Verfasste Forenbeiträge

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  • Ramona
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    Hinweis von mir, an alle, die nicht ständig die neusten Normen im Abo haben:
    Seit 01.04.04 hat dich die DIN EN 292 -Sicherheit von Maschinen- erübrigt!

    Jetzt neu: DIN EN ISO 12100 -Sicherheit von Maschinen-

    Gruß Ramona

    Ramona
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    als Antwort auf: Erfahrungsaustausch-Chat #26293

    Wir treffen uns lieber alle zusammen am Freitag, den 14.05. auf der Verbindungsbrücke Halle 1 nach Halle 6 in Sinsheim zur Control um 12:00 Uhr.

    QB im zusammenbruchsbereiten Deutschland

    Ramona
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    zu Frage 1:
    Wenn das (Euer) Produkt unter eine betreffende RL fällt, und mit dieser RL konform ist!
    zu 2:
    CE-Kennzeichen nur bei einer verwendungsfertigen MAschine! andernfalls nur Herstellererklärung!

    zu 3: NEIN!

    Schau mal gelegentlich bei:
    http://www.CE-Richtlinien.de
    http://www.praevention-online.de

    Gruß Ramona

    Ramona
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    als Antwort auf: CE Kennzeichnung #26154

    Genauso ist es bei uns.
    Ein Großprojektkunde kam letzte Woche eigens aus Holland, um bei uns eine Gefahrenanalyse einzusehen–>und fuhr dann wieder zurück, ohne Kopie versteht sich!
    Unser Technischer Direktor würde jeden zur Drehtür rausschmeissen, der die GA rusrücken wollte! Ich denke der weiß schon, warum er so dahinter steht.

    Ramona
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    als Antwort auf: QFD #26139

    Herzlichen Dank, das ist mal was!

    Ramona
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    als Antwort auf: CE Kennzeichnung #26138

    Hallo Vivian
    „Schwarz auf weiss“
    Ich hab was gefunden. Kennst du den WEKA-Verlag?
    Dieser hat exzellente Unterlagen zur CE-Kennzeichnung nach MASCHRL. Bücher und CD`s.
    Ich habe mir die CD : „CE-Kennzeichnung nach MASCHRL“ überwiegend ausdrucken lassen. Im Kapitel 6.8 (Übereinstimmung feststellen)steht: Wer erhält die Gefahrenanalyse? Antwort: Die GA ist nicht für den Kunden bestimmt! Sie dient zur Darlegung und Archivierung der bei der Entwicklung und Konstruktion getroffenen Gedanken. Deshalb beinhaltet die GA sehr viele techn. Details und Know-how. SIE DOLLTE DESHALB AUF KEINEN FALL DEM KUNDEN AUSGEHÄNDIGT WERDEN….
    Wenn der Kunde eine GA von IHNEN fordert, weisen sie ihn darauf hin, dass er nicht berechtigt ist, diese einzusehen. … lassen sie sich nicht hinters LICHT FÜHRERN; ES GIBT KEINE STELLE IN DER EG MRL; DIE DIE HERAUSGABE DER GA VORSCHREIBT usw.usw.

    KAPITEL 6.9 (Beispiel) steht unter anderem:
    Die GA ist ein Dokument für den internen Gebrauch und muss NUR staatlichen Behörden vorgelegt werden, NICHT den Kunden/Käufern.

    usw. usw.

    Wie arbeiten fast nur mit WEKA UNterlagen, meiner Meinung nach das beste.

    Gruß R

    Ramona
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    als Antwort auf: CE Kennzeichnung #26124

    Die Gefährdungsanalyse hat mit der Wareneingangsprüfung überhaupt nichts zu tun!

    Ich kenne Leute, die aufgrund von Herausgabe der Gefahrenanalyse, weil sie das nicht wußten (und sowieso nicht dürfen, außer zur Gerichtsverhandlung) (->in Deutschland gibt es bis heute noch nicht den Fall, das wegen einer mangelhaften Gefahrenanalyse diese vor Gericht gezeigt werden mußte!!) entlassen wurden.

    Vielleicht ein Tip, wenns dir möglich ist, lass dir die EGMR 98/37/EG zukommen, und die EN 1050 (Anhang A wichtig)

    In der 98/37/EG steht, dass es nie eine absolute Sicherheit gibt, bzw. das der Hersteller lediglich auf den aus der Gefahrenanalyse resultierenden Fehler in der BETRIEBSANLEITUNG hinweisen muß, keinesfalls die GA rausrücken.

    Ramona
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    als Antwort auf: CE Kennzeichnung #26119

    Na da hätte ich ja fast mein Spezialthema verpasst..

    Also zur sog. Gefahrenanalyse (=Gefährdungsanalyse):

    Die Gefahrenanalyse ist wegen der darin enthaltenen Details der Konstruktion nicht zur Weitergabe an den Kunden vorgesehen!
    Die Betriebsanleitung ist damit das sogenannte „Kunden-front-end“ der Dokumentation für den Kunden, welches die Ergebnisse der Gefahrenanalyse für diesen aufbereitet.

    NUR die zuständige nationale Behörde, in Deiutschland das Gewerbeaufsichtsamt, hat das Recht, in begründeten Fällen diese Gefahrenanalyse einzusehen!!!!
    Auf gar kein Fall der Kunde!!!!!
    Alles was der Kunde einsehen darf (rechtlich), ist die Betriebsanleitung und die Konformitätserklärung.
    Berechnungen, Versuchsberichte, Listen, Gesamtplan der Maschine und SPEZIELL die Gefahrenanalyse bleiben im Hause!!!!

    Ramona

    Ramona
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    Ramona
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    als Antwort auf: Risikomangement #25984

    Kennst du das Heft:
    INDUSTRIE-SERVICE ???

    Im Heft 7-8 2001 könnte die Antwort für dich liegen!!!!
    Dort war ein Bericht von einem Dr. Matthias Kausch, Mitarbeiter der Astrum GmbH Erlangen, der hieß :“Das Schlimmste verhindern“.
    Ich habs leider auch nicht mehr, war aber bei unserer Problematik „damals“ eine echte Hilfe, der Bericht.

    Gruß R.

    Ramona
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    als Antwort auf: Hallo Alblondie #25888

    …..und entsorgt die Reste in irgendeiner Form, SO HAT der Abfallbeauftragte im Rahmen der Gefahrgutverordnung AUCH Notfallaufgaben…..

    Kannst du mir dazu den Paragraphen, o. ähnliches nennen, ich bestell das dann natürlich. Diesen Verweis, dass der Abfallmensch dann eben diese Notfall aufgaben wahrnehmen muss brauch ich für GL in schriftlicher Nachweisform.

    Ramona
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    Es gibt auch noch (ist mindestens genau so gut zur Analyse von Risiken) die GEFAHRENANALYSE gemäß Maschinenrichtlinie 98/37/EG.
    Sie ist im Maschinenbau zwingend vorgeschrieben durchzuführen, und lehnt sich an die DIN EN 1050 (Leitsätze zur Risikobeurteilung) an!

    Ramona
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    Ramona
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    Schreibfehler (Ergänzung)
    natürlich nicht …5 u. 60 Prozent..
    sondern 50 u. 60 Prozent !!!!!!!!!

    Ramona
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    Hallo Joachim
    Die Regierungen bei uns in Deutschland respektive die Gesetzte werden eben NICHT von Mehrheiten gewählt!
    In unserem Bundesland war bei der letzten Landtagswahl nur eine Wahlbeteiligung von zwischen 5 u. 60 Prozent. Die „Wahlsieger“ hatten von diesen 50 Prozent über 40 Prozent.
    Wenn man diese 40 von 50 auf die GESAMTEN möglichen 100 bezieht, hat nur eine schäbige Minderheit hier die Mehrheit. Bundesweit ähnlich.
    Noch was: Im Jahre 2002 wurden mehr Fernseher als Toiletten gekauft! Kein Wunder das die Deutschen unter geistiger Verstopfung leiden…….

    R.

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