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als Antwort auf: Lieferantenreklamation #31289
Hallo Dieter,
nimm die Spitze gegen die Naturwissenschaftler nicht ganz so bitterernst.
Die meisten Menschen, die ich in meinem beruflichen Umfeld kenne, sind Naturwissenschaftler. Wenn es an juristische Probleme geht, sind sie jedoch alle gleich. In der technischen Prozessen verlassen sie sich überwiegend auf konkrete Zahlen und Fakten. Wenn es an juristische Probleme geht, verlassen sie sich auf Annahmen und Hören-Sagen und streiten sich auch noch auf dieser Basis bis auf’s Messer … … und wenn es tatsächlich ernst wird, fallen sie damit i. d. R. böse auf die Nase.
Es ist wichtig seine Rechte zu kennen. Das verbessert durchaus die Verhandlungsposition bzw. das Durchsetzungsvermögen.
Dein Vorredner, ma-este, hat an dieser Stelle mit der Kaffeesatzleserei gleich weiter gemacht. Seine Ausführungen deuten darauf hin, das er sich am üblichen eingeschliffenen meist nicht gerichtsfestem Geschäftsgebahren orientiert ohne harte juristische Grundlagen zu berücksichtigen.
Anmerkung:
Eine QSV mit dem Lieferanten abgeschlossen zu haben, heist noch lange nicht, dass sie im Ernstfall hält. Die meisten QSV halten übrigens einer gerichtlichen Prüfung nicht stand.
Schöne Grüße
Vivian
als Antwort auf: Lieferantenreklamation #31265Hallo Leute,
puhhhh, ist das wieder eine Kaffeesatzleserei?!
Eine Reklamation ist eine juristische Angelegenheit. Noch einmal grundsätzlich, reklamiert wird nicht auf Basis irgendeiner Qualitätsnorm oder eines QMS sondern auf Basis des Handelsgesetzbuches und des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Fakt ist, der Lieferant ist lt. Kaufvertrag verpflichtet, die Lieferung im vereinbarten Umfang und Qualität zu liefern – Punkt und aus. Lt. HGB ist der Kunde verpflichtet, die Ware in einem angemessenen Umpfang zu prüfen. Im Ernstfall entlastet ihn hier auch keine vereinbarte QSV, mit der er sich möglicherweise von der WE-Prüfung frei halten will. Der Kunde muss seiner Rügepflicht lt. HGB umgehend nachkommen und die Ware reklamieren.
Bist du als Kunde auf dieser Seite korrekt vorgegangen und hast die Reklamation nicht unnötig verzögert, kann eigentlich nichts mehr schief gehen.
Der Lieferant muss Ersatz liefern. Kann er dies nicht in einer angemessenen Frist, könnt ihr die Ersatzlieferung sogar bei einem anderen Lieferanten auf seine Kosten beschaffen (z. B. höherer Preis). Die Rücksendekosten könnt ihr ebenfalls auf den Lieferanten umwälzen, das sind Mangelfolgekosten.
Von 100 Teilen 28 n.i.O.-Teile zu liefern und dann die Reklamation verweigern, ist schon recht dreist. Das solltet ihr euch keinesfalls gefallen lassen. Wie hält es denn euer Lieferant mit der Kundenzufriedenheit.
Übrigens vor dem Titel Prof.-Dr. hätte ich keine Skrupel. Wahrscheinlich verbirgt sich hinter dem Titel ein astreiner Naturwissenschaftler. Juristische bzw. kaufmännische Themen sind diesem Völkchen meist völlig fremd und sie kennen ihre Rechte und Plichten in dieser Hinsicht nur unzureichend.
Ein Lieferantenaudit halte ich für etwas überzogen. Schließlich musst du deinem Gegner auch im Lieferantenaudit deutlich machen können, warum seine Vorgehensweise hinsichtlich Reklamationen nicht korrekt ist.
Viel Erfolg
Vivian
als Antwort auf: Rauchen im Betrieb #30858Hallo (vor allem an QM-Dino)
das Thema wird äußerst emotional diskutiert. Die sachliche Diskussion bleibt leider bei vielen Beiträgen auf der Strecke.
Fakt ist, es gibt ein entsprechendes Gesetz zum Nichtraucherschutz. Jedem Chef, Raucher oder Nichtraucher steht es frei, die Geschichte für sein Unternehmen durch einen Richterspruch entscheiden zu lassen.
Zum Thema Sucht und Abmahnung. Eine Zigarettensucht – auch wenn es letztendlich eine Sucht ist – gefährdet den Mitarbeiter nicht unmittelbar bei der Ausübung seiner Tätigkeit, z. B. Einschränkung der Fähigkeit Maschinen zu bedienen. Bei Alkohol oder bewusstseinsdämpfenden Drogen düften die Folgen jedem klar sein. Eine Abmahnung wegen Rauchens wäre in diesem Falle wohl überzogen.
Turnt der Mitarbeiter jedoch mit seiner Zigarette auf der Leiter herum und stürzt ab, weil er die Zigarette in der Hand hatte und sich dadurch nicht festhalten konnte, könnte es passieren, dass ihm Fahrlässigkeit unterstellt wird.
Hallo TimoH
@Vivian: Weil Raucher sich nicht von Nichtraucher gestört fühlen, heisst es sie sind tolleranter ? :-)
Ich habe auch kein Problem, wenn ein Nichtraucher sich mal 5 Minuten wegsetzt und einen BonBon lutscht.Darum geht es nicht. Der Nichtraucher muss den Rauch mit einatmen und raucht passiv mit.
Die Formulierung ist konkret so gemeint: Viele Nichtraucher fühlen sich durch Raucher gestört, doch die Raucher kümmert das selten. Du sitzt in der Mittagspause auf einer Bank und reckst die Nase in die Sonne. Promt setzt sich ein rauchender Kollege neben dich und verstänkert dir die Mittagspause. Sehr viele Raucher vergessen einfach den Anstand, weil ihre Sucht und die Toleranz in der Öffentlichkeit für sie selbstverständlich ist. Für mich ist es nicht selbstverständlich, den Mief immer und überall einzuatmen.
Ein Bonbon verursacht außer Karies keine Emmissionen.
Vivian
als Antwort auf: Rauchen im Betrieb #30838Hallo,
Leute, Leute soviel juristische Kaffeesatzleserei habe ich lange nicht gelesen. Ich denke QMler sind korrekte und systematisch denkende Menschen.
Es gibt ganz klare gesetzliche Regelungen für das Thema.
Gesetzliche Grundlage ist die ArbeitsstättenVO – § 3a Nicht-raucherschutz; Schutz vor Passivrauchen am Arbeitsplatz.
Zur Erklärung:
Der Arbeitgeber darf das Rauchen generell verbieten, d. h. im gesamten Unternehmen – egal ob drinnen oder draußen. Der Arbeitgeber darf die Rauch(Kunst)pausen sogar nacharbeiten lassen.
Wenn er wirklich sehr nett ist, dann richtet er spezielle Raucherecken ein und rechnet die Arbeitszeit, die sich die Raucher gegenüber den Nichtrauchern außerhalb der Pausenzeiten gönnen, nicht negativ an.
Für die Einrichtung von Raucherecken gibt es keinerlei Verpflichtung.
Als überzeugte Nichtraucherin finde ich die Rechtlage voll in Ordnung. Denn nur selten fühlt sich ein Raucher durch einen Nichtraucher gestört oder?
Gruß
Vivian
als Antwort auf: Bearbeitungsgebühr als Belastung/Rekl. #30771Hallo Hacki,
ich habe lediglich versucht, die rechtliche Lage verständlich zu erklären.
Recht haben und Recht (beim Kunden) bekommen sind häufig zwei unterschiedliche Dinge.
Wenn sich aber kein Lieferant wehrt, werden solche unverschämten Forderung schnell zur Selbstverständlichkeit. Dann brauchen wir uns nicht wundern, wenn der interne Kostendruck bei Lieferanten irgendwann existenzbedrohend wird.
Außerdem muss man nicht gleich mit dem Anwalt ins Haus fallen. Man kann den Kunden auch nett, freundlich und kritisch nach der Kostenstruktur der berechneten Pauschale befragen. I. d. R. haben große Kunden auch größere Rechtsabteilungen, die genau wissen, wie die tatsächliche Rechtlage definiert ist.
Gruß
Vivian
als Antwort auf: Bearbeitungsgebühr als Belastung/Rekl. #30717Hallo Frank,
wäre es nicht einfacher, den entsprechenden Link für alle im Forum bereitzustellen?
Fakt ist, es gibt für diese Pauschalen keine gesetzliche Grundlage. Sind diese Pauschalen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt, darf davon ausgegangen werden, dass die Regelung den Vertragspartner übermäßig benachteiligt. Damit dürfte die Regelung nichtig sein.
Problematisch wird es bei Individualverträgen, in welchen diese Pauschalen explizit ausgehandelt und vereinbart wurden. Hier kommt wohl nur eine gerichtliche Auseinandersetzung in Betracht -wenn denn überhaupt angestrebt.
Die Gesetze um das Thema Reklamation ist vielschichtig und kompliziert. Deshalb weise ich darauf hin, dass meine Ausfühungen nur sehr oberflächlich bleiben können. Also im Einzelfall Fachanwalt hinzuziehen!!!!!
Fakt ist, für fehlerhafte Teile muss der Lieferant Ersatz liefern und den Vertrag vereinbarungsgemäß erfüllen.
Der Lieferant ist jedoch ebenfalls gefordert, er muss eine WE-Prüfung durchführen. Er kann sich von der WE-Prüfung nicht durch QSV oder anderweitige Verträge freikaufen. Das ist ein ganz großer Irrtum unserer Branche.
Die WE-Prüfung dient u. a. dazu, weitere Schäden zu vermeiden, welche durch den Einbau fehlerhafter Teile entstehen könnten. Das schuldet der Kunde der allgemeinen Sorgfaltspflicht. Der Umfang der Prüfung hängt von der Zumutbarkeit und den Möglichkeiten der Prüfung ab. I. d. R. werden 10 – 15 Prozent der gelieferten Produkte als zumutbar angesehen.
Das als kleine Einleitung.
Durch das Auffinden eines fehlerhaften Teils bei der WE-Prüfung entsteht natürlich Aufwand. Das Teil muss aus dem EDV-System ausgebucht werden, es muss ein entsprechendes Schriftstück verfasst werden, Verpackung und Rücksendung. Das sind eindeutig Reklamationskosten. Dieser Aufwand darf weiterberechnet werden.
Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen, muss der Kunde seinen Aufwand entsprechend nachweisen können. Denn er darf nur die tatsächlich anfallenden Kosten gegen den Lieferanten geltend machen.
Schlimmer wird es, wenn aufgrund fehlerhafter Liefererungen die Produktion stoppen muss oder weiterführende Schäden durch den Einbau und Verarbeitung fehlerhafter Lieferungen entstehen. Das sind Mangelfolgeschäden. Auch diese darf der Kunde dem Lieferanten berechnen. Natürlich muss er auch hier realistisch bleiben um im Ernstfall vor Gericht recht zu bekommen.
Der Abzug der nicht gezahlten Pauschale von der nächsten Rechnung ist ebenfalls nicht rechtens. Die beiden Vorgänge sind zwei völlig unterschiedliche Rechtsgeschäfte. Aufrechnung ist nur möglich, wenn die vorausgegangene Forderung rechtens ist – das haben wir ja bereits geklärt. Notfalls muss auch hier der Richter entscheiden, ob die Aufrechnung gerechtfertigt war.
Macht doch mal eine Milchmädchenrechnung – was würde ein Reklamationsvorgang bei euch intern kosten? Es ist ja schließlich ein enormer Unterschied ob ich drei defekte Schalter in einen gepolsterten Briefumschlag packe und per Post versende oder eine Palette Gussteile durch ganz Deutschland transportieren muss.
Ob ihr die Pauschalen im Einvernehmen mit dem Kunden senken könnt, ist wohl ehr eine Machtfrage und keine Frage der Gesetzeslage.
Viele Kunden machen es sich sehr einfach. Es ist auch richtig, dass mit diesen Pauschalen neue Einnahmequellen erschlossen wurden.
Reklamationspauschalen von 400 € dürften im rechtlichen Sinne gegen die guten Sitten verstoßen. Bei einer Pauschale von 400 € dürfte ein attraktiver Gewinnanteil für die QS hängen bleiben. Das ist rechtlich absolut nicht zu rechtfertigen.
Leider scheint in Deutschland vieles als legitim zu gelten, weil es alle anderen auch tun.
Grüße
Vivian
als Antwort auf: QMB-Job gesucht! #30686Hallo qbs,
ich suche seit Monaten händeringend einen neuen Job – Hartz droht. Ich habe gelesen, dass du als Sekretärin der GF tätig warst.
Ich bin jetzt äußerst brutal aber grundehrlich. Ich weiß, für QM kann man sich enorm begeistern und man hat das Gefühl etwas bewegen zu können und es fällt verdammt schwer, davon wieder Abschied zu nehmen.
Als Sekretärin oder mit einer kaufmännischen Ausbildung hast du auf dem QM-Arbeitsmarkt so gut wie keine Chance. Der Markt ist dafür nicht reif.
Ich bin BWLerin, habe ein tolles – mir von vielen Ingenieuren bestätigtes – technsches Verständnis und den erforderlichen Blick für das Gesamtunternehmen inkl. finanzieller und personeller Aspekte. Ich habe eine ordentliche QM/UM-Ausbildung und die Motivation, mich mit allen Vieren in die Arbeit zu knien. Ich bin mir weder zu weiblich, um in der Produktion mitzuarbeiten, um Verständnis für die Arbeit der Mitarbeiter zu bekommen noch bei Problemen hart und konsequent durchzugreifen.
Ich habe meinen Ingenieuren echt Hochachtung abgerungen. Die heulen heute noch. Die Belegschaft war nach meiner Kündigung mehr als frustriert, sie hat die interne Organisation quasi zu Grabe getragen. Da muckt keiner mehr, alle machen Dienst nach Vorschrift und die Fluktuation sehr guter und ehemals engagierter Mitarbeiter hat sprunghaft zugenommen. Das zeigt, dass das Verhalten der GL nicht toleriert wird.
Trotzdem, es hilft alles nichts. Ich bin und bleibe BWLerin und dazu auch noch Frau. Aus mir wird weder ein Ingenieur noch ein Mann werden.
Mein Nachfolger ist Mann und Ingenieur und hat zig Jahre Erfahrung in der Qualitätssicherung und als Auditor. Er konnte Monate nach seinem Eintritt in die Firma nichts bewegen und nervt die Kollegen mit sinnlosen und bürokratischen Formularen. Die Jahre der permanenten Anpassung haben ihn wahrscheinlich „kampfunfähig“ gemacht und so wurde er in die gleiche Sackgasse gesetzt aus welcher ich ausgebrochen bin.
Die Qualität der Arbeit hat sich durch die Frustration und der „Denkverweigerung“ der Mitarbeiter spürbar verschlechtert. Die Effizienz des Unternehmens ist verheerend. Die Mitarbeiter befinden sich in der totalen Blockadehaltung. Die GL hat ihr Gesicht bei den Mitarbeitern auf dramatische Weise verloren.
Ich sitze jedoch vor meinem Rechner und muss ernsthaft überlegen, ob ich mich grundsätzlich aus dem QM-Geschäft zurückziehen sollte. Der Markt fragt einfach keine BWLer mit QM oder QM mit BWL nach.
Selbst Unternehmen, die sich intensiv mit TQM auseinandersetzen, sitzen dem Irrtum auf: „Das bisschen BWL macht man doch nebenbei“ Die EXBA-Studie widerspricht dem und auch meine Erfahrungen. QM braucht unbedingt Kaufleute, die dem kostspieligen Formalismus und der aufgesetzten Bürokratie ein finanzielles Ende setzen und den Auditor sein Honorar sauer verdienen lassen.
Letzter Tipp:
Lege bei deinen Bewerbungen besonderen Wert auf das Thema Qualitätssicherung und welche konkreten Erfahrungen du in diesem Bereich vorweisen kannst. Meine Erfahrung zeigt immer wieder, dass die letztendlichen Personalentscheider meist Ingenieure sind, die häufig der Meinung sind, das Thema „Management“ falle bei der Besetzung von QM-Stellen automatisch mit ab.
Viel Erfolg
Vivian
als Antwort auf: QMB-Job gesucht! #30685Hallo qbs,
ich suche seit Monaten händeringend einen neuen Job – Hartz droht.
Wenn du Ingenieur oder eine andere technische Ausbildung hast, sollte es eigentlich mit dem neuen Job klappen. Wie ich gelesen habe, bis du auch geographisch flexibel.
Die Krux in unserem Geschäft – erst werden eierlegende Wollmilchs…. gesucht und dann präsentationsstarke Rethoriker eingestellt. Anschließend suchen jene in diesem oder anderen QM-Foren nach einer Checkliste für die 9001. Gebrochene Lebensläufe sind auch nicht so gefragt – an welchem ich speziell leide.
Bei mir hat sich die Situation ähnlich problematisch dargestellt. Das „Fußvolk“ war begeistert von meinen Ideen und meinem Vorgehen. Die GL war inkompetent und ignorant. Sie war weder für Risiken noch für finanzielle Vorteile zu sensibilisieren. Kannste nix machen… … Am Ende einer langen Geschichte beist der QMB ist Gras.
Die Belegschaft war nach meiner Kündigung mehr als frustriert, sie hat die interne Organisation quasi zu Grabe getragen.
Das meine Ex-GL etwas falsch gemacht hat, quittieren die Mitarbeiter jetzt – Monate nach meinem Ausschreiden – noch mit Dienst nach Vorschrift und sprunghaft gestiegener Fluktuation.
Lege bei deinen Bewerbungen besonderen Wert auf das Thema Qualitätssicherung und welche konkreten Erfahrungen du in diesem Bereich vorweisen kannst. Meine Erfahrung zeigt immer wieder, dass die letztendlichen Personalentscheider meist auch Ingenieure sind, die häufig der Meinung sind, das Thema „Management“ falle bei der Besetzung von QM-Stellen automatisch mit ab.
Viel Erfolg
Vivian
als Antwort auf: DIN EN ISO 9001:2000 #30326Hallo,
nach der 9001 werden Qualitätsmanagementsysteme zertifiziert.
Qualitätsauditoren (QMS 9001) werden auf der Grundlage der 19011 zertifiziert und müssen die Auditgrundsätze dieser Norm beherrschen = Personalzertifizierung.
Gruß
Vivian
als Antwort auf: unterschied toyota- deutsches unternehmen #30292Hallo QM-Dino
Thema Stellenausschreibung:
Du hast vergessen, dass der QMB auf jeden Fall männlich sein sollte, einen perfekten geradlinigen Lebenslauf vorweisen sollte, Mindestgröße 1,80 m und im Business-Outfit sollte er selbstverständlich eine gute Figur machen.
Theme Bürokratieaufbau – ein Auszug aus meinem Beitrag – „Relationales QM“
****Jede Tätigkeit in einem Unternehmen sollte soweit zerlegt sein, das sie eindeutig (!)benannt und beherrscht werden kann. Ein QM-Modul eben.
Dann braucht die Abfolge von Tätigkeiten nur noch modular zum Gesamtprozess zusammengefügt zu werden. (Zitat Martin S)Klingt gut, ist es aber nicht – meine Erfahrungen:
Was nämlich tut der „gemeine in Massen auftretende Deutsche?“ Er nimmt sich das für ihn zutreffende und vollkommen vorgeschriebene QM-Modul und arbeitet strikt danach … … und stellt das Nachdenken über bessere Alternativen ein. Plötzlich tritt ein noch nie dagewesener Sonderfall auf. Der Mitarbeiter ist völlig hilflos (weil Nachdenken eingestellt). Schnell erfindet der Chef aufgrund der durch bürokratische Überregelung stark herabgesetzter Denkfähigkeit seiner Mitarbeiter oder aus Angst vor zu viel Gestaltungsfreiräumen seiner Mitarbeiter und damit verbundenen nicht rational vorhersehbarer und messbarer Unsicherheiten eine selbstverständlich dokumentierte „Sonderfallregelung“ oder er stellt gleich die Praxistauglichkeit des bereits vorhandenen QM-Moduls infrage. (hässlicher Schachtelsatz) Der Pragmatismus bleibt konsequent auf der Strecke.
Meine kleine Abhandlung spiegelt meine Erfahrungen mit beinahe ausschließlich akademisch gebildeten Mitarbeitern wider.
Kennst du dich in der deutschen Gesetzeslandschaft etwas aus? Das ist eine gigantische Ansammlung von relational verknüpften Gesetzes-Modulen. Irgendwann gab es ein BGB. Der Deutsche Michel stellte irgendwann fest, dass jede Menge Fälle in der Praxis auftraten, die nicht geregelt waren. Flux machte er sich an die Arbeit, diese Lücken zu schließen. Bis heute hat sich ein völlig unbeherrschbarer Irrgarten von in vielfältiger Beziehung stehender gesetzlicher Regelungen und Verordnungen, Richtlinien, Normen usw. usw. entwickelt. Kein normaler Mensch kann die einzelnen Module und deren Zusammenwirken mehr nachvollziehen und verstehen. Unsere Regierung hat sich vor allem in der Steuer-, Sozial- und Rentenpolitik darauf eingeschossen, jedes auch noch so kleines Schlupfloch bzw. Auslegungsspielräume radikal zu schließen und alles zu überwachen. Notare schließen sich schon zu informellen Kreisen zusammen, damit sie der „Modul-Flut“ überhaupt noch herr werden.
Resultiert Flexibilität, Kreativität und Fortschritt nicht auch daraus, sich selbst und sein Unternehmen ab und zu aus einem völlig neuen Blickwinkel zu betrachten und neu zu erfinden?
Standards sollten immer genug Spielräume für Kreativität beinhalten. Je mehr überregelt ein Prozess ist, desto mehr stellen die Mitarbeiter das Denken ein und greifen nur noch in die „Modul-Werkzeugkiste“ Das führt sogar so weit, dass sie sofort vehement ein neues dokumentiertes Modul fordern, wenn irgendwann ein Fall auftritt, der noch nicht geregelt ist. Das Denken und auch die Bereitschaft Verantwortung für das eigene Handeln zu übernehmen wird ganz allmählich – meist schleichend und unbemerkt – nach oben verlagert. Es ist ein Teufelskreis.
Eine Vorschrift, ein Gesetz, eine Verordnung oder Richtlinie erspart das selbstständige Denken und ist ungemein gut geeignet, sich vor der Verantwortung für die Folgen selbständigen udn eigenverantwortlichen Handelns zu drücken
Ich dachte dass passt ganz gut zum Thema.
Vivian
als Antwort auf: unterschied toyota- deutsches unternehmen #30224Hallo,
Der Konsument besitzt offensichtlich das wirksamste Druckmittel gegen Wirtschaft und Politik.
Wer von euch würde noch einen VW kaufen, wenn er gerade durch eine von VW veranlasste Verlagerung der Produktion seinen Job und seine Existenz verloren hat?
Wen DC seine PKW-Produktion in größerem Umfang nach Südafrika verlagern will, bitteschön. Dann sollen sie doch die Fahrzeuge in Afrika verkaufen.
Die derzeitige Regierung hat auch die Quittung für ihre Arbeit vom gemeinen Volk bekommen.
Die Aufzählung ließe sich sicher endlos fortsetzen.
Vivian
als Antwort auf: Relationales QM #30223Hallo Martin,
den Vergleich mit der Natur finde ich klasse.
Die Natur ist wohl die einzige, die meint, sich Kreativität und Launen leisten zu können. Allerdings leistet sie sich auch evolutionäre „Fehler“ – nur die Anpassungsfähigsten überleben. Spezialisten bleiben bei Veränderung ihres Lebensraumes auf der Strecke – negativer Einflussfaktor Mensch mal ausgeklammert.
Der Mensch von heute, meint nur allzu häufig, sich Unsicherheiten, kreative Experimente etc. nicht mehr leisten zu können und lebt damit eigentlich wider der Natur. Als Beispiel fallen mir spontan die vielen Konzepte zur Personalbeurteilung und zur möglichst mathematisch objektiv beurteilbaren Qualität des Menschen ein.
Ich denke, jedes Unternehmen ist ein individuelles „Ökosystem“ und muss seinen eigenen Erfolgsweg finden. QM ist nur eines der vielen Werkzeuge oder Hilfsmittel dazu.
Gruß
Vivian
als Antwort auf: unterschied toyota- deutsches unternehmen #30173Hallo,
erst herzlich gelacht – nach einer Minute der Besinnung – bitterböser Sarkasmus macht sich breit – betreten dreinschau – fühle mich als inkompatibler nicht überlebensfähiger Querulant in einem kranken System, in dem die Mitarbeiter für die Fehler und Inkompetenz des Managements bestraft mit Existenzverlust bestraft werden.
Verlagerung nach Tschechien:
Das Management kann weitermachen wie bisher und erschließt neue Ressourcen, um sich noch mehr Inkompetenz und Verschwendung leisten zu können.
Vivian
als Antwort auf: Relationales QM #30172Hallo Martin,
Scherzmodus an – Träumer!!! – Scherzmodus aus.
Menschen und ihre Beziehungen untereinander funktionieren nicht wie Datenbanken, weil der Mensch halt alles andere als rational und logisch ist.
Solange du Prozesse maschinell ohne Beteiligung des Menschen steuern kannst, mögen alle QM-Module beherrscht funktionieren. Wenn der Mensch ins Spiel kommt wird es interessant. Ein Mensch hat mal einen guten oder auch einen schlechten Tag und tütelt z. B. halt eine von der zuverlässigen Datenbank erstellte Rechnung im falschen Briefumschlag ein oder er legt ein Teil einfach in die falsche Kiste.
****Jede Tätigkeit in einem Unternehmen sollte soweit zerlegt sein, das sie eindeutig (!)benannt und beherrscht werden kann. Ein QM-Modul eben.
Dann braucht die Abfolge von Tätigkeiten nur noch modular zum Gesamtprozess zusammengefügt zu werden.Klingt gut, ist es aber nicht – meine Erfahrungen:
Was nämlich tut der „gemeine in Massen auftretende Deutsche?“ Er nimmt sich das für ihn zutreffende und vollkommen vorgeschriebene QM-Modul und arbeitet strikt danach … … und stellt das Nachdenken über bessere Alternativen ein. Plötzlich tritt ein noch nie dagewesener Sonderfall auf. Der Mitarbeiter ist völlig hilflos (weil Nachdenken eingestellt). Schnell erfindet der Chef aufgrund der durch bürokratische Überregelung stark herabgesetzter Denkfähigkeit seiner Mitarbeiter oder aus Angst vor zu viel Gestaltungsfreiräumen seiner Mitarbeiter und damit verbundenen nicht rational vorhersehbarer und messbarer Unsicherheiten eine selbstverständlich dokumentierte „Sonderfallregelung“ oder er stellt gleich die Praxistauglichkeit des bereits vorhandenen QM-Moduls infrage. (hässlicher Schachtelsatz) Der Pragmatismus bleibt konsequent auf der Strecke.
Meine kleine Abhandlung spiegelt meine Erfahrungen mit beinahe ausschließlich akademisch gebildeten Mitarbeitern wider.
Kennst du dich in der deutschen Gesetzeslandschaft etwas aus? Das ist eine gigantische Ansammlung von relational verknüpften Gesetzes-Modulen. Irgendwann gab es ein BGB. Der Deutsche Michel stellte irgendwann fest, dass jede Menge Fälle in der Praxis auftraten, die nicht geregelt waren. Flux machte er sich an die Arbeit, diese Lücken zu schließen. Bis heute hat sich ein völlig unbeherrschbarer Irrgarten von in vielfältiger Beziehung stehender gesetzlicher Regelungen und Verordnungen, Richtlinien, Normen usw. usw. entwickelt. Kein normaler Mensch kann die einzelnen Module und deren Zusammenwirken mehr nachvollziehen und verstehen. Unsere Regierung hat sich vor allem in der Steuer-, Sozial- und Rentenpolitik darauf eingeschossen, jedes auch noch so kleines Schlupfloch bzw. Auslegungsspielräume radikal zu schließen und alles zu überwachen. Notare schließen sich schon zu informellen Kreisen zusammen, damit sie der „Modul-Flut“ überhaupt noch herr werden.
Ich halte dich, resultierend aus den bisherhigen Diskussionen, für einen sehr vernünftigen Qualitäter mit gesundem Menschenverstand.
Resultiert Flexibilität, Kreativität und Fortschritt nicht auch daraus, sich selbst und sein Unternehmen ab und zu aus einem völlig neuen Blickwinkel zu betrachten und neu zu erfinden?
Standards sollten immer genug Spielräume für Kreativität beinhalten. Je mehr überregelt ein Prozess ist, desto mehr stellen die Mitarbeiter das Denken ein und greifen nur noch in die „Modul-Werkzeugkiste“ Das führt sogar so weit, dass sie sofort vehement ein neues dokumentiertes Modul fordern, wenn irgendwann ein Fall auftritt, der noch nicht geregelt ist. Das Denken und auch die Bereitschaft Verantwortung für das eigene Handeln zu übernehmen wird ganz allmählich – meist schleichend und unbemerkt – nach oben verlagert. Es ist ein Teufelskreis.
Die gegenwärtig die Medien überflutenden Beiträge, Reportagen, Bücher, Workshops und Seminare zur Führungskrise in deutschen Unternehmen beschäftigen sich mit ganz ähnlichen Problemen. Ich habe das höchst subjektive Gefühl der Markt war noch nie so groß und so empfänglich.
Nur mal ein paar spontane unsortierte Gedanken …
Schönes Wochenende
Vivian
als Antwort auf: Qualitätsprobleme deutscher Firmen #29983Hallo,
für Deutschland gibt es die sogen. EXBA-Studie – http://www.exba.de
Gallup führt auch recht interessante Studien durch – Schwerpunkt Führung und Mitarbeiter.
Schöne Grüße
Vivian
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AutorBeiträge