Verfasste Forenbeiträge

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    als Antwort auf: Gegenprüfung eines EMPB #56800

    Tja, Fakt ist, dass wir keinen mir bekannten Kunden haben, der es nicht in Verträgen/AGB stehen hat. Ob das nun rechtlich Bestand hat, entzieht sich meiner Kenntnis. Allerdings kann ich mir fast nicht vorstellen, dass es dann jeder vertraglich festhält (es sind u.a. große Firmen, die sich eigene Rechtsabteilungen leisten können, die solche Dokumente ausarbeiten).
    Davon abgesehen, selbst wenn es rechtlich unwirksam wäre, wer möchte denn dagegen auf dem Rechtsweg vorgehen und seinen Kunden verlieren?

    Gruß
    RPS

    „Zwei Dinge sind unendlich: das Universum und die menschliche Dummheit. Aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“

    (Albert Einstein)

    RPS
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    als Antwort auf: Gegenprüfung eines EMPB #56798

    Morgen@all,

    wir sind Zulieferer der Automobilindustrie.
    Wir müssen unserer Teile umfassend an unseren Kunden bemustern. Die dimensionelle Bewertung ist nur ein Teil der Umfänge. Fähigkeitsstudien, Werkstoffprüfungen, Funktionstests etc. sind ebenfalls Standard. Für die Summe aller festgestellten Abweichungen muss ein Aktionsplan mit Abstellmaßnahmen erstellt werden. Dazu werden wir von unseren Kunden verpflichtet.
    Es ist absolut unüblich Gegenprüfungen des EMPB vorzunehmen => im Gegenteil, es werden unsere Dokumente sogar ungeprüft an den OEM durchgereicht.
    Eine Gegenprüfung des EMPB würde mir als Störung des Vetrauensverhältnisses im Kunden/Lieferanten-Verhältnis vorkommen. Ganz davon abgesehen, dass sich keiner leisten kann, den ganzen Aufwand doppelt zu betreiben.
    Übrigens halte ich den Verweis auf HGB 377 nicht für legitim, da diese WEP nicht zumutbar ist. Davon abgesehen wird der Paragraph in den gängigsten Rahmenverträgen oder AGB ausgeschlossen.

    Gruß
    RPS

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    RPS
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    als Antwort auf: Requalifizierung #55514

    kleine Anmerkung am Rande:
    je nachdem welche Produkte euer Unternehmen herstellt, ist es möglich dass eine Requalifizierung nach TS einen exorbitanten Aufwand darstellt und entsprechend hohe Kosten verursacht.
    Wir haben für alle Requaliumfänge entsprechende Vereinbarungen mit unseren Kunden getroffen, die nur einen Bruchteil des EMPB-Umfangs beinhalten. Gern genomen werden SC und/oder CC-Merkmale.

    Gruß

    „Zwei Dinge sind unendlich: das Universum und die menschliche Dummheit. Aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“

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    RPS
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    Nun, seit vor ein paar Jahren ein cleverer Mitarbeiter eines Unternehmen X auf den Gedanken kam, dass man ja die imaginären Kosten, die aufgrund nicht konformer Ware entstehen, einfach an den Lieferanten weiterbelastet, sind unzählige Profitcenter (manche nennen es auch Wareneingangsprüfung) bei den Abnehmerfirmen entstanden.
    Das einfache Schreiben eines 8D-Reports wird z.B. mit 100 – 250 EUR berechnet. Eine Zahl die überhaupt nicht nachvollziehbar ist. Für ein Teil, das NIO ist und zur Seite gelegt wird werden dann noch einmal 40 – 70 EUR fällig an „Stillstandszeiten & Mitarbeiterkosten“. Dazu kommen ggf. die „Logistikkosten“, „Wertschöpfung“ und natürlich noch die Reklamtionskosten des OEM der ja das gleiche Spiel praktiziert. Hat man jetzt ganz viel Pech besteht der Abnehmer auf eine Sortieraktion, die in 99 von 100 Fällen durch eine der unzähligen Reworkfirmen abgewickelt wird. Das nun Mitarbeitern der Abnehmerfirmen der Gedanke kommt, dass man die Lieferanten, die sich ja willenlos in dieses System ergeben haben, nur noch ein bisschen mehr abzocken braucht, verwundert mich nicht wirklich.
    Nebenbei werden halboffiziell noch Vereinbarungen mit den Reworkfirmen getroffen, dass wenn diesen Exklusivität auf dem Firmengelände garantiert wird, der „Kunde“ ein jährlichen CashBack erhält aus den Umsätzen die mit den Zulieferern generiert wurde.

    Meiner Meinung nach nur die Spitze eines Eisbergs und ich bin gespannt darauf, was hier noch so alles ans Tageslicht kommt.

    Gruß
    Matthias

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    RPS
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    Nich ganz einfach zu beantworten die Frage, da natürlich die Rahmenbedingungen eures Geschäftsfeld auch die Anforderungen mit bestimmen.

    Also ich bin bei einem mittelständischen Unternehmen beschäftigt, dass im Werk für dei Serienfertigung in Summe ca. 350 MA beschäftigt. Wir liefern fast ausnahmslos an die Automobilindustrie:

    Die Struktur sieht folgendermaßen aus:
    ****************
    1 Qualitäter:
    – zur Pflege des Managementsystems und
    – Ansprechpartener für Audits etc.
    ****************
    4 Qualitätsplaner und 1 Assistenz
    – Vertrags-, Zeichnungs, Spezifikationsprüfungen
    – Qualitätsvorausplanung
    – Kundenbetreuung
    – Konzeptionierung und Beschaffung von Messmitteln
    – PPF inkl. Auswertung von Messberichten etc.
    – Serienunterstützung
    – Logistikplanung (insbesondere Planung von Transportmitteln)

    Das sind die grob aufgelisteten Tätigkeiten
    ****************
    2 Qualitäter in der Produktion + Prüfer
    – laufende Serienprüfung
    – Unterstützung in Qualitätsfragen die keinen Q-Planer benötigen
    – operatives Reklamationsmanagement
    ****************
    3 Messtechniker
    – durchführen von Messungen (was auch sonst)
    – PMÜ von Messaufnahmen
    ****************

    Momentan bin ich mit dieser Zusammenstellung zufrieden. Etwas schwierig ist es für die Q-Planer, da die Kundenbetreuung einen großen Teil der Aufmerksamkeit erfordert und manche notwendigen Dinge, die intern organisiert werden müssen nur schleppend umgesetzt werden.

    Gruß
    Matthias

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    RPS
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    ich glaube ihr habt das was überlesen

    Es wird die Entscheidung getroffen, dass die fehlerhaften Teile nachgearbeitet werden sollen.

    Aphel geht von einem Fallbeispiel aus und wollte nicht wissen wie bei einem Lieferanten reklamiert werden muss.
    Die Frage von ihm lautete: Ist es zulässig Die Sortier- und Nacharbeitstätigkeit zu kombinieren, oder muss dies unabhängig voneinander gemacht werden? Meiner Ansicht nach kann man es kombinieren, wüsste jetzt aber auch keine Regelung die etwas anderes vorschreibt.

    Gruß
    Matthias

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    RPS
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    als Antwort auf: Ford -Norm #48801

    Hallo Nobbe,

    wer hat euch beauftragt? Der OEM direkt oder ein Systemlieferant von Ford? Solltet ihr direkt vom OEM beauftragt sein, müsstest du einen Zugangsantrag auf deren Covisintserver stellen (vermutlich sind dort diese Anwendungen hinterlegt).
    http://www.covisint.com
    Zum beantragen brauchst du aber ggf. eine Lieferantennummer. Ich kanns dir leider nicht genau sagen, da wir für Ford keinen Zugang haben, aber bei den anderen OEM ist das so geregelt.

    Gruß
    Matthias

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    RPS
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    als Antwort auf: PPAP Stufe 3 #48799

    Hallo Schimmy,

    auch wenns ein bisschen spät kommt. PPAP ist im QS 9000 definiert und nicht im VDA. Das VDA-Verfahren heisst PPF und ist zwar ähnlich aber nicht deckungsgleich mit PPAP.

    Das solltest du beachten, sonst könnte es Diskussionen geben ;-)

    Gruß
    Matthias

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    (Albert Einstein)

    RPS
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    Hallo Aphel,

    natürlich kannst du zwei Aufträge machen, oder es effizienter abarbeiten in dem du die Maßnahmen kombinierst. D.h., du lässt die Teile zu 100% prüfen und die gefundenen Schlechteile nacharbeiten. Wenn du das ordentlich dokumentierst, hast du anschließend auch die Menge der Schlechtteile (als Reklamationsgrundlage oder ähnlichem).

    Gruß
    Matthias

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    RPS
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    Hallo,

    die geforderten cpk sind klar. Eigentlich geht die Frage darum: Ein Zeichnungs- Spezifikationsverantwortlicher erklärt eine Unmenge von dim. Merkmalen als SC’s. Ich als Lieferant nehme das aber nicht so hin, da meine Argumentation ist, dass ich von der TS her gezwungen bin, alle besonderen Merkmale von der Zeichnung in meine Prozessüberwachung zu integrieren. Um dies vernünftig tun zu können, muss ich m.E. zuvor die Fähigkeit nachgewiesen haben. Ich sage also, entweder Zeichnungsänderung, oder Bezahlung des zusätzlichen Aufwands. Der Kunde aber sagt, es wäre vollkommen irrelevant wieviele SC’s er definieren würde, da es nicht stimmen würde, dass dies Merkmale zwingend zur Prozessüberwachung herangezogen werden müssen.
    Wer hat nun recht?

    Gruß
    Matthias

    RPS
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    Hallo Barbara,

    das Mail ist auf dem Weg. Vielen Dank für die Infos.

    Gruß
    Matthias

    RPS
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    Danke für die rasche Antwort.

    Die TS schreibt, dass die „Prozessüberwachungen und Arbeitsanweisungen die vom Kunden festgelegte besondere Merkmale enthalten müssen“. Wenn ich nun diese SC’s wie vorgeschrieben in die Prozessüberwachung übernehme (in der Regel dim. Merkmale), setzt dies doch voraus, dass für diese Merkmale auch eine Prozessfähigkeit nachgewiesen wurde, oder?

    Gruß
    Matthias

    geändert von – RPS on 04/09/2007 11:53:38

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