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als Antwort auf: Oberflächenrauheit an Kunststoffteilen #26824
Hallo,
die Rauhtiefe wird über die Stromstufe angepasst. Das heißt: Je nach Stomstufe kann ich verschiedene Rauhtiefen erzeugen.
Tip: Besorge dir ein Stück Metall, und brenne mit der gleichen Elektrode in verschiedenen Stromstufen einige Flächen. Die musst du dann mit einem Rauhtiefenmeßgerät vermessen.
Es könnte auch sein, dass es im Handbuch eine Übersicht gibt. Stromstufe = Rauhtiefe.
Aber wenn nicht, bleibt dir nur diese Methode.
Viel GlückmfG
Soraals Antwort auf: Reklamationspauschalen #26238die eingeführte Praxis der Berechnung einer Kostenpauschale im Beanstandungsfall seitens der Kunden sollte generell abgelehnt werden, da es hierfür keine Rechtsgrundlage gibt.
mfG
Soraals Antwort auf: Reklamationspauschalen #26235Hallo,
hier geht es doch um Pauschalen.
Wenn ich zb. eine Reklamation an einem Lieferanten schreibe, weil dessen Ware nicht i.O. Ist habe ich dieses zu tun. Weiter nichts. Ich kann nicht eine Pauschale dafür erheben, dass ich mich hingesetzt und meine Arbeit gemacht habe. Reklamation i.O / Zusätzliche Kosten = NEIN.
Ich verweise allerdings auch auf das Nachbesserungsrecht.
Heist: Du Reklamierst, ich bessere Nach und gut is.mfG
Soraals Antwort auf: QM-Software #26212Hallo,
also Shareware ??? nee.
Eine gute brauchbare Software wirst du dort nicht finden.
Ich selbst habe schon mehrere CAQ Systeme getestet, aber nicht jede Software entspricht den Anforderungen, und um die geht es hier ja.
Du wirst dir wohl eine Kaufen müssen. Kostet aber.
Kommt immer darauf an, was du damit machen willst.
Im Automobilbereich wirst du mit einer Sharewareversion nicht durchkommen, da sie nicht so Komplex ist wie zb. Guardus, Sinic, Baptec usw.mfG
Soraals Antwort auf: Reklamationspauschalen #26206Hallo,
hier mal ein kleiner Hinweis!!!!Forderungen nach Kostenübernahme für administrative Tätigkeiten oder ähnliche Kosten, die bei einer Reklamationsabwicklung entstehen, sind nach § 249 BGB unberechtigt. Diese Kosten muss jeder Geschädigte selbst tragen, weil dies bei der Abwicklung eines Schadens zum eigenen Pflichtenkreis des Geschädigten gehört.
Die speziell von der Automobilindustrie (und mittlerweils auch aller anderen Industrien) eingeführte Praxis ist somit nicht zulässig und wurde bereits in mehreren Fällen erfolgreich abgemahnt.
mfG
Sora -
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