Tja, ich kann auch ähnliches berichten.
Meine GL ist nicht in der Lage mich als Führungsperson mit Weisungsbefugnissen der Belegschaft vorzustellen. Es steht nur in Kapitel 5.5.2 des Handbuches. Als ein aus den eigenen Reihen vrogesteller „neuer“ kaufmännischer GL vorgestellt wurde, konnte man einen großen Aushang am schwarzen Brett bestaunen. Ich bin nur der QMB. Die Weisungsbefugnis muß ich mir erarbeiten (laut aussage der techn. GL). Das führt dazu wenn ich neue AA,VA oder PA (Anweisungen) herausgebe, das diese von leitenden Angestellten mir zurückgesendet werden. Ohne Beachtung, da diese ja nur von der GL akzeptiert werden. Beispiel: ANweisung meinerseits (bin auch in der Funktion des QS-Stellen Leiters)es werden jetzt an den Produkten XY zwecks Produktionsüberwachung Härteprüfungen durchgeführt. Tja 3x dürft Ihr raten. Das ist absoluten abgraben der Kompetenzen :-(
Gruß Carsten