Verfasste Forenbeiträge

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    Nochmal hallo diver,

    da Du so ins kalte Wasser geworfen wurdest, embfehl ich Dir, lies Dich in den VDA Band 2, Sicherung der Qualität von Lieferungen oder die QS 9000, PPAP ein. Je nachdem in welchem Einflussbereich dieser Regelwerke sich Dein Kunde aufhält. Dort ist das Thema Erstbemusterungen beschrieben und Du stehst ihm nicht ganz so hilflos gegenüber.

    Nachdem ich die Chinesen bis jetzt eigentlich nur aus Funk und Fernsehen kenne – Gott sei Dank – können Dir andere Kollegen hier eher weiterhelfen, Wie Du Was von ihnen realistisch bekommen kannst.

    Aber mal nebenbei so ein Gedanke: Die Teile laufen physisch über Euer Haus. Somit hast Du eine Anlieferung, machst die Wareneingangskontrolle (ich geh einfach davon aus, dass sie auch qualitativ ist), anschließend wird das Zeugs eingelagert. Später wieder ausgelagert, zu einer Lieferung zusammengestellt – wird dabei auch was geprüft ? – und Versand. Zwar ein einfacher, aber immerhin ein Prozessablauf ;-)

    Beim Thema FMEA bleib ich bei meiner Meinung, die kann sich mein Kunde bei mir vor Ort ansehen, mehr aber auch nicht. Was auch mit Forderungen der Vorlagestufen gemäß VDA-EMPB konform geht. Wie FMEAs erstellt werden (diese Methodik ist auch für Logistik-Prozesse geeignet), würde den Rahmen dieses Forums sprengen. Solltest Du da Nachholbedarf haben, kann dieser nur durch entsprechende Schulungen geschlossen werden.

    Grüße
    s.Oliver

    s.Oliver
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    Nochmal hallo diver,

    da Du so ins kalte Wasser geworfen wurdest, embfehl ich Dir, lies Dich in den VDA Band 2, Sicherung der Qualität von Lieferungen oder die QS 9000, PPAP ein. Je nachdem in welchem Einflussbereich dieser Regelwerke sich Dein Kunde aufhält. Dort ist das Thema Erstbemusterungen beschrieben und Du stehst ihm nicht ganz so hilflos gegenüber.

    Nachdem ich die Chinesen bis jetzt eigentlich nur aus Funk und Fernsehen kenne – Gott sei Dank – können Dir andere Kollegen hier eher weiterhelfen, Wie Du Was von ihnen realistisch bekommen kannst.

    Aber mal nebenbei so ein Gedanke: Die Teile laufen physisch über Euer Haus. Somit hast Du eine Anlieferung, machst die Wareneingangskontrolle (ich geh einfach davon aus, dass sie auch qualitativ ist), anschließend wird das Zeugs eingelagert. Später wieder ausgelagert, zu einer Lieferung zusammengestellt – wird dabei auch was geprüft ? – und Versand. Zwar ein einfacher, aber immerhin ein Prozessablauf ;-)

    Beim Thema FMEA bleib ich bei meiner Meinung, die kann sich mein Kunde bei mir vor Ort ansehen, mehr aber auch nicht. Was auch mit Forderungen der Vorlagestufen gemäß VDA-EMPB konform geht. Wie FMEAs erstellt werden (diese Methodik ist auch für Logistik-Prozesse geeignet), würde den Rahmen dieses Forums sprengen. Solltest Du da Nachholbedarf haben, kann dieser nur durch entsprechende Schulungen geschlossen werden.

    Grüße
    s.Oliver

    s.Oliver
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    als Antwort auf: Qualitätsverantwortung #45173

    Hallo qualyman,

    leider muss ich Dir in einem Punkt widersprechen. 1950 war das Qualitätsdenken in deutschen Unternehmen mit Sicherheit noch ein Anderes. Oder wäre „Made in Germany“ sonst, zum leider vergangenen, Aushängeschild geworten?

    Ich wurde mal von meinem GF in einer entsprechenden Runde einmal gefragt: „Qualität. Dieses Wort fängt mit welchem Buchstaben an…(rethorische Pause)…wie heißt Ihre Abteilung?“

    Meine Antwort daraufhin, lass ich an dieser Stelle mal…

    „Made in Germany“ is ein immer noch ein Zeichen für Qualität, genauso wie die Erde wieder eine Scheibe ist ;-)

    Grüße
    s.Oliver

    s.Oliver
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    Hallo diver,

    allgemein: Was Du bei einem EMPB mitschicken musst hängt von den jeweiligen Kundenforderungen (oder auch Einzelabsprachen mit dem Kunden) bzw. von der Vorlagestufe der Regelwerke gemäß VDA oder QS 9000 ab.

    Einen Prozessablaufplan („process flow“) mitzuschicken ist üblich.

    In der FMEA steckt sehr viel firmeneigenes Know How. Daher würde ich mich gegen diese Forderung wehren. Einsicht in die FMEA im Rahmen einer Prozessabnahme vor Ort JA, aber außer Haus geben NEIN.

    Grüße
    s.Oliver

    s.Oliver
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    Hallo Loretta,

    ich würde sagen: „Kommt ganz darauf an…“

    Wie ist dort die Q aufgestellt? Gibt es Qualitäter, die der Fertigung unterstellt sind oder wem ist die Lieferantenentwicklung unterstellt, d.h. welche Aufgaben übernehmen die 8 Mitarbeiter?

    Wir, Systemlieferant, sind 12 Qualitäter bei ca. 500 MA. Darunter befindet sich der Wareneingang und Residents (die fallen bei einem OEM bspw. schon mal weg).

    Übrigens Du hast Post…

    Grüße
    s.Oliver

    s.Oliver
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    als Antwort auf: Automobiler aufgemerkt ! #44693

    Hallo Loretta,

    a g’sunds Neues erstmal.

    verstärkt sich der Trend? Ich glaub schon, zumindestens bei uns im Bereich Kunststoffverarbeitung. Bei uns im Konzern ist es z.B. nach wie vor erklärtes Ziel (messbar!) den Anteil der Zukaufteile aus Billiglohnländern zu erhöhen.

    Wie weit ich weggehen würde? Aktuell geh ich ca 280 km weit und das jetzt seit vier Jahren. (Partnerin & Whg im Background) Weiter würde ich nicht gehen, im Gegenteil eigentlich ziehts mich, eher wieder in die Heimat.

    Irgendwann, nach ein paar Jahren heimatnaher Beschäftigung, könnt ich mir sicherlich wieder vorstellen als Wochenendpendler zu arbeiten, wobei für mich statt der Entfernung eher die Reisezeit ausschlaggebend ist und da ist für mich bei ca. 3 bis maximal 4 Stunden die Grenze.

    Grüße
    s.Oliver

    s.Oliver
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    Hallo Plutho,

    das was Du suchst, findest Du hier:

    http://db.carnet-sachsen.de/

    Zum Thema Anmelden, bei den mir bekannten Portalen geht das nur durch direkten (schriftlichen) Antrag beim jeweiligen OEM. D. h. Du musst Dich auf jeden Fall mit Deinem Ansprechpartner in Verbindung setzen.

    Grüße
    s.Oliver

    s.Oliver
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    als Antwort auf: Unabhängigkeit des QMB #44227

    Hallo Bettina,

    selbstverständlich geht es. Unabhängig bedeutet, dass der QMB bspw. nicht dem Produktionsleiter unterstehen darf. Oftmals ist es doch gerade so geregelt, dass der Leiter QM auch der QMB ist und ihm die Mitarbeiter Reklamationsbearbeitung fachlich und disziplinarisch unterstehen.

    Gleiches gilt für den internen Auditor. Dieser darf nur seine Bereiche (in unserem Beispiel die Reklamationsbearbeitung und dann auch interne Audits) nicht auditieren.

    Grüße
    s.Oliver

    s.Oliver
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    Hallo zusammen,

    das globale Gehaltsanalysen nur mit Vorsicht zu geniesen sind, wurde ja bereit ausführlich beschrieben. Die einzelnen Einflussfaktoren sind einfach zu unterschiedlich.

    Aber trotzdem Danke Dino für den Hinweis.

    Zu diesem Thema möchte ich auf einen Gehaltstest des VDI hinweisen. Hier wird in der Auswertung Region, Firmengröße, Berufserfahrung u.s.w. berücksichtigt. Und das schöne daran, das Ganze für umme.

    Zu finden unter:

    http://www.ingenieurkarriere.de/bewerberservice/beratung/gehaltscheck/dialego.asp

    Evtl. gibt es zu diesem Test auch Erfahrungen, würde mich interessieren.

    Grüße
    s.Oliver

    s.Oliver
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    als Antwort auf: Prozess und Verfahren #44072

    Ich würd hier eher die ISO 9000 heranziehen. Unter Punkt 3.4.1 wird der „Prozess“ definiert und unter 3.4.5 „Verfahren“.

    Die TS2 verweist übrigens bzgl. Begriffe direkt auf die ISO 9000.

    Grüße
    s.Oliver

    s.Oliver
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    als Antwort auf: Maschinenaudit?? #43828

    Hallo Monika,

    soweit ich Dich verstanden habe willst Du untersuchen, ob eine Maschine oder Anlage grundsätzlich in der Lage ist vorgegebene Anforderungen (z.B. maßlich) zu erfüllen und nebenbei noch sicherheitsrelevante Aspekte überprüfen.

    Bitte spreche hierbei nicht von einem Audit. Im allgemeinen Sprachgebrauch beleuchtet man damit nie ’ne einzelne Anlage. Zwar sind die Ergebnisse Deiner Untersuchung Bestandteile eines Audits. Aber unter Audit würde ich diese Untersuchung nicht verkaufen. Es führt nur zu Verwirrungen.

    Was Du willst ist eine klassische Maschinenfähigkeitsuntersuchung (z.B. Ermittlung des cmk u.s.w.). Im Einflussbereich der ISO/TS 16949 bspw. ein Muss. Ob Du diese nur Einmal (z.B. bei einem neuen Produkt) oder regelmäßig durchführst, liegt an Dir und den Anforderungen an Dein Produkt bzw. an Deine Fertigung. Sollte in deiner Anlage noch ein „Messmittel“ integriert sein (evtl. ein Sensor mit Regelung), dann ist dieser regelmäßig zu überprüfen (kalibrieren). Was aber einer kompletten Fähigkeitsuntersuchung nicht gleichkommt. Das Ergebnis dieser Untersuchungen dokumentieren, der Nachwelt erhalten, wiederauffinden nicht vergessen (!) und gut ist’s. Für die sicherheitsrelevanten Punkte (z.B. BGV A2) gilt Ähnliches. Nebenbei, eine Maschinenfähigkeitsuntersuchung bei der Analyse von Qualitätsproblemen zu wiederholen ist sinnvoll und der damit verbundene Aufwand ,als Gegenargument oft vorgebracht, darf nicht gelten.

    Nachdem des öfteren Fragen bzgl. internes oder externes Audit kommen:

    In Deinem Fall (auch wenn´s kein Audit ist). Ganz klar intern! Ich würde es an dem „durch WEN veranlasst“ festmachen.

    IHR wollt ein Audit durchführen ( z.B. weil es eine Normforderung ist). Also führt IHR es durch. Das Ihr dabei Unterstützung von Aussen holt, weil Euch das Know How fehlt, Ihr keine Ressourcen freihabt oder was auch immer, ist völlig egal. Ihr bekommt einen Ergebnisbericht und was Ihr mit diesem macht ist „Euer Bier“. Ich selbst habe schon Berichte aus solchen Audits hergenommen und für uns umgeschrieben.

    Extern ist ein Audit, wenn eine externe Organisation Euch sagt, dass ein Audit durchzuführen ist und diese den Bericht weiterverwendet. Dies kann Euer Kunde sein der, warum auch immer, bei Euch ein Audit durchführen will, dies kann eine Behörde sein oder auch eine Zertifizierungsgesellschaft, die überprüfen muss, ob Ihr „würdig“ seit das Zertifikat weiterzuführen.

    Grüße
    s.Oliver

    s.Oliver
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    Hallo zusammen,

    selbstverständlich regelt die TS2 so etwas nicht.

    Was sie aber fordert ist ein Produkt und Prozessfreigabeverfahren (in der Regel Erstbemusterung, EMPB) und dieses ist in der Branche nach PPF (VDA) oder PPAP (QS9000). Diese Freigabeverfahren sind ebenso in den Kundenforderungen angeführt und meist auch zusätzlich geregelt (z.B. DC Special Terms, Formel Q konkret). Hinzu kommt, dass viele Kunden die gängigen VDA-Bücher bzw. QS9000 in Ihren allgemeinen Forderungen explizit mit anziehen.

    Nicht zu vergessen der mittlwerweile obligatorische IMDS-Eintrag (auch ne klare Kundenforderung).

    Und bei Umsetzung dieser Forderungen (EMPB, IMDS) läuft zwangsläufig auch die Information über Deinen Lieferanten an den Kunden.

    Grüße
    s.Oliver

    s.Oliver
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    als Antwort auf: Prüfmittelüberwachung #43405

    Genau Loretta, das meinte ich mit „light“-Kalibrierung.

    Haarlineale zum Bierflaschen öffnen? Ich bevorzug da eindeutig Messschieber! Sind als Werkzeug (von der Anreisnadel bis zum Schraubenzieher) eh‘ eindeutig universeller einsetzbar. Und als Flaschenöffner, Du glaubst gar nicht wieviel Möglichkeiten es da gibt.

    Solltet Ihr unbedingt mal ausprobieren *ggg*

    Grüße
    s.Oliver

    s.Oliver
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    als Antwort auf: Arbeitszeugnis QMB? #43376

    Hallo,

    @robbob
    Warum von vornherein aufs Zeugnis verzichten? Wenn’s am Ende nicht vorzeigbar ist, kannst du’s immer noch untern Tisch fallen lassen.

    @floh
    Ich würde Dir immer empfehlen Dein Zeugnis selbst zu schreiben und bei Deinem Arbeitgeber einzureichen. Es gibt, vorallem wenn es sich abzeichnet, dass Du die Firma verlassen willst, für Deinen Vorgesetzten kaum eine unnützere zusätzliche Arbeit wie Dein Arbeitszeugnis. Wenn Du damit nun in Vorleistung trittst, nimmst Du ihm Arbeit ab, gleichzeitig zeigst Du wie wichtig Dir das Thema ist und (!) dass Du Dich in dieser Materie auskennst.

    Ich hab in mein letzten Zeugniss alle selbst geschrieben und bin, in guten wie in schlechten Zeiten, gut damit gefahren.

    Genügend Infos dazu gibts aus Büchern, die paar Euros sind meist gut angelegt, sowie unter googeln. Beschäftige dich intensiv mit dem Thema, dann kommt auch mehr, wie Standard- und Mustersätze rauß.

    Ach ja, am Anfang schreibst Du so ein Zeugnis nicht schnell mal an einem Wochenende ;-)

    Grüße
    s.Oliver

    s.Oliver
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    als Antwort auf: Auditauswertung #43375

    Genau das meine ich Loretta,

    da bringen bei mir, nicht so groß aufgehängte, „Prozessbegehungen“ auch eindeutig mehr. Mit den Prozessverantwotlichen rumlaufen, Auffälligkeiten diskutieren, mögliche Lösungsvorschläge andenken und im Anschluß daraus gleich nen Aktionsplan erstellen. Die Prozessverantwortlichen haben was zum Vorweisen (an die Werksleitung) und die Firma hat ihren Mehrwert. Kurzum alle sind Glücklich ;-) Hoffentlich bringt da die nächste Revision der VDA 6.3 endlich Verbesserung.

    Und zum Thema 5S: Mag vielleicht in anderen Kulturkreisen funktionieren und sinnvoll sein, aber in Dtl. der größte Bullsh… auf Gottes Erden. Ich hatte -in meinem früheren Leben- eine gewerbliche Lehre bei einem großen deutschen Elektrokonzern absolviert. Wenn es da an deinem Arbeitsplatz wie „Sau“ ausgesehen hat, gabs Meckers vom Meister und eine „hinter die Ohren“ und Gut war. Es hat geholfen, wir habens alle gelernt. Damit will ich sagen, Ordnung und Sauberkeit geht eindeutig vom Vorgesetzten aus, wenn ich da ein Verfahren mit Regularien und Überwachungsinstrumenten brauch, is es eh zu spät…

    Mir dreht es bei dem Thema jedesmal den Magen rum..:-(

    Grüße
    s.Oliver

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