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  • QMarc
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    als Antwort auf: Schulungsbewertung #29247

    Hi Jerry,

    tja, und wie geht ihr damit um, wenn der Vorgesetzte selber der Schulende ist (oder einer noch ne Etage höher).
    Die AS-Schulungen werden in der Regel vom direkten Vorgesetzten gemacht, QM und UM manchmal auch.
    Ich bin gespannt auf deine Antwort,
    Gruß
    QMarc

    QMarc
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    als Antwort auf: Schulungsbewertung #29237

    Hallo el_verde,

    als Zeitrahmen würde ich „sofort“ für die Bewertung des Mitarbeiters, ob der die Schulung gut fand, und „nach 2 bis 3 Monaten“ durch den Mitarbeiter und den Vorgesetzten in Bezug auf den Erfolg und die Praxisrelevanz ansetzen.

    Gruß aus dem warmen sonnigen Norden
    QMarc

    QMarc
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    als Antwort auf: Schulungsbewertung #29223

    Hallo Michael,

    ich bin eher der Meinung deiner Vorredner.
    Weder die ISO/TS 16949 noch die ISO 9001 fordern eine mitarbeiterbezogene detaillierte Schulungsbewertung.
    Der Bereich „Personelle Ressourcen“ fordert nur, die notwendigen Fähigkeiten des Personals zu ermitteln, zur Deckung des Bedarfs diese zu schulen und geeignete Aufzeichnungen zur Ausbildung, Schulung etc. zu führen. Für die Schulungsbewertung besteht keine explizite Dokumentationspflicht.

    @All: die Managementbewertung hatte ich nur als übergeordnetes Gremium angesehen, um einen Blick rückwärts zu richten und im Sinne von „Plan“ prinzipielle Korrekturen für die Zukunft zu beschließen. Natürlich ist die permanente Bewertung des Schulungsstandes der MA durch die Vorgesetzten Pflichtprogramm.

    Gruß aus dem Norden

    QMarc

    QMarc
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    Hallo Anonyma,

    ich kann mich den Vorrednern nur anschließen. So geht es sicher nicht und dass Beruf von Berufung kommt ist absolut ok und leider oft viel zu selten.
    Ich glaube, die ISO-Macher hatten deine Situation schon im Kopf, als sie in der 9001 den GF ins Stammbuch geschrieben haben, was für einen QMB zur Verfügung gestellt werden muss – ausreichend Mittel und Zeit.
    Aus meiner Sicht gehören die Randparameter, die bei dir nicht erfüllt sind auch dazu und ich würde versuchen, diese energisch einzufordern.
    In diesem Sinne wünsche ich dir viel Erfolg und drück dir die Daumen auf eine bessere Zeit egal ob bei dieser Firma oder einer anderen.

    Gruß aus dem Norden
    QMarc

    QMarc
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    als Antwort auf: himmelar***undzwirn #29161

    Hallo Kollege,

    schon einmal dran gedacht, eine Hardcopy oder CD des MS an den Kunden zu schicken.
    Das spart eine Menge arbeit und erfreut den Gegenüber ;-).

    Verständige Grüsse aus dem Norden
    QMarc

    geändert von – Qmarc on 17/03/2005 16:57:15

    QMarc
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    Hallo Szegfue,

    die Visualisierung als Flowchart ist deswegen so beliebt, weil Abläufe und Schnitttstellen leicht erkennbar und transparent werden.
    Wie bei allen grafischen Verfahren besteht das Grundproblem darin, dass man Vereinfachungen vornehmen muss. Nach der Regel „so viel wie nötig, so wenig wie möglich“ muss man sich entscheiden, wie hoch der Detailierungsgrad sein soll. Die grafische Darstellung sollte nicht zu umfangreich und verzweigt sein, damit die Übersichtlichkeit gewahrt bleibt.
    Ich versuche in der Darstellung die Flowcharts so einfach zu machen, dass jeder Mitarbeiter im Unternehmen leicht erkennt, wie ein bestimmter Prozess funktioniert. Das kann machmal eine Herausforderung sein, vor allem bei vielen einzelnen Entscheidungsschritten in einem Prozess.

    Neben Flowcharts kenne ich sonst nur die Möglichkeit, mit Pfeil-Umrissen in einzelnen Querbalken, die die betroffene Funktion beschreiben, zu arbeiten. Diese Technik zeigt sehr gut Schnittstellen auf und legt Verantwortlichkeiten fest. Bei Entscheidungs“rauten“ wird es eher unübersichtlich.

    Letztendlich muss man ausprobieren, welche Art der Darstellung die betroffenen Prozesse am besten beschreibt und diese dann einfach mal „unbeteiligten“ Mitarbeitern zeigen. So kommt man am schnellsten zu einer objektiven Meinung und merkt, was geht und was nicht.

    Gruß aus dem Norden
    QMarc

    geändert von – Qmarc on 16/03/2005 07:45:16

    QMarc
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    Hallo Nachwuchsguru,

    also ich bin ein wirklicher Fan von schlanker Dokumentation. Allerdings halte ich eine (?!) Seite beidseitig bedruckt als QMH nun wirklich für sehr wenig.
    In der Regel kannst Du Inhalte, die früher oft in das QMH gestopft wurden, in den Prozessbeschreibungen unterbringen, sofern diese das hergeben.
    Die Inhalte, die Du angegeben hast, könnte ich mir dagegen noch gerade auf jeweils einem zweiseitigen A4-Blatt vorstellen.
    Wie willst Du denn zum Beispiel die Unternehmenslinien auf 1/3 A4 runterbrechen? Fontgröße 2??
    Fragende Grüße aus dem Norden
    QMarc

    QMarc
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    Hallo Alblondie,

    schickst Du mir bitte auch die Liste?
    Danke schön!
    Gruß aus dem Norden
    QMarc

    QMarc
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    als Antwort auf: UMB #28993

    Hi Nobbe,

    na ja, genau genommen kannst Du das machen, wie Du willst. Es gibt streng gesehen keinen Normenforderung „der UMB muss im Organigramm enthalten sein“.
    Das schöne am Organigramm ist, dass es Sachverhalte einfach und schnell verdeutlicht. Und in seiner Funktion als UMB ist der betroffene Mitarbeiter direkt der Geschäftsleitung unterstellt bzw. sollte es sein. Dies untermauert nach innen und außen die Wertschätzung des Themas Umweltmanagement.
    Auditoren fragen in diesem Sinne auch gerne mal nach einem Organigramm und Bestellschreiben.

    Gruß aus dem kalten Norden und schönes Wochenende

    QMarc

    QMarc
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    als Antwort auf: Normen-Newbie #28984

    Hallo Meikel,

    hierfür ist grundsätzlich die Arbeitsstättenverordnung mit den nachgeschalteten technischen Regeln zuständig.

    Zugeordnet zur alten ArbStättV gilt die ASR 17 1,2 immer noch (max. 6 Jahre) obwohl die Verordnung 2004 novelliert wurde. Nach dem Grundsatz: Was früher galt wird sich nicht ändern (Erhalt des Schutzstatus), wird der Inhalt gleich bleiben und Du kannst dich danach richten.

    Die ASR bekommst Du unter http://www.hvbg.de durch Suche in der Regeldatenbank.

    Gruß aus dem Norden

    QMarc

    QMarc
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    Hallo Thomas,

    dahinter steht die Forderung nach Festlegung der geeigneten Betriebsorganisation (den Normenpunkt habe gerade nicht im Kopf).
    Nachweis ist das Organigramm inklusive der Bestellschreiben bzw. Stellenbeschreibungen. Genannt werden müssen eigentlich nur die von der Norm geforderten Funktionsträger (Managementbeauftragte), wobei die Auditoren natürlich auch gerne sehen, wer wofür zusätzlich benannt ist.
    Im Umweltmanagement kommen die (bei Bedarf) benannten Beauftragten (Gewässerschutz etc.) dazu und im Bereich Arbeitssicherheit die Sifa, der Betriebsarzt und die Sicherheitsbeauftragten, da hier die Übereinstimmung mit gesetzlichen Auflagen konkret geprüft wird.
    Für die Liste mit Verweis auf die Rechtsgrundlage gibt es explizit keine Normenforderung, sie kann aber für die eigene Rechtssicherheit bzw. Transparenz sinnvoll sein. Wobei sich auch hier dann die Frage stellt, wo fängt man an und wo hört man auf.
    Gruß aus dem weißen Norden
    QMarc

    QMarc
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    Hallo Evereve,

    Also noch einmal meine Ausgangsfrage: Wo ist definiert dass ich alle Mitarbeiter schriftlich erfassen muß ?

    Das Arbeitsschutzgesetz § 9, Abs3 fordert:
    „Der Arbeitgeber hat Maßnahmen zu treffen, die es den Beschäftigten bei unmittelbarer erheblicher Gefahr ermöglichen, sich durch sofortiges Verlassen der Arbeitsplätze in Sicherheit zu bringen.“

    Es reduziert sich alles auf die Pflicht des Arbeitgebers, für seine Mitarbeiter Sorge zu tragen. Ob Du das nun durch Sammellisten oder andere Tools machst, bleibt dir selbst überlassen. Frag doch mal bei der Feuerwehr oder eurem Schadensversicherer nach, was es an alternativen Methoden gibt.
    Was wir bisher angeregt haben, sind halt Methoden, die andere Firmen nutzen, weil sie günstig und zuverlässig sind und nur der organisatorischen Regelung bedürfen.

    Gruß aus dem Norden
    QMarc

    QMarc
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    Hallo Alblondie,

    eben deswegen meine Anmerkung als P.S.

    Haben Eure Mitarbeiter, die sich im Werk befinden keine Mobiltelefone? Sind die Relaisstationen dazu auch ausserhalb von eventuell betroffenen Gebäuden? Gibt es Leute, die die Fremdfirmen vor Ort betreuen?

    Eben wegen der von dir genannten Fragestellungen muss man Infrastruktur nutzen, die vorhanden ist bzw. nur leicht angepasst werden muss.
    Die Schichtpläne kennen mindestens die Vorgesetzten und sollten im Notfallsystem auch abgelegt sein. Die müssen dann auch über eventuelle Urlauber bescheid wissen. Würstchenbudengeher sind natürlich immer ein
    Problem, dass ihr dann organisatorisch („sag Kollegen bescheid, melde dich ab o.ä.) lösen müsst.

    Wichtig ist auf jeden Fall die kategorische Notfallübung und dabei werdet ihr schon mit der Nase drauf gestossen, was nicht funktioniert.
    Gruß und schönes Wochenende

    QMarc

    QMarc
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    Hallo „Notfallbetroffene“,

    was haltet ihr von dieser Regelung:
    Jeder muss zum nächten Sammelplatz, die benannten Mitarbeiter haben eine Liste derer, die da sein müssen und sind mit internem Notfallhandy ausgerüstet. Für den Fall, dass jemand fehlt, werden die Fehlenden mit Hilfe des Notfallkommunikationssystems abgeglichen.
    Die Liste setuzt sich zusammen aus jeweiligem Schichtplan, Tagschichtmitarbeitern und Gästen auf dem Gelände.
    So kenne ich es als Standard.

    Gruß aus dem Norden,
    QMarc

    P.S. Wenn ihr das interne Meldesystem damit abgleichen wollt, dann müsst ihr sicherstellen, dass es im Notfall funktioniert, bzw. dass ihr Zugriff darauf habt.

    QMarc
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    Hallo Ralf,

    am Anfang sollte die einfache Frage stehen: Was will mein Kunde (die Mitarbeiter) von mir? Qualität ist einfach die Erfüllung der Kundenwünsche.
    Mir fallen dazu spontan einige Stichworte ein:
    Sicherheit der Daten, Wiederherstellbarkeit, Geschwindigkeit, Zuverlässigkeit, Bearbeitungsgeschwindigkeit bei Problemen, Support, eindeutige Zugangsregelungen etc. Kurzum alles, was die Mitarbeiter brauchen.

    By the way: Wie sieht es mit Schnittstellen eurer IT-Systeme nach aussen aus? Habt ihr da keine Kunden?

    Gruß aus dem Norden

    QMarc

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