöne Grüße
Vivian
als Antwort auf: Moral oder QM? #56769Hallo QM,
nu komm‘ ich denn doch mal in das Thema – mir steht’s Oberkannte Unterlippe.
Frank – alle erlebten Gruselgeschichten habe ich hier übrigens noch nicht erzählt …
Als QMB dürfte QM’s Kumpel früher oder später aber mit 100%iger Gewissheit Nr. 9 werden.
Ein QMS auf dem Papier für ein paar Tage zum Leben zu erwecken, sollte jeder QMB in seinem Reportoire haben – als Überlebensstrategie (ich hoffe der Sarkasmus kommt rüber).
Den Punkt b) finde ich jedoch äußerst spannend. Wenn Dein Kumpel unbedingt auf den Job angewiesen ist, bzw. noch etwas Zeit schinden oder trotzdem nach einem zweifellos ruhmlosen Abgang ein gutes Arbeitszeugnis erpressen muss, würde ich mir an dessen Stelle gleich mal Beweise für den Verkauf nicht existenter Werkzeuge besorgen.
Der Verkauf nicht existenter Ware erfordert die Erstellung von Scheinrechnungen an möglicherweise Scheinkunden. Damit werden Zahlen für das Finanzamt gefälscht bzw. Geld auf kriminellem Wege gewaschen oder versteckt. Das ist strafrechtlich äußerst interessant. Kein Geschäftsführer hat gern die Betriebsprüfer des Finanzamtes im Haus. Nach konkreten Hinweisen, dürften die dort in jeder Ecke schnüffeln und jeden Daten- oder Papierfetzen zweimal umdrehen.
Ansonsten zerbrich Dir nicht den Kopf über die Vorgehensweise des Unternehmens. Ich hatte das Pech, solche bzw. ähnlich gelagerte Fälle gleich mehrfach durchleben zu dürfen. Der Zustand ist in vielen Unternehmen Standard.
Also Kopf hoch
Vivian
als Antwort auf: Nomenklaturwirrwarr #56668Au weia, das sieht mir sehr nach äußerst heterogenem Organisationswildwuchs aus. Ich kann nur raten, wähle die Bezeichnungen so, dass sie möglichst keinen Hinweis auf Befugnisse und vor allem Status im Unternehmen zulassen. Anderenfalls hast Du da ganz schnell „Verteilungskämpfe“ bzw. „Baumanpinkelaktionen“. Ich denke dabei an Deinen „Leiter Technik“. Allein das Wort „Leiter“ ist schon ein Statussymbol. Im Sinne des Selbsterhalts und der Diplomatie solltest du die Namen gleichberechtigt und neutral wählen. Die Idee von mfunk finde ich akzeptabel. I
Bei dieser Variante musst Du Dich allerdings von dem Anspruch verabschieden, Klarheit in der Verantwortungs- und Aufgabenstruktur zu schaffen. Aber wenn Ihr das QM eh nur für das Papier aufgebaut habt …….
Du hast etwas von Stellenbeschreibungen geschrieben. Wie nennt Ihr die Mitarbeiter dort?
Für mich ist der Projektleiter immer noch derjenige, der eine konkrete Aufgabe mit klar definierten Grenzen und Befugnissen wahrnimmt. Ein Projektleiter kann auf abteilungsübergreifend agieren, wenn es der Projektauftrag erfordert.
Ich habe mal in einem Unternehmen die Aufgaben und Verantwortungen für Projektleiter vollkommen neu definiert. Heraus kam dabei eine beinahe vollkommen umgekrempelte Organisationsstruktur und Hierarchie, mit neuen Stellenbeschreibungen, neuen Verantwortungsbereichen und Befugnissen für die Projektleiter inkl. Unterschriftenregelung. Bis dahin wurde jeder Mitarbeiter, der in der Entwicklung arbeitete, als Projektleiter bezeichnet – mit den Befugnissen eines normalen Mitarbeiters. Am Ende trug niemand so recht die Verantwortung für das Entwicklungsprojekt. Die Aktion hat allerdings Nerven und Kraft gekostet – eh das in den Köpfen verankert war. Die Auseinandersetzung mit den Chefs war auch nicht gerade einfach.
Schöne Grüße
Vivian
Ich habe lange genug gelebt, um mir gerade die Dinge sorgfältig ein zweites Mal anzusehen, bei denen ich mir auf den ersten Blick ganz sicher bin. Josh Billingsn
als Antwort auf: Ich glaubs nicht ! #56525Hallo Frank,
ja, ja – ich hab‘ mein unqualifiziertes Gequatsche ja schon entfernt.
Vivian
geändert von – Vivian on 24/08/2009 15:06:25
als Antwort auf: Zertifiziertes Klinikum #56497Hallo qualyman,
meine Tipps für den nächsten Krankenhausaufenthalt:
Zweifellos sind die „Weißröcke“ ein besonders schwieriges Volk. Ich bin gerade dabei, die vielen und langwierigen Krankenhausaufenthalte für ein Familienmitglied „zu managen“. Fakt ist, ich war zu Beginn der gesundheitlichen Probleme wieder mal zu unkritisch gegenüber den Weißröcken. Auch hier gilt, mit der Zeit wird man schlauer.
Wenn man als Patient ruhig hält und die Visite über sich ergehen lässt oder lassen muss, ist man ausgeliefert. Dann wird der Patient gnadenlos im Alltagsstress des Krankenhauses übergangen. Mein Familienmitglied wusste zu Beginn der Gesundheitsprobleme nicht, was am nächsten Tag im Krankenhaus mit ihm passiert – 0 Information.
Ich bin inzwischen bei jeder neuen Einweisung im Krankenhaus präsent. Ich lasse mir jede Behandlung und Prognose peinlichst genau erklären und begründen, negative Einflussfaktoren erklären. Sämtliche Wahrnehmungen und Veränderungen dokumentiere ich und fordere das entsprechende Urteil des behandelnden Arztes zu Ursachen und Wirkungen unverzüglich ein. Ich musste mich z. B. selbst um die dialysegerechte Ernährung des Patienten kümmern – und das in einer Uniklinik. Er hat im Krankenhaus einweißreduzierte Kost bekommen, obwohl kontinuierlich Eiweiß verliert. Ich habe den Arzt mal nach der Endkonsequenz seines Vorgehens gefragt ……
Inzwischen werden mir die Informationsgespräche freiwillig angeboten. Es geht doch, aber man muss dafür kämpfen.Manche Patienten mit den gleichen Problemen und negativen Erfahrungen haben schon die Kamera mit ins Krankenhaus gebracht, um die Veränderungen und Entwicklungen zu dokumentieren – das ist auch durchaus berechtigt.
Vielleicht muss man heute tatsächlich fragen: Wie gewährleisten Sie, dass Sie die Luftröhre und nicht die Speseröhre treffen?
Leider ist uns das in mehreren Krankenhäusern passiert. In einem Klinikwechsel sehe ich nach meinen Erfahrungen keinen Sinn.
Gleichzeitig habe ich den ambulanten Pflegedienst zu ihrer Meinung und Behandlungsstrategie interviewt. Der Hausarzt war auch schon dran. Auch da funktionieren die Rückmeldungen neuerdings ganz gut. Bei der Krankenkasse bin ich inzwischen berüchtigt. Ich entwickele mich gerade zur notorischen Nervensäge.
Wir wurden von allen Seiten wie inkompetente Idioten behandelt, was wir tatsächlich auch waren. Man hat uns absichtlich in medizinische wie juristisch/verwaltungstechnische Fallen tappen lassen. Dieses Vorgehen ist in jeder Hinsicht auf finanzielle Vermeidung ausgerichtet. Man muss den Ärzten wie Krankenkassen Informationen für eine optimalere Versorgung abkämpfen und ihnen erzählen, was einem gesetzlich/vertraglich zusteht. Wie soll ich zu einem Thema fragen, wenn ich davon absolut keine Ahnung habe?
Spannend wird es erst, wenn man meint, eine Pflegestufe zu benötigen. Da kann man erst etwas erleben. Wenn mal ein Familienmitglied unbedingt Unterstützung benötigt, dauert es in manchen Bundesländern bis zu einem Vierteljahr bis der Medizinische Dienst den Pflegebedürftigen beurteilt. Der erste Antrag wird zu ca. 60 % erst einmal pauschal abgelehnt. Danach muss Widerspruch einlegen – nur keine Neubeantragung!!! Die nächste Beurteilung kann wiederum ein Vierteljahr dauern. In der Endkonsequenz heißt das, für den Pflegebedürftigen muss die Zeit bis zu Gewährung einer Pflegestufe komplett privat überbrückt werden. Entweder man hat die Kohle, die Kosten vorzustrecken oder man muss den Job an den Nagel hängen. Man muss den Betroffenen in ein Pflegeheim abschieben – dann muss der Genehmigungsprozess etwas „beschleunigt“ werden.
Bei dem ganzen Prozedere ist eine Neubeantragung unbedingt zu vermeiden. Bei einem Widerspruch, muss die Pflegeversicherung die Kosten ab der Erstbeantragung zahlen. Bei einer Neubeantragung wird erst ab dem Datum der Neubeantragung gezahlt.
Welch ein menschenunwürdiges System und das in einem der reichsten Länder unseres Planeten.
Vivian
als Antwort auf: OT: Digicam für Makroaufnahmen gesucht #56464Hallo mfunk,
ich habe mir den Beitrag und die Fotos angesehen. Der Autor schreibt, die Schmetterlinge sind aus einer Entfernung von 0,5 m bis zu 1 m fotografiert.
Die Qualität dieser Makroaufnahmen setzt eine gute Spiegelreflexkamera und eine sehr gute Optik voraus. Ich schätze mal, der Fotograf hat ein lichtstarkes Tele verwendet bzw. eine kleineres lichtstarkes Festbrennweitenobjektiv (oder auf den zweiten Blick auch beides) und hat zusätzlich elektronisch gezoomt. Aufgrund der Schärfentiefe bei der angegebenen Entfernung würde ich bei einigen Fotos ehr auf ein lichtstarkes Tele tippen, was den finanziellen Rahmen von Mr. Idea in jedem Fall sprengen dürfte.
Ich mag dem Fotografen nicht so recht glauben, dass er nur mit dem 105er Nikon-Objektiv gearbeitet hat. Er scheint ohne Stativ unterwegs gewesen zu sein, sonst sollten die Härchen auf dem Rücken der Schmetterlinge schärfer abgebildet sein oder alternativ – die Bilder sind zu stark komprimiert oder elektronisch gezoomt worden. Mit dem angegebenen Objektiv hätte ich noch schärfere Ergebnisse erwartet. Aber die Naheinstellgrenze liegt immerhin noch bei 31 cm. Bei Makroaufnahmen ist die Nähe zum Objekt selbst bei exzellentem Licht durch nichts zu ersetzen.
Der Makroblitz eignet sich vor allem für sehr nahe Aufnahmen. Bei meiner Kamera ab einer Entfernung von ca. 25 – 30 cm abwärts zum gleichmäßig auszuleuchtenden Objekt. Ich finde bei größerer Entfernung verpufft das Licht. Da braucht man schon einen superteuren leistungsfähigen Profiringblitz für Porträt- oder Studioaufnahmen. Für größere Entfernungen ist ein normaler externer Blitz, den man zielgerichteter auf kleine Objekte abschießen kann günstiger.
Die verwendeten Kameras sind allerdings nicht mehr die neuesten. Nikon hat nach der D70 und D200 noch mal einen gewaltigen Qualitätssprung bezüglich der Sensorqualität hingelegt.
Grüße
Vivian
als Antwort auf: OT: Digicam für Makroaufnahmen gesucht #56450Hallo,
es kommt darauf an, wie scharf die Makroaufnahmen sein sollen und wie hoch du das Objekt auflösen willst. Mit einem Budget von bis zu 500 Eurolingen stößt Du schnell an fotografisch enttäuschende Grenzen. Auch hier gilt, der Anspruch bestimmt den Preis und zwar ganz erheblich.
Ganz wichtig ist vor allem bei den Minikameras oder auch bei den Bridgekameras, weniger Pixel sind mehr. Ist der Sensor in seinen Maßen zu klein und soll trotzdem Pixel jenseits der 10 Mio. bieten, musst Du Dich über Bildrauschen ab ISO 400 selbst bei namhaften Herstellern wie Sony, Olympus, Panasonic oder auch Lumix nicht wundern. Ein Pixel überstrahlt das Nebenpixel usw. usw. und damit verwaschen Kontraste und Farben. Für eine A4-Größe reichen 6 Mio. Pixel.
Für Canon- bzw. Nikon-Spiegelreflexkameras sind folgende Objektive zu empfehlen:
Sigma 50 mm, Lichtstärke 2,8 (Nahbereich ca. 19 cm) – ca. 399 €
Sigma 70 mm, Lichtstärke 2,8 (Nahbereich ca. 19 cm – abhängig von der Kamera)- ca. 499 €Tamron 60 mm, Lichtstärke 2,8 (Nahbereich ca. 9 cm) – im August kommt das Objektiv mit Nikonanschluss – ca. 700 €
Die Sigma-Objektive werden als sehr gut bewertet. Für das Tamron-Objektiv liegen noch zu wenige Tests vor. Es soll eine Vignettierung in den Randbereichen aufweisen.
Besonders bei den Festbrennweiten-Objektiven musst du den Verlängerungsfaktor des Kamerasensors beachten. Für Partyaufnahmen von der Betriebsfeier eignen sich diese Objektive weniger.
Mit einer gescheiten Spiegelreflexkamera und einem ruhigen Händchen gelingen Makroaufnahmen bei der Lichtsrärke von 2,8 bei sehr guten Lichtverhältnissen auch freihand. Die Facettenaugen von Insekten bekommt man schon in beachtlicher Qualität freihand hin. Das muss man einfach mal ausprobieren.
Ein Stativ ist natürlich totzdem ratsam – aber ob es gleich ein Manfrotto sein muss? Die sind zwar im Vergleich zur Konkurrenz recht leicht aber auch nicht gerade billig. Übrigens der Stativkopf kostet je nach Ausstattung extra.
Willst du einen Ringblitz oder anderen Makroblitz verwenden, solltest du nicht unbedingt den billigsten kaufen. Bei den preiswerteren Modellen ist die Blitzstärke nicht an das Objekt anpassbar – Folge: vollkommen überblitzte Bilder. Bei den Standard-Aufsteckblitzen musst du schauen, dass vor allem bei einer sehr kurzen Distanz zum Objekt das Objektiv und die Kamera keinen Schatten auf das Objekt werfen. Das gleiche gilt für den integrierten Blitz.
Bei Einsatz einer Spiegelreflexkamera mit o. g. Objektiven ist ein Ringblitz bzw. ein anderer Makroblitz unverzichtbar.
Soll es aufgrund des Budgets doch eine Nummer kleiner werden, nimm einfach ein paar Fotoobjekte mit in ein gutes Fotogeschäft und probiere die Kameras konkret für die Makrofotografie aus. Günstig wäre es noch, die Aufnahmen auf einem Bildschirm zu prüfen, da die Displays bei den Kleinen meist ein verfälschtes Ergebnis widergeben.
Viel Spaß
Vivian
als Antwort auf: Interessante Literaturliste von Barbara #56302Hallo Rainaari,
ich glaube, mich an weniger statistiklastige Literaturempfehlungen zu erinnern. Ich glaube, die Buchempfehlungen gingen ehr in Richtung Thema Management und was sonst noch dazu gehört. Es waren einige sehr interessante Titel dabei.
Ich denke, die Empfehlungen waren von Ende Mai oder Juni. Ich habe die Auflistung auch nach erneutem Suchen nicht noch mal gefunden. Vielleicht hat mich auch mein Gedächtnis verlassen.
Das nächste Mal kopiere ich mir so etwas sofort.
Vielleicht kann Barbara weiterhelfen?
Schöne Grüße
Vivian
als Antwort auf: Bezugsquelle "Wandschilder" #56286Hallo Frank,
ich kann dir nur zustimmen.
Wenn ich meinen Kollegen die Poster des VDA vor die Nase hängen würde, bekäme ich mit Sicherheit ein negatives Feedback.
Sie würden mir wahrscheinlich antragen, doch ehr einen Eimer Farbe oder gar Mörtel in die Hand zu nehmen als die vorhandene Morbidität hinter glänzenden Plakaten zu verstecken und zu warten, dass der Putz mit samt den Plakaten abfällt.
Wenn man Plakate aufhängt, sollte man darauf achten, dass sie den Nerv der Mitarbeiter treffen. Vielleicht sollte man die Mitarbeiter die Wände sogar selbst „dekorieren“ lassen (?) Es sollten natürlich nicht die Pinups aus der Zeitung mit den großen Buchstaben sein.
Schöne Grüße
Vivian
als Antwort auf: Zertifizierung / Ärger mit Auditoren #56272Hallo Qualitöter,
Hallo,
das Thema hat gerade wieder mal meine Kreativität beflügelt.
Wenn ein Auditor keine geeignete Qualifikation für ein Zert-Audit besitzt, die jedoch beim Audit durch die TGA nachgewiesen werden muss, bleibt eigentlich nur, die Ausbildungsnachweise zu fälschen. Wenn man den Faden mal weiterspinnt, könnte man auf die Idee kommen, dass komplette Biographien inklusive der damit verbundenen Zeugnisse und Urkunden gefälscht werden.
Sind sich diejenigen darüber im Klaren, welche Folgen das haben kann?! In der Haut des Forumsteilnehmers aus dem anderen Forum möchte ich wahrlich nicht stecken.
Auszug aus Wikipedia
Tatbestand und Rechtsfolge
Der Grundtatbestand umfasst die Herstellung unechter Urkunden, die Verfälschung echter Urkunden und den Gebrauch unechter oder verfälschter Urkunden zur Täuschung im Rechtsverkehr. Auch der Versuch einer Urkundenfälschung ist strafbar. Die Urkundenfälschung wird mit Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft. Sie ist damit ein Vergehen. In besonders schweren Fällen reicht der Strafrahmen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. In der Regel liegt ein besonders schwerer Fall vor, wenn der Täter gewerbsmäßig handelt, Mitglied einer Bande ist, einen großen Vermögensverlust (ab 50.000,-) herbeiführt, die Sicherheit des Rechtsverkehrs durch eine große Anzahl unechter oder verfälschter Urkunden gefährdet oder seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger missbraucht.
Nach § 267 Abs. 4 ist die gewerbsmäßige Begehung der Urkundenfälschung als Mitglied einer (Betrugs oder Urkundenfälschungs-) Bande nicht ein Regelbeispiel, sondern ein eigenständiger Qualifikationstatbestand. Sie wird mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren bestraft, in (nicht näher beschriebenen) minder schweren Fällen von einem halben bis zu fünf Jahren. Die gewerbsmäßige Begehung der Urkundenfälschung in einer solchen Bande ist damit ein Verbrechen… ….
Schöne Grüße
Vivian
als Antwort auf: Ablage von Q-Dok's auch in Papierform? #56254Hallo,
mit den 30 Jahren kann ich weiterhelfen.
Die Forderung resultiert in aller Regel aus § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Deutschland). Der Paragraph wird auch als „Unterlaubte Handlung“ bezeichnet. Der Geschädigte ist jedoch beweitspflichtig – im Gegensatz zum Produkthaftungsgesetz – hier muss sich der potentielle Verursacher entlasten.
Ansprüche aus § 823 verjähren erst nach 30 Jahren. Wenn ich z. B. durch ein Medizinprodukt geschädigt werde und das irgendwann durch neue Erkenntnisse beweisen kann, ist es möglich, noch sehr spät Ansprüche durchzusetzen.
Ob das Strafgesetzbuch noch Überraschungen bereit hält, kann ich nicht einschätzen.
Schöne Grüße
Vivian
als Antwort auf: PB oder VA? #56250Hallo,
irgendwie kommt mir die Diskussion immer wieder typisch bürokratisch Deutsch vor.
Es wird immer wieder darüber diskutiert, wie das Papier heißen soll. Es ist doch vollkommen wurscht. Auf den Inhalt, seine Umsetzungsfähigkeit, Verständlichkeit, Wiederauffindbarkeit von Festlegungen und Nutzen etc. etc. kommt es an.
Schönen Gruß
Vivian
als Antwort auf: Zitat zu Qualität gesucht #56221Ein Zitat:
Beginne mit dem Machbaren, dann füge Stück für Stück hinzu. Und immer gleich testen.
Steven Sinofsky, Microsoft – bezüglich neuer Entwicklungsmethoden zu Windows 7
Schöne Grüße
Vivian
als Antwort auf: Zertifizierung / Ärger mit Auditoren #56220Moin,
Ich glaube es geht hier tatsächlich um die Auditoren, die Unternehmen im Auftrag einer Zertifizierungsgesellschaft zertifizieren. Ich denke es geht in der Diskussion nicht um interne Auditoren, die in einem Unternehmen interne Audits durchführen.
Vor einigen Jahren habe ich mir den Status als Auditor (9001) erworben und hätte bei entsprechender Chance für eine Zert-Gesellschaft tätig werden können. Nach 3 Jahren läuft diese Personalzertifizierung aus und man muss seine Qualifikation erneut nachweisen. Zum damaligen Zeitpunkt hätte ich eine bestimmte Anzahl Audits mit einer Mindestdauer nachweisen müssen, einen Refresherkurs für Auditoren, die fortdauernde Tätigkeit und Weiterbildung in dem mir anerkannten Scope. Weil ich das Gefühl hatte, das wird bei mir knapp, habe ich mich mal durch die entsprechenden Regelwerke gelesen. Das Resultat war, dass ich den Status nicht aufrecht halten konnte. Mein Zertifizierer hat mir eine Absage erteilt, bedauerlich, aber i. O. Das war eine kleine Zertgesellschaft. Die Auditorenprüfung war damals auch ziemlich hart – was ich da von anderen höre – da hätte ich’s wahrscheinlich um einiges leichter bekommen.
Ich frage mich sowieso, wie hauptamtliche Auditoren diese Anforderungen fortdauernd erfüllen, vor allem bezüglich der fachlichen Qualifikation. Wenn man 10 Jahre lang nur jeweils für Kurzbesuche in einer sich schnell entwickelnden Branche vorbei kommt ……?
Aber mir wird schon wieder schlecht, mir reicht immer noch das Event mit der TS.
Schöne Grüße
Vivian
als Antwort auf: PB oder VA? #56196Hallo Eugen,
Macht das mit den VA’s oder PB’s nicht zu kompliziert. Um mal in Bildern zu schreiben, versuche die Dokumentation in einer Art Baumstruktur aufzubauen.
Du hast eine Prozessbeschreibung oder wahlweise Verfahrensanweisung, wie du das Dokument nennst, ist eigentlich egal.
In der VA/PB beschreibst Du den übergeordneten Prozessablauf und die dazugehörigen Verantwortlichkeiten.
z. B. Einkauf ganz grob (keine Gewähr für Vollständigkeit)
Start: Bedarfsanforderung
– Lieferantenauswahl
– Einholung Angebote
– Beurteilung Angebot + Festlegung/Freigabe Lieferant
– Vertragsprüfung
– Auslösen der Bestellung
– Terminüberwachung
– Wareneingang (Schnittstelle zum Reklamationsmanagement/Lieferreklamation)
– Lieferantenbewertung
– Anweisen der RechnungHier beschreibe ich Wer tut Was Wann im Gesamtprozess – Prozesseigner.
Das Wie beschreibe ich in den zugehörigen Arbeitsanweisungen, z. B. wie wird eine Vertragsprüfung durchgeführt; nach welchen Kriterien, (Arbeitsanweisung Vertragsprüfung – schließlich gibt es nicht nur im Einkauf Verträge auch andere Prozesse und Organisationsbereiche benötigen die Vertragsprüfung)
Oder wie wird der Wareneingang organisatorisch durchgeführt. Die entsprechenden speziellen Prüfanweisungen lege ich dann unter diese Arbeitsanweisungen – was ist wie an einem definierten Produkt (z. B. Zulieferteile) zu prüfen.
Schöne Grüße
Vivian
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