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als Antwort auf: Terminverzug #29982
Hallo,
viele Wege führen nach Rom.
Wie du schreibst, hast du bereits Gespräche mit deiner GL geführt. Der Satz: „Dieses Eisen möchte keiner anfassen“ lässt mich aufhorchen.
WARUM? Wenn nicht die GL WER DANN?
Dieser Satz deutet auf ein problematisches Fehlerbewusstsein in eurer Firma hin.
Wie wird bei euch generell mit Fehlern umgegangen? Muss der Mitarbeiter wegen eines Fehlers um seinen Job zittern oder wird er bloßgestellt oder nutzt ihr Fehler, als Impuls für Verbesserungen und Lerneffekte?
Dies zum Grundsätzlichen.
Lieferprobleme scheinen bei euch ehr die Regel als die Ausnahme zu sein. Ich nehme an, das bleibt nicht folgenlos für euer Unternehmen.
Gibt es Mahnungen von Kunden?
Haben Kunden aufgrund von Lieferverzögerungen bereits auf eure Kosten bei anderen Lieferanten bestellt?
Werden Prozesse des Kunden zur Lieferverzug gefährdet?
Gibt es möglicherweise bereits Schadenersatzforderungen?
Fallen Mehrkosten an, z. B. für Spedition, Express-Versand, Teil- und Nachlieferungen?
Habt ihr bereits Kunden verloren? (Nachfragen warum)
Wie schaut es mit der Kundenzufriedenheit aus? Habt ihr mal nach der Zufriedenheit der Kunden mit der Liefertreue gefragt?
Bevor du in die nächste Diskussion um dieses Thema startest, trage ein paar schlagkräftige Fakten zusammen. Für monetäre Fakten ist die GL in der Regel immer empfindlich. Die Fakten sollten auf eine Sensibilisierung für das Thema ausgerichtet sein.
Ein weiterer Weg wäre die Durchführung einer Prozess-FMEA mit allen Beteiligten. Auch der Durchlauf eines Auftrages durch alle relevanten Unternehmensbereiche ist ein Prozess und lässt sich analysieren. Bei der FMEA sind alle relevanten Stationen des Auftragdurchlaufes zu analysieren und zu bewerten. Die Schwachstellen sollten auf diese Weise offenbar werden. Ganz wichtig ist ein kooperatives, problem- und zielorientiertes Gesprächsklima.
Wichtig: Stelle den Verursacher der Schwachstell nicht an den Pranger. Sondern kommuniziere den Nutzen und die positiven Effekte für das Unternehmen. Dann wird die nächste Fehlersuche vielleicht etwas einfacher.
Schöne Grüße
Vivian
als Antwort auf: TS 16949 7.6.3.2 Externe Laboratorien #29939Hallo Manuela,
seit wann können Laboratorien nach der 17025 zertifiziert werden – „Zertifizierung in Anlehnung an 17025“ Das ist mir bis jetzt völlig unbekannt.
Wer darf diese diese Zertifizierung vornehmen und nach welchem Regelwerk wird zerfifiziert, z. B. ISO-Guide?
Wo finde ich weitere Informationen zu diesem Zertifizierungsverfahren?
Vielen Dank
Vivian
Hallo Anneke,
ich bin immer diejenige, die hochmotivierte Beginner erst einmal runterzieht. Das liegt an meinen bösen Erfahrungen.
Bevor du loslegst, versichere dich bitte der Unterstützung deiner GL für deine geplanten Maßnahmen. Hole dir unbedingt die Zustimmung deiner GL für dein Vorgehen ein.
Du hast angedeutet, dass das Management blockt. Das kann für dich in eine karriereknickende Falle führen.
Du beanspruchst mit allem was du tust in erster Linie Ressourcen. Diese Ressourcen stehen für die Zeit von Schulungen, Audits, Motivationsveranstaltungen nicht für die Produktion zur Verfügung und kosten bares Geld. Du bist diejenige, die Mitarbeiter und Führungskräfte intern spürbar mit zusätzlicher Arbeit und Terminen belastet. Der Erfolg wird vielleicht erst nach einer Weile unmittelbar bzw. nur mittelbar für die Beteiligten sichtbar. So wird schnell auf Bürokratie und Managementkauderwelsch geschimpft. Und schon gibt es ein neues Feindbild für allgemeine (unbegründete) Meckerei in der Belegschaft.
Mit einem Audit würde ich nur starten, wenn dei GL deinem Urteil vertraut und auch an der Analyse von Schwachstellen interessiert ist. Ein Audit kann kritische Fakten zu Tage fördern, die bei den Beteiligten nicht immer willkommen sind. Außerdem verursacht die Analyse der eigenen Arbeit durch eine andere Person häufig Unbehagen bei dem betroffenen Mitarbeiter. Hier brauchst du unbedingt Rückendeckung.
Als ersten Schritt suche das Gespräch mit deiner GL und versuche mit ihr unbedingt verbindliche Ziele für das QMS zu vereinbaren. Versuche herauszufinden, welche Q-Philosophie deine GL tatsächlich vertritt. Das wird für deine zukünftige Arbeit das Maß der Dinge sein. Das Gespräch wird einfacher, wenn du deiner GL interessante Perspektiven aufzeigen kannst – das ist dann der Marketingfaktor.
Ich wünsche dir viel Erfolg und Fingerspitzengefühl und Diplomatie nicht vergessen!
Vivian
als Antwort auf: TS 16949 7.6.3.2 Externe Laboratorien #29868Hallo,
ein schwieriges Thema. Die Umsetzung der TS genau nach Wortlaut ist äußerst schwierig. Ich kann mich nicht gegen den Eindruck wehren, die Verfasser haben da einfach mal die Forderung nach der 17025 aufgenommen ohne sich über die Konsequenzen klar zu werden. Die Auditoren versuchen nun diese Forderung irgendwie umzusetzen.
Die Akkreditierung ist mal deutlich gesagt, sauteuer und vor allem für kleinere Unternehmen extrem aufwändig, was die internen Kosten enorm nach oben treibt. Ganz große Schwierigkeiten gibt es, wenn nach nicht normierten/standardisierten Verfahren geprüft werden muss. An dieser Stelle hört auch das Verständnis der meisten QM-Auditoren auf.
Ich nehme an, bei dem betreffenden Prüfstand handelt es sich um einen individuelles Produkt, gefertigt nach eurer ganz eigenen Spezifikation? Ich nehme weiter an, es gibt kein geeignetes Kalibrierlabor?
Also was tun?
1. Lieferantenaudit sowieso – aber die Konformität des Labors des Lieferanten nach der 17025 kann nur ein qualifizierter Auditor bestätigen.
2. Ich würde mir ganz genau erklären und auch nachweisen lassen, wie der Hersteller die Messunsicherheiten ermittelt und dokumentiert. Die Messunsicherheiten sind zu bestätigen.
3. Prüfung, ob es Möglichkeiten zur Validierung der Messergebnisse des Prüfstandes gibt, z. B. Benchmarktest.Ich denke damit sollte der Auditor zufrieden sein.
Schöne Grüße
Vivian
als Antwort auf: Aufbewahrung von Aufzeichnungen – Produkthaftung #29867Hallo,
für die angegebenen Dokumente gibt es keine gesetzlichen Vorschriften, wie z. B. für kaufmännische, steuerrelevante oder Personaldokumente.
Die Aufbewahrungsdauer hängt ganz von deiner Risikobereitschaft ab. Die Risikobereitschaft wird bestimmt durch das Risikopotential des relevanten Produktes bzw. durch Forderungen des Kunden.
Als Entscheidungshilfe:
Nach dem Produkthaftungsgesetz reicht eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren – danach ist nach diesem Gesetz alles vorbei.
Nach BGB § 823 kannst du auch 30 Jahre nach Inverkehrbrinung des Produktes haftbar gemacht werden.
Wichtig:
Nach dem Produkthaftungsgesetz muss sich der Hersteller/Inverkehrbringer entlasten. Er trägt die alleinige Beweislast.Lt. BGB muss der Geschädigte ein konkretes Verschulden des Herstellers nachweisen. Hier greift eine Beweislastumkehr.
Euer spezielles Risiko kannst nur du bzw. deine GL abschätzen.
Schöne Grüße
Vivian
als Antwort auf: ist das normal?? QMS am QMB vorbei #29382Hallo Anonyma,
ich drücke dir alle Daumen. Wenn es doch schief geht, gib acht, dass das Pech nicht an dir kleben bleibt. Ein Neustart als geschasster QMB fällt unendlich schwer.
Alles Gute
Vivian
als Antwort auf: ist das normal?? QMS am QMB vorbei #29259Hallo Qualyman,
Realen Kommunismus hat es auf unserer schönen Erde nie gegeben. Die Begriffe „Kommunismus“ und vor allem auch „Demokratie“ sind den Etikettenklebern und Meinungsbildnern zum Opfer gefallen und werden für ihre Zwecke als dramatisch klingende Worthülsen zu gern in die leichtgläubige Masse geworfen. Den Begriffen wird je nach der opportunistischer bzw. zweckdienlicher Meinung der politisch Führenden sukzessive eine andere Bedeutung untergejubelt. Weder in Korea, Kuba, China oder in den zerbrochenen Ostblockstaaten hat es je Kommunismus gegeben. Das wurde uns sogar von unserem Staatsbürgerkundelehrer zu tiefsten DDR-Zeiten so gelehrt. Unter Kommunismus muss man sich ungefähr eine Gesellschaftsordnung wie in den Filmen von Raumschiff Enterprise vorstellen. Heute wird der angebliche Kommunismus mit ungleich schlimmeren Diktaturen auf eine Stufe gestellt – nur dass es andere Diktaturen tatsächlich gegeben hat – ein geeignetes Werkzeug, um sein Volk zu verschrecken.
Und weine nicht so sehr über deine Kündigung, so traurig das ist. Ich bin schätzungsweise 20 Jahre jünger als du – und Frau im gebärfähigem Alter. Ich bekomme als Frau gleich gar nicht erst die Chance, eine Karriere hinzulegen wie du z. B. Freue dich, dass du bisher erfolgreich arbeiten, interessante Kontakte knüpfen und jede Menge Erfahrungen sammeln durftest – auch wenn dich das nicht sonderlich trösten wird. Als Frau wirst du nicht nur wegen deines Alters aussortiert, sondern gleich wegen des falschen Geschlechts. Hast du einen Job, nimmt dich keiner für voll, als potentielle Mutter wirst du diskriminiert oder du wirst auch noch belästigt. Sollte ich doch einen Job bekommen, darf ich in Deutschland schon mal den Frauenabschlag und den Ossiabschlag von meinem potentiellen männlichen Gehalt abziehen.
Hallo Anonyma,
jetzt zu deinem Problem:
Ich habe als QMB einiges erlebt, davon leider sehr viel negatives. Ich fühle mich derzeit, als ob ich durch mehrere Höllen gegangen wäre. Wenn ich deine Ausführungen lese, kriechen die schlechten Erfahrungen, mit deren Folgen ich immer noch kämpfe, wieder hoch.
Deine GL hat den QMB gekündigt und dich, seine Mitarbeiterin, als QMB benannt. Du schreibst das wäre im Rahmen einer Umstrukturierung erfolgt. Das klingt seltsam. Nach meiner Erfahrung werden meist die Führungspositionen gerettet und „überzählige“ Mitarbeiter werden gekündigt. Außerdem ist die Stelle des QMB nicht infolge der Umstrukturierung weggefallen, diese besetzt du jetzt. Also warum wurde der QMB tatsächlich gekündigt? War er unbequem, unfähig, fachlich und führungsstärker als die GL, gab es Konflikte mit der GL wenn ja, welche etc. etc?
Nach der „Umstrukturierung“ gibt’s doch sicher ein neues Organigramm sowie neue Aufgabenstellungen für die einzelnen umstrukturierten Unternehmensbereiche? Normalerweise sollten sich dort entsprechende Verantwortlichkeiten und Schnittstellen finden lassen. Versuche doch mal herauszufinden ob hinter der Umstrukturierung tatsächlich eine neue Struktur steckt. Eine Umstrukturierung sollte sich immer an fundierten Fakten und Zielen orientieren. Häufig handelt es sich nur um einen Etikettenschwindel mit neuen bunten Organigrammkästchen zur Befriedigung von wem auch immer – und wenn auch nur ein narzisstischer Chef der Firma seinen Stempel aufdrücken will.
Wie ich weiter lese, hat dich deine GL zum QMB ernannt, ohne ein Gespräch zu führen, ohne Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Befugnisse zu definieren? Das ist in höchstem Maße alarmierend. Für die Betrachtung dieser Situation gibt es meiner Ansicht nach mehrere Möglichkeiten – ohne den Anspruch auf Vollständigkeit.
1. Deine GL hat nie kapiert, um was es bei QM geht und welche Stellung der QMB im Unternehmen begleiten sollte. In der Norm steht nicht umsonst: „Beauftragter der obersten Leitung“. Dieser Mensch sollte die GL hinter sich wissen und quasi als ihr verlängerter Arm dienen. Hinter QM besteht ja nicht nur aus Norm, Audits und Zertifikaten. Das ist eine Unternehmens-, Führungs- und vielleicht sogar Lebensphilosophie. Die GL hat kein Interesse oder auch keine Fachkenntnisse sich mit diesem Thema kompetent auseinanderzusetzen. Inkompetenz ist nicht nur das „Privileg“ der untergeordneten Mitarbeiter. Damit habe ich reichlich Erfahrung.
2. Die GL will ungestört weiterarbeiten wie bisher – egal wie gut oder schlecht – und sich durch nichts und niemanden ihr Biotop stören lassen. Meine letzte GL litt und leidet unter massiven Realitätsverlust. Der Kontakt zu den Mitarbeitern ist weitestgehend abgekoppelt. Da baut sich manche GL ihre ganz eigene Welt und Weltanschauung auf – auch eine meiner Erfahrungen. Das Zertifikat möchte sie jedoch trotzdem an der Wand haben. Diese Verhaltensweise ist nichts ungewöhnliches. Ich kenne das Verhalten von der Mitarbeiterebene. Wenn du als QMB plötzlich bei den Mitarbeitern erscheinst und fragst, mit welchen Arbeiten sie den ganzen Tag beschäftigt sind. Wenn du dann noch Papier uns Stift zückst, wirst du manchmal argwöhnisch beobachtet: „Oh, da guckt uns jemand ganz genau auf die Finger“. Auch die GF’s sind nur Menschen, denen geht es vielleicht wie den Mitarbeitern. Ich habe das selbst erlebt, als ich unseren Vertriebs-GF ketzerisch nach nachweisbaren Methoden und Ergebnissen in Sachen Kundenzufriedenheit befragte, bei den rechtlichen Aspekten der Vertragsprüfung war es dann ganz aus. Ich hatte das Gefühl, ein Mitarbeiter darf nie klüger sein oder erscheinen als sein GF, egal wie dumm dieser selbst ist. Vielleicht hat deine GL die blanke Angst gepackt, dass durch eine konsequente und engagierte Herangehensweise an QM ihre eigenen Fehler und Unfähigkeiten aufgedeckt werden könnten. Vielleicht müssten sie ein ganz neues Fehlerbewusstsein entwickeln? Der Sprung von autoritärem Führungsstil zu kooperativem Stil ist menschlich gesehen unglaublich weit.
3. Du hast weiter geschrieben, es ist eine Unternehmensberatung zu QM im Haus. Da habe ich ganz ganz böse Erfahrungen gemacht. Mich hat die Berater-Allergie fest im Griff. Ich muss zugeben, das führt zu so mancher Resistenz. Aber auch hier gibt es wieder mehrere Möglichkeiten, die jedoch von der Motivation der GL, einen Berater zu beauftragen, abhängig sind.
a) Der Berater wird tatsächlich als Berater beauftragt. Er bringt der GL bei, um was es bei QM geht und führt sie in die für ihre Branche/Produkt entsprechenden Methoden und Werkzeuge ein. Die GL ist daran interessiert, ihr Unternehmen ohne Betriebsblindheit analysieren zu lassen und sucht nach neuen Ideen und Anregungen für den Weg nach vorn. Ein guter Lehrer ersetzt zig Bücher – der positive Fall. Anhand deiner Schilderungen ist dieser Fall wohl auszuschließen.
b) Der Berater wird als externer und potentieller Sündenbock beauftragt. Nicht selten dienen Berater als Alibi zur Vertuschung der eigenen Inkompetenz bzw. Ratlosigkeit. Ist der Berater aus dem Haus, kann man für alle auftretenden Probleme ungehindert und hemmungslos verbal auf ihn einschlagen, ohne dass sich jemand wehrt – tolle Einrichtung. Aus meiner Erfahrung heraus, geschieht das wohl in der Mehrzahl der Fälle. Der QM-Berater zückt sich also das Interpretationsheftchen einer möglichst großen Zert-Gesellschaft und sucht nach den aufgelisteten Verfahren und Dokumenten. Wo nichts da ist, wird was theoretisches generiert. Leider gibt es genügend Auditoren, die nach dem gleichen Schema verfahren. Die Rechnung wird also mit großer Wahrscheinlichkeit aufgehen. Mir hat ein Berater mein schönes schlüssiges QMS zerrissen, hat totales Chaos hinterlassen. Die Mitarbeiter haben geheult, waren wütend und haben die GL verflucht. Eine miserablere Arbeit habe ich mein Leben lang noch nicht gesehen – Nutzen absolut Null – völlig theoretische Prozesse (nicht lebensfähig), Kennzahlen die keiner braucht (ohne jegliche sinnvolle Aussagekraft – und das mir als Betriebswirtin), Mitarbeiterschulung – Fehlanzeige. Die GF’s haben genickt wie eine Herde Schafe und fürstlich gezahlt. Dummerweise hat sich auch dafür ein williger Auditor gefunden – schade um das schöne Geld.
Zum Thema Informationspolitik sage ich nichts. Jedes Kind kennt das Spiel „Stille Post“.
Zum Thema Protokollierung:
Wenn die Protokollierung nicht als sinnvolles Werkzeug zur Unterstützung des löchrigen Gedächtnisses der Beteiligten etabliert und anerkannt ist, solltest du das Thema ist rein egoistisch betrachten. So ein Protokoll kann bei typischen „was-interessiert-mich-mein-Geschwätz-von-gestern-Typen“ zu klaustrophobischen Zuständen führen. Für die Nutzung kommen in deinem Fall in erster Linie folgende Möglichkeiten in Betracht.
1. Eigene Absicherung und Entlastung bei Abmahnung oder Kündigung
2. Physisches Zuschlagen bei der Verteilung der Sündenfälle
3. Verbales Zuschlagen in der Verteidigungsposition bzw. bei entsprechender Schuldverteilung.Die Varianten 2 und 3 sind nicht zu empfehlen. Kein Uneinsichtiger lässt sich seine Unzulänglichkeiten dokumentiert um die Ohren hauen. Das gibt Minuspunkte auf der Sympathieskala des Chefs. In extremen Fällen wird einem noch Dokumentenfälschung vorgeworfen, da muss man noch Zeugen anschleppen. Das gibt böses Blut.
Die Vorgehensweise: Kein Veto = Einverständnis ist gefährlich. Wenn ich mit meiner Vermutung richtig liege, dass deine Verantwortungen und Kompetenzen nicht geklärt sind, könnte dir die GL Eigenmächtigkeiten vorwerfen = Abmahnung/Kündigung. Hier musst du entweder zur Entscheidung ermächtigt sein, z. B. durch Stellenbeschreibung, oder du musst eine Entscheidung herbeiführen. Suche immer wieder das Gespräch und protokolliere das Ergebnis, auch wenn das frustrierend ist.
Du solltest mit der Geschäftsleitung die Situation für dich und deine Stelle klären. Weiterhin musst du herausfinden, welche Ziele die GL mit dem QMS verfolgt. Leider steht das QMH bei vielen Firmen im Schrank und verstaubt – da möchte ich kein QMB sein. Andererseits kommt es häufig vor, dass der Papier-QMB im Tagesgeschäft völlig andere Arbeiten ausführt – die ja durchaus erfüllend sein können – und pünktlich zum Audit „reaktiviert“ wird. Natürlich muss er dann den Kopf hinhalten und den Kasper für Mitarbeiter und Auditor spielen. Wenn sich GL, QMB und mindestens zweite Führungsriege einig sind, kann man damit wohl leben. Aber wehe, man gerät zwischen die Stühle, dann fällt man von ganz allein nach unten. Mit den zwei Stühlen meine ich, wenn die GL nichts für das QMS tut, jedoch die Toprealresultate aus dem Papier-QMS und vom QMB erwartet. Von mir wurden z. B. einwandfrei funktionierende Maschinen erwartet und jegliches Risikomanagement wie FMEA, Testläufe etc. untersagt. Das sind Ansprüche, die nicht zusammengehen. Wenn es Reklamationen bzw. Qualitätskosten hagelt ist ein interner Boxbeutel auch nicht schlecht oder ein Blitzableiter für die Belegschaft …. …. sch… Spiel. Es gibt auch den seltenen Fall, dass eine GL z. B. durch ein Kundenaudit bzw. durch „göttliche“ Eingabe zur Einsicht gelangt und das verstaubte QMS tatsächlich aktiviert und anpackt. Dafür braucht es aber reichlich Optimismus.
Also schau erst mal, wo du in der Gunst der GL tatsächlich stehst. Anschließend kläre für dich, mit welchen Faktoren du leben kannst bzw. musst – schließlich gibt es Zwänge. Das hängt von der eigenen Resistenz, psychischen Stärke und heutzutage vom finanziellen Durchhaltevermögen ab. Höre dich auf dem Arbeitsmarkt um. Wenn die negativen Faktoren überwiegen, nix wie weg. Hier gibt es nichts zu gewinnen.
Ich wünsche trotzdem ein schönes Osterfest
Vivian
als Antwort auf: Garantie ?! #29077Hallo Rudolf,
erst einmal zu den Begriffen:
Was willst du tatsächlich aufbauen?
Garantie: eine freiwillige Verpflichtung des Auftragnehmers zu Leistungen im Rahmen besimmter Fehler bzw. Zeiträume – ähnlich einem zusätzlichen Garantieschutzbrief beim Kauf eines Neuwagens
Reklamationswesen:
1. Private Kunden – nach Bürgerlichem Gesetzbuch – gesetzliche Grundlagen, Mängelhaftung
2. gewerbliche Kunden – nach Handelsgesetzbuch
Hier muss man die gesetzlichen Grundlagen und die daraus resultierenden Maßnahmen und Folgen genau unterscheiden.
Produkthaftung hat hier nichts zu suchen, das ist ein ganz anderes Paar Schuhe. Auf Basis der Produkthaftung kann nie ein Produkt reklamiert werden. Das hat überhaupt nichts mit Reklamantionsmanagement zu tun. Das Thema ist relevant für sämtliche Prozesse bevor das Produkt überhaupt verkauft werden darf – Risikomanagement!!!!
Schöne Grüße
Vivian
als Antwort auf: AAW – Bezeichnung #29076Hallo,
eigentlich verstehe ich die Aufregung nicht.
Begriffe sollten klar definiert sein.
Also noch einmal:
Verfahrensanweisung: WER tut WAS WANN
Arbeitsanweisung: WIE wird etwas (bestimmtes) getan.
Bei der Arbeitsanweisung handelt es sich um eine klare Anweisung, wie und nach welchen Maßstäben der Mitarbeiter seine Arbeit. auszuführen hat. Eine Arbeitsanweisung wird üblicherweise vom Verfasser, dessen fachlich Vorgesetztem (wenn er der Verfasser nicht selbst ist) bzw. von der Person, die die fachliche Richtigkeit geprüft hat, und dem GF unterschrieben. Mit der Unterschrift handelt es sich also um eine klare Anweisung der GL.
Die Bezeichnung „Richtlinie“ ist unüblich. Im allgemeinen Sprachgebrauch bezeichnet man als Richtlinie, Vorschläge für eine bestimmte Handlungsweise – also etwas nach dem man sich richten sollte. Die Verwendung dieses Begriffes kann sogar juristisch gefährlich werden, wenn ein Mitarbeiter dagegen verstößt und Schaden anrichtet. Der Richter wird fragen ob es sich bei der Verfehlung um die grobe Missachtung einer Anweisung handelt oder der Mitarbeiter lediglich gegen eine Empfehlung verstoßen hat, an die er nicht stikt halten musste. Danach richten sich die Haftungsansprüche des Unternehmens aus Fahrlässigkeit bzw. grober Fahrlässigkeit gegen den Mitarbeiter.
Versuche mit deinem Betriebsrat eine vernünftige Lösung zu finden. Was von Mitarbeitern verbindlich einzuhalten ist und bei welchen Prozessen sie Gestaltungsfreiraum erhalten ist lediglich eine Sache der Definition, konkreter Forumulierungen, Schulung und Unterweisung.
„Arbeitsanweisungen“ im Rahmen eines QMS sind kein arbeitnehmerfreindliches Teufelszeug.
Manchmal hat eben auch der Betriebsrat Angst vor Machteinbußen. Die Mitspracherechte des BR sind übrigens gesetzlich definiert. Ein Betriebsrat, der mir mit seiner Regelungswut die Qualität meiner Produkte verhageln und damit die Existenz des Unternehmens gefährden würde, hätte bei mir kein Zuckerschlecken!!!
Schöne Grüße
Vivian
als Antwort auf: Unterschriftenregelungen #28892Hallo,
ich beantworte deine Fragen lieber hier im Forum. Ich denke, so mancher QMB hat mit ähnlichen Problemen zu kämpfen.
Eine Unterschriftenregelung wird nicht aller 14 Tage überarbeitet. Ich habe die Regelung als Arbeitsanweisung angelegt. Das ist übrigens die einzige, die konkrete Namen enthält. Damit wissen alle Mitarbeiter Bescheid.
Die Befugnisse sowie die Unterschriftsberechtigten für bestimmte Geschäftsprozesse, z. B. Einkauf, Vertragsabschluss mit Kunden, Angebotsabgabe etc. sind genau definiert. Desweiteren sind Wertgrenzen angegeben. Es ist definiert, für welche Vertragsarten das Vier-Augen-Prinzip gilt und wer für was unterschreibt, z. B. fachlicher Teil, kaufmännischer Teil. Weiterhin sind die Vertreter genannt sowie deren Vertretungsbefugnisse. Nicht jeder Vertreter darf bei Abwesenheit seines Vorgesetzten die Rechte des Vorgesetzten voll ausüben.
An die Anweisung ist eine Tabelle mit Unterschriftsproben angehängt – empfiehlt sich bei unübersichtlichen Unternehmen.
Der jeweils Bevollmächtigte bekommt gegen Unterschrift einen separaten Brief in die Hand, in dem seine Handlungsvollmacht nach BGB noch einmal konkret definiert ist – Kopie Personalakte. Manche Unternehmen definieren die Befugnisse in der Stellenbeschreibung, lassen diese unterschreiben und händigen diese als Anlage zum Arbeitsvertrag aus – ist Ansichtssache des Chefs.
Mit separaten Karten würde ich nicht arbeiten. Das erscheint mir unpraktisch.
Schöne Grüße
Vivian
als Antwort auf: Was ist der bessere Weg zum Aufbau eines QM ? #28889Hallo Martin,
deine zwei Alternativen sind mir etwas zu schwarz bzw. zu weis.
Ich tendiere zu Alternative 1. Ich halte jedoch die Schulung der Mitarbeiter für wichtig. Ich würde bei der Schulung besonderen Wert auf Q-Methoden und Werkzeuge legen. Allein die Kenntnis der Möglichkeiten eröffnet den beteiligten Mitarbeiter neue Wege und Sichtweisen.
Ich denke auf einen Q-erfahrenen Moderartor sollte man nicht verzichten. Zu schnell arten die Diskussionen in der Belegschaft zu Debattierkreisen und Kaffeekränzchen aus. Selbstorganisation will auch gelernt sein – manchmal ist der Weg vom dressierten Arbeitnehmer zum selbständig handelnden Arbeitnehmer recht schwer und steinig. Wo wir wieder bei den führungsmäßigen Voraussetzungen angekommen wären.
Schöne Grüße
Vivian
als Antwort auf: Geräte- und Produktsicherheitsgesetz #28847Hallo
bitte fragen Sie Ihren Rechtsanwalt und schlagen sie anschließend ihren Apotheker.
Spaß beiseite:
Hast du eine konkrete Frage? Das Thema kann durchaus kritisch sein.
Der Inverkehrbringer, z. B. ihr als Vertraghändler, haftet voll im Rahmen des Produkthaftungsgesetzes als auch nach dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz gegenüber Privatpersonen.
Gruß
Vivian
als Antwort auf: Neuregelung SGB V – Qualitätssicherung #28846Hallo
das beste ist wohl, du recherchierst bei unserem Bundesministerium für Gesundheit: http://www.bmgs.bund.de
Es gibt eine Reihe von Gesetzen und Absichten zur Qualitätssicherung im Gesundheitsbereich. Ich habe mich mal versucht mit dem Thema auseinanderzusetzen – jetzt seh‘ ich den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr.
Es gib z. B. ein Gesetz zur Qualitätssicherung zur Qualitätssicherung und zur Stärkung des Verbraucherschutzes in der Pflege, ein Heimgesetz, eine Pflege-Prüf-Verordnung usw. usw. usw. …. Diese ganzen Gesetze ergänzen noch das SGB V.
Bis jetzt ist mir leider keine einigermaßen verbindliche und verständliche Richtlinie in die Hände gefallen, welche definiert, welche Institutionen, Sachverständige (mit welcher Ausbildung überhaupt) berechtigt bzw. berufen sind, die Einhaltung der Q-Standards zu prüfen und zu auditieren – muss ja irgend was staatliches sein.
Ich habe gehört, Krankenhäuser müssten einen jährlichen Qualitätsbericht irgendwo einreichen. Leider weiß ich nicht, ob beim Medizinischen Dienst, Krankenkassen oder was auch immer. Aus eigener Erfahrung muss ich feststellen, beim Patienten ist davon noch nichts angekommen.
Vielleicht findest du in meinem Beitrag wenigstens ein paar Suchbegriffe zum googeln.
Schöne Grüße
Vivian
als Antwort auf: Perspektive Qualitäter in Deutschland #28694Hallo Frank,
kleine Ostkunde:
Die DDR hat vor der Wende bereits für Quelle, Neckermann und Co. produziert. Die Waschmaschinen, Wäschemangeln, Kühlschränke haben wir nur nie gesehen, oder Unterwäsche von Schiesser oder Triumph oder moderne Textilien. Es gab große Obst- und Gemüseanbaugebiete – nur gesehen haben wir davon nichts. Meissner Weine bekommen haben wir auch erst nach der Wende im Geschäft bekommen – ging alles für Devisen in den Export.
Es wurden sogar Werkzeug- und Textilmaschinen in den Westen geliefert. Wenn die Bundesbahn mal einen etwas längeren Güterzug bewältigen muss, hängt meistens eine leistungsstarke Ost-Lock dran.
Ich frage mich nur, was unsere Obersten mit den Devisen angestellt haben. Schließlich war Wandlitz gegenüber heutigen Verhältnissen eine Laubenpiepersiedlung??????
Die Lebensverhältnisse waren ein bissel aber nur ein bissel besser als in Polen. Tschechien war nicht schlecht, wir haben immer versucht ein paar Kronen zu hamstern und anschließend zu schmuggeln. Ein Billiglohnland vor allem für die Produktion von Konsumgütern waren wir schon vor ganz grauen Vorwendezeiten.
Schade ist’s nur um die vergebenen Chancen der Wiedervereinigung.
Das Kapital von Marx habe ich damals mit Abscheu gelesen. Anschließend habe ich es großzügig entsorgt. Heute muss ich zugeben, der alte Marx besaß wohl doch Weitsicht. Ich überlege ob ich die Schwarte noch mal mit gereiftem Verstand lesen sollte.
Derweil überlege ich mir, wie ich mit dem gegenwärtigen rezessiven Wirtschaftszyklus fertig werde. Irgendwie klappt das mit den volkswirtschaftlichen Modellen nicht so recht. Überspringe ich jetzt Asien und suche mir als Lebensmittelpunkt eine „stabile Diktatur“ in Afrika – hmmm?
Schönes Wochenende
Vivian
als Antwort auf: Perspektive Qualitäter in Deutschland #28671Hallo Hollerungt,
das mit dem hacken nehme ich jetzt ernst.
Wenn ich dich richtig verstanden habe, sollte jeder, der hier seinen Job verliert, bzw. bedroht ist, auswandern.
Tolle moderne Gesellschaft:
Am besten man bleibt sein Leben lang Single, bringt doch eh nichts – Mann in Norwegen auf einer Ölplattform, Frau in Ungarn als Näherin oder wahlweise halt als QMler. Toll dass das Cyber-Space und Chat-Rooms erfunden wurden. Kinder … … ach wo Kinder, wer braucht die schon … machen eh nur Ärger, Lärm und Dreck. Wir leben unseren von Werbung implementierten sterilen egozentrischen Fun-Egoismus.
Deutschland 20 Jahre später – Der Deutsche = ein kleines zänkisches Bergvolk am Rande des großchinesischen Reiches … … …
Übrigens warum sollten die Ungarn dann noch produzieren, in Deutschland ist keiner mehr da, der sich einen Golf leisten kann – Käufermarkt kaputt – bzw. auf der Ölplattform braucht man keinen.
Vivian
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