Hallo Unicorn,
zunächst würde ich im Auditbericht nachsehen, welche Norm die QM-Dame als Bezug nutzt um dementsprechend den Maßnahmenplan umzusetzen.
Hat sie sich auf die 9001 gestützt, die EN81346 oder was für eine Norm soll das sein?
Grundlage für dich sollte dieser Satz sein:
Entscheidend für die Eigenschaft als Betriebsmittel ist, dass es als Gebrauchsgegenstand fungiert und nicht als Verbrauchsstoff in die zu erstellenden Produkte eingeht.
Der Lösung von bpmeister schließe ich mich an. Eine gekennzeichnete Schublade für das Werkzeug und evtl. gekennzeichnete Fächer wo welches Wkz hineingehört.
Prüfmittel müssen gekennzeichnet und überwacht werden.
Hilfsmittel nur gekennzeichnet.
Besten Gruß
T.