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als Antwort auf: Qualifizierung von Bildverarbeitungssystemen #104386
Hallo Volker,
hat sich mittlerweile was ergeben, wie ihr mit dem Thema umgeht? Wir haben aktuell das selbe Problem hier und wollen es über folgenden Ansatz versuchen:
- Unterscheidung ob Kamerasystem ein Kontrollsystem ist, oder tatsächlich als Messmittel bestellt wurde. Hintergrund: Kontrollsysteme dienen lediglich der Klassifizierung (also: Teil gut oder schlecht). Klar können solche Systeme auch messen (BV-Software macht es möglich), aber die Hardware und der ganze Messaufbau wird dazu nicht bestimmt sein. Ein messfähiges Kamerasystem kann mittels Gage R&R bzw. MSA Verfahren 1, 2/3 geprüft werden.
- Wenn Kontrollsystem, dann macht MSA keinen Sinn. Cg und Cgk > 1,33 wird bei kritischen Maßen (z.B. Taumel) nicht erreicht. Wir planen hier eine „Schlechtteilerkennung“ durchzuführen (modifiziertes Verfahren 6). Akzeptanzkriterien sind dann, wenn nicht anders mit z.B. Kunde vereinbart, die des Verfahren 6 –> Effektivität > 90%, Gut als Schlecht < 5% und Schlecht als Gut < 2%. Bei Messsystemen, wie oben geschrieben, MSA 1 und 2 oder 3. Wir können auch keine kalibrierten Normale durch die Anlage jagen. Wir haben bestimmte Teile als „Dummys“ deklariert, diese mehrmals mit der Messmaschine (optisch) gemessen und den Mittelwert als Referenzwert genommen.
Freue mich über Feedback zu dem Ansatz und Verbesserungsvorschlägen.
Viele Grüße,
qMed15
als Antwort auf: Qualifizierung von Bildverarbeitungssystemen #104385als Antwort auf: Auflösung für MSA bei Kamerasystemen #104296Hallo zusammen,
ich bearbeite mit meiner Bachelorthesis u.a. genau dieses Thema. Sobald ich dahingehend mehr weiß, melde ich mich wieder und hoffe euch helfen zu können.
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