Verfasste Forenbeiträge

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  • qualyman
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    als Antwort auf: QS Leiharbeit #58172

    Hallöchen miteinander!

    Auch wir hatten mal einen Trupp von 4 hochmotivierten Leasingkräften von einer Nacharbeitsfirma mit einem Bruttolohn von Euro 10.-,deren Leibeigner bekamen von uns Euro 18.-

    Aufgabe: Entfernen eines Grates am Kunststoffteil aufgrund einer Kundenreklamation

    Es wurde eine eindeutige AA mit Fotos erstellt, geschult und abgefragt. Mehrmals täglich wurden Stichproben genommen und auf die Qualität des Grat-Enfernens überprüft.
    Naja, ein paar Mängel waren zu beanstanden, es wurde wieder geschult, schriftliche Bestätigung von den L-Kräften gefordert, dass dies verstanden und entsprechend umgesetzt wird und die bisher nachgearbeiteten Teile wurden kostenneutral nochmals überprüft. Die Stichproben ergaben mehrmals 0-Fehler.
    Also komplette Charge an Kunden verschickt „100% Nacharbeit: Grat entfernt“.
    Innerhalb von 3 Tagen kam die Charge komplett als Reklamaion wieder zu uns zurück!!
    Nicht wegen evtl. noch vorhandenem Grat, nein, die Profis hatten mit dem zur Verfügung gestellten Schaber zum Entfernen des Grates unvorsichtig hantiert und einen Gummibalg damit perforiert.
    Obwohl dieser Punkt nicht in der AA stand, übernahm die Leasingfirma die gesamten Kosten (nochmals sortieren, schrottige
    Teile usw.)
    OK, keine weiteren Kosten für uns, aber:
    – 3 nächsten Lieferungen beim Kunden unter strengster Kontrolle
    – hoher ppm-Wert
    – Abstufung von A nach C-Lieferant
    – Aktionsplan mit engen Terminen anfertigen
    – …und dann noch der Imageverlust!

    Seitdem haben wir nie mehr Leasingfirmen zur Nacharbeit in Anspruch genommen.

    Lieber in den eigenen Reihen eine Sonderschicht einlegen, kostet zwar mehr, aber dann klappt es auch wieder mit dem Kunden.

    Sorry, liebe MA des modernen Sklavenhandels. Ich will Euch absolut nicht angreifen.
    Aber Euere Bezahlung ist nun mal kein Motivationsfaktor um so eine qualitative Arbeit, die auch mit stumpfsinnige Tätigkeiten umhergehen,zu verrichten.

    Gute Zeit!

    Qualyman – Qualitäter aus Überzeugung und Leidenschaft, auch wenn´s mal Leiden schafft!

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    qualyman
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    Beitragsanzahl: 2072
    als Antwort auf: UT 2010 #58112

    Hallo Kugi,

    das mit der Lufthansa wäre eine ganz tolle Sache!

    Laß bitte Dein ganzen Charm spielen und bezierze Deinen Kontaktmann, damit es klappt.
    Schließlich sind wir doch alle Kunden bei der Lufthansa, oder nedde?

    Ich wünsch Dir viel Glück dabei!
    Lass uns bitte umgehend wissen, wie es ausgegangen ist.

    Beide Daumen drück ich Dir!

    Gute Zeit!

    Qualyman – Qualitäter aus Überzeugung und Leidenschaft, auch wenn´s mal Leiden schafft!

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    qualyman
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    Moin, moin Barbara,

    ist soweit in Ordnung, aber das ist für einen Auditor noch nicht wasserdicht!
    Es kann immer noch an fehlerhaften Produkten noch was durchtröpfeln.
    Du musst also noch beschreiben, was ist wenn doch….
    1) Risikoabschätzung
    2) Kunden informieren falls er Probleme bekommen kann
    3) Eingrenzung der fehlerhaften Charge durch Rückverfolgbarkeit
    4) Nacharbeit oder Ersatzlieferung
    5) Rückruf bei Gefährdung von Leib und Leben

    Das Ganze in die VA Lenkung fehlerhafter Produkte und noch ein Verweis auf die VA Korrektur und Vorbeugung sowie VA Prüfmittel, dann klappt es auch mit Euerem Auditor!

    Gute Zeit!

    Qualyman – Qualitäter aus Überzeugung und Leidenschaft, auch wenn´s mal Leiden schafft!

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    qualyman
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    Beitragsanzahl: 2072

    Hallo Webhan,

    ohne zu wissen, was unter einer „IP-Prüfung“ zu verstehen ist (??In-Process??), will der Auditor wissen bzw. muss beschrieben sein, dass alle evtl. zum Kunden bereits ausgelieferte und suspekte Produkte eingegrenzt und u.U. auch als fehlerhafte Produkte gelenkt werden müssen, welche mit dem fehlerhaften Messmittel geprüft wurden.

    Beispiel
    Ihr stellt den Fehler des Messgerätes heute fest.
    Die letzte Prüfung des Messgerätes mit dem Ergebnis i.O. fand vor 12 Wochen statt.
    Dann könnten alle Produkte, welche in den letzten 12 Wochen damit gemessen wurden, auch n.i.O. sein.
    Es könnte auch sein, dass ihr eine weitere Wertschöpfung an den Produkten durchführt und den Fehler selbst entdeckt, z. B. Montage nicht möglich. In diesem Fall verlässt ja kein n.i.O. Produkt euere Fertigung. Dann wäre alles gegessen!
    Aber: In jedem Fall müßt ihr eine Risikoabschätzung durchführen!

    1) Kann es evtl. sein, dass durch das defekte Meßgerät auch Toleranzen am Produkt überschritten werden, also fehlerhafte Produkte zum Kunden hätten ausgeliefert werden können oder wurden ausgeliefert?
    Dann sofort zum Kunden hin kommunizieren!!
    2) Kann es durch diese Toleranzüberschreitung zu Problemen oder Risiken beim Kunden kommen (Abstimmung mit dem Kunden absolut notwendig)
    3) Falls Kunde euch bestätigt, dass die Fehler keine Probleme bereiten, ist alles OK! SCHRIFTLICH geben lassen!
    4) Falls der Kunde durch euere fehlerhafte Produkte Probleme oder kleine Risiken entstehen, dann muss beim Kunden sortiert bzw. nachgearbeitet werden, und zwar die gesamte Stückzahl oder alle Lose, welche in den 12 unsicheren Wochen produziert wurden! Wenn dieletzte iO.- Überprüfung des Messmittel 12 Monate zurück, dann eben alle Produkte, die in einem Jahr produziert wurden. Dann seit Ihr evtl. schon in der Nähe eines Produktrückrufes, falls der Fehler am Produkt Leib und Leben gefährdet!!

    Wichtig:
    Alle Punkte, Ergebnisse und Absprachen mit dem Kunden müssen nachvollziehbar dokumentiert werden!
    Sobald nur eine Ungereimtheit festgestellt wird, wird es haarig bei der Produkthaftung und die Versicherungen wollen dann auch nicht mehr bezahlen. U.U. kann es für ein Unternehmen dann der ultimativen Todesstoß sein!!

    Ich hoffe, dass ihr nie in diese Situation kommen werdet!

    Konnte ich dir damit etwas helfen?

    Gute Zeit!

    Qualyman – Qualitäter aus Überzeugung und Leidenschaft, auch wenn´s mal Leiden schafft!

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    qualyman
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    Hi Breako,

    zunächst herzlich willkommen in unserem Q-Forum, das Beste was es im Internet gibt ;-)

    Fehler und Behebung im Produktionsprozess allgemein beschrieben:

    – Fehler wird entdeckt
    – Prozess sofort anhalten
    – Überprüfen, ob weitere fehlerhafte Einheiten innerhalb des Prozesses noch vorhanden sind
    – suspekter Lagerbestand auf Fehler durchforsten und ggf. sperren
    – bei bereits ausgelieferten Fehler sofort Kunde informieren und suspekte Lieferungen „on hold“ schalten
    – evtl. Lagerbestand beim Kunden sortieren
    – wird der Fehler vom Kunden noch toleriert?
    – Falls ja, als Sonderfreigabe deklarieren
    – falls nein, ist Nacharbeit möglich?
    – falls nein, fehlerhafte Produkte entsorgen
    – Suche nach dem Fehler im Prozess
    – Maßnahmen zur Behebung des Fehlers einleiten
    – Wirksamkeit der Maßnahmen überprüfen
    – Dokumentation dieses Vorganges (am besten mit 8D-Report, siehe Beiträge im Forum)

    Konnte ich Dir damit weiterhelfen?

    Gute Zeit!

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    qualyman
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    als Antwort auf: Control 2010 #58040

    Hallöchen Barbara,

    leider bin ich Anfang Mai mal wieder seit langer zeit in Urlaub.

    Bestimmt sehen wir uns wieder auf dem UT 2010-Treffen.

    Gibt es hierzu schon News?

    Gute Zeit!

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    qualyman
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    als Antwort auf: Audit in einem Stahlwerk #57991

    Hallo Moritz,

    für mich steht die Frage im Raum: Was bringt mir ein Audit bei einem Lieferanten (hier Stahlwerk), wo ich doch überhaupt keinen Schimmer/Kenntnisse von dessen Prozesse habe?

    Ich würde hier dem guten Namen des Stahlwerkes und der hoffentlich vorhandenen Zertifizierung Glauben schenken.

    Ansonsten würde ich die Finger von einem Audit lassen und ggf. einen externen Auditor engagieren, der davon Ahnung hat.

    Ohne entsprechende Kenntnisse plamierst Du Dich nicht nur selbst sondern auch Dein Unternehmen!

    Und das sollten Euch die paar Teuros für einen Externen wert sein!

    Mal davon abgesehen, mir wird es bei dem Gedanken am Hochofen zu stehen und Fragen zu stellen, ganz schön heiß!

    Gute Zeit!

    Qualyman – Qualitäter aus Überzeugung und Leidenschaft, auch wenn´s mal Leiden schafft!

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    geändert von – qualyman on 21/03/2010 11:15:17

    qualyman
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    Hi Petra,

    wir sind gespannt auf Deine gemachten Erfahrungen. Bitte informiere uns darüber danke!

    Gute Zeit!

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    qualyman
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    Beitragsanzahl: 2072

    Hi Vivian,

    na klar hab ich mich auf die Teilzeitstelle beworben und dezent darauf hingewiesen, ob es nicht besser wäre, den QMB mit einem Externen zu besetzen.
    Ich kenne da jemanden, der Freiberuflich da unterwegs ist……. ;-)
    Dieser würde dann nicht in der Lohnliste auftauchen sondern könnte als Bedarf eingekauft und abgerechnet werden.

    Eine Woche später kamen dann meine Unterlagen mit sehr netten Wünsche für meine Zukunft zurück.

    Gute Zeit!

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    qualyman
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    als Antwort auf: Lieferantenbeurteilung #57830

    Hallo Wolle,

    erstmal herzlich willkommen in unserem Forum!

    Das Problem mit der Bewertung von Lieferanten aus den eigene Reihen, ist immer wieder ein Reizthema!

    Nach meiner Meinung nach müssen auch solche Lieferanten beurteilt werden, wie alle fremden Lieferanten auch.
    Sicherlich, es ist oft von den GF´s nicht gerne gesehen oder gewollt, aber anders bekommst Du deinen eigenen Laden und die Qualität nicht hin.
    Stell Dir mal vor, alle Lieferanten kämen aus einem Firmenverbund und würden nicht bewertet. Jeder kann seinen Sch.. abliefern und ihr müsst den so verbauen, weil die GF das so gestattet.
    Was käme dabei heraus? Ihr müsstet euch mit einer sauschlechten Qualität rumquälen, die Kosten hierfür tragen und werdet zwangsläufig dann auch euere Kunden verkraulen, bis diese davon laufen.
    Es kann nicht sein, dass dies einer im Firmenverbund so will!

    Deshalb: Lieferant ist Lieferant, auch wenn er Vater, Mutter, Bruder oder Schwester ist und muss bewertet werden.
    Nur dann kannst auch entsprechend argumentieren und bei Bedarf Lieferantenentwicklung betreiben und Verbesserungen eintreiben.
    Und das ist schließlich Pflicht bei der TS 16949!
    Die TS spricht in keinster Weise davon, dass Lieferanten aus verbundenen Unternehmen als Lieferant an der langen Leine geführt werden dürfen!

    Gute Zeit!

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    qualyman
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    Hallo Vivian,

    genau das ist es, was ich in meinem Beitrag meinte: es kommt auch auf die Teilnehmer an. Die mit erfahrung fühlen sich unterfordert, langweilen sich und beurteilen das Seminar schlecht. Newbees dagegen, für die das Thema relativ neu ist, bewerten die Sache ganz anders.

    Und noch eins: wer der Meinung ist, dass er nach einem Seminar gleich ein QM-System aufsetzen kann, der wird automatisch entäuscht sein.
    Das ist halt so wie beim Führerschein. Da legt man eine Prüfung ab und kann noch lange nicht Autofahren, schon gar nicht Formel 1!

    Gute Zeit!

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    qualyman
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    Hallo Amyboy,

    habe zwar die VDA nicht wortwörtlich im Kopf, aber von der ppm-Relevanz von Prototypen, Muster und Vorserienteile habe ich bislang in meinem Q-Leben noch nie was gehört.
    Ppm-Festlegungen werden meiner Meinung nach immer zwischen Lieferanten und Kunden separat vereinbart. Das kenne ich, aber nur für Serienproduktionen.

    Zurück zu den Prototypen, Muster und Vorserienteile. Da habe ich, vor langer, langer Zeit, für einen Automobil-Kunden mit 2 Buchstaben die eingereichten Muster-Teile bewerten müssen, wieviel % der vorgegebenen Spezifikation in diesem Stadium eingehalten werden und durfte nur Teile vorstellen/bemustern, die 90% Erfüllung hatten.

    Ansonsten, wenn es hier bei Dir Kundenforderungen sind, einfach dort nachfragen und helfen lassen. Die meisten helfen da gerne, wenn diese nicht so sehr arogant sind.

    Gute Zeit!

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    qualyman
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    Hallo Petra,

    herzlich willkommen in unserem suuuper Forum!

    Ob TÜV, DGQ oder andere Q-Seminaranbieter, Du wirst dort oftmals sehr gute Referenten finden. Es kommt auch immer auf die Tagesbestform der Referenten aber auch auf die Seminarteilnehmer an.

    Noch ein kleiner Tip:
    Bleibe bei einem Anbieter und wechsle diesen nicht von Einem zum Anderen Lehrgangsblock.
    Noch immer akzeptieren sich die Anbieter nicht untereinander.
    Ich durfte z.B. die Prüfung zum QMB bei einem Anbieter als Zulassung zur Auditorenausbildung wiederholen, da er den QMB-Abschluss des Anderen nicht gelten lies. Es waren die zwei namhaften unter den Anbietern!
    Jeder will halt ein großes Stückchen des Kuchens!

    @ Nicole
    Auch Dir natürlich ein herzliches Willkommen!

    Gute Zeit!

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    qualyman
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    Hallo,

    ich bin´s mal wieder!

    Habe von der Arbeitsagentur, nach dem ich vor 2 Monaten das große Los (Arbeitslos) gezogen habe, ein Stellenangebot erhalten, auf das ich mich bewerben sollte:

    „Qualtätsmanagementbeauftragter in Teilzeit (20 Std/Woche)“

    Habe dort mal interessiert angerufen und nach dem Gehalt gefragt: Euro 2.000 bis 2.200 max!

    Und wenn ich mal das Netto ausrechne, bin ich bei einem Lohn, der für die Miete+NK langt, evtl. noch für das notwendige Auto und 4 Besuche bei Mc Don.

    Hallo? Ich beziehe derzeit ALG 1, welches erheblich darüber liegt!
    Wer geht dann schon für diese paar Kröten arbeiten?
    Aber ich habe kein schlechtes Gewissen als Arbeitslose!
    Schließlich zahlte ich 44 Jahre meine Beiträge in diesen Verein ;-) und unterstützte damit die „Edel-Arbeitslosen“, bei denen die Jahre des Bezuges ALG exorbitant weit über den beitragspflichtigen Berufsjahren liegt und die Stütze nach Mallorca überwiesen bekommen!

    Habe nun eine Qualifikationsmaßnahme beantragt:
    erst Six Sigma Green-Belt und anschließend Black-Belt. in mal gespannt auf die Reaktion!

    Es grüßt Euch ein Arbeitsloser, aber trotzdem nicht untätiger Qualitäter!

    Gute Zeit!

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    qualyman
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    Hallole,

    guggst du bei QS-Schindler, die lesen handschriftliche FSK´s.

    Gute Zeit!

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