Verfasste Forenbeiträge

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  • Qwolli
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    als Antwort auf: DIN ISO 2768 Teil 2 #35240

    Guten morgen Schunk,
    die angegebenen Werte gelten jeweils für den gesamten Nennmaßbereich konstant.
    Also bei deinem Beispiel: T = 0,2 mm für Nennmaß 25 mm.

    Gruß

    Wolfgang

    Qwolli
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    Guten Morgen Tolk,
    ich habe vor einigen Jahren einen entsprechenden Lehrgang bei der Firma Klostermann&Kraft in Remscheid absolviert.
    Die Firma heißt heute Klostermann.
    Kannst ja mal anfragen, ob sie heute noch solche Lehrgänge anbieten.
    Lohnvermessung ist anscheinend noch im Angebot.
    http://www.klostermann.com
    Hoffe geholfen zu haben.
    Gruß

    Wolfgang

    Qwolli
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    Hallo Miracoulix,
    welcome back im Forum.
    Schau doch mal hier: http://www.glasbergen.com/
    Gruß
    Wolfgang

    Qwolli
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    Hallo Mr.Idea,
    DIN 862 verrät hierzu mehr:
    Meßschieber zum Messen von Innen- Außen- und Tiefenmaßen
    Form 1A mit Feststellschraube
    Form 2A mit Klemmeinrichtung

    Meßschieber zum Messen von Innen- und Außenmaßen
    Form B Schneidenförmige Meßflächen zum Messen von Außenmaßen
    Form D sich kreuzende schneidenförmige Meßflächen zum Messen von Innenmaßen ab 10mm
    Form E ohne schneidenförmige Meßflächen

    Meßschieber zum Messen von Tiefenmaßen
    Form C

    Nähres mit Bildern siehe DIN 862.

    Hoffe geholfen zu haben.

    Gruß
    Wolfgang

    Qwolli
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    als Antwort auf: MFU Betragsverteilung #34357

    Noch ein Nachtrag zu meinem Senf von eben.
    Selbstverständlich kann man auch nur die Abweichung vom Sollpunkt angeben. Dann darf aber nicht, wie in Schniker’s Beispiel die Toleranz verdoppelt werden. Angenommen die Toleranzzone ist tatsächlich ein Kreis mit 1mm Durchmesser, dann ist natürlich die zulässige Abweichung vom Mittelpunkt durch seinen Radius (0,5mm) begrenzt. Sie darf also maximal 0,5mm betragen.
    Die Abweichung kann dann nur positiv sein, weil besser als genau getroffen gibt es nicht.
    Gruß
    Wolfgang

    Qwolli
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    als Antwort auf: MFU Betragsverteilung #34354

    Hallo Peter,
    rein zahlenmäßig gesehen hast Du schon recht, wenn vor der Positionstoleranz ein Durchmesserzeichen steht. Aber dennoch ergibt sich aus der notwendigen Angabe des Bezugssystems immer eine Richtung in der gemessen wird und in der die Abweichungen angegeben werden müssen. Somit gibt es auch negative Abweichungen von theoretischen Sollmaß.
    Gruß
    Wolfgang

    Qwolli
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    als Antwort auf: Prozesslandschaft #34353

    Hallo Gigant,
    ein besonders anschauliches Beispiel findest Du in der Kundenzeitschrift der DQS „DQS im Dialog“ Nr.39, Ausgabe 1/2005 auf Seite 13.
    Kein Wunder, stammt es doch aus der Feder des Erfinders von Giovanni’s Pizzaservice.
    Gruß
    Wolfgang

    Qwolli
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    als Antwort auf: MFU Betragsverteilung #34348

    Hallo und guten Morgen,
    seid wann darf denn ein Meßlabor Zeichnungstoleranzen verändern?
    Wenn die, aus welchen Gründen auch immer, nur ins Plus gehende Toleranzen prüfen können, dann haben sie gefälligst die Nennmaße der Positionen entsprechend anzupassen.
    Also z,B, Nennmaß 45+-0,5 in 44,5 +1 ändern und schon stimmts wieder.
    Gruß

    Wolfgang

    Qwolli
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    Na gut,
    mach ich auch mit:
    1. 7 km hin und zurück
    2. 35 min
    3. Fahrrad
    4. nein
    5. entfällt
    6. eigenes Haus
    7. Keine

    Gruß
    Wolfgang

    Qwolli
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    als Antwort auf: QFD #33932

    Hallo Ralf,
    eine schönes Beispiel findest Du hier:
    http://vfh100.tfh-berlin.de/~lernraum/qmdemo/demo/qfd/beispiel.shtml
    Gruß
    Wolfgang

    Qwolli
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    Hallo Marco,
    das Beispiel mit dem Auto und der Garage findest Du hier:
    http://old.cetaq.com/ger/theorie/grundlagen.htm
    Gruß
    Wolfgang

    Qwolli
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    Schliesse mich ebenfalls an.
    Gruß
    Wolfgang

    Qwolli
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    Hallo nochmal,
    sorry, falschen link erwischt. Die freeware zum Härteumwerten gibt es hier: http://haerteumwertung.de/
    Gruß
    Wolfgang

    Qwolli
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    Hallo Loretta,
    die Umwertung von Härtewerten nach EN ISO 18265, oder früher DIN 50150 ist nichts unübliches. Die Zugfestigkeit aus der Härte zu bestimmen ist allerdings mit einiger Unsicherheit behaftet. Siehe hierzu am besten den Original Normentext.
    Wenn der angegebene Zugfestigkeitswert aus der Härte umgewertet wurde, muß dies immer angegeben werden.
    Eine nette Software (Freeware) zu dem Thema findest Du hier: http://www.ttc-informatik.de/cms/front_content.php?idcat=54&lang=1&client=1
    Gruß
    Wolfgang

    Qwolli
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    Hallo Ronni,
    so hart sind wir nun auch wieder nicht.
    Selbstverständlich gibt es in diesen Fällen Aufschub.
    Weiterhin wird jedem Kollegen, der um eine angemessene Fristverlängerung bittet, diese gewährt.
    Schönes Wochenende

    Gruß
    Wolfgang

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