Verfasste Forenbeiträge

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  • Vivian
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    Hallo Thomas,

    die QZ ist nicht kostenlos. Wenn du Mitglied in der DGQ bist bekommst du die Zeitung sozusagen kostenlos zur Mitgliedschaft. Übrigens die Mitgliedschaft inkl. Zeitung ist als Privatperson wesentlich günstiger als das eigentliche Abonnement.

    Die Wirtschaftswoche reicht meiner Ansicht für QMler nicht aus. Die Wiwo geht selten bei einem konkreten Thema richtig in die Tiefe. Z. B. für das Thema Produkthaftung brauchst du schon beinahe eine juristische Fachzeitschrift, um dein Unternehmen einigermaßen gerichtsfest zu bekommen.

    Empfehlen kann ich noch die Bücher von Reinhard K. Sprenger. Die Bücher sind in Sachen Mitarbeiterführung und -motivation äußerst interessant und mit witzigem Sarkasmus gewürzt – der uns ja häufig auch etwas eigen ist. In „Aufstand des Individuums“ lässt er auch unseren Berufsstand nicht ungeschoren.

    Jack Welsch „Was zählt“ fand ich auch gut – kann man was über Unternehmensführung und Wertschätzung seines „Human-Kapitals“ lernen. Ich habe selten einen Wirtschaftsbestseller so kurzweilig empfunden.

    Dilbert sollte in unserer Branche natürlich auch nicht fehlen. Aber Vorsicht, wenn in eurer Abteilung Dilbert an der Wand hängt, das Buch herumgereicht wird oder Cartoons per E-Mail verschickt wird – kaum jemand nimmt Dilbert zur Hand, wenn er sich nicht damit identifizieren kann (meine Erfahrung).

    Viel Spaß beim Schmökern

    Vivian

    Vivian
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    Hallo Qualyman,

    keine Angst, ich habe mit einem vor allem finanziell schweren Abschied meine Identität gerettet – wer zwischen den Stühlen sitzt, fällt irgendwann von selbst herunter – vor allem wenn die Stühle immer weiter auseinander gerückt werden.

    Hallo Stephan,

    du weißt ja, bei meiner GL ist Hopfen und Malz verloren

    Hallo Thomas,

    ich kenne die Länder der 3. Welt zwar nur aus dem Urlaub, aber da ich meine Nase gern in offene Türen stecke, weiß ich ganz gut was dort üblich ist. Da fragt man sich, was ein Menschenleben wert ist bzw. welches Menschenleben lebenswert ist. Ab und zu gibt es einen Aufschrei im Auslandsjournal und morgen werden neue teure „deutsche Markenprodukte“ gekauft. Leider ist die Marktabdeckung mit menschenunwürdig produzierten Produkten in Deutschland enorm hoch und die wenigsten Konsumenten wissen, welche Produkte unter derartigen Bedingungen gefertigt wurden oder sind zu bequem, diese zu boykottieren.

    Ich ziehe mich aus der Diskussion zurück. Es ist müßig über Dinge zu diskutieren, die man nicht ändern kann.

    Schöne Grüße

    Vivian

    Vivian
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    Hallo Stephan

    also dem letzen Abschnitt schließe ich mich wg der Haftung nicht an

    Wenn der Unternehmen der Fahrer anweist schneller zu fahren als erlaubt ist, ist auch der Fahrer dran und kann sich nicht auf seinen Chef berufen

    ***Es hat jeder die „Freiheit“ zu sagen: „Das tue ich nicht“ Entweder der „Fahrer“ verweigert die Arbeit, greift zur Selbstanzeige (und wird als Nestbeschmutzer geschasst) oder er lässt sich auf eine möglicherweise zermürbende Beweisführung ein – auch dass habe ich unseren AL klar gemacht. Die o. g. Entscheidung kann ihnen niemand abnehmen.

    Bei der UL hilft Angst, wenn Sie Angst hat bestraft zu werden oder in Regress genommen zu werden, kann hier der ein oder andere € für den Arbeitsschutz locker gemacht werden.

    *** Glaub‘ bloß das nicht. Es gibt ausgesprochen ignorante und angstresistente Geschäftsleitungen …. solange nichts passiert. Meiner Ansicht nach zeugt ein solches Verhalten von einer unglaublichen Geringschätzung der Mitarbeiter und ihrer Gesundheit.

    Der meiste Arbeistsschutz läßt sich aber ganz einfach und preiswert erzielen,
    MA schulen und fehlverhalten nicht dulden und das Bewustsein der MA schulen
    das ist für je Fa zahlbar.. Und die Einstellung dazum kommt wenn Sie wissen was Ihnen sonst passieren kann.

    *** Ganz meine Meinung. Manchen scheint preiswert immer noch zu teuer. Sie rechnen sich dann halt lieber auf Basis der Bruttostundensätze aus, was eine halbstündige Unterweisung der Mitarbeiter theoretisch an Umsatz kostet.

    Die meisten wissen es einfach nur nicht :-(

    *** oder sind Traumtänzer und stellen sich nicht der Realität …. mir passiert das nicht (Der Baum raste auf mich zu – bumm!)

    Vivian

    Vivian
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    Hallo Stephan,

    mich musst du bestimmt nicht überzeugen. Ich hätte im gesetzlichen Bereich lieber alles sauber geklärt, geregelt, eingehalten und dokumentiert – vor allem beim Arbeitsschutz. Schließlich hängt letztendlich die Gesundheit meiner Kollegen von einem vernünftigen Arbeitsschutz ab.

    Meine Frage war an dieser Stelle rein informeller Natur.

    So hart wie es klingen mag: Der Geschäftsführer trägt letztendlich unternehmerische Risiken und auch das Haftungsrisiko. Ich habe diejenigen, die unter ungünstigen Umständen als Abteilungsleiter des Geschädigten mit dem Staatsanwalt in Konflikt geraten könnten, so instruiert, dass sie derartige Entscheidungen der GL schön säuberlich dokumentieren und sich notfalls zusätzlich von einem Anwalt zu ihren persönlichen Haftungsrisiken beraten lassen.

    Interessant ist, dass die Haftung der Abteilungsleiter vom Motiv ihrer möglicherweise fahrlässigen Handlung/Unterlassung bestimmt wird. D. h. im Klartext, wenn sie von der GL angewiesen werden, Arbeitsschutzbestimmungen zu übergehen, trifft die Haftung allein die GL und nicht die Abteilungsleiter als Erfüllungsgehilfen. Der offizell berufene Arbeitsschutzbeauftragte sollte Anweisungen der GL unbedingt super sauber dokumentieren, weil er auf jeden Fall von der GL ins Kreuzfeuer geschickt wird.

    In diesem Sinne – „armes Deutschland“

    Vivian

    Vivian
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    Hallo

    ich danke für eure Erfahrungen. Ich sehe meine Interpretation im großen und ganzen bestätigt.

    Arbeitsschutz wird ehr am Rande des Audits abgeprüft und ein selbständiger QM-Hauptprozess ist alles andere als erforderlich. (Da schießt wieder mal jemand weit über das Ziel hinaus)

    Schöne Grüße

    Vivian

    Vivian
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    als Antwort auf: neu im q bereich #27569

    Hallo,

    die Jobsuche ist leider recht schwierig. In der Regel wird die „Eierlegendewollmilchsau“ gesucht.

    Viele der Stellen unter http://www.jobrobot.de sind seit Monaten, ausgeschrieben. Manche werden seit mindestens einem Jahr immer wieder aktuell ins Netz gestellt.

    Große Firmen – vor allem Automobilindustrie – suchen scheinbar lieber jahrelang nach dem Idealkandidaten, der wie angegossen auf das Stellenprofil passt – inzwischen machen die anderen Mitarbeiter weiter fleißig Überstunden oder inzwischen dürfen kostengünstige Praktikanten für ein bischen Hoffnung schuften.

    Gruß

    Vivian

    Vivian
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    als Antwort auf: Betriebsanweisungen #27567

    Hallo

    eigentlich ist doch für jedes Unternehmen ein Arbeitsschutzbeauftragter gesetzlich vorgeschrieben – unabhängig ob ein Mitarbeiter dazu berufen wurde und der Arbeitsschutz als Stabsstelle etabliert wurde oder ob der Chef den Arbeitsschutz selbst übernimmt.

    Für mich war die Sache bis heute eigentlich klar: Wer für den Arbeitsschutz verantwortlich berufen und geschult wurde – ist ja eigentlich gesetzliche Pflicht – ist auch für Betriebsanweisungen verantwortlich.

    Bis jetzt habe ich Betriebsanweisungen immer nur an den betroffenen Arbeitsplätzen gesehen und zwar ununterschrieben. Der Inhalt wurde in regelmäßigen Belehrungen der Mitarbeiter geschult. Die Mitarbeiter bestätigen dann mit ihrer Unterschrift, dass sie wissen, wie sie mit Betriebsanweisungen umzugehen haben und dass sie die belehrten Inhalte verstanden haben. Bis jetzt war das für mich eine saubere Regelung. (?????)

    Gruß

    Vivian

    Vivian
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    als Antwort auf: Produkthaftpflicht #27501

    Hallo Q-Man,

    Ein wichtiger europäischer Präzedenzfall ist der sogen. Nuckelflaschenfall – zu langes Nuckeln von zuckerhaltigen Kindertees führte zu extrem kariösen Zähnen.

    Es gab einen internationalen Fall verursacht durch ein dt. Unternehmen zu Babynahrung, welches in Afrika zum Tod von Kleinkindern geführt (nicht eindeutige Anleitung) hat. Die Mütter haben das Pulver zu dünn verabreicht und das Produkt löste Durchfallerkrankungen aus.

    – Contergan – ist hinreichend bekannt
    – Lenkerverkleidung bei einem Motorrad von Honda – führte zu Instabilität und führte zum Tod des Fahrers
    – Mehrweg-Limoadenflasche – Kind wurde durch explodierende Flasche verletzt
    – Hühnerpest – mangelhaftes Serum

    Weitere Fälle kann ich spontan leider nicht beisteuern.

    Viel Spaß beim googeln

    Vivian

    Vivian
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    als Antwort auf: Produkthaftpflicht #27477

    Hallo Q-Man,

    leider ist die Verteilung des Produkthaftungsrisikos bzw. auch von Entwicklungsrisiken eine klare Frage der Macht.

    Das Prinzip: „Leben und lebenlassen“ scheint selbst bei Verlust/Ruin des Entwicklungspartners in der Automobilindustrie nicht mehr zu gelten – leider. Der Lieferant muss selbst abwägen, ob er bereit ist, im Schadensfall das Risiko eines langwierigen Gerichtsprozesses mit unabsehbaren Folgen zu tragen oder ob er auf den Auftrag verzichtet.

    Versicherer verdienen auch immer weniger diesen Namen. Sobald ein Risiko zu riechen ist, steigt der Versicherungsbeitrag ins unermessliche oder die Versicherung nimmt gleich Abstand oder beschränkt die Versicherungssumme.

    Kleiner Tipp:

    Schreibe die Beschränkung der Versicherungssumme/Haftungssumme unmittelbar in den Angebotstext und wiederhole die Beschränkung nochmals im Text der Auftragsbestätigung. Wichtig! Diesen Text nicht in die AGB’s schreiben. Das könnte als „überraschende Klausel“ gewertet werden. Steht der Text direkt im Text des Angebotes/Auftragsbestätigung könnte er im Streitfall als Gegenstand des Vertrages gewertet werden und gültig sein. Wird die Klausel als nicht gültig gewertet, ist die Gültigkeit des Vertrages gefährdet und es gelten vor Gericht die gesetzlichen Bestimmungen. Das könnte für den Lieferanten günstiger ausgehen. Für weitere Informationen konsultiere unbedingt einen Fachanwalt.

    Seltsamerweise gab es auf diesen „Winkelzug“ nur ganz selten Proteste. Ich nehme an, die Arroganz so manchen Finalisten ist so groß, dass er annimmt, sein Vertrag sei immer un unter allen Umständen gültig.

    Schöne Grüße

    Vivian
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    Hallo Inge,

    Ganz kurz:

    VA – Wer tut was wann? = Beschreibung des Gesamtprozesses mit Verantwortlichkeiten und Schnittstellen

    AA – Wer tut was wie? = konkrete Beschreibung wie eine bestimmte Tätigkeit auszuführen ist

    Gruß

    Vivian

    Vivian
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    Hallo Tom,

    Das „WAS“ würde ich nicht auf das Handbuch beschränken.

    Das Handbuch sollte eigentlich nur die Q-Politik, Q-Ziele, Organigramm, Prozesseigner für die Hauptprozesse, Genehmigung des Handbuches, Verknüpfung Dokumentation und Prozess, Verantwortung des QMB usw. enthalten.

    In den VA’s wird der Hauptprozess mit seinen Schnittstellen und Teilprozessen dargestellt.

    WER tut WAS WANN.

    In den AA steht, WIE wird etwas getan.

    Ich versuche diese Dreiteilung möglichst sauber einzuhalten. In der Paxis hat sich die Dokumentation als recht flexibel und handhabbar erwiesen.

    QM-unerfahrene Mitarbeiter haben zwar am Anfang doch ihre Probleme mit den Begrifflichkeiten, aber sobald einige Anweisungen geschult werden und leben, gibt sich das.

    Grüße

    Vivian
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    als Antwort auf: Definition Fehlerarten #26973

    Hallo Barbara,

    ich danke für die Erklärung. Ich wünschte ich hätte Teile, die ich nach definierten Merkmalen bewerten könnte.

    Ich komme aus der Dienstleistung. Ich habe festgestellt, dass auch Menschen immer die gleichen/systematischen oder auch zufällige Fehler machen. Es gibt „unergonomische“ Umgebungsbedingungen, die immer die gleichen Fehler provozieren, z. B. Projekthopping. Oder es gibt unergonomische oder manipulierbare EDV-Werkzeuge, die Fehleingaben provozieren.

    Das ist wie mit einem schrägen Schreibtisch in einem kleinen Zimmer – jedermann stößt sich irgendwann und wiederholt an der Ecke, die in das Zimmer hineinragt – obwohl jeder weiß/sieht, dort steht ein Tisch. Bis den Tisch jemand gerade rückt.

    Manipulationen sind für den Mitarbeiter meist einfach und wenn sie noch bequemer als die korrekte Arbeit sind, wird die Manipulation auch ausgiebig genutzt. Andererseits gibt es Flüchtigkeitsfehler – halt einfach menschliches Versagen.

    Meine Fehlerdefinition soll eigentlich diese Eigenheiten der Dienstleistung berücksichtigen. Mir macht das Thema doch einiges Kopfzerbrechen, die Mitarbeiter sollen das Anliegen möglichst ohne größeren Aufwand verstehen und sich auch in der Fehlerbewertung (die geeignete Analysemethode gehört natürlich auch dazu)wiederfinden können. Fairness hat höchste Priorität, sonst werden Fehler vertuscht.

    Die Fehlerdefinitionen aus der Produktion gefallen mir nicht so recht. Das will nicht passen.

    Schöne Grüße

    Vivian

    Vivian
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    als Antwort auf: Definition Fehlerarten #26967

    Hallo Barbara,

    Ich besitze die DIN 55350 leider nicht. Es schaut wohl so aus, als müsste ich bei der Hitze doch selbst denken.

    Viele Grüße

    Vivian

    Vivian
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    als Antwort auf: QM auf Toilette…. #26957

    Hallo Thomas,

    war das ironisch gemeint?

    Glaube mir der GF hat vorher eine enorme Geduld aufgebracht und hat an die Vernunft der Prod.-Mitarbeiter appelliert.

    Gruß

    Vivian

    Vivian
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    als Antwort auf: QM auf Toilette…. #26954

    Hallo,

    ein GF einer unserer Kunden hat ein „Sauberkeits-Audit“ eingeführt. Kontrolliert wurden – von ihm persönlich – Frühstücksraum, Kaffeeautomat, Abfallecke und Toiletten. Anschließend wurden die Mitarbeiter reihum ohne Ansehen des Verursachers oder der Person zum Reinigungsdienst verdonnert.

    Innerhalb kürzester Zeit war das Problem erledigt. Das machen die Mitarbeiter schon unter sich aus.

    Die Methode ist zwar brutal aber äußerst wirksam.

    Gruß

    Vivian

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