Verfasste Forenbeiträge

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  • QMB123
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    Hallo Barbara.

    Danke erstmal für die wie immer kompetente Antwort.

    Also ich habe aus den 60 Messwerten für alle Rauheitsgrößen den Mittelwert gebildet und dann die auch jeweils die Standardabweichungen. Wie sollte man denn ein zylindrisches Werkstück messen? Wenn ich 15 Versuchsobjekte habe und die 4 mal an der selben Stelle messe dann habe ich doch einen guten Überblick über die ungefähre Form des Werkstückes. Ich kann doch nicht fünfmal oder so an fünf Stellen messen, um ein Werkstück mehr oder weniger genau darzustellen. Dass sind ja 25 * 15 = 375 Messungen (War jetzt nur ein Beispiel). Die Werte schwanken schon sehr stark, da es gedreht wurde. z.B. liegt der Rt-Wert zwischen 2 und 5 Mikrometer. D.h. bei den Messungen an einer Stelle betragen die Messwerte z.B. 2,3; 2,5; 2,4; 2,5. Bei einem anderen 4,8; 4,6; 4,5; 4,6.

    Das mit dem 3D und 2D-Werkstück hatte ich mir auch schon gedacht aber es mir durch die 15 Werkstücke (geben insgesamt einen Überblick über den Wertebereich) eben anders erklärt. – Werde dann noch meinen Betreuer fragen.

    Also mit dem Vergleich der vier Werte meinte ich, dass man vielleicht eine systematische Messabweichung (wurde ja immer an der selben Stelle gemessen) herausfinden könnte. Unabhängig vom Teil schaut man sich dann die 15 Standardabweichungen der beiden Messverfahren an und kann so einen Vergleich herstellen, welches weniger streut. – Jetzt beim Schreiben denke ich aber, dass ich dass durch die zwei „großen“ Standardabweichungen (60 Messwerte) schon hätte, oder?! War nur so ein Gedanke.

    Gruß

    QMB123
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    als Antwort auf: Zuständigkeit QMB #61515

    Hallo Stefan 741.

    Also das sind schon sehr viele Tätigkeiten die du da mal „so nebenbei“ machen sollst. Was verdienst du? 10.000 € mit einem 20 Stunden-Tag? Du bist doch keine Maschine die man so lange laufen lässt bis sie zusammenfällt. Du musst dir unbedingt mal deinen Arbeitsvertrag und deine Stellenbeschreibung anschauen!! Das kann nicht sein, dass du da jeden Wunsch erfüllen musst! Am lächerlichsten finde ich ja die Aussagen, dass du Dinge von anderen Abteilungen (Einkauf, Vertrieb etc.) übernehmen musst, wenn die es nicht auf die Reihe kriegen- absolute Frechheit! Dann sollen die dir doch einen Teil ihres Gehaltes abgeben oder dich in Ruhe lassen. Zeig denen mal was du zu tun hast, dann werden die schon anders darüber denken.- Hoffentlich

    Mir kommt es auch ein bisschen vor als ob du nicht NEIN sagen kannst, um keinen enttäuschen zu wollen. Das muss in dieser Situation aber mal gemacht werden, sonst kannst du dich gleich in ein Krankenhaus oder eine Psychatrie selbst einweisen. So wirst du nur ausgenutzt und am Schluss bekommst du einen A..tritt.

    Hier musst du dann wirklich mit deinen Vorgesetzten reden und die Aufgaben neu verteilen. – Aufschreiben was du machst und wie lange es gedauert hat. Das sind, wie hier schon gesagt wurde, sicherlich 200 – 400 % des normalen Pensums. Unmöglich das zu schaffen.

    Sollte es nichts helfen, rate ich dir einen neuen Job zu suchen. Das ist dann die „einfachste“ Möglichkeit.
    Arbeit ist nicht alles und du hast nur eine Gesundheit und vor allem nur ein Leben! Vergiss das nicht.

    Gruß

    QMB123
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    Hallo.

    Da scheine ich ja in ein richtiges Wespennest gestochen zu haben, oder?! ;))
    Naja, ich muss das ersteinmal auf mich wirken lassen.

    Ich habe jedoch noch eine Frage an Barbara. Ich hatte diese Frage schon einmal gestellt. Irgendwie habe ich aber die Antwort nicht so richtig verstanden. Also:
    Ich führe die Versuche ja allein durch. Also kann ich keinen Prüfereinfluss direkt feststellen. Dort hast du mir Verfahren 2 empfohlen. Statt der Anzahl Prüfer einfach die Anzahl der zu untersuchenden Verfahren für EINE Gage R%R-Untersuchung einzusetzen. Somit hätte ich ja nur einen Wert heraus. Aber ich benötige doch 3, oder?! Wie kann ich denn die Messverfahren untereinander vergleichen. Da stehe ich irgendwie auf dem Schlauch !!!??? Totales Verständnisproblem!
    Bei der Durchführung von Verfahren 3 (ohne signifikanten Bedienereinfluss) hätte ich ja jeweils die Werte für die 3 Messverfahren.

    Zweite Frage: Wie sieht dieses Vorgehen bei VDA 5 aus, um auf die Unsicherheitskomponente zu kommen. Mache ich es wie bei Verfahren 2 und benutze jeweils die errechnete Unsicherheitskomponente für alle 3 Messverfahren?

    Bin jetzt auch schon ein bisschen durcheinander.

    Danke schonmal für die Antwort.

    QMB123
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    Also ich habe nochmal im Buch „Eignungsnachweis von Prüfprozesses“ der Q-DAS herumgeblättert. Dort wird unter 5.2.6 Verfahren 1 für einseitig begrenzte Merkmale beschrieben. Zitat: „Bei der Berechnung der Fähigkeit wird die Normalverteilung der Messwerte zugrunde gelegt. Dies gilt auch für nicht normalverteilte Merkmalswerte.“ Dann ist eine schiefe NV abgebildet mit 0-Grnze und OSG. Bei der Berechnung des Cgk-Wertes muss man Xg mit Xm des Normales vergleichen. Je nachdem was größer ist, dieser Wert wird als erstes in die Formel für Bi eingesetzt. Also entweder Xg-Xm oder Xm-Xg.

    QMB123
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    Hallo.

    Also jetzt bin ich ein bisschen schlauer.
    Ich habe am Wochenende auch nochmal den Versuchsplan überarbeitet. Mein Betreuer empfahl mir die Bücher VDA 5 und Eignungsnachweis von Prüfprozessen von der Q-DAS. Dort war mein Erstaunen auch groß, als ich gelesen hatte, dass diese Art der Auswertung nicht für Oberflächenmessungen geeignet ist. Das mit dem nullbegrenzten Merkmal ist mir dann auch später erst ganz klar geworden. Dass Bosch oder andere es trotzdem anwenden (Prüfplan von 2001) verwundert mich als Laie natürlich schon. Fühle mich jetzt ein bisschen überfordert.
    Das MSA4 Buch find ich in keiner Bibliothek. Entweder bitte ich den TÜV es mir ein paar Monate auszuleihen (beim VDA 5 hat es funktioniert) oder ich muss mir was überlegen.

    Also, ich werde jetzt so vorgehen (angelehnt an VDA 5): Jeweils die Unsicherheiten berechnen (Prüfereinfluss = Anzahl Messverfahren). Beim Messsystem und Messprozess jedoch nicht die Eignungsgrenzwerte verwenden (Cg und Cgk eh nicht). Also erstmal nur bis zur erweiterten Messunsicherheit rechnen und dann versuchen einen Vergleich herzustellen.

    Gruß

    QMB123
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    Also zu 1. habe ich mich auch nochmal schlau gemacht. Um die Unsicherheit des Objekteinflusses so gering wie möglich zu halten, sollte an derselben Stelle gemessen werden. Markierung der jeweiligen Stelle.
    Kann bei so einer geringen Messkraft (mN)wirklich eine Verformung (rechnerisch sicherlich, ich weiß!). d.h. eine SIGNIFIKANTE Verformung auftreten? Dann muss man halt eine möglichst geringe Messkraft verwenden.

    2. Hmmm?! Ist das nicht gleichbedeutend mit der Messsystemfähigkeitsuntersuchung (Verfahren 1) mithilfe eines Raunormales? Wenn kein Raunormal vorhanden ist, müsste man ein Referenzobjekt aus den vorliegenden Teilen auswählen.

    3. Also normalverteilt sind die Werte ja eh nicht. Es handelt sich um eine schiefe Normalverteilung die nullbegrenzt ist.
    Ich habe ein Prüfprotokoll von Bosch vorliegen auf dem das Verfahren 1 (Rz Werte werden untersucht; Raunormal) mit Cg und Cgk durchgeführt wird.
    xm=1,18; xg=1,128; T=2; Bi=0,052; sg=0,036; R=0,12

    Bei T würde ich es so verstehen, dass die Werte halt zwischen 0 und 2 Mikrometer liegen (oberes und unteres Abmaß).

    QMB123
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    Ich meine bei 5. natürlich Cg und Cgk.

    QMB123
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    Hallo Barbara.

    Danke für die Antwort. Sehr ausführlich und durchschaubar erklärt.

    Es geht nichts über kompetente Menschen!

    Gruß

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