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  • qmmaib
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    als Antwort auf: Datenschutzbeauftragter #59880

    Die Aussage, dass ein DSB ab 9 Personen, die personenbezogene (das sind auch Kundendaten!!) Daten verarbeiten erforderlich ist, ist richtig. Ich selbst bin QMB und DSB. Beide Tätigkeiten lassen sich gut miteinander vereinbaren. Ich habe eine 3 tägigen Lehrgang mit abschließender Prüfung beim TÜV absolviert und bin danach offiziell als DSB bestellt worden.Wichtig ist die Erhaltung der Fachkunde als DSB. ich besuche also ca. 1x jährlich eine Fortbildung. Der AG ist verpflichtet diese auch zu bezahlen. Übrigens hat der DSB nach dem neuen BdsG einen erweiterten Kündigungsschutz.

    geändert von – qmmaib on 10/05/2011 10:08:29

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