Verfasste Forenbeiträge

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  • QMarc
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    als Antwort auf: REACH-Aktionismus #51639

    Hi msb,

    ja, Du hast recht!

    Es ist nicht die Aufgabe der Kunden, die Lieferanten zu kontrollieren. Daran soll und darf er kein Interesse haben.

    Er hat natürlich im Sinne von Ressourcensicherheit ein bereechtigtes Interesse daran, dass ihr auch morgen noch am Markt seid.

    Was ihr wann, wo und vor allem wie anwendet ist eure Sache und genau das sieht die REACH-VO auch so. Außer der Weitergabe bestimmter Informationen wie Sicherheitsdatenblatt, Expositionsszenarien etc. innerhalb der Lieferkette gibt es keine weiteren Anforderungen. Da ihr keine Chemikalien produziert, trifft für euch noch viel weniger zu.

    Um vorbereitet zu sein, auf das was da noch kommen könnte, schau am besten auf Art. 7, Abs. 2 ff. Dort sind die Formulierungen enthalten die für Erzeugnisse wie eure gelten.

    Ich hoffe, das hilft dir ersteinmal weiter.

    Viel Erfolg beim Kunden,
    Qmarc

    QMarc
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    als Antwort auf: Kennzeichnung / Plagiate #51617

    Hallo Micahel,

    vulkanisiert ihr selber? Dann könntet ihr Pigmente zum Gummi zusetzen, die unter UV leuchten. Dabei gibt es unterschiedliche Farben, die kombiniert werden können.
    Die Menge an Pigementen muss dabei nicht sehr hoch sein, da ihr nur wenige Leuchtpunkte braucht, um euer Produkt sicher zu kennzeichnen.

    Viele Grüße
    Qmarc

    QMarc
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    als Antwort auf: Instandhaltungsziele #51569

    Hi nowonder,

    sorry, aber seit wann geben die Zertgesellschaften denn Ziele vor????

    Hier ein paar Vorschläge:
    – Konstanz des Maschinenlaufs sichern (auch q-relevant)
    – Flexibilität steigern (Ausfalltage pro Jahr)
    – Motivation der Mitarbeiter erhöhen (schlecht messbar)
    – (Stillstands-)Kosten reduzieren auf XXX
    – End-Effektivität steigern auf XXX
    – Höherer Output
    – Höhere Geschwindigkeit

    Hmm, irgendwie frag ich mich immer noch – warum zweifeln die Zerts?

    Schönes Wochenende
    Qmarc

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    QMarc
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    als Antwort auf: Notarzt #51544

    Hallo Marco444,

    die anderen haben das meiste schon gesagt. Lass mich noch zwei Aspekte hinzufügen.

    1. Wichtig aus Sicht der BG ist der Durchgangsarzt, der von der BG aufgrund seiner Ausbildung ausgewählt wird. Dieser entscheidet in der Regel über die weitere Vorgehensweise, sofern nicht ein akuter Notfall vorliegt.

    2. Die Diskussion mit der BG über eure speziellen Notfallmaßnahmen und demtsprechende Ärzte kann ich nur empfehlen. Wir haben von der BG eine Abstufung von Verletzungsschwere bekommen, die man nutzen kann, um zu entscheiden, wie vorzugehen ist.

    a) kleine Verletzungen (z.B. kleine Schnitte) -> Selbstversorgung
    b) größere Verletzungen -> Ersthelfer bzw. Sanitäter, der weitere Schritte entscheidet
    c) Schwere Verletzungen -> Rettungswagen

    Diese Vorgehensweise wird von den Schichtvorgesetzten (geschult bei der BG) so umgesetzt. Diese entscheiden teilweise sofort, ob ein RTW gerufen werden muss, oder ob Transport mit dem Taxi möglich ist.

    Ich hoffe, das hilft dir weiter,
    viele Grüße

    Qmarc

    QMarc
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    Moin Monika,

    ich denke, die hier genannten Werkzeuge sind gut nutzbar, um die die Frage von msb mit Leben zu erfüllen – auch die Frage nach der BVT.

    IMHO macht es keinen Sinn, immer nur einen Aspekt zu betrachten, sondern ein sinnvolles Werkzeug zu finden, was einem hilft eine umfassende Bewertung zu erstellen.

    Viele Grüße
    Qmarc

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    QMarc
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    Hi Vivian,

    die Vorträge der IHk scheinen nicht so besonders zu sein. Einige Unternehmen gehen daraus mit dem gefühl, dass sie morgen die Bude dicht machen können, was defintiv Blödsinn ist.

    Die TÜV-Nord Akademie, das Haus der Technik und ähnliche Bildungsträger bieten aktuell noch Kurse zur Fortbildung an. Schau doch mal bei dem dir nächstegelegenen Schulungsträger.

    Sonnige Grüße aus dem Norden,
    Qmarc

    QMarc
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    Moin msb,

    sech mal, Du machst ja Sachen – ts ts ts …

    Was hälst Du denn davon, die in deinem Unternehmen vorhandenen Gefährdungsbeurteilungen auf die Anlagen und ihre Umweltgefährdung auszudehnen?

    Du kannst pro Umweltaspekt / Alter eine Risikozahl finden, die sich aus Schadensausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit zusammensetzt. Wenn Du diese beiden Faktoren mit entsprechenden Begrifflichkeiten belegst, dann siehst Du schnell und reproduzierbar, wo ein Risiko vorliegt und wo nicht. Das muss nicht immer mit dem Alter zusammenhängen.

    By the way: Auch ein guter Ansatz, um später bei Umbauten weiteres Verbesserungspotential zu ermitteln.

    Viel Erfolg und ein schönes Wochenende,
    Qmarc

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    Moin Sven,

    die Antwort von Goldchili umfasst alle wesentlichen Punkte.

    Du kannst zusätzlich nochmal beim REACH-net unter http://www.reach-net.com reinschauen. Dort wurde deine Frage schon diverse Male beantwortet.

    Einen schönen Start ins Wochenende,
    Qmarc

    QMarc
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    Hi Barbara,

    hier mal ein paar kurze Tipps von mir.

    1. Zusammenlagerung von Chemikalien: Lagerkonzept des VCI hilft.
    http://www.umweltschutz-bw.de/?timme=&lvl=1616

    2. Brennbare Stoffe in einem Raum mit Brandschutzwand, Wanne, Erdung und Absaugung lagern.

    3. Säuren, Laugen etc. mit Wanne lagern. Vorsicht evtl. wenn beides über einer Wanne steht.

    4. Beachten, dass giftige und sehr giftige Stoffe unter Verschluss aufbewahrt werden müssen (z.B. Beizpasten – Avesta, Anthox & Co.)

    Ansonsten hast Du bei der Lagerung das Problem, dass sehr viele unterschiedliche Rechtsbereiche ineinander greifen.
    – WHG (Wasserhaushaltsges.) und VAwS (Verordnung für Anlagen mit wassergef. Stoffen – länderabhängig),

    – Brandschutzanforderungen (siehe letztere Verordnung + zusätzliche Landesvorschriften),

    – GefStoffV (Gefahrstoffverodnung – Gefährdung von Mitarbeitern bei der Arbeit mit gef. Stoffen)

    – bei großen Mengen BImschG und diverse BImschVerordnungen (Immissionsschutz)

    – Abfallrecht bei der Entsorgung

    Das alles macht es nicht einfacher. Wenn Du einen Experten suchst/findest, dann frage danach, ob er sich in der lokalen Ländergesetzgebung auskennt. Das hilft, den Prozess zu beschleunigen.

    Die Frage zu deinen Problemen kann leider auch in externen Zertaudits zu Schwierigkeiten führen, denn dadurch wird der Punkt Arbeitsumgebung und euer Geschäftsmodell in Frage gestellt. Ein Maßnahmenplan hilft dir aber auch in diesem Fall.

    Viel Erfolg beim Ausmisten und Chefüberreden,
    Qmarc

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    als Antwort auf: Alarmierung im Notfall #51382

    Hallo zusammen,

    @pen26: leider sehen sich aber viele Auditoren genötigt, alle möglichen Anforderungen an eine Firma unter dem Punkt Arbeitsumgebung zu auditieren. Ich habe in letzter Zeit die unmöglichsten Dinger erlebt ….

    Viele Grüße
    Qmarc

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    QMarc
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    Hi Qubi,

    eine Vorlage für Umweltaspekte findest Du bei Q4U, z.B. bei http://www.drsteuer.de/q4uindex.htm#um (Mist, schon wieder die richztige Zitatfunktion für Links vergessen ;-).

    Mir scheint aber ein Missverständnis bei dir vorzuliegen. Berichtswesen und Audits sind keine Aspekte. Ersteres wäre ein Aspekt-umsetzender Prozess.

    Folgendes Beispiel:
    Anlage mit wassergefährdenden Stoffen -> Prozess: Freigabe von Anlagen -> mögliche Umweltfaktoren (Aspekte), die zu berücksichtigen sind: Wassergefährdung, Menschengefährdung, Emissionen, Transport (von Stoffen – indirekter Aspekt) etc.

    Somit kannst Du alle umweltrelevanten Tätigkeiten (Prozesse) bei dir auflisten, deine Regelung zum Umgang damit dokumentieren und die Relevanz im Hinblick auf die Umweltfaktoren bewerten.

    Ich hoffe, das hilft dir ersteinmal weiter.
    Sonnige Grüße
    Qmarc

    QMarc
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    Moin Heinrich,

    wenn Du für die QMBinen man nicht aufs Auge bekommst :-).

    Sonnige Grüße aus dem Norden der Republik,
    Qmarc

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    QMarc
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    Moin msb,

    ganz klares „Nein!“.

    Es ist Sache jeder Firma, sich um die eigenen Belange zu kümmern und in diesem Zuge zu entscheiden, ob man selber weiterhin Stoffe importieren oder herstellen möchte.

    Du kannst allenfalls fragen, ob die Firma gedenkt seine Stoffe (vor-)registrieren zu lassen. Wenn nicht, ist es an der Zeit, alternative Anbieter zu suchen.

    @Alle:
    Die Vorregistrierung für REACH beginnt am 01.06.08 und endet am 01.12.08. Wenn eine Firma (Hersteller oder Importeure von Chemikalien) den Zeitraum nicht in Anspruch nimmt, muss sie entweder sofort registrieren oder darf die Stoffe nicht mehr verkaufen (Artikel 5 RECAH-VO „No data, no market).

    Viele Grüße
    Qmarc

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    geändert von – qmarc on 08/04/2008 07:17:19

    QMarc
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    als Antwort auf: REACH – EU-Richtlinie #50908

    Hallo zusammen,

    anbei eine Stdie von PWC ( PWC-Studie)

    Fazit: REACH wird von den meisten Unternehmen unterschätzt.

    Viele Grüße
    Qmarc

    geändert von – Qmarc on 31/03/2008 17:39:04[url=http://[/url]]

    geändert von – Qmarc on 31/03/2008 17:41:11

    QMarc
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    Hallo zusammen,

    GHS geht langsam in die entscheidende Runde. Der Referentenentwurf liegt geraume Zeit vor:

    http://ec.europa.eu/enterprise/reach/ghs_en.htm

    Geplante Übergangszeiten sind 01.12.2010 für Reinstoffe und 2015 für Zubereitungen.

    Viele Grüße
    Qmarc

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