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als Antwort auf: Produkte von nicht zertifizierten Firmen #48253
Zitat aus TS:
„Falls nicht anders vom Kunden festgelegt, müssen Lieferanten … nach ISO 9001:2000 zertifiziert sein“.
Gruß, qtoeter
Wenn Du redest, muss Deine Rede besser sein, als es Dein Schweigen gewesen wäre.
(Arabisches Sprichwort)als Antwort auf: Firmenpolitik auf Homepage Pflicht? #48122Hallo Zeigerl,
wenn Du die Firmenpolitik im Eingangsbereich des Unternehmens aushängst, bist Du normkonform. Es muss nicht die Homepage sein.Gruß, qtoeter
Wenn Du redest, muss Deine Rede besser sein, als es Dein Schweigen gewesen wäre.
(Arbaisches Sprichwort)als Antwort auf: Herausgabe von FMEA s #48035Hallo noch einmal,
ja, mit PPF meine ich die Produktionsprozess- und Produktfreigabe.
Das mit dem know-how-Schutz habe ich ihm schon um die Ohren gehauen, jetzt setze ich noch einen drauf mit dem Band 2, da sein Verein, wie auch bei Band 4, bei der Ausarbeitung mitgewirkt hat.
Gruß, qtoeter
Wenn Du redest, muss Deine Rede besser sein, als es Dein Schweigen gewesen wäre.
(Arbaisches Sprichwort)als Antwort auf: Kundenumfirmierung => Eigentumskennzeichnung #48033Hallo msb,
die TS schreibt nicht vor, wie im Einzelnen gekennzeichnet werden muss, es muss nur eindeutig sein hinsichtlich Zuordnung und Rückverfolgbarkeit.
Nach meiner Interpretation schreibt die TS nur vor, dass die Eigentumsverhältnisse erkennbar sind (dazu genügt „Kundeneigentum“) und ermittelt werden können (das wäre die Matrix).
Alternative: Man kann dem Kunden wegen des Wechsel seines Namens zur Änderung der Kennzeichnung ein dickes Angebot schicken. Wenn er dann angesichts der Kosten erschrickt, lässt er es beim alten Namen.
Wir haben auch nicht alle Behälter umbeschriftet, als wir vor Jahren den Namen gewechselt haben. Gestört hat es keinen, weder den Kunden noch den Auditor.
Nochmals schönes WE!
Gruß, qtoeter
Wenn Du redest, muss Deine Rede besser sein, als es Dein Schweigen gewesen wäre.
(Arbaisches Sprichwort)als Antwort auf: Herausgabe von FMEA s #48032@ sOliver: Vielen Dank für den Hinweis, bin ich gar nicht drauf gekommen. Dummerweise ist der Anfragende beim Kunden ein Entwickler (er will die FMEA, da der Kunde die Entwicklung bezahlt), und wir sind noch in der Entwicklungsphase, also weit vor PPF.
@msb: Wir haben dem Kunden gegenüber natürlich abgelehnt (wie immer bei allen Kunden), nun schmollt er in seinem Kämmerlein. Aber mit sOlivers Hinweis können wir ihn vielleicht etwas freundlicher stimmen.
Vielen Dank an euch Beide und ein hoffentlich etwas wärmeres und trockenes WE!
Gruß, qtoeter
Wenn Du redest, muss Deine Rede besser sein, als es Dein Schweigen gewesen wäre.
(Arbaisches Sprichwort)als Antwort auf: Registrierung gm supply power #47578Nachtrag:
Zur Freischaltung der DUNS Nummern für die einzelnen User muss man im GM System als Administrator angemeldet sein.
Gruß, qtoeter
Wer einen Fehler begangen hat und ihn nicht korrigiert, begeht einen weiteren Fehler.
(Konfuzius)als Antwort auf: Registrierung gm supply power #47577Hallo Josef,
wenn ein Lieferant/Unternehmen mehrere Standorte, sprich Produktionsstätten, Auslieferungsstandorte etc. hat, erhält jeder dieser Standorte eine eigene DUNS.
Wenn das bei euch der Fall ist, musst du dich unter der s.g. Ultimate DUNS (das ist eine übergeordnete DUNS Nummer, quasi die Hauptnummer) anmelden. Dann sollte das gehen.
Dann kann die Freischaltung für die einzelnen DUNS Nummern der Standorte erfolgen.
Gruß, qtoeter
Wer einen Fehler begangen hat und ihn nicht korrigiert, begeht einen weiteren Fehler.
(Konfuzius)als Antwort auf: Unterlagen zur CCC-Zertifizierung #47313Hallo zusammen,
hier noch ein Link zu einer guten Zusammenfassung:
Gruß, qtoeter
Wer einen Fehler begangen hat und ihn nicht korrigiert, begeht einen weiteren Fehler.
(Konfuzius)als Antwort auf: Unterlagen zur CCC-Zertifizierung #47294Hallo Q-Scout,
allgemeine Informationen zu CCC oder Unterlagen zur Zertifizierung eines bestimmten Produkts?
Gruß, qtoeter
Wer einen Fehler begangen hat und ihn nicht korrigiert, begeht einen weiteren Fehler.
(Konfuzius)als Antwort auf: Chrom 6 – Verbot ab 01.07.2007 #47090Hallo QM-Snake,
1. CrVI befindet sich nicht nur als Bestandteil der Passivierung (einer darunterliegenden Zinkschicht) bei Schrauben, sondern auch bei Blechteilen, Drehteilen u.s.w.
2. Die Passivierung oder Chromatierung gibt es in mehreren Farbvariationen (schwarz, blau, oliv und vor allem gelb). Alle enthalten mehr oder weniger CrVI-Anteile. Davon ist die Gelbchromatierung am häufigsten verteten.
3. Oberflächenchrom (Zierchrom, Hartchrom), erkennbar durch die meist glänzende chromfarbene Oberfläche, hat nichts mit CrVI zu tun.
Der Link von QMarc
http://www.surtec.com/Vortraege/Altauto2004.pdf
beschreibt das Thema sehr detailliert.
Übrigens, wir beliefern nahezu alle Automobilhersteller und haben Hunderte von teilenummern von CrVI-haltige auf CrVI-freie Oberflächen umgestellt.
Aber wer jetzt erst anfängt, umzustellen, muss sich ganz schön sputen. Die Ersatzoberflächen müssen ausführlich getestet werden, ob sie den Anforderungen gerecht werden.
Gruß
qtoeterWer einen Fehler begangen hat und ihn nicht korrigiert, begeht einen weiteren Fehler.
(Konfuzius)als Antwort auf: Chrom 6 – Verbot ab 01.07.2007 #47063Guten Morgen zusammen,
hier einige Bemerkungen zur Diskussion um CrVI:
1. CrVI (Chrom 6 oder 6-wertiges Chrom) ist ein Schwermetall und hauptsächlich in Passivierungsschichten bei verzinkten Stahlteilen, welche gelb chromatiert sind, enthalten. Hier geht es nicht um Zierchrom oder Hartchrom. Die gelb chromatierte Oberfläche kennt sicher jeder hier von den Spaxschrauben, die es in jedem Baumarkt gibt. In der Elektro- und Automobilindustrie ist/war diese Oberflächenbeschichtung weit verbreitet, allerdings meist in Bauteilen, welche von außen nicht sichtbar sind.
2. Für Elektrogeräte ist CrVI seit 2006 verboten, für Fahrzeuge unter 3,5 to mit Inkrafttreten der Altautoverordnung mit der Ausnahme, dass CrVI in Oberflächenbeschichtungen noch bis zum 01.07.2007 zugelassen ist. Ab dann ist aber Schluss mit lustig, dann darf definitiv kein Fahrzeug mehr in den Verkehr gebracht werden, welches CrVI enthält.
3. Die Automobilindustrie hat zusammen mit den Zuliefererern immense Anstrengungen unternommen, CrVI aus den Oberflächenbeschichtungen zu verbannen. Dies gilt für alle Fahrzeughersteller, welche in Länder der EU liefern. Man kann davon ausgehen, dass ab 01.07. CrVI aus den Neufahrzeugen verschwunden ist.
4. In anderen Anwendungen (z.B. Baumarkt-Schrauben oder Beschlägen) ist CrVI noch nicht verboten.
Soviel zum Thema CrVI.
Gruß
qtoeterWer einen Fehler begangen hat und ihn nicht korrigiert, begeht einen weiteren Fehler.
(Konfuzius)als Antwort auf: Unterlagen zur CCC-Zertifizierung #46871Hallo Plutho,
wenn Du mir das Produkt nennst, kann ich Dir gezielt Unterlagen zu diesem zukommen lassen. Ich habe da einiges an Infomaterial.
Gruß
qtoeterWer einen Fehler begangen hat und ihn nicht korrigiert, begeht einen weiteren Fehler.
(Konfuzius)als Antwort auf: Unterlagen zur CCC-Zertifizierung #46722Hallo Plutho,
um welche Produkte geht es? Automotive?
Gruß
qtoeterWer einen Fehler begangen hat und ihn nicht korrigiert, begeht einen weiteren Fehler.
(Konfuzius)als Antwort auf: Suche Windmesser… #46399Hallo QM-Dino,
hier gibt es sowas (nennt sich Anaemometer):
http://www.airflow.de/Messtechnik/Stromungsmesstechnik/Anemometer/anemometer.htm
Gruß
qtoeterWer einen Fehler begangen hat und ihn nicht korrigiert, begeht einen weiteren Fehler.
(Konfuzius)als Antwort auf: Zeichnungsangabe bei Beschichtungen? #45680Hallo Mr.Idea,
CrVI (sechswertiges Chrom)ist durch die Altautorichtlinie 2000/53/EG auch außerhalb der Elektroindustrie verboten. CrVI darf per Anhang II der Richtlinie in Fahrzeugen ab dem 01.07.2007 nicht mehr in Verkehr gebracht werden.
Gruß, qtoeter
Wer einen Fehler begangen hat und ihn nicht korrigiert, begeht einen weiteren Fehler.
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