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als Antwort auf: Prüfmittelverwaltung #26950
Hallo,
Rechnergestützte Software zur Prüfmittelverwaltung gibt’s wie Sand am Meer. Man sollte einfach mal schauen, was gibts auf dem Markt. Man kann sich auch mal Demo-Versionen zukommen lassen und ein paar Ideen sammeln. Dann schaut man einmal, was man wirklich benötigt und welches System einem die Arbeit erleichtert. Dann kann man sich immer noch entscheiden ob man mit den Ideen anderer Leute eine eigene Verwaltungssoftware kreiert oder sich etwas kauft.
Bei 2500 Messmitteln lohnt sich doch sicher schon eine konfortable Kaufversion? Ich denke, hier kann man sich eine Menge Grübelei über ein individuelles System sparen.
Gruß
Vivian
als Antwort auf: Prüfung Dokumentation kritischer Fehler (D-Teile) #26937Hallo Mark,
ich weiß, dass die CE-Kennzeichnung nur für komplette Systeme gilt. Ich habe mit Alblondie ganz allgemein über Haftungsprobleme diskutiert.
Die Rechtssprechung ist nicht schwarz-weiß sondern immer grau. Um möglichen Haftungsansprüchen zu entgehen bzw. mögliche Ansprüche mit relativ geringem Risiko an den Lieferanten weiterreichen zu können, schlage ich folgendes vor:
Du sorgst intern für saubere und eindeutige Lastenhefte. In der Vertragsprüfung wird genau geprüft, ob der Lieferant auch zu diesen Bedingungen angeboten und auch der Vertrag auf dieser Basis zustande gekommen ist. Abgestimmte Änderungen im Prüfverfahren werden sauber dokumentiert. Bei ganz kritischen Geschichten gibts ein von euch und dem Lieferanten unterzeichnetes Protokoll. Es ist sicher sinnvoll, den Lieferanten zu auditieren. Das Audit hilft dir einzuschätzen, ob das Unternehmen dein Vertrauen verdient oder nicht. Wenn das Unternehmen eindeutige Zeugnisse bzw. Berichte zur Prüfung und zu den Prüfergebnissen liefert, muss er dafür einstehen.
In der Praxis wird sich euer Kunde immer direkt an euch wenden. Unter den o. g. Bedingungen hast du jedoch gute Chancen bzw. ein geeignetes Druckmittel, um dich mit dem Lieferanten gütlich zu einigen bzw. aus einem Streitfall unbeschadet herauszukommen.
Da ist doch Leben im QMS oder?
Wenn du noch tiefer gehende Infos benötigst, konsultiere bitte einen Fachanwalt. Ich bin echt zu faul noch die ganzen Paragraphen herauszusuchen. In das Thema spielen immerhin HGB, BGB, ProdHaftG das neue Produkt- und Gerätesicherheitsgesetz rein.
Ich bin unglaublich neugierig. Welche kritischen Teile lasst ihr prüfen? Ich würde mich auch über eine E-Mail freuen.
Schöne Grüße
Vivian
als Antwort auf: Dokumente mit besonderer Archivierung #26930Hallo Alblonie,
1000 Dokumente – das ist ja der Wahnsinn, das will verwaltet werden.
Mit den Personaldokumenten gebe ich dir recht. Ich bin von einer 08/15-Firma ausgegangen. Bei Unternehmen, die mit radioaktiven Stoffen arbeiten, werden die Unterlagen auch länger archiviert. Die Mitarbeiter haben vielleicht mit 20 im Uran-Bergbau gearbeitet und befinden sich 40 Jahre immer noch in der Gesundheitsüberwachung der Knappschaft. Vielleicht gibt es hier sogar besondere gesetzliche Regelungen. Das wäre jedoch zu recherchieren.
Gruß Vivian
als Antwort auf: Prüfung Dokumentation kritischer Fehler (D-Teile) #26928Hallo Alblondie,
das Thema ist in der Tat nicht einfach. Der Inverkehrbringer haftet voll in der Lieferkette. Das ist Crux an der Geschichte.
Auch der Inverkehrbringer muss sich dann auf zivilrechtlichem Weg mit seinem Lieferanten einigen. Das ist ja der beinahe alleinige Zweck des Produkthaftungsgesetztes – Schutz des Endverbrauchers vor gefährlichen Produkten.
Selbst der Importeur von Produkten aus Kungulungma-Republik haftet für das Produkt.
Der Inverkehrbringer und auch der Importeur sollten schon über ihr Produkt und die entsprechenden gesetzlichen Regelungen Bescheid wissen. Die Praxis sieht natürlich ganz anders aus. Denken wir mal dran, wenn wir einen Wasserkocher im Tante-Emma-Laden kaufen. Viele Inverkehrbringer (Verkäufer) sind sich des rechtlichen Risikos nicht bewusst.
Zum Glück gibt es noch ein paar gesetzliche Regelungen, wie die CE-, GS-Kennzeichnung oder die Zulassung des Kraftfahrtbundesamtes. Mit diesen Regelungen hat der Inverkehrbringer wenigstens eine gewisse Sicherheit. Denn wenn der Hersteller eine entsprechende Kennzeichnung auf dem Produkt aufbringt, kann der Inverkehrbringer die Konformität mit den gesetzlichen Bestimmungen und Normen voraussetzen und seine Ansprüche gegen den Hersteller einfacher durchsetzen.
Klingt verdammt hart, doch auch hier gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Gruß
Vivian
als Antwort auf: Prüfung Dokumentation kritischer Fehler (D-Teile) #26925Hallo Mark,
Haftung:
Diese Forderung ist auf das Bürgerliche Gesetzbuch zurückzuführen, § 823- Schadenersatzpflicht – im Sprachgebrauch auch oft als „Unterlaubte Handlung“ bezeichnet. Ansprüche aus diesem Paragraphen enden erst nach 30 Jahren.
Die Haftung gegenüber dem Endkunden/Verbraucher kannst du weder beschränken noch ausschließen. Wird ein Verbraucher durch irgend ein Teil eines Produktes geschädigt, kann er sich nach Produkthaftungsgesetz irgendeinen Lieferanten aus der Lieferkette des Produktes greifen. Dieser ist dann in der Beweispflicht. Die Firmen müssen sich dann auf zivilrechtlichem Wege streiten. Aber lies erst mal. Kannst mich ja dann noch mal konkreter fragen.
Schau mal in folgendem Forum nach: http://www.firmenassistent.de/quality-forum/qforum.htm
Beitrag:
Produkkthaftungsgesetz – Nicole 20.7.2004
Hier habe ich mich zu diesem Thema ausführlich ausgetobt.
In der TS 16949 gibt es unter den Punkten
3.1.1 Arbeitsgebiet eines Labors
7.6.3 Anforderungen an Laboratorien
7.6.3.1 Interne Laboratorien
7.6.3.2 Externe Laboratorienkonkrete Anforderungen.
Das externe Prüflabor muss nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiert sein. Das interne Prüflabor muss die Konformität mit der 17025 nachweisen, ist jedoch nicht zur Akkreditierung verpflichtet.
Schöne Grüße
Vivian
als Antwort auf: Dokumente mit besonderer Archivierung #26921Hallo Thomas,
keine Panik. Viele kaufmännische Dokumente sind so im Handelsgesetzbuch genannt. Dort sind z. T. auch Archivierungsfristen angegeben. Andere Fristen stammen aus dem Steuerrecht.
So richtig toll finde ich die Übersicht nicht, weil halt viele Mitarbeiter nicht wissen, was ein Handelsbrief ist. Unter Handelsbriefen versteht man sämtliche Dokumente, die zum Vertragsabschluss führen. Dazu gehören z. B. auch die Protokolle mündlicher Vertragsverhandlungen. Die Dokumente von Angebot bis Rechnung gehören eh dazu.
Ich vermisse die Nachweise für Prüfungen, Produktvalidierungen, Einstellpläne für Maschinen, Kalibrierprotokolle etc. Vielleicht gibt es diese Dokumente jedoch bei Alblondie nicht. Tatsächlich fehlen sämtliche Personaldokumente. Dokumente zur Sozialversicherung sind 30 Jahre aufzubewahren. Andere Unterlagen können 10 Jahre nach Ausscheiden des Mitarbeiters entsorgt werden.
Bei der Entwicklung und Produktion von sicherheitsrelevanten Teilen für die Automobilindustrie werden häufig vom Kunden Aufbewahrungsfristen von 30 Jahren gefordert.
Wenn eine Menge Dokumente anfallen, würde ich eine entsprechende Dokumentenmatrix aufstellen. In dieser sind aufgeführt: Name des Dokumentes (es gibt kein Dokument ohne Namen), der Bereich in dem das Dokument anfällt, Aufbewahrungsfrist und Standort nach Archivierung. Wie du die Matrix übersichtlich unterteilst, musst du mal ausprobieren. Meine Mitarbeiter suchen unter der Hauptüberschrift ihres Bereiches. Der Chef sucht nach kaufmännischen Begriffen oder nach einer sachlichen Gruppierung.
Wenn die Dokumente zentral archiviert werden – eigentlich ideal – müssen die Unterlagen einer festzulegenden Frist eingezogen werden. Entweder werden sie dann in Papierform archiviert oder verfilmt. Daten kann man heute auf DVD`s brennen. Wichtig ist, dass sie bei Bedarf schnell wieder zur Verfügung stehen. Eine ordentliche Archivordnung ist vor allem bei Platzproblemen einiges wert.
Viel Spaß beim Akten abstauben
Vivian
als Antwort auf: Infos von den Forumsteilnehmer #26917Hallo Alblondie,
wer redet denn über Ausfallzeit während eines Seminars? Ich bekomme natürlich den Urlaub für die Zeit genehmigt und man wünscht mir noch gute Fahrt mit dem Privatauto.
Eine häufig gehörte Begründung:
„Es ist doch nur in Ihrem Interesse, sich auf dem aktuellen Stand und damit wettbewerbsfähig zu halten“ oder „Das ist doch ihre Qualifikation, wenn sie die Voraussetzungen für die Stelle nicht mitbringen – ihr Problem“ – aber wehe man weiß dann doch etwas nicht – dann wird man ganz schnell als inkompetent abgestempelt. Immerhin haben mal ein paar Kollegen einen Sprachkurs besuchen dürfen – Freitagabend 20.00 Uhr.
Na ja Schwamm drüber, Frustmodus aus.
als Antwort auf: Infos von den Forumsteilnehmer #26914Hallo Alblondie,
ich lebe da leider in einer ganz anderen Welt. Vor kurzem habe ich gelesen, dass lediglich ca. 60 Unternehmen in unserem Bundesland tarifgebunden sind. Bei uns sind oft nicht einmal die Zweigwerke großer westdeutscher Unternehmen tarifgebunden, verbieten den Betriebsrat bzw. wenn die Mitarbeiter einen gründen wollen, wird mit Produktionsverlagerung gedroht. Reale Beispiele zur Einschüchterung gibts genug.
Weiterbildung bezahlen? Ha ha ha – es wird schon vorausgesetzt, dass ein QMB, der es bleiben will, ein Netto-Monatsgehalt für einen DGQ-Lehrgang sponsert – mehr verdient er auch nicht.
Na ja ich tummel mich jetzt mal, ich bin grad illegal hier.
Vivian
als Antwort auf: Infos von den Forumsteilnehmer #26910Hallo,
ich beneide diejenigen unglaublich, die sich hier ganz frei bewegen können. Mein Chef wäre jedenfalls ganz unangenehm berührt, wenn ich mit internen Problemen offen nach außen ginge. Dazu stimmt halt die interne Einstellung nicht.
Schöne Woche
Vivian
als Antwort auf: Ziele für Unternehmen bei ISO 9001 #26874Hallo,
ich denke euer Auditor hat sich etwas zu weit aus dem Fenster hinausgelehnt.
Viele Auditoren verwechseln die ISO 9001 mit einem reinen Kennzahlensystem. Sie versuchen oft dem Unternehmen in diesem Rahmen ein betriebswirtschaftlich orientiertes Kennzahlensystem aufzudrücken. Es ist zwar existentiell wichtig, über ein betriebswirtschaftliches Kennzahlensystem zu haben, aber nicht Sache des Auditors im Rahmen der ISO 9001.
Die 9001 stellt relativ frei, welche Q-Politik und Q-Ziele das Unternehmen das Unternehmen vereinbart und misst. Vor allem für kleinere Unternehmen ist es nicht immer sinnvoll, einen riesigen Aufwand in wenig erfolgversprechende Messungen zu stecken.
Wir haben z. B. auch einen Einkauf (1 MA mit weiteren zusätzlichen Aufgaben), aber unser Einkaufsvolumina pro eingekauftem Produkt/Lieferant ist so klein, dass wir kaum Rabatte bekommen. Warum sollte ich den armen Kerl mit Kennzahlen knechten? Wir bestitzen auch ein kleines Lager, aber wir haben derzeit keine Chance unsere Lagerzeiten zu verringern, weil wir halt zu klein sind und uns niemand Just-in-Time beliefert.
Meine Empfehlung: Prüft genau, wo lohnt es sich etwas zu messen. Welche Information aus dem Einzelprozess ist für euch bzw. für den Erfolg des Unternehmens wirklich wichtig. Es kann euch kein Auditor, zwingen nur zu messen um zu messen.
Die Drohung des Auditors finde ich reichlich unseriös. Bei einem solchen Vorgehen, sehe ich immer tiefrot. Ich würde wahrscheinlich sogar die Zertifizierungsgesellschaft von diesem Vorgehen informieren. Fakt ist, kein Auditor darf von außen in das Unternehmen hereinregieren, und schon gar nicht mit verbalen Drohungen. Er führt dieses Unternehmen nicht und er trägt auch nicht das unternehmerische Risiko.
Wenn ein Auditor so weit über das Ziel hinaus schießt, würde ich von Ihm eine schriftliche Begründung für seine extreme Drohung abfordern. Wer Kritik äußert, muss auch klare Vorstellungen haben, wie die Norm seiner Ansicht nach erfüllt werden kann. Das würde ich auch einfordern – pauschal meckern kann jeder, der Auditor soll für sein Geld bitteschön auch etwas tun.
Übrigens wird kaum einem einmal zertifizierten Unternehmen das Zertifikat entzogen – zu meinem Bedauern. Für einen Zertifikatsentzug muss es schon ganz triftige Gründe geben. Es kommt allerdings vor, dass der Kunde im Lieferantenaudit feststellt, dass das Zertifikat zu Unrecht erteilt wurde und von sich aus den Zertifikatsentzug einleitet. Das ist allerdings ganz übel, auch für den Auditor der Zert-Gesellschaft.
Also Mut gefasst – und dem Auditor klar gemacht, dass er ein Dienstleister und kein Polizeibeamter ist.
Gruß
Vivian
als Antwort auf: Kundennormen online #26873Hallo,
ja, ja so ist das in der Automobilindustrie.
Bei diesem Thema kommt es immer darauf an, an welcher Stelle der Zulieferkette man tätig wird. Bis zur Serie eines Bauteils ist es oft ein weiter Weg. Durch die kurzen Modellzykeln wird in der Regel bis zum Auslaufen eines Fahrzeugmodells weiter entwickelt. Auf diesem Weg ändern sich auch Normen.
Normen sind bei Automobilkonzernen bzw. großen Zulieferern Bestandteil von Lastenheften. Wir werden von unseren Kunden per Vertrag verpflichtet, stets nach den aktuellen Normen zu arbeiten und diese beim Auftraggeber abzurufen. Der Kunde macht es sich damit leicht und senkt seinen eigenen Aufwand.
Auf die B2B-Plattformen kann man sich häufig auch nicht blind verlassen. Ich habe es im Entwicklungsgeschäft häufiger erlebt, dass uralte Normen online waren bzw. sogar als Arbeitsgrundlage von Bearbeitern verteilt wurden – das letztere ist ein individueller Erfahrungswert.
Was soll man dann tun: Man schreibe seinem Kunden einen netten Brief und frage, ob man tatsächlich nach dieser Norm arbeiten soll und warte auf die Bestätigung. Dann hat man im Streitfall wenigstens nicht den schwarzen Peter.
Auditoren, welche sich schon ein paar Jahre mit der Automobilindustrie befassen, kennen das Problem i. d. R.
Schönen Gruß
Vivian
als Antwort auf: Diskussionsforen zum Thema KVP #26857Hallo Bert,
hier bist du genau richtig. In diesem Forum findest du eine Menge QM-Kollegen, die auf diesem Gebiet dank ihres Jobs Erfahrung haben.
Versuche es doch mal mit einer präzisen Frage zum Thema!
Wenn dir dieses QM-Forum nicht ausreicht, hier gibts noch eins: http://www.firmenassistent.de/quality-forum/qforum.htm
Gruß
Vivian
als Antwort auf: Erfahrungsaustausch-Chat #26811Hallo Miracoulix,
schade das der Chat am Sterben ist. Ich hatte mich auch angemeldet, leider habe ich nie die nötige Zeit gefunden.
Meinerseits waren die Start-Zeiten meist zu ungünstig. Ich bin in der Woche selten vor 19.00 zu Hause, inkl. Freitag. Samstagnachmittag bis Abend ist man häufig unterwegs.
Ich weiß nicht, wie es anderen geht, aber wenn ich überhaupt mal zum chatten komme, dann Freitag nach 20.00 Uhr. Ich habe mich mal in anderen Chaträumen umgesehen. Freitags ab ca. 18.00 Uhr werden diese äußerst stark frequentiert. Eine weitere interssante Beobachtung war, wenn sich unter 10 Teilnehmern in einem Raum befinden, werden Chaträume von den Neuankömmlingen meist ganz schnell wieder verlassen. Von 10 Teilnehmern lesen mindestens erst einmal 5 still mit, ob überhaupt ein interessantes Thema läuft.
Vielleicht ist es ja auch möglich, sich hier im Forum zu heiß diskutierten Problemen zu einem konkreten Termin mit einem konkreten interessiertem Teilnehmerkreis zu verabreden. Das ermöglicht vielleicht eine „Mindestteilnehmerzahl“. Weitere Interessierte könnten sich dann zusätzlich einklinken.
Schöne Grüße nach China
Vivian
als Antwort auf: TS 16949 – suche Norm als pdf o.ä. #26799Hallo Prinzessin,
im Internet gibts zwar so ziemlich alles – Normen gehören in den seltensten Fällen dazu.
Leider sind Normen – vor allem Q-Normen – extrem teuer – vor allem wenn man vom AG nicht unterstützt wird und sich privat auf dem aktuellen Stand halten muss – hab’s auch schon versucht. Ich habe nichts verwendbares gefunden. Ich wäre ja schon für eine sinngemäße Interpretation oder über Gegenüberstellung VDA/QS 9000 glücklich.
Gruß
Vivian
als Antwort auf: Datenzugriff bei Insolvenz #26774Hallo Ralf,
dein Tipp hilft leider Thomas nicht viel weiter.
Wichtig ist, in Deutschland herrscht weitgehend Vertragsfreiheit.
Es ist möglich und in der Automobilindustrie auch üblich, dass Verträge geschlossen werden, in denen sämtliche Dokumente und Daten die im Rahmen eines Auftrages entstehen, dem Auftraggeber gehören und auf Aufforderung bzw. mit der Lieferung des Produktes/der Leitung dem Kunden zu übereignen sind. Es gibt Unternehmen, die den Quelltext von Programmen einfordern. Meist dürfen vertraglich nicht einmal Kopien der Daten und Unterlagen behalten werden – rechtlicher Selbstmord in Sachen Produkthaftung.
Eine solche Vereinbarung würde ich prinzipiell in die Vertragstexte aufnehmen. Bitte nicht in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen – das könnte im Streitfall möglicherweise als überraschende Klausel gewertet werden.
Fakt ist, bei einer Insolvenz gibt es einen Insolvenzverwalter. Dieser haftet persönlich für die Erfüllung der Verträge. Dieser ist nach der Insolvenz euer Partner.
Die große Schwierigkeit: Der Insolvenzverwalter muss euch die Daten aushändigen können, d. h. sie müssen eindeutig auffindbar und identifizierbar sein. Sie dürfen auch nicht durch einen möglichen Hardware-Crash verloren gehen.
Wenn das Thema für euch sehr kritisch ist, würde ich auf jeden Fall ein Lieferantenaudit durchführen. Nichts ist schlimmer, wenn man die Top-Maschine gebaut hat und die Konstruktionszeichnungen sind weg.
Wenn der Geschäftsführer oder seine Gesellschafter sich damit nicht arrangieren kann, sucht euch einen anderen Partner. Diese Vorgehensweise ist in der Automobilindustrie absolut üblich.
Wie immer gilt, bei Unsicherheiten den Vertragstext durch einen Rechtsanwalt prüfen lassen.
Schöne Grüße
Vivian
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