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als Antwort auf: Mitarbeiterzufriedenheitsbefragung #41436
Hi!
Ein bisschen kommt mir vor, als ob der Sinn und der Zweck der Anforderungskataloge von vielen nicht so ganz verstanden wird….
…und die TS schreibt das nicht mehr vor…
Ist denn nicht klar, dass mindestens eines der beiden Schriftreihen (oder zumindest Teile savon) VDA oder QS 9000 stets mitgeltend zur TS 16949 sind?
…dass zumindest aus TS/ 6.2.2.d und 6.2.2.4 sich die Notwendigkeit für das Erheben der „Mitarbeiterzufriedenheit“ ableiten lässt…
…. Dass nicht immer alles explizit in den Anforderungskatalogen enthalten sein muss, ja gar nicht sein darf….
…dass die Praxis eben Verfahren entwickelt hat (wie die MA-Befragung), die nicht explizit ausgesprochene Punkte der Anforderungskataloge abdecken…
…. die Kundenspezifischen Forderungen ausser Debatte stehen….
….schlussendlich, die Frage nach der Sinnhaftigleit eines Managementsystems nur von Gruppenn gestellt wird, die die Zusammenhänge und die Vorteile nicht in vollem Umfang erkennen…(wollen)…
Systemmanager :-)
geändert von – Systemmanager on 31/08/2006 07:58:44
als Antwort auf: Mitarbeiterzufriedenheitsbefragung #41414Hi hschl!
Ich finde deinen Vorschlag gut.
Du bekommst fast 100% Rücklauf. Dies Methode habe ich schon öfter beobachtet.Mach dir jetzt nicht den Kopf darüber heiss, wie viel den Bogen ausfüllen oder nicht.
Warte ab und analysiere das Ergebnis!Systemmanager :-)
als Antwort auf: Umfrage: An Alle QMBs und ggf. Leitungspositionen! #41410Hi!
gilt wohl nur für den deutschen (BRD) Raum…schade…
Systemmanager :-)
als Antwort auf: Internes Audit – Stichprobengröße #41276Hallo QM-Gruebel!
Bei einem „scharfen“ Zertifizierungsaudit, währen bei einem 100 MA-Unternehmen von einer (bestimmten)Zert.-Gesellschaft 6 Manntage veranschlagt. Für ein Überwachungsaudit 2 Manntage und für ein Verlängerungsaudit 4 Manntage.
Für die Durchführung von internen Audits gibt weder die 9001 noch die 19011 konkrete Vorgaben.
Empfehlen würde ich, dich nach den 4 Manntagen für ein Verlängerungsaudit (3 Jahreszyklus)zu orientieren. Intern kann ggf. mit weniger als die 6 Manntage für ein Zert-Audit kalkuliert werden, da die Auditoren in der Regel deutlich bessere Prozesskenntnisse haben.
Also 4 Manntage bei 100 MA, habe ich dich geschockt? Viel weniger grenzt an die Befragung einer „Glaskugel“
Davon solltest du etwa ein Drittel bis die Hälfte für die 80 „Telefonisten“ aufwenden.
Nachdem ich eure Organisation und deren wirkliche Größe nicht kennen kannst du das als Beispiel ansehen..
Systemmanager :-)
als Antwort auf: Internes Audit – Stichprobengröße #41255Hallo QM-Gruebel!
Du planst den Auditumfang (Dauer des Audits in Tagen/ Stunden) nach festgelegten Kriterien.
Darin sind alle im System festgelegten Prozesse, Abläufe, Tätigkeiten, Supports, usw. zu berücksichtigen.Die Planung beinhaltet auch die zeitliche Einteilung, wo auch eine Zeitzuordnung zu dem von dir genannten Prozess erfolgt.
Entsprechend diesem Zeitplan ergibt sich, wie groß deine Stichprobe sein kann.
Beim Erstaudit würde ich aber für das gesamte QMS etwas mehr Zeit einplanen.Deine Unabhängigkeit von den zu auditierenden Prozessen ist weitestgehend gegeben?
Im Vordergrund des Audits steht die Überprüfung der festgelegten Systematik innerhalb des QMS. Die Stichproben dienen dazu, sich einen Überblick uber die Tätigkeiten zu schaffen, um eben die systematische Wirksamkeit des QMS bewerten zu können.
Aus diesem Grund muss jede Stichprobe zufällig erfolgen!Alles andere sollte in Workshops, o. Ä. abgehandelt werden.
Systemmanager :-)
als Antwort auf: Umfrage: Zufriedenheit mit Zertifizierungsauditor? #41245@ Harald:
Hast du mich mit dem „Glück“ gemeint (ich habe nichts dergleichen geschriebnen) , oder jene die bewertet haben?
Systemmanager :-)
als Antwort auf: Umfrage: Zufriedenheit mit Zertifizierungsauditor? #41241Hallo!
Bitte versucht (wenn geht) eine Auswertung, wobei nur automotive Unternehmen die länger als 10 Jahre ihr QM-System haben herangezogen werden.
….beachtet dabei die Fragen 1 und 3!!!!
Systemmanager :-)
als Antwort auf: ausgelagerte Tätigkeiten #41218Hi Monika!
Hier müsste ggf. auch der Vertrag mit dem externen Dienstleister ausreichen.
Im internen System ist die „Lenkung von Aufzeichnungen“ das geeignete Dokument, welches darüber Auskunft gibt.
Systemmanger
als Antwort auf: "Gesamtverteilungsfkt." mehrerer Qualitätsmerkmale #41216@ Barbara:
o.k.
Systemmanager :-)
als Antwort auf: ISO/TS und VDA #41214@ curley:
So einfach ist die Sache nicht.
Auf der einen Seite dürfen nur Unternehmen nach TS zertifiziert werden, wenn diese Produkte herstellen, die in Fahrzeuge verbaut werden.Also, dürften Bereiche eines Unternehmens, die nicht automotive Produkte herstellen, theoretisch gar nicht in den Geltungsbereich des Systems aufgenommen werden…..uff!!??
Auf der anderen Seite ist es auch nicht so einfach Bereiche aus dem Geltungsbereich herauszunehmen.
Die Praxis zeigt, das Gesamtunternehmen zertifiziert werden auch wenn diese z.T. nonautomotive Produkte herstellen.
Nun zu deiner Frage: nein, das steht natürlich niergendwo.
Dennoch muss die Frage kommen. Du hast im Unternehmen z. B. die VDA-Linie für die automotiven Produkte eingeführt und setzt diese nachweislich um.
Für non automotive Produkte liegen keine diesbezüglichen Vorderungen vor.
Nun kannst du dich, nachdem du nachgewiesen hast, dass dein Kunde sicher non- automotiv ist, auf die ISO 9001 zurückziehen. Entsprechend diesen Forderungen musst du aber auch Abläufe, Verfahren, Richtlinien nachvollziehbar gestalten.Fazit:
Wenn du z.B: zwei verschiedene Entwicklungsabläufe hast eines nach VDA und eines nach selbt entwickeltem Ablauf, ebenso für die Freigabeprozedur und und und…,
dann würde dass im TS Audit halten. Der Aufwand ist aber wahrscheinlich beträchtlich.Nicht funktionieren wird die Aussage, dass es nicht automotiv ist und daher die TS nicht zur Anwendung zu bringen ist, Punkt!…was denn??
Da gibt es dann in der Praxis auch die meisten Probs. bei der Zertifizierung.
Daher ist der pragmatische Weg eben Prozesse und Abläufe zu schaffen, die den autom. Forderungen entsprechen und für alle Bereiche/Prozesse Gültigkeit haben.
Systemanager :-)
als Antwort auf: "Gesamtverteilungsfkt." mehrerer Qualitätsmerkmale #41209Hallo Barbara!
Ja, dem stimme ich zu, jedoch meine ich, dass die Verteilung immer einer mathematisch beschreibbaren Funktion folgen muss um von Wahrscheinlichkeiten sprechen zu können (Schluss von der Stichprobe auf die Grundgesamtheit).
In der Praxis erweist sich jedoch alles, was nicht der NV folgt als (fast) unüberwindbare Hürde für die Anwender, deshalb mein Bezug auf die NV. Auch die Ausführungen von „mato“ lassen die Vermutung auf NV zu (viellecht irre ich).Zum zweiten Punkt:
„Treten aber Probleme auf, so muss wieder auf die Einzelverteilungen zurück gegriffen werden“Unter diesen Voraussetzungen kann es nicht sein, dass die Gersamtverteilung Probleme anzeigt, die Einzelverteilungen jedch nicht.
Wechselwirkungen sind ein anderes Thema und würden sich in den beeinflussten Merkmalsverteilungen sofort bemerkbar machen.
Anders vehält es sich z. B: bei Kettenmaßen, wo jedes Merkmal fähig sein kann, die Verteilung der Gesamtgröße jedoch nicht..
Systemmanager :-)
als Antwort auf: "Gesamtverteilungsfkt." mehrerer Qualitätsmerkmale #41199Hallo Mato!
Voraussetzung für deine Vorgehensweiseise ist die Normalverteilung für alle einbezogenen Merkmale. Ferner ist wesentlich, dass für alle Merkmale gleiche Forderungen bezüglich Prozessfähigkeit festgelegt sind.
Nun könntest du die standardisierte Normalverteilung heranziehen, die Nennmaße stets auf Null setzten und die U-Werte für die Streuung auswerten.
Nun funktioniert alles super, wenn immer alles im geforderten Bereich liegt, also die Prozessfähigkeit gegeben ist.
Treten aber Probleme auf, so muss wieder auf die Einzelverteilungen zurück gegriffen werden.
Ich hoffe, ich habe deine Frage richtig verstanden.
Systemmanager :-)
als Antwort auf: Erstmusterfreigabe #41173@ deidei:
Leider kommt das recht häufig vor, dass der EMPB vom Kunden nicht retourniert wird.
Dies hat den Grund, dass sich der Kunde damit Reklamationen für alles Mögliche offen hält. Er bestellt, und wenn er mit etwas doch nicht zurecht kommt, reklamiert er einfach –> Gebrauchstauglichkeit.
Ausweg:
1) Bei der Lieferung zur Musterfreigabe könnte die Aufforderung zur Übermittlung des unterschriebenen EMPB in den Lieferpapieren vermerkt werden.2) Weiters kann darauf hingeiesen werden, dass im Falle einer neuerlichen (Serien-) Bestellung, diese automatisch als Freigabe des EMPB gewertet wird, wenn bis dahin kein unterschriebener EMPB vorliegt.
Systemmanager :-)
als Antwort auf: ISO/TS und VDA #41170Hi Frank!
nice to meet you…
Systemmanager :-)
als Antwort auf: ISO/TS und VDA #41161Hallo im Forum!
Ich möchte mich gerne erstmals bei euch zu Wort melden.
Mein Nickname ist „Systemmanager“@ Q-Quälgeist:
Ich würde ,mal gerne Fragen wieso deine Auditoren so sehr nach der VDA fragen.
Kann es sein, dass ihr verschiedene Dinge einfach nicht ausreichend geregelt habt?
Habt ihr eindeutige Verfahren, die die Forderungen zu den Themen der TS regeln?Ist festgelegt, für welche Verfahren welche Regelungen der QS 9000 umgesetzt werden. Gibt es dazu Verfahrensbeschreibungen?
Oder sagt ihr nur, dass ihr nach der QS arbeitet?Was ist mit dem Entwicklungsablauf (Prozess/Produkt)? Nach welchen Regelungen geht ihr vor, sind dies dokumentiert? Da steckt APQP/ VDA 4.3 dahinter!
Wie sieht es mit Messmittelmanagement aus. Festgelegt und dokumentiert? Nach VDA5 oder MSA?
Wie sieht es mit der Fereigabeprozedur aus? Festgelegt? Nach VDA 2 und VDA 4?
Es gibt noch viele Beispiele. Immer, wenn der Auditor keine eindeutigen Festlegungen zur Vorgehensweise findet, wird er/sie in Europa fragen, ob/wie ihr die Punkte aus der VDA umsetzt.
Die Antwort müsste dann immer lauten, dass ihr die Regelungen der VDA sinngemäß entsprechend den Regelungen der Bücher der QS umsetzt und in der Richtlinie/ VA xy dokumentiert habt.
Es kann auch eine eigene Regelung sein, die die Forderungen ganz eindeutig abdecken.
Ich bin mir fast sicher, dass deine Probleme in den nicht eindeutigen Regelungen/ Nachweisen liegen…
@ curley:
Wenn du keine eindeutigen Regelungen mit dem Kunden hast (kundenspezifische Forderungen), die, wie in deinem Fall auf die Freigabeprozedur eingehen, so sind die Forderungen der TS jedenfalls umzusetzen.
Der Auditor wird zurecht nach deiner Freigabeprozedur fragen, nach besonderen Merkmalen, nach CPK, MSA und und und. Du musst für alles eine Regelung haben, die der TS entspricht, auch wenn der Kunde nicht automotiv ist.Die einzige Ausnahme ist, das nonautomotive Bereiche nicht im Geltungsbereich des TS- Zertifikates sind. Das ist aber seeeehhr schwierig bei der VDA-QMC durchzusetzen!
Schlussbemerkung:
In der TS Welt ist man gut beraten, wenn man auf alle Anforderungen der TS/QS/VDA eine gültige Antwort in Form von eindeutigen Nachweisen hat. Ein TS-System, das die Forderungen der VDA/QS nicht in einer Form abdeckt, deckt mit wenigen Ausnahemn (z B. Audit Berertungsverfahren) auch die Forderungen der TS nicht ausreichend ab….Systemmanager :)
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