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als Antwort auf: Arbeitsumgebung / Infrastruktur #43374
Ups,
nur war ich der, der zu schnell am Schrei…äh Denken war.
;-)
als Antwort auf: Auditauswertung #43365…und führt zu Unmut und Diskrepanzen in der Firma.
Ich (muss) selbst Audits gemäß VDA 6.3 und 5S durchführen.
Die Quantifizierung des Ergebnisses wird zu häufig als politisch angesehen („bei dieser Abweichung hätte man auch 8 anstatt 6 Punkte geben können…“ oder „…unser Auditergebnis hat sich verschlechter, obwohl sich unsere Kennzahlen verbessert haben…“ u.s.w.)
Im Hinblick auf „die Chance zur Verbesserung und Optimierung durch Audits“ halte ich mittlerweile nichts mehr von einer „Benotung“ des Auditierten, da sich dieser oft nur als abgestraft sieht.
Grüße
s.Oliverals Antwort auf: Arbeitsumgebung / Infrastruktur #433642001step hat mit Stefan unterschrieben.
Aber mach Dir nix daraus, Systemmanager tut sich auch manchmal mit’n lesen schwer. *vbg*
Grüße
s.Oliverals Antwort auf: Prüfmittelüberwachung #43362Hallo Melissa,
ich würde erstmal die Frage nach der Notwendigkeit klären.
Da Ihr Eure WE-Prüfung nicht aus Jux und Tollerei durchführt, setzt Ihr eine Vorrichtung im Rahmen der Wareneingangsprüfung ein, um Merkmale zu prüfen. Die
a) für Euren Kunden wichtig sind, oder
b) die für Euch im weiteren Fertigungsprozess wichtig sind.Bei a) würde ich mal klären, ob Ihr diese (qualitätsrelevanten) Merkmale nicht im weiteren Prozess (z.B. Endprüfung, Produktaudit etc.) prüft. In diesem Fall muss das andere Prüfmittel eh kalibriert sein, d.h. das Merkmal ist abgesichert und somit würde ich das Prümittel bei der Wareneingangsprüfung nicht so kritisch ansehen.
Bei b) solltet Ihr eine Risikoabschätzung treffen. Was kann passieren, wenn Euer Lieferant n.i.O.-Teile liefert und Ihr erkennt diese nicht, da das WE-Prüfmittel schrott ist. Produktionsstillstand, Bandabriss beim Kunden etc. Darauf aufbauend Prüfmittel kalibrieren oder nicht.
Was ich noch anmerken möchte. Evtl. ist es möglich dieses WE-Prüfmittel einer „light“-Kalibrierung zu unterziehen (z.b. Sichtprüfung). Diese könntet Ihr selbst und einfach durchführen. Abhängig wie Ihr Punkt a) und b) beantwortet.
Dürfte (wenn keine Kalibrierung) bei einem Audit wohl zu Diskussionen führen (müsst Ihr gemäß der Risikoabschätzung überzeugend sein), aber meiner Meinung nach der pragmatischste Weg im Sinne der Kosten – Nutzen.
Grüße
s.Oliverals Antwort auf: Ich glaub es nedde! #43229Hallo zusammen,
in ähnlicher, wenn auch nicht so augenfälliger, Situation waren wohl die meisten unter uns schon mal, und wenn es nur der „wohlgemeinte“ Hinweis des Auditors auf eine Dienstleistung seines Hauses war.
Das so ein Verhalten durch nichts zu rechtfertigen ist, ist auch klar. Notfalls gibt es ja andere Zertifizierer.
Was mich bei der ganzen Aufregung etwas wundert, ist die Aussage „nur“ eine Nebenabweichung zu schreiben. Hauptabweichung? Nebenabweichung? Was soll’s. Abweichung ist Abweichung. Beides ist innerhalb der vorgegebenen Zeit zu schließen und beides kann (liegt im Ermessen des Auditors) zum Nachaudit führen. Ich lass mich gern eines besseren belehren (vielleicht überseh’ ich da grad einen Punkt), aber ich hätte mich in dieser Situation auf keine Diskussion eingelassen.
Grüße
s.Oliverals Antwort auf: Konformitätserklärung/Unterschriften #43135Hallo zusammen,
zu dieser Anfrage kann ich zwar direkt keine Hilfestellung geben, aber beim VDI gibt es umfrangreiche Informationen Rund um das Thema CE-Kennzeichnung. Zu finden unter:
http://www.vdi-nachrichten.com/ce-richtlinien/default.asp
Evtl. kann dieser Link dem Einen oder Anderen nützlich sein.
Grüße
s.Oliverals Antwort auf: Wann Erstbemusterung erforderlich? #40523Hallo Sauer,
wann eine Bemusterung erforderlich ist, schreibt Dir evtl. Dein Kunde vor (z.B. DC SpecialTerms, VW FormelQ) bzw. ist es im VDA 2 eigentlich geregelt.
Im Zweifelsfall mit dem Kunden die Notwendigkeit und Umfang der Bemusterung jeweils abklären.
Sollte sich z.B. durch die „kleine“ Änderung der Teilelebenslauf ändern (Teile-Stand Erhöhung) dann ist eine Deckblattbemusterung das Minimum. Einer Anderer, häufig praktizierter Ablauf ist, dass Ihr die Änderung im Rahmen einer späteren Bemusterung mit dokumentiert.
Grüße
s.Oliverals Antwort auf: Prozessfähigkeit-Serielieferung-Reklamation #39911Hallo Aki,
was die Prozessfähigkeit in PPM ausgedrückt bedeutet wurde hier ja schon geschrieben. Solltest Du aus der Automobilbranche stammen, steht dies zusätzlich noch dem gängigen, und meiner Meinung nach schwachsinnigen, Null-Fehler Prinzip entgegen. Doch nur eine Vorgabe um die Lieferanten zu geißeln.
Bei unser Einer werden fehlerhafter Zulieferteile (auch erst in der Produktion) bis zu einer bestimmten Anzahl toleriert (Deine Fünf könnten da gerade die Grenze sein, entscheidend ist der Zeitraum in denen sie aufgetreten sind, bei Einem find’s ich mehr als übertrieben). Diese werden gesammelt und im Rahmen einer Sammelausschussanalyse mit dem Lieferanten, diesem belastet. U.a. spielt hier die allgemeine Lieferqualität des Lieferanten in der Entscheidung mit, „guten“ Lieferanten gesteht man eher einen Ausrutscher ein, als den Schlechteren, da sich hier in der Regel bei einer Lageraktion noch viele Teile finden lassen.
Sollte es sich bei Deinen 400,– Euronen um die Kosten Deines Kunden (für die Reklamationsbearbeitung) handeln, sei hier noch bemerkt, dass dies nach der allgemeinen Rechtssprechung zu hoch angesetzt ist. Im QM-Infocenter gibt es ein Forum QM und Recht, was hierzu schon mehrmals Stellung genommen hat.
Letztendlich ist es aber immer eine Frage des „Wie wichtig bzw. wie notwendig“ ist Dir dieser Kunde. Dementsprechend entscheidet sich das „Rückrad“, das Du gegenüber diesem Kunden haben darfst. Vielleicht hilft mal ein klärendes Gespräch vor Ort…???
Grüße
s.Oliverals Antwort auf: Für alle Reisende #39694Hallo zusammen,
ebenfalls zu empfehlen sind hierzu:
http://www.geodaten.bayern.de/bvv_web/bvv/index.html (nur für Bayern)
http://www.dasoertliche.de/ (hier die adresse suchen und über Stadtplan Luftbildansicht wählen)
und nicht zuletzt das Tool google earth (dieses muß aber installiert werden)
Grüße und ein schönes Wochenende
s.Oliverals Antwort auf: Auditorenprüfung #38682Hallo mr-zert,
schau mal in Dein Postfach.
Grüße
s.Oliverals Antwort auf: Produktsicherheit + Haftung #38428Hallo Biene,
ich würde spontan auch in die Richtung von pit überlegen: Anzahl der Reklamationen aus dem Feld, Anzahl- und/oder Umfang von Rückrufen.
Wie siehts mit Schulungen der MA bzgl. Produkthaftung aus? Evtl. kann man da auch nen (sinnvollen?!) Indikator daraus gewinnen.
Grüße
Oliverals Antwort auf: unbegrenzt gültiges Zertifikate ISO 9001??? #38412Hallo zusammen,
Im Prinzip ging meine Einschätzung in Eure Richtung. Ihr habt mich entsprechend bestätigt.
Hierfür vielen Dank für die Antworten.
Grüße
Oliverals Antwort auf: Interner Auditor – Prüfungsfragen #38411Hallo Fritze,
hab dir was geschickt. Vielleicht hilfts fürn Anfang.
Grüße
Oliverals Antwort auf: unbegrenzt gültiges Zertifikate ISO 9001??? #38352Erstmal Danke fürs Mitverwirrtsein.
Ne Zertifikatsnummer hat das Teil. Unter dieser find ich meinen Lieferant auch auf der besagten I-Net-Datenbank bei BSI.
Ebenso ist BSI auch bei der IATF gelistet.
Aber irgendwie komisch ist mir das ganze immer noch. Vielleicht findet sich noch jemand, der ähnliches schon einmal gesehen hat.
Grüße
OliverHallo Studenten,
einen Großteil Eurer Fragen beantworten Euch die 9000er Normen selbst. Diese dürften euch vermutlich vorliegen (worüber solltet Ihr sonst referieren). Ansonsten in den Hochschulbibliotheken nachsehen, evtl. bietet die nächstgelegene Hochschule bessere und mehr Literatur (war bei mir zumindestens oft der Fall).
Was mir während meiner Diplomarbeit auch geholfen hat, waren die Publikationen zum Thema Qualitätsmanagement des Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie. Gibt’s dort für umme. Bestellen oder downloaden.
Ansonsten wünsch ich mal viel Erfolg und eine entsprechend gute Bewertung für die Mühe, die Ihr euch macht.
Grüße
s.Oliver -
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