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  • Rudolf
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    als Antwort auf: Stellenbeschreibung QMB #29820

    Hallo,

    wer noch info’s zu stellenbeschreibung braucht,
    bitte e-mail an mich, schicke dann ende der
    woche alles raus !

    Gruß Stefan

    Rudolf
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    als Antwort auf: Mitarbeiterzufriedenheit #29808

    Hallo Christian,

    endlich jemand der genau so denkt wie ich.
    Bei mir hat auch ein Auditor versucht nicht
    locker zu lassen, beim 2 Ü Audit haben wir ihm dann sofort gesagt, dass wir das innerbetrieblich regeln, und das dies nicht für die öffendlichkeit bestimmt ist.
    Und siehe da, es war ruhe !

    Gruß aus dem Outback

    Stefan

    Rudolf
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    als Antwort auf: Mitarbeiterzufriedenheit #29807

    Hallo Christian,

    endlich jemand der genau so denkt wie ich.
    Bei mir hat auch ein Auditor versucht nicht
    locker zu lassen, beim 2 Ü Audit haben wirihm dann sofort gesagt, dass wir das innerbetrieblich regeln, und das dies nicht für die öffendlichkeit bestimmt ist.
    Und siehe da, es war ruhe !

    Gruß aus dem Outback

    Stefan

    Rudolf
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    Hallo,

    also ich denke das ist ganz einfach !
    ORGANIGRAMM und evtl. Stellenbeschreibung

    Gruß aus dem Outback
    Stefan

    Rudolf
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    Schau mal in Dein Postfach

    Gruß aus dem Outback
    Stefan

    Rudolf
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    Na Pizza Essen gehn ;-)))

    Rudolf
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    als Antwort auf: Audit #29779

    @ qualyman,

    danke für das kompliment – ist aber nicht
    von mir verfasst, ich aber nur danach.
    Trotzdem vielen Dank (tut ganz gut)
    Viel Glück bei der Arbeitssuche

    Gruß aus dem Outback

    Stefan

    Rudolf
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    Hallo,

    zum einen sollte es eigendlich kein „blabla“
    enthalten – mit der politik gib das unternehmen
    auch seine richtung bekannt, es gibt kunden die
    das QMH sehen möchten, und deshalb sollte die politik auch angemessen sein.
    Zum anderen, ich frage gern bei audits die mitarbeiter, ob sie die aktuelle politik
    kennen?
    Dadurch merke ich, ob die MA geschult worden sind. Es ist auch immer schön zu sehen das die politik ausgehangen wird.

    Gruß aus dem Outback
    Stefan

    Rudolf
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    Hallo,

    schau mal in dein postfach ;-)

    Gruß aus dem Outback

    Stefan

    Rudolf
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    als Antwort auf: Audit #29678

    In diesem Kapitel wird ein kurzer Abriss über die Verhaltensregeln für Auditoren gegeben. Aufgrund der Komplexität des Themas wird hier nur auf äußerst wichtige Punkte eingegangen.

    Die grundlegenden Verhaltensregeln ergeben sich aus den normalen menschlichen Umgangsformen:

    Der Auditor ist Gast und muss sich daher immer höflich verhalten.

    Er sollte sein Gegenüber nicht unter Druck setzen.

    Persönliche Beurteilungen sind tabu.

    Ein Auditor ist nicht weisungsberechtigt und sollte daher auch keine Anweisungen, sondern lediglich Hilfestellungen geben.

    Der Auditierte muss die Chance bekommen, erzählen zu dürfen.

    Der Auditor sollte bei Missverständnissen stets nachfragen.

    Ein Auditor sollte immer aufmerksam sein und Verständnis zeigen.

    Zudem sollte ein Auditor über folgende persönliche Eigenschaften verfügen. Er sollte

    aufgeschlossen sein,

    über die nötige Reife verfügen,

    ein gesundes Urteilsvermögen haben,

    analytische Fähigkeiten haben,

    über Beharrlichkeit verfügen,

    die Fähigkeit haben, Situationen realistisch zu erfassen, komplexe Vorgänge umfassend zu erkennen und auch die Rolle der einzelnen Einheiten innerhalb der Gesamtorganisation zu verstehen.

    1 Fragetechnik

    Bei den Fragemöglichkeiten unterscheidet man:

    offene Fragen

    geschlossene Fragen

    Alternativfragen

    Suggestivfragen

    Begründungsfragen

    Kettenfragen

    Offene Fragen

    Beispiel: Wie ermitteln Sie Ihre Kundenzufriedenheit?

    Erläuterung:

    Durch offene Fragen erhält man umfangreiche Informationen. Der Gesprächspartner wird schnell in die Lage versetzt, umfangreiche Sachverhalte zu beschreiben. Im Audit dürfen sich offene Fragen ausschließlich auf Sachverhalte und Vorgänge beziehen und auf keinen Fall auf Personen.

    Geschlossene Fragen

    Beispiel: Wer ermittelt die Kundenzufriedenheit?

    Erläuterung:

    Auf diese Fragen erhält man eine konkrete Antwort. Sie lassen dem Gesprächspartner keine Freiheiten, sondern engen ihn ein, da sie keine Erläuterungen zulassen.

    Geschlossene Fragen eignen sich sehr gut, wenn ein Audit in eine bestimmte Richtung geführt werden soll, ansonsten haben sie eher einen Verhörcharakter.

    Alternativfragen

    Beispiel: Nehmen Ihre Mitarbeiter an internen oder an externen Schulungen teil?

    Erläuterung:

    Diese Frageart erlaubt dem Gesprächspartner nur eine bestimmte Auswahl an Möglichkeiten. Im Audit sollte diese Art Fragen vermieden werden, da sie einen Manipulationscharakter besitzen.

    Suggestivfragen

    Beispiel: Sie haben doch eine Kundenbefragung durchgeführt?

    Erläuterung:

    Hier kommen dieselben Argumente wie bei den Alternativfragen zum Tragen. Auch diese Frageart sollte im Audit nicht angewendet werden.

    Begründungsfragen

    Beispiel: Warum haben Sie Ihre Kundenbefragung auf diese Art und Weise durchgeführt?

    Erläuterung:

    Diese Fragemöglichkeit ist auch nicht optimal für eine Auditgestaltung, da sie sehr schnell in Schuldzuweisungen oder Vorwürfe umschlagen kann.

    Kettenfragen

    Beispiel: Wie führen Sie Ihre Kundenbefragung durch, wer ist dafür zuständig und welche Kriterien liegen ihr zugrunde?

    Erläuterung:

    In diesem Fall besteht die Möglichkeit, dass der Gesprächspartner aufgrund der Vielzahl von Fragen, die auf einmal gestellt werden, diese nicht vollständig beantworten kann. Diese Frageart sollte ebenfalls vermieden werden, da viele Informationen verloren gehen können.

    Fazit:

    Soweit wie möglich mit offenen Fragen arbeiten.

    2 Aktives Zuhören

    Der Auditor sollte aktiv seinem Gesprächspartner zuhören und ihm dieses auch zeigen. Dies geschieht durch Körpersprache und Rücksichtnahme. Der Auditor sollte

    Rückformulierungen in das Gespräch einfließen lassen,

    zeigen, wie Gefühl und Inhalt angekommen sind (Blickkontakt, Nicken, bestätigende Gesten),

    Begründung, Rechtfertigung, Appelle vermeiden,

    den Gesprächspartner ausreden lassen.

    3 Vermittlung von Informationen

    Der Auditor muss in der Lage sein, die Informationen, die er seinem Gesprächspartner vermitteln will, klar darzustellen. Er sollte

    einfache Sätze verwenden,

    Fragen mit Beispielen untermauern,

    Fragen an konkreten Beispielen aufhängen,

    dem Gesprächspartner ein übersichtliches strukturiertes Gespräch bieten,

    zum Thema hinleiten,

    einen roten Faden berücksichtigen,

    die Ergebnisse des Gesprächs zusammenfassen.

    4 Welche Fragen werden gestellt?

    Wo?
    Dokumentation und Nachweis

    Wie?
    Durchführung

    Wer?
    Verantwortlichkeiten

    Warum?
    Der Auditor muss den Ablauf verstehen.

    Rudolf
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    Es wäre nicht schlecht wenn auch der
    Prozesseigner unterschreibt, damit er
    auch weiß wo es hapert.

    Gruß aus dem Outback

    Stefan

    Rudolf
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    Hallo,

    schau mal in Dein Postfach

    Gruß aus dem Outback

    Stefan

    Rudolf
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    Hallo,

    da hätte ich gern info’s – wenn
    jemand etwas hat.

    Gruß aus dem Outback

    Stefan

    Rudolf
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    als Antwort auf: Kundenzufriedenheit #29550

    Hallo Dino,

    auch ich kenne diese diskusionen mit dem
    Auditor (mir). Habe dann aber ein lösung
    gesehen die mir wirklich gut gefiel – das
    unternehmen hat fragebogen mit 10 fragen
    gemacht, und für die beantwortung gab es
    dann eine verlosung mit guten preisen.
    Das unternehmen hat dadurch 95% der fragebögen zurück bekommen.

    Vielleicht hilft dir das ein bischen ;-)

    Gruß aus dem Outback

    Stefan

    Rudolf
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    Hallo Denis,

    zur DGQ möchte ich mich nicht öffendlich
    äussern, aber du hast recht !

    Gruß Stefan

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