Verfasste Forenbeiträge

Ansicht von 2 Beiträgen – 1 bis 2 (von insgesamt 2)
  • Autor
    Beiträge
  • Qualli
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 4

    Hi Dino,

    im Prinzip hast Du recht.
    Im konkreten Fall gehen aber alle Rechte und Pfilchten in das neue Arbeitsverhältnis (noch eigener Ma & Auftraggeber) über. Das geht sogar soweit, dass die Traifverträge der Auftraggebers für (noch) unsere Mitarbeiter gelten.
    Insofern haben wir kaum noch (um nicht zu sagen KEINE) Einflussmöglichkeiten auf die Steuerung. Und noch eines kommt hinzu: Ggf. führt die Reduzierung der Ma im zertifizierten zu geringeren Kosten (Audittage etc.)

    Viele nachösterliche Grüße

    Thorsten

    Qualli
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 4

    Überzeugt. Vielen Dank!
    Und wie sieht das im System des Verleihenden aus? Dort stehen sie ja „eigentlich“ nicht mehr unter Vertrag.

    Hallo Qualli,

    da AÜG Mitarbeiter ja für gewöhnlich bei euch auftauchen und schon alles können, nicht geschult und unterwiesen werden müssen, niemals Fehler begehen, für deren Abstellung man Vorkehrungen treffen muß, gehören sie selbstverständlich nicht zum System !

    Halt halt halt, kleiner Scherz, aus meiner Sicht mußt du sie behandeln wie deine „Festen“ Mitarbeiter auch.

    Wie sollte man hier glaubhaft Ausnahmen begründen können ?

    Gruß

    Evereve99

    Die eigene Einstellung zur Jagd hängt stark davon ab, auf welcher Seite des Gewehres man sich befindet !

    Thorsten

Ansicht von 2 Beiträgen – 1 bis 2 (von insgesamt 2)