Verfasste Forenbeiträge

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  • Ronny
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    als Antwort auf: Unterweisungsnachweis #31173

    Hallo Ronny,

    ich hoffe, ich habe die Problemstellung kapiert: deine UWN ist ja ein Dokument, nach der eine Schulung zur AA mit einer best. Rev. gemacht wurde.

    Stimmt!

    Ändert sich jetzt die Rev. der AA, muss ja auch eine Nachschulung anhand einer neuen UWN erfolgen.

    Stimmt!

    Etwas freier bist du sicher, wenn in der UWN der Verweis auf die AA als Freifeld offenegelassen wird. Erstenes braucht es dann nicht jedesmal ein neues FB und zweitens reicht ein UWN-Formblatt für alle AAs aus.

    Nun wird es ein wenig unklar, weil wenn ich alle 20 Arbeitsschritte auf einem Dokument habe (=händisch ausgefüllt) und ich habe bei Schritt 17 eine neue Revison und ein Monat später wieder eine neue oder bei Schritt 2 eine neue usw., muss ich ein neues Formular verwenden und bin wieder am Anfang. Vielleicht verstehe ich es auch nicht richtig,

    bitte um weitere Erklärung.
    Tschüss Ronny

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