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  • QMKrause
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    als Antwort auf: Deutsche Version 16949 #36513

    Hallo Harm,

    die Frage ist doch, wie eng jetzt die Definition „Produktion“ gesehen wird. Wir kaufen ja keine fertigen Standardprodukte. Wir entwickeln die Produkte, sie werden nach unseren Vorgaben unter unserem Namen produziert, sie werden durch uns in Haan geprüft und freigegeben und unter unserem Namen in den Markt gebracht. Klar wir haben halt keine klassische Produktion, d. h. wir haben auch teilweise Schwierigkeiten damit den Produktionsprozess zu messen (Ausschuss etc. geht bei uns nicht). Wir prüfen den Produktionsprozess anhand der Messkurven aus der laufenden Produktion, die mit unseren Messkurven aus dem Freigabemuster verglichen werden und letztendlich anhand der Werte aus der Wareneingangsprüfung bei uns. Ist halt alles etwas anders. Nur für unseren Kunden aus der Automobilindustrie sind wir der Produzent (und kein Handelsunternehmen).

    Grüße, Bettina

    QMKrause
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    als Antwort auf: Deutsche Version 16949 #36502

    Hallo,
    nein in Haan wird nichts für die Automobilbranche produziert. Das wir im Zuge unserer Lieferantenbewertung/-entwicklung eine Zertifizierung einiger Lieferanten fordern, ist nur theorisch möglich. Wir haben unseren Lieferanten schon im Bereich Umwelt einige Fragen gestellt und teilweise klare Aussagen bekommen: wollen wir nicht, können wir nicht, brauchen wir nicht. Wenn ihr es braucht, dann müsst ihr euch einen anderen Lieferanten suchen. Und da wir bei den meisten Lieferanten eher ein kleines Licht sind, kann es dann für uns nur eine Konsequenz geben (Ausnahmen gibt es, aber das sind dann genau die, die nicht die Produkte für den Automobilbereich produzieren).

    Grüße, Bettina

    QMKrause
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    Hallo msb,
    ich denke Ihr könnt den „gelben“ Schritt überspringen, sofern die Ware so lange als gesperrt angesehen wird, wie sie nachgearbeitet wird. Es muss doch nur sichergestellt sein, dass keine gesperrte Ware in Umlauf gebracht werden kann. Ob die gesperrte Ware, gerade erst gesperrt wurde, oder schon eine Entscheidung zur Nacharbeit oder eine mögliche Verschrottung ansteht, wird ja entsprechend dokumentiert.
    Wir machen es ähnlich. Die Ware ist so lange gesperrt bis eine neue Freigabe vorliegt. Welche Maßnahme eingeleitet wird, wird in eime Formblatt „Handling gesperrte Ware“ dokumentiert bis der Vorgang abgeschlossen ist. Hier ist dann zu erkennen, wie weit der Vorgang fotgeschritten ist. Also denke ich, kann der zusätzliche Schritt des Kennzeichnens von rot auf gelb entfallen.
    Grüße, Bettina

    QMKrause
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    als Antwort auf: Deutsche Version 16949 #36489

    Hallo zusammen,
    Ihr macht mir ja Mut! Also in Haan ist nur die Entwicklung und eine Mini-Produktion (ca. 3 %). Alles andere wird mit EXTERNEN Lieferanten in Asien produziert. 2 x pro Jahr besucht der Einkaufleiter mit einem Techniker diverse Lieferanten (dies ist aber kein Audit). Der eine Kunde fordert momentan noch keine Zertifizierung von uns (erst mittelfristig). Allerdings haben wir eine Qualitätsvereinbarung vorliegen, die wir unterzeichnen müssen, aber nicht können. Die Dinge, die dort gefordert werden, sind (lt. Kunde) 1:1 aus der 16949 übernommen. Alles Dinge, die wir bisher nicht haben, so z. B. Qualitätsplan, D-FMEA, P-FMEA, etc. Wir haben bisher lt. ISO unsere Prozesse definiert und Kennzahlen, die halt für die ISO ausreichend waren, aber für die Automobilindustrie nicht. Um also jetzt die Qualitätsvereinbarung unterzeichnen zu können, müssen wir erst so einiges mal „verstehen“ und jemanden haben, der in der Lage ist (fachlich wie zeitlich) sich damit zu beschäftigen. Ich sollte es sein, habe aber abgelehnt, da ich im Sommer meine ISO 9001 Rezertifzierung habe, außerdem noch Datenschutzbeauftrage bin und nur 12 die Woche arbeite. Bis Ende der Woche soll es eine Entscheidung geben. Bin gespannt, wie es weiter geht.
    Für Euren Input schon mal Danke,
    bis dahin,

    Bettina

    QMKrause
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    als Antwort auf: Deutsche Version 16949 #36449

    Hallo zusammen,
    danke für die Infos, bei vda-qmc gibt es zum Glück die deutsche Version, bei beuth nur die englische. Eine Frage noch: wir sind bisher nur 9001 zertifiziert, müssen uns aber zukünftig mit 16949 beschäftigen (beliefern bisher einen Kunden aus dem Automobilbereich). Wie lange braucht man ganz grob gesehen für die Umsetzung. Wir sind ein 40 Mann starktes Unternehmen und produzieren in Asien. Hinzu kommt, das wir dem Thema nicht gerade aufgeschlossen gegenüber stehen und uns mit Dingen wie cpk, rpz, ppm schwer tun, bzw. einige Herren sie nicht haben wollen. Als Teilzeit QMB (ohne Automobilkenntnisse) habe ich schon jetzt viel zu kämpfen. Ich denke mit einem 3/4 Jahr muss ich doch mindestens rechnen, wie seht Ihr das? Vielleicht habt Ihr noch einen Tipp für mich oder kennt einen guten externen Berater im Großraum PLZ 4.

    Grüße Bettina

    QMKrause
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    Hallo zusammen,
    ich hatte beim letzten Audit ein ähnliches Problem. Hatte zwar eine Übersicht „K und V Maßnahmen“ mit Bezug auf die Quelle (Audit, Reklamation etc.) festgelegte Maßnahme, von wem bis wann umgesetzt, Kommentar), diese war dem Auditor nicht aussagefähig genug, da ich nicht dokumentiert hatte, ob ich eine Wirksamkeitsprüfung der einzelnen Maßnahmen durchgeführt hatte. Nach einigen Diskussionen habe ich also jetzt eine Spalte eingefügt „Wirksamkeitsprüfung notwendig und wann“. Bei einigen Maßnamen ist sie nicht notwendig und sonst notiere ich den Zeitpunkt, wann die umgesetzte Maßnahme nochmals auf ihren Nutzen hin überprüft wird.

    Grüße, Bettina

    QMKrause
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    als Antwort auf: Kosten ISO 14001 #35021

    Guten Morgen,
    danke für Eure Infos. Werde mal versuchen, mir einen ersten Überblick über die Norm zu verschaffen und dann werden wir weitersehen.

    Grüße,

    Bettina

    QMKrause
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    als Antwort auf: Organigramm #34722

    Hallo beginner,
    generell müssen alle Abteilungen aufgeführt werden, damit eine eindeutiger Überblick für Externe möglich ist, wie eure Organisationsstruktur aussieht. Dies bedeutet aber nicht, dass namentlich alle Mitarbeiter aufgeführt sind. Wir haben die Namen nur bei der obersten Leitung und bei der 1. Ebenen darunter (als Leitung Technik, Einkauf etc.) aufgeführt. Alle Ebenen darunter sind namentlich nicht aufgeführt (nur z. B. Verkaufs-Innendienst etc.) Dies spart einem viele Änderungen. Eine Zuordnung ist dort jederzeit über Stellenbeschreibungen möglich. Aber auch in der 1. Ebenen sind bei uns mehrere Personen die 2 oder mehr Aufgaben übernehmen (Einkaufsleiter = Leiter kaufmännische Verwaltung). Das ist kein Problem.

    Weihnachtliche Grüße,

    Bettina

    QMKrause
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    als Antwort auf: Frohe Weihnachten #34715

    Liebes Forum,

    ich möchte mich den lieben Wünschen meiner Vorredner anschließen; frohe Weihnachten und einen guten Start in’s neue Jahr. Freue mich auf ein interessantes Jahr mit Euch.

    Liebe Grüße, Bettina

    QMKrause
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    als Antwort auf: Auswirkungen von Fehlern #34618

    Hallo ra_ga,

    versuche doch die Thematik anhand eines Beispiels aus dem privaten Bereich zu verdeutlichen, so dass sich die Mitarbeiter stärker angesprochen fühlen. (Z. B. Bestellung bei Otto, Neckermann & Co., Mitarbeiter = Kunde erhält fehlerhaftes Produkt, muss es zurücksenden, kann es nicht zum geplanten Temrin nutzen ……)Bei mir funktioniert das ganz gut. Ich hatte bei der Einführung von Prozesskennzahlen anfangs Schwierigkeiten einigen Mitarbeiter Sinn und Zweck zu verdeutlichen. Mit einem Beispiel aus dem privaten Bereich (joggen, Strecke festlegen, Zeitziel setzen, Trainingsintervalle festlegen, Trainingsmaterial = Schuhe prüfen, Ernährung beachten etc.) funktionierte es besser.

    Vielleicht hilft es Dir, viel Erfolg!
    Grüße,
    Bettina

    QMKrause
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    als Antwort auf: Stellenbeschreibung QMB #34588

    Hallo,
    hier eine kurze Zusammenfassung bezg. der Aufgaben des QMB. So haben wir sie im Handbuch aufgeführt:

    Die QMB ist der Geschäftsleitung direkt unterstellt (Stabsstelle). Sie koordiniert und steuert alle qualitätssichernden Tätigkeiten. Sie ist zuständig für:
    • die Planung, Einführung, Koordination und Überwachung der qualitätswirksamen Maßnahmen in den verschiedenen Unternehmensbereichen gemäß den Anforderungen der DIN EN ISO 9001:2000
    • die Erstellung, Ausgabe und Änderung des QM-Handbuchs sowie anderer QM-Dokumente, wie Verfahrensanweisungen, Prüf- und Arbeitsanweisungen und Formulare
    • die Festlegung und Koordination interner Qualitätsaudits und Förderung des Qualitätsbewußtseins
    • die Auswertung von Qualitätsproblemen und Qualitätsabweichungen sowie das Überwachen der Wirksamkeit von Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen, QM-Bewertung
    • Planung und Koordination von internen Mitarbeiterschulungen im Rahmen der Qualitäts-Sicherung
    • Betreuung von Kunden bzw. Kundenbeauftragten bei Audits bzw. Anfragen zu Qualitätsmaßnahmen der Firma
    • Planung und Organisation der Prüfmittelüberwachung in Zusammenarbeit mit dem Prüfmittelbeauftragten (PMM)
    • Schulung der Mitarbeiter hinsichtlich der Norm ISO EN 9001:2000.

    Ich hoffe, ich konnte Dir damit ein wenig weiterhelfen.
    Grüße,
    Bettina

    QMKrause
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    Hallo Susanne,

    warum nimmst Du nicht erstmal Kontakt zu Eurem externen Auditor auf und stellst Dich vor und erläuterst die Situation. Für das Überwachungsaudit spricht man doch normaler Weise die Planung gemeinsam durch. Falls Du das nicht vor hast, würde ich auch versuchen den Kernprozess und die daran beteiligten Abteilungen zu auditieren. Verschiebungen würde ich im Plan festhalten. Beim Audit würde ich mich nur grob an den Fragen der Vorgängerin orientieren und lieber auf den Prozess konzentrieren. Hast Du denn Einblick in alte Auditberichte, die Dir ein wenig Einblick in die Abläufe oder mögliche Schwachstellen geben?

    Grüße, Bettina

    QMKrause
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    als Antwort auf: ISO 9001 und ISO 14001 #34062

    Hallo miKa,
    vielleicht hilft Dir dieser link weiter:
    http://www.14001news.de

    Grüße, Bettina

    QMKrause
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    als Antwort auf: Auditplanung #34058

    Hallo Frank,
    ich sehe im Verschieben auch keine Abweichung. Ich mache es genauso; erstelle Anfang des Jahres meinen Plan und frage dann ca. 14 Tage vor dem geplanten Termin in der Abteilung nach, ob es dabei bleibt. Falls eine Verschiebung von der einen oder der anderen Seite gewünscht wird, halte ich den neuen Termin im Auditplan als Ausweichtermin fest und kennzeichne ihn entsprechend, wenn er durchgeführt wurde. Damit war der Auditor bisher immer zufrieden (habe daher 4 Symbole – geplanter Termin, – geplant und durchgeführt, – geplanter Ausweichtermin und – Ausweichtermin durchgeführt).
    Grüße, Bettina

    QMKrause
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    als Antwort auf: Messbarer Nutzen des QM #34052

    Hallo zusammen,

    Martin spricht mir aus der Seele.
    Ansonsten bin ich schon der Meinung, dass man anhand einiger Kennzahlen (wenn sie entsprechend zielgenau definiert sind) einen messbaren Erfolg ablesen kann. (Beispiel: viele unsere Kunden dürfen nur noch mit Lieferanten zusammen arbeiten die nach XY-Norm zertifiziert sind; wären wir es also nicht, könnten wir diese Kunden nicht mehr beliefern = Verlust von XY Umsatz). Anderes Beispiel wäre z. B. ein optimierter Prozessablauf; vor Optimierung Einsatz von XY Mannstunden; nach Optimierung Einsatz von XY Mannstunden weniger; also Einsparung von ..)

    Dies ist meiner Meinung nach, ein messbarer Erfolg und Knaller genug, oder?

    Kalte Grüße aus Haan,

    Bettina

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