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  • QMarc
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    Moin msb,

    brauchst Du wirklich so eine Software? Braucht man wirklich eine schriftliche, ausführliche Dokumentation der Aspekte mit UM-Programm und -zielen?

    Um es provokant zu formulieren: Ich glaube der Wert dieser Werke ist nur sehr begrenzt von Nutzen.

    Sie taugen mit Sicherheit dazu, jemandem zu zeigen, was deine Firma so macht und wo denn umweltbezogene Schwerpunkte stecken (können). Auditoren freuen sich natürlich über die Transparenz und Zielverfolgung.

    ABER meiner Überzeugung nach kennt jeder Firmenlenker seine relevanten U-Auswirkungen zu genüge. Er weiß, wo Schwerpunkte sind und wo er etwas tun sollte, da die meisten Aspekte entweder einen hohen Regulierungsgrad aufweisen oder teuer sind. Letzteres ist Motivation genug.

    Zu deiner Frage: Ich habe bisher auch keine Software benutzt.

    Zumeist hapert es bei übergreifenden Programmen daran, dass die logische Verknüpfung zwischen Anlagendesign bzw. -bau und den Umweltforderungen nicht vorhanden ist. Die U-forderungen sind zumeist nur ein Teilaspekt der Geschichte. Hinzu kommen technische bzw. Verfahrensforderungen, Arbeitssicherheitsaspekte und finanzielle Beschränkungen. Umwelt ist nur einer der (Schlüssel-)Faktoren und deswegen macht es als Unternehmen wenig Sinn, sich in einer Software nur dort zu fokussieren.

    Besser wäre der Blick von oben, wie es SAP teilweise zeigt … leider scheint mir bei SAP der Index aus Komplexität und Nutzen nicht mehr auf der positiven Seite zu liegen.

    In Summa: Die meisten haben Exceltabellen in Verbindung mit Nachverfolgungslisten. Aus den Umweltzahlen kannst Du bei geschickter Wahl noch Indizes bauen, die dann als Reporting genutzt werden (Transportindex, Energieindex etc.).

    Ob die Dokumentation der Aspekte der Umwelt nutzt …?

    Viele Grüße
    Qmarc

    P.S. … der sich gerade mal über die Unnützlichkeiten von Standards aus****** musste :-)
    P.P.S sorry dafür ….

    ____
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    All that junk inside that trunk …

    QMarc
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    als Antwort auf: REACH – EU-Richtlinie #50769

    Hallo zusammen,

    allgemein gibt es unter REACH zwei verschiedene Varianten:
    1. Stoffe: Chemikalien, technische Gemische, Reinstoffe -> Diese sind von den Inverkehrbringern im EU-Raum (Hersteller und Importeure) zu registrieren.

    2. Erzeugnisse: bestimmt durch ihre äußere Form, z.B. Karosseriebleche, Autositze, Papierrollen etc. Diese bzw. Stoffe in ihnen sind nur registrierungspflichtig, wenn Sie a) freigesetzt werden sollen (Artikel 7, Abs. 1 REACH-Vo) oder b) besonders besorgniserregend (krebserregend, persistent, bioakkumulierend und toxisch etc.) sind. (gleicher Artikel, Abs. 2.).

    @binijabik: Glasbauteile fallen somit unter den Begriff der Erzeugnisse. Fall a)= gewollte Freisetzung scheidet aus. Fall b) kann bei Glas durchaus möglich sein, jedoch ist es so, dass eine Freisetzung unter vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen ausgeschlossen ist. Somit sind die Glasbauteile von der Registrierungspflicht befreit.

    Die Verwendung deiner Beschichtungsstoffe angeht, so treffen euch keine Verpflichtungen, wenn diese Stoffe aus dem EU-Raum kommen. Wenn nicht und ihr überschreitet eine Menge von > 1 to pro Jahr, dann seid ihr unter Umständen registrierungspflichtig.

    @Henning: Abfälle sind unter REACH von der Registrierung befreit (Artikel 2). Es fällt mir schwer bei Euch einen Fall zu konstruieren, bei dem das nicht mehr der Fall wäre.

    @Monika: Einfach gedacht, aber unter Umständen nur die Hälfte der Wahrheit. Es geht aktuell darum, dass sich Hersteller und Importeure ihre Produktpaletten sehr genau anschauen und prüfen, wie teuer eine Registrierung wird. Es werden mit Sicherheit im Spezialitätenbereich und überall dort wo geringe Margen mit hohen Kosten zusammentreffen, Bereinigungen stattfinden.

    Die Kommunikation mit dem Lieferanten des Vertrauens sollte jetzt im Mittelpunkt stehen.

    Soweit in Kürze. Weitere Infos auch gerne per Email.

    Viele Grüße

    Qmarc

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    QMarc
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    Hallo again,

    danke für die Tipps.

    Ich muss erstmal abklopfen, wie die bisherige Regelung ist.

    I will keep you informed :-)

    Viele Grüße
    Qmarc

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    QMarc
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    Hallo el_verde,

    ja, es handelt sich um Mobil- und Privatnummern, da die Mitarbeiter im Notfall in die Firma gerufen werden müssen.

    Muß die Einverständniserklärung schriftlich vorliegen? Kann ich jemanden aufgrund seiner Funktion im Unternehmen (Produktionsleiter, Feuerwehrmann, Sani) zur Nummernveröffentlichung automatisch verpflichten?

    Viele Grüße
    Qmarc

    QMarc
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    als Antwort auf: ISO Revision – Audit #50692

    Moin Systemmanager,

    kannst Du uns noch etwas zur ISO 17021 sagen? Wird oder ist sie mitgeltende Norm zur ISO 9001 für Zertifizierer oder woher kommt die Verknüpfung zur 9001:2008?

    Was werden die konkreten Folgen für die Unternehmen sein?

    Viele Grüße
    Qmarc

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    QMarc
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    @Evereve99:

    Klar doch, aber vielleicht können wir oder Systemmanager den Zertifizierern eine Brücke bauen …? Denn schließlich sparen wir ihnen doch Arbeit *smile*

    Viele Grüße
    Qmarc

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    geändert von – qmarc on 22/02/2008 07:12:31

    QMarc
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    Moin Systemmanager,

    … und wärest Du geneigt, die Zertifiziererchecklisten unserem Q4U-Pool zu spenden?

    Viele Grüße
    Qmarc

    … der den Checklisten immer noch Nachdenken und Reinfühlen in die Personen und Prozesse vorzieht.

    QMarc
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    Hallo msb,

    sooo pessimistisch würde ich nun nicht sein. Die EMAS-Verordnung enthält schon Vorgaben, wie denn die Umweltzahlen zu berechnen sind. Letztlich ist aber immer die Frage, ob eine Firma auch alles so verrechnet, wie sie könnte. Die Prüfung der Zahlen durch den Umweltgutachter führt zu einer gewissen Qualität der Zahlen, ob das aber branchenübergreifend wirklich zu vergleichbaren Ergebnissen führt, bleibt aus meiner Sicht fraglich.

    By the way: Ein gutes Beispiel für unterschiedliche Standards ist die Aufnahme von Arbeitsunfällen.
    Benchmarkzahlen können sein:
    – meldepflichtige Unfälle (grottenschlecht)
    – alle registrierten und dokumentierten Unfälle (gut)
    – ergänzt um alle Eintragungen in Verbandbüchern
    Die Masterfrage lautet: Ab wann ist ein Unfall ein Unfall …

    Die ILO versucht, hier Standards zu setzen. Wenn man aber besser werden will, dann muss man alles erfassen und das sieht dann im Benchmark nicht unbedingt besser aus.

    Viele Grüße und viel Erfolg
    Qmarc

    QMarc
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    Hallo msb,

    die Zahlen in Umwelterklärungen als Benchmark zu nehmen, kann funktionieren.

    Problematisch ist, dass Du meistens nicht weißt, was denn die Berechnungsbasis ist und damit kommst Du ziemlich schnell in die Situation, A mit B zu vergleichen.

    Am Beispiel der aktuellen Diskussion um CO2-Emissionen erscheinen die Zahlen teilweise sehr unterschiedlich. Ich würde versuchen, mir Zahlen aus der gleichen Branche zu besorgen. Teilweise leisten Branchenverbände da sehr gute Arbeit, um die Zahlen auf ein vergleichbares Fundament zu stellen.

    Viele Grüße
    Qmarc

    QMarc
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    Hallo msb,

    die Mindestanforderungen sind in der EMAS-Verordnung Anhang III enthalten. Die Verordnung findest Du unter EG Nr. 761/2001.

    Zitat aus Anhang III, Abs. 3.2:

    „1. eine klare und eindeutige Beschreibung der Organisation, die sich in EMAS eintragen lässt, und eine Zusammenfassung ihrer Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen sowie gegebenenfalls der Beziehung zur Muttergesellschaft;

    2. die Umweltpolitik der Organisation und eine kurze Beschreibung des Umweltmanagementsystems der Organisation;

    3. eine Beschreibung aller wesentlichen direkten und indirekten Umweltaspekte, die zu wesentlichen Umweltauswirkungen der Organisation führen, und eine Erklärung der Art der auf diese Umweltaspekte bezogenen Auswirkungen (Anhang VI);

    4. eine Beschreibung der Umweltzielsetzungen und -einzelziele im Zusammenhang mit den wesentlichen Umweltaspekten und -auswirkungen;

    5. eine Zusammenfassung der verfügbaren Daten über die Umweltleistung, gemessen an den Umweltzielsetzungen und -einzelzielen der Organisation und bezogen auf ihre wesentlichen Umweltauswirkungen; die Zusammenfassung kann Zahlenangaben über die Emission von Schadstoffen, das Abfallaufkommen, den Verbrauch von Rohstoffen, Energie und Wasser, Lärm sowie andere Aspekte gemäß Anhang VI enthalten; die Osten sollten einen Vergleich auf Jahresbasis ermöglichen, damit beurteilt werden kann, wie sich die Umweltleistung der Organisation entwickelt;

    6. sonstige Faktoren der Umweltleistung, einschließlich der Einhaltung von Rechtsvorschriften im Hinblick auf ihre wesentlichen Umweltauswirkungen;

    7. Name und Zulassungsnummer des Umweltgutachters und Datum der Gültigkeitserklärung.“

    Viele Grüße
    Qmarc

    P.S. Willst Du jetzt EMAS machen?

    QMarc
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    Hallo msb,

    die Zielsetzung von beiden Instrumenten ist grundsätzlich verschieden.

    Review:
    a) Bewertung des aktuellen Standes durch die oberste Leitung
    b) Darstellung von Auditergebnissen
    c) Maßnahmen
    d) U-Verbesserungsvorschläge etc.

    Die geforderten Punkte stehen konkret in der ISO 14001/EMAS. Das Review sollte alle Aspekte der Umweltleitsung und der getroffenen Maßnahmen enthalten. Hier wird auch über vieles gesprochen, was ein Unternehmen nie nach außen geben würde.

    Umwelterklärung:
    Darstellung der umweltbezogenen Fakten für die interessierenden Kreise. Verlauf der Umweltzahlen über mehrere Jahre, Umweltziele, Erfüllungsgrad dieser etc.

    Die Umwelterklärung ist etwas, was nach außen wirken und das vorbildliche Verhalten des Unternehmens zeigen soll. Es werden transparent die wichtigsten Umweltaspekte und die zugehörigen Kennzahlen präsentiert.

    In Summa liegt der wichtigste Unterschied darin, dass das Review ein internes Verbesserungsinstrument und die Umwelterklärung eine Dokumentation der Umweltleistung ist.

    Viele Grüße
    Qmarc

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    QMarc
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    Guten Morgen zusammen,

    vielen Dank für eure Kommentare.

    Vorab von mir zur Klarstellung ein Zitat aus §7, Abs. 8 & 9 Gefahrstoffverordnung:

    „(8) Der Arbeitgeber hat ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen, in dem auf die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter verwiesen wird. Dies gilt nicht für Gefahrstoffe, die bei Tätigkeiten nach Absatz 9 nur zu einer geringen Gefährdung der Beschäftigten führen. Das Verzeichnis muss allen betroffenen Beschäftigten und ihren Vertretern zugänglich sein.

    (9)Ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung für bestimmte Tätigkeiten aufgrund
    1. der Arbeitsbedingungen,
    2. einer nur geringen verwendeten Stoffmenge und
    3. einer nach Höhe und Dauer niedrigen Exposition
    insgesamt eine nur geringe Gefährdung der Beschäftigten und reichen die nach § 8 Abs. 1 bis 8 ergriffenen Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten aus, so müssen keine weiteren Maßnahmen nach den §§ 9 bis 17 getroffen werden (Schutzstufe 1)….“

    Mit den Schutzmaßnahmen der §§9 bis 17 sind verschiedenste Maßnahmen gemeint. Üblicherweise sind die bekanntesten, dass man für Schutzstufe-1-Tätigkeiten auch auf arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung und Betriebsanweisungen verzichten kann.

    Die Gefahrstoffverordnung (wie auch das Arbeitsschutzgesetz) stellt klar, dass Gefährdungsbeurteilungen immer tätigkeitsbezogen sein müssen.

    @Evereve:
    Zu 1. Die Dokumentation für den Umgang mit Stoffen ist üblicherweise die Gefährdungsbeurteilung. Nur wenn ich nach den o.g. Kriterien zu dem Schluß komme, dass keine größeren Restgefährdungen bestehen, kann ich auch die Schutzstufe 1 vergeben. Damit ist die Festlegung der Schutzstufe am besten in der Gefährdungsbeurteilung aufgehoben.

    (2) Um den Unterschied in der Gefährdung klarzustellen, kann man das Beispiel Toner bemühen. Für Ottonormal-Bürobewohner, der Tonerkartuschen wechselt ist dies üblicherweise nicht mit einer großen Gefährdung verbunden (keine weiteren Maßnahmen). Für den Wartungsarbeiter, der Kopierer oder Drucker reinigt, kann die Belastung für die Atemwege/Haut schon ein Problem werden. Somit muss ich mir für den zweiten Fall schon umfassendere Gedanken machen (Handschuhe, evtl. Absaugung etc.).

    @Monika, Henning:
    Ja, es kann sinnvoll sein, dass man alle Stoffe im Gefahrstoffverzeichnis erfasst, aber der Gesetzgeber fordert es nicht (mehr)! Inzwischen wird als Verzeichnis auch die allgemein zugängliche Ablage der Sicherheitsdatenblätter auf EDV-Laufwerken akzeptiert.

    Unternehmen haben die Freiheit, triviale Tätigkeiten als solche zu erkennen und den Aufwand runterzufahren, um ihre Resssourcen den wirklichen Problemen widmen zu können.

    Zum Abschluss noch eine Anmerkung von mir. Als ich in der ersten Industriestelle beschäftigt war, fielen mir die Augen aus dem Kopf, als neben dem Kopierer und in der Küche Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe hingen. Ich wunderte mich über die Zeit, solcherart Bürokratismus aufrecht erhalten zu können. Aus diesem Grund finde ich die Mechanismen der „neuen“ Gefahrstoffverordnung absolut in Ordnung.

    Was mir im Arbeitsalltag wichtig erscheint ist, dass ich mir die wirklichen Probleme vorknöpfe und löse. Wer hat denn schon in seinem Verzeichnis all die Stoffe drin, die bei der Arbeit entstehen (Schweißrauch, Abgase etc.)? Das Problem ist, dass da eben keine orangfarbenen Symbole aufgeklebt sind und die Gefährdung meistens nicht richtig eingschätzt wird. Hier sehe ich deutlich mehr Handlungsbedarf als bei Spülitabs oder ähnlichen Nutzstoffen.

    Viele Grüße
    Qmarc

    P.S. Uuups, msb war schneller mit zitieren …

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    geändert von – qmarc on 28/01/2008 08:06:19

    QMarc
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    Hallo msb,

    na jaaaa … es kommt darauf an … :-)

    Deine Frage ist ein bisschen wie die nach dem Huhn und dem Ei. Die Gefahr ist, dass Du wesentliche Gefährdungen übersiehst, sich eventuell ein Mitarbeiter verletzt und dann die Fragen nach „Warum? Wieso? Wie konnte das passieren?“ auftauchen.

    Das Beispiel des Todesfalls durch Haarspray (gesprüht auf einen Adventskranz, dessen Kerzen an waren), was zu Weihnachten in der Presse nachzulesen war, zeigt, dass auch triviale Erzeugnisse wie Spraydosen heftigste Nebenwirkungen haben können.

    Ich persönlich bin sehr für den gesunden Menschenverstand. Auch im Auto bleibt das Risiko, einen schweren Unfall mit unabsehbaren Folgen zu haben, selbst wenn man nur 50 Km/h fährt. Ähnlich ist es mit Gefährdungen im Betrieb. Es gibt kein 0%-Restrisiko und vor allem dort nicht, wo viele Menschen zur gleichen Zeit unterschiedliche Dinge mit jeweils anderen Intentionen tun.

    Deswegen also mein Antwort: Die Gefahr ist, dass ihr einen schweren Unfall haben könnt, aber ihr selbst habt es in der Hand mit einem gewissen Maß an unternehmerischem Risiko zu leben. DAS sollt ihr beurteilen (gerne auch mit dem gesunden Menschenverstand) und dementsprechend mit einem Risiko leben bzw. an kritischen Stellen Maßnahmen treffen.

    Viele Grüße
    Qmarc

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    QMarc
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    Moin msb,

    wie sag ich es jetzt … ;-).

    Du brauchst eigentlich eine Gefährdungsbeurteilung, um bestimmen zu können, welche Tätigkeit (!) eine Schutzstufe 1-Tätigkeit ist und welcher Gefahrstoff somit nicht in GefStoff-Verzeichnis müsste.

    Als Regel wird häufig die Definition „In Haushalt üblicher Menge und Häufigkeit“ angewandt. Dies funktioniert in der Regel ganz gut. Man muss sich nur der Grenzen bewusst sein. Beispiel: Spülmaschinenreiniger – in einer Teeküche des Büros sicher keine große Gefährdung. In einem Restaurant, wo Mitarbeiter jede 1/2 Stunde Kontakt mit dem Stoff haben und unter Umständen nicht einwandfrei damit umgehen, kann es problematisch werden.

    Ich denke, man kann bestimmte Produkte vom GefStoff-Verzeichnis generell ausnehmen: Tonerkartuschen, Druckertinte, Spülitabs im Büro, Bildschirmreiniger, Rostlöser … etc. Man sollte nur im Einzelfall genauer hinschauen und die Situation bewerten.

    By the way: Einige arbeitsmedizinische Dienste fahren auf demn Zug, Unternehmen möglichst GefStoff-Verzeichnis frei zu bekommen und verkaufen damit einen Mehrwert, was so sicher falsch ist.

    Viele Grüße

    Qmarc

    P.S. Ausgenommen von Schutzsufe 1 sind natürlich immer giftige, sehr giftige und KMR-Stoffe

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    QMarc
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    Moin msb,

    ich mische mich jetzt auch mal ein ;-).

    Zu 1)
    14001 ist Umwelt uns 18001 AS. Das weißt Du sicher. Genau genommen gehören die AS-Vorschriften nicht zu den Zertifizierungsbestandteilen der 9001 und 14001 dazu, aber es hat sich eingebürgert, diese mit abzufragen.

    Die Mechanismen der 18001 sind mit denen der 14001 vergleichbar nur die Zielvorschriften, die einzuhalten sind, sind deutlich anders.

    Somit lässt sich ein Delta nur unzureichend bestimmen. Aus meiner Erfahrung würde ich sagen, dass Unternehmen, die bereits über 9001 und 14001 verfügen, 18001 relativ leicht integrieren können, weil Sie sich auch in AS-Bereichen gut aufgestellt haben … Das Delta ist gemeinhin kleiner als bei unzertifizierten Unternehmen.

    Zu 2)
    Siehe Antwort zu 1). „Notwendig“ ist für mich eine Definitionssache. SCC hat sich in den vergangenen Jahren überall dort durchgesetzt, wo sie von Kunden gefordert wurde. Für 18001 kann ähnliches gelten.

    Notwendig wäre aus meiner Sicht eine Zertifizierung dann, wenn
    a) ihr hohe Unfallraten habt
    b) Berufskrankeiten auftreten
    c) Rechtssicherheit im AS-Bereich erlangen wollt
    d) die Motivation eurer Mitarbeiter für AS schlecht ist
    e) ihr Kunden und anderen Stakeholdern zeigen wollt, dass ihr „besser“ seid
    etc.

    Mit 14001 hat das IMHO aber wenig zu tun, außer dass es da für den Umweltbereich ähnliche Motivationen gibt.

    Zu 3)
    Die Kosten für die Zertifizierung sind etwas niedriger als für 14001. Da ihr die beiden anderen Systeme bereits habt, ergeben sich viele Überlappungen. Die Funktionalität der Systematik muss der Auditor also nur einmal prüfen.

    Zu 4)
    Jein! Wernn ihr es „richtig“ macht und wollt, dann hat die OHSAS 18001 sicher einige Vorteile und bringt euch etwas. Wenn ihr die Pappe wollt … ;-)

    Ich persönlich würde dazu raten, es nicht an der 18001 fest zu machen, sondern im Unternehmen ein Gesundheitsmanagement einzuführen. Versucht den Satz „Unser Mitarbeiter ist unser höchstes Gut“ mit Leben zu erfüllen. Rechtssichertheit ist das eine, motivierte und gesunde Mitarbeiter können (!) etwas anderes sein. Nur wenn beides zusammen als Ziel erkannt und definiert wird, dann passt es letztendlich.

    Soweit in Kürze,
    viele Grüße

    Qmarc

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