Verfasste Forenbeiträge

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  • Qwolli
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    Hallo zusammen,
    also die aktive Freigabe wie sie Qualifuchs beschreibt, ist bei uns immer sehr langwierig gewesen.
    Die Umlaufzeit, bis jeder AL seine Genehmigung erteilte, betrug meist mehrere Wochen.
    Wir machen das jetzt per „passiver“ Genehmigung.
    Neues oder geändertes Dokument wird den betroffenen Abteilungen mit Angabe einer Einspruchsfrist vorgestellt.
    Erfolgt während dieser Frist kein Einspruch, gehen wir von der Genehmigung aus und stellen das Dokument als verbindliche Anweisung ins Netz.
    Gruß
    Wolfgang

    Qwolli
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    als Antwort auf: interne Fehler #31056

    Hallo Stefan,

    :eine Definition für interne Fehler ?

    Wir definieren als interne Fehler alle die Fehler, die vor Auslieferung des Produktes entdeckt werden.
    Im Gegensatz dazu stehen „Fehler nach Abnahme“, die dann Garantie- bzw. Kulanzkosten verursachen.
    Gruß

    Wolfgang

    Qwolli
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    Hallo Sauer
    („__“ jeweils durch „.“ ersetzen.)
    dann klappts auch.
    Gruß

    Wolfgang

    Qwolli
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    Hallo zurück,
    für das Layout gibt es keine Vorschrift. Inhaltlich müssen die zu prüfenden und bescheinigenden Merkmale vereinbart werden.
    Oft gibt es, z.B. bei Werkstoffen, Normen, die dies regeln. Dann müssen nur noch ggfs. Sonderforderungen vereinbart werden.
    Weiterhin muß eine eindeutige Zuordnung zum geprüften Objekt möglich sein (z.B. Registriernummer, Bestellnummer o,Ä., die sich am Objekt und im Abnahmeprüfzeugnis 3.1 findet.
    Hoffe geholfen zu haben.
    Gruß
    Wolfgang

    Qwolli
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    als Antwort auf: SHERA #29794

    Siehe hier:
    http://www.shera.de/
    Gruß
    Wolfgang

    Qwolli
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    ::Ansonsten: Ein Schraubenzieher zieht nicht…

    Deswegen heißt der Schraubenzieher ja auch Schraubendreher.

    Schönes Wochende

    Wolfgang

    Qwolli
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    als Antwort auf: DIN 10204 3.1.B Zeugnis #29613

    Hallo Marc,
    sorry, aber die Definitionen in DINEN 10204, Ausgabe 01/2005 lauten sinngemäß folgendermaßen:

    2.1 Werksbescheinigung, keine Prüfung
    2.2 Werkszeugnis aufgrund nichtspezifischer Prüfungen des Herstellers
    3.1 Abnahmeprüfzeugnis aufgrund spezifischer Prüfungen eines von der Fertigungsabteilung unabhängigen Prüfers des Herstellers.
    3.2 Abnahmeprüfzeugnis aufgrund spezifischer Prüfungen eines von der Fertigungsabteilung unabhängigen Prüfers des Herstellers und des vom Besteller beauftragten Prüfers oder in amtlichen Abnahmevorschriften genannten Prüfers.

    Nichts für Ungut

    Wolfgang

    Qwolli
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    Und???
    Was ist jetzt ein Dock-Audit?
    Gruß
    Wolfgang

    Qwolli
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    Hallo Manja,
    ich führe meine Dokumentenverzeichnisse auch als Word- bzw. Exceltabelle. Die Dokumente sind, per Hyperlink auf die jeweiligen Originale, direkt aus den Tabellen aufrufbar.
    Keiner muß sich merken wo die Dokumente sind.
    Aufwand zur Erstellung eines Hyperlinks: wenige Sekunden…
    Gruß
    Wolfgang

    Qwolli
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    als Antwort auf: Trouble mit Volkswagen #29444

    Hallo,
    meine Firma ist aufgrund eines ähnlichen Falles, allerdings im Investitionsgüterbereich, vor vielen Jahren beinahe Pleite gegangen. Das war noch zu Lopez Zeiten.
    Ich habe mir damals geschworen, niemals einen VW zu kaufen.
    Ich sehe, dass ich immer noch richtig liege.
    Gruß
    Wolfgang

    Qwolli
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    Hallo Alblondie,
    auf der Seite des Beuth Verlages steht inzwischen die DIN EN 10204, Ausgabe 01-2005 „in Vorbereitung“. Es scheint also so, dass die Norm im Januar erscheint.
    Gruß
    Wolfgang

    Qwolli
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    So sehe ich das auch.
    Deswegen suche ich auch nicht nach Abweichungen, sondern nach Verbesserungspotential. Klingt doch viel positiver, oder?
    Allerdings mache auch ich die Erfahrung, dass vereinbarte Maßnahmen oft nur nach dauerndem „auf die Füsse treten“ umgesetzt werden.
    Gruß aus dem ebenfalls kalten NRW
    Wolfgang

    Qwolli
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    als Antwort auf: Technisches Wörterbuch #27702

    Hallo Carlos,
    da hilft doch schon ein Blick in den Stahlschlüssel, Verlag Stahl und Eisen.
    Dort sind die Lieferzustände in vielen Sprachen genannt, auch in den von Dir gewünschten.
    Gruß
    Wolfgang

    Qwolli
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    als Antwort auf: Zeichnung #27701

    Hallo Tolk,
    sorry, aber ich muß Deinen Optimismus etwas bremsen. Ich bin mittlerweile der Meinung, dass es perfekte Zeichnungen nicht gibt. Die Zeichnungen, auch aus Großkonzernen, wie Mercedes usw., die ich bisher gesehen habe steckten gerade was Form- und Lagetoleranzen angeht, voller Fehler.
    Mein Rat: besuche ein gutes Seminar. Ich war kürzlich bei der Veranstaltung „Funktionsgerechte Form- und Lagetoleranzen in der Zeichnungstolerierung“ bei der technischen Akademie Wuppertal, welche ich sehr empfehlen kann. Findet zweimal im Jahr statt.
    Oder besorge Dir das Buch „Form- und Lagetoleranzen“ von Walter Jorden. Weitere Tipps sind die sehr anschauliche Software „DIN Form- und Lagetoleranzen“ von 3D Quality Systems, sowie der Lehrfilm „Form- und Lagetoleranzen“ aus dem Beuth Verlag.
    Gruß
    Wolfgang

    Qwolli
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    Also:
    In der aktuell gültigen Ausgabe der DINEN 10204 geben die Anhängebuchstaben an, wer das Prüfzeugnis ausstellt.
    3.1.A: ein in amtlichen Vorschriften genannter Sachverständiger
    3.1.B: ein von der Fertigungsabteilung unabhängiger Sachverständiger des Herstellers
    3.1.C: ein durch den Besteller beauftragter Sachverständiger.
    In der Neuausgabe der DINEN 10204, welche noch in diesem Jahr erscheinen soll, soll es diese Unterscheidung nicht mehr geben (laut Entwurf von August 2000)
    Dann gibt es nur noch 3.1 und die früheren Abnahmeprüfzeugnisse 3.1.A und 3.1.B sowie das Abnahmeprüfprotokoll 3.2 werden durch das Abnahmeprüfzeugnis 3.2 ersetzt.
    Aber wie gesagt, das steht bisher im Entwurf und nicht in der gültigen DINEN.
    Ich hoffe geholfen zu haben.
    Gruß
    Wolfgang

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