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als Antwort auf: Projektordner/-Struktur/-Soft Ware #52300
Moin again,
@Evereve99:
Ich teile deine Meinung bezgl. Explorer nicht.Versuch mal als Neueinsteiger bzw. jemand, der sich einlesen will, eine Explorerablage zu durchschauen … Jede Datei aufmachen, durchlesen und selbst in Chronologie bringen.
Häufig hilft dir nichtmal das Speicherdatum, um aktuelle Docs zu finden, da Dateien geöffnet und aus Versehen neu gespeichert werden.Außerdem hast Du nur die Dateinamen als Hilfsmittel bei der Schnellübersicht. Wer weiß schon drei jahre später, wie er was 2005 genannt hat …?
Von daher ist der Explorer für mich eher ein sehr umständliches Tool.
Viele Grüße
Qmarcals Antwort auf: Projektordner/-Struktur/-Soft Ware #52294Moin Qualyman,
wir hatten mal ein ähnliches Thema in diesem Thread.
Ich persönlich halte von Sharepoints nichts. Alle, die ich bisher gesehen haben, waren mehr oder minder Datengräber. Es konnte mir auch keiner so richtig klar machen, wo der Vorteil gegenüber einer Explorer-Dateiablage liegt. Nur Datenablage reicht dann IMHO nicht aus.
Ich bin gerade an einem ähnlichen Thema wie Du dran. Nach wie vor denke ich an so etwas wie eine Forumssoftware. Dort kann man transparent und chronologisch nachvollziehen, was wann passiert ist bzw. wie sich der aktuelle Stand verändert hat.
Ansonsten finde ich die Variante Projektsoftware auch nicht schlecht. Setzt aber eine gewisse Schulung der Mitarbeiter voraus. Außerdem brauchst Du die Unterstützung der Heeresleitung, damit diese auch konkret die Benutzung der Software einfordert.
Wikis sind im Vergleich deutlich schwerer zu pflegen, auch wenn das Ergebnis sicher gut aussieht. Um aber ein schnelles Werkzeug mit Dateiablage zu haben, halte ich Wikis eher für ungeeignet.
Viele Grüße
Qmarc___
You may say I´m a dreamer … but I (hope) am not the only one …
als Antwort auf: Prozessorientiertes Kennzahlensystem #52266Hi sugarlo,
was genau willst Du denn wissen?
Meines Erachtens findest Du im Web zwar viel allgemeine Reports und Angaben, so richtig interessant wird es aber erst, wenn Du in die Praxis schaust.
Bei Interesse schreib mir mal eine Email.
Ansonsten schon mal bei Amazon probiert?
Viele Grüße
QmarcP.S. Zu allgemeiner Suche im deutschen Uni-Bibliothekssystem schweige ich mich jetzt mal aus …
You may say I´m a dreamer …
als Antwort auf: Energiekosten für Beleuchtung senken? #52233Hi Mr.Idea,
schau doch mal bei Licht.de
http://www.licht.de/fileadmin/shop-downloads/h01.pdfIch fand die Gegenüberstellung ganz interessant.
By the way: Amortisation = 5 Jahre = unwirtschaftlich???
Sorry, aber irgendwie pervers. Ich frage mich, was denn wirklich wirtschaftlich ist?
Mehr Stromverbrauch? – Klar doch für die Stromhersteller.Ich schau mal, ob ich noch etwas finde.
In diesem Sinne, frohes Sparen!Viele Grüße
QmarcYou may say I´m a dreamer …
als Antwort auf: Q-Anforderungen in Bestelltexten #52209Hallo QuEm,
bei Gegenständen, wie den bschriebenen, ist dir mit einer Zeichnung ganz gut geholfen. Bei Chemikalien wird in der Regel auf die vereinbarte Spezifikation Bezug genommen.
Wenn ein Rohstoff mit Analysenzertifikat den Versuch passiert hat, dann wir dies als Basis für die Bestellungen verwandt. „In Bezug auf ihre Spec. XYZ, bestellen wir …“
Damit hast Du dann auch etwas in der Hand, um zu reklamieren, wenn es Probleme geben sollte.
Bei Standardwaren kann man natürlich auch auf den Katalog von Datum mit Bestellnummer XXX verweisen.
Viele Grüße
Qmarc
You may say I´m a dreamer …
als Antwort auf: masterarbeit #52195Moin Monika,
wie muss denn die Arbeit dimensioniert sein? Umfang?
Was wird erwartet?
Neu und erfinderisch, Auffinden neuer Erkenntnisse, Studien Charakter (n char = verbotener Begriff), oder Zusammenfassung und Analyse?Welche Facette des Arbeitsschutzes/Qm möchtest Du denn gerne? Dann fällt es uns vielleicht leichter …?
Fragende Grüße
Qmarcals Antwort auf: Änderung des Chemikaliengesetzes #52099Moin msb,
sorry für die verspätete Antwort.
Deine Frage kam für mich auch etwas überraschend. Mir ist als letzte Änderung nur das REACH-Anpassunsgesetz bekannt. Von daher vermute ich, dass Entchen recht hat.
Sollte noch etwas anderes recherchiern, melde ich mich.
Schönes Wochenende
Qmarcals Antwort auf: §54 KrW/AbfG Betriebsbeauftragter für Abfall #51924Moin msb,
seid ihr denn nach § 4 BImSchG genehmigungspflichtiger Betrieb (gefordert in § 54 KrW-/AbfG)?
Ansonsten gilt, wie schon gesagt die Abfallbeauftragtenverordnung §1 „Pflicht zur Bestellung von Betriebsbeauftragten für Abfall“.
Fallt ihr in die Positivliste, dann müsstet ihr ….
Viele Grüße
Qmarcals Antwort auf: ABA weg – Zertifikat weg? #51923Moin zusammen,
bevor ihr jetzt in Aktion einsteigt: Nein! Wenn kein ABA, dann trotzdem Zertifikat.
Die 14001 will, dass ihr eure Rechtsforderungen kennt und Mechanismen habt, diese umzusetzen.
Dies bedeutet konkret:
1. Erkannt: ABA muss vorhanden sein (gesetzlich gefordert) – OK
2. Aktion eingeleitet: MA wird benannt bzw wird gesucht – OK
3. Die Ausbildung wird auf einen Zeitraum X terminiert – OKAlles andere ist kein Problem. Im schlimmsten Fall, wird euch der Auditor nochmals im Bericht daraufhin weisen, dass ihr müsst …
Viele Grüße
QmarcP.S. Überflüssig zu erwähnen, dass es eng wird, wenn ihr im Folgejahr immer noch knapp an ABA seid :-)
als Antwort auf: Explosionsschutzdokument #51921Moin Michael,
das ExDokument ist vergleichbar zu einer Gefährdungsbeurteilung für explosionsgefährdete Bereiche. Der Unterschied im Vergleich zur normalen Beurteilung besteht darin, dass der Rahmen ein wenig fixiert ist, welche Angaben zu machen sind (Tätigkeit, Wahrscheinlichkeit für das Auftreten, Maßnahmen, Explosionsauswirkungen etc.).
Somit sollte vom Ersteller eine gewisse Fachkunde zu erwarten sein. Die GefStoffV benennt hierfür die Sicherheitsfachkraft, so der Arbeitgeber selbst dazu nicht in der Lage ist. Die Anforderungen an Fachkunde umschreibt die TRBS 1203 ganz gut, auch wenn sie hier nicht im eigentlichen Sinne anwendbar ist.
Gefordert wird
– Ausbildung
– Erfahrung und
– zeitnahe berufliche Tätigkeit.Eine direkte Festlegung was die Fachkunde bedeutet, gibt es somit nicht, aber man kann sich vorstellen, was (nicht) gemeint ist.
Unterschreiben sollten der Ersteller, der Fachvorgesetzte, SiFa und die Geschäftsleitung. Die Bewertung von Exschutzbereichen sollte immer ganz oben aufgehängt werde, da der mögliche Schaden sehr hoch sein kann. Es gibt aber auch hierzu keine „muss“-Regelung!
Man kann z.B. darüber nachdenken, auch den Betriebsrat mit unterschreiben zu lassen – wird aber bei den meisten Unternehmen nicht gemacht (die Arbeitsumgebung und dazu gehört AS könnte man auch als Mitbestimmungspflichtig ansehen …).
Ich hoffe, das hilft dir erstmal weiter.
Have a nice weekendQmarc
Hi Evereve,
sorry, hatte ich überlesen :-).
Die Schulung bezieht sich auf die normale AS-Sicherheitsschulung für Meister und Führungskräfte. Dort werden Themen wie Unterweisung, Motivation, Sicheres Verhalten aber Notfälle angesprochen.
Allerdings weiss ich nicht, ob diese Kurse in allen BG stattfinden.
Viele Grüße
Qmarcals Antwort auf: Kennzeichnung / Plagiate #51703Moin Michael,
ich habe ein wenig Informationen zusammen getragen, die allerdings nicht aus Bereichen kommen, in denen vulkanisiert werden.
Problem bei den Pigmenten ist, dass man nicht vorhersehen kann, wie der Einfluss des Vulkanisierens auf die Pigmente ist.
Schreib mir bitte mal eine Email.
Viele Grüße
Qmarcals Antwort auf: REACH-Aktionismus #51700Hallo Nowonder,
schau doch mal zum Einstieg bei den Seiten des Komnet unter http://www.reach-net.com rein.
Dort ist die Frage nach Kunststoffgranulaten schon häufiger gestellt worden.REACH-Beauftragte schießen gerade in vielen Firmen aus dem Boden.
Aus meiner Sicht sollte es salopp formuliert nicht so heiß gegessen wie gekocht werden. Mir ist klar, dass alle ihre Kunden ernst nehmen – dafür haben wir ja das Q-Management.
ABER worum geht es? Es geht um Chemikalienrecht – will heißen die Registrierung von Stoffen. Damit sind diejenigen am stärksten betroffen, die Stoffe (Chemikalien) in den Verkehr bringen (nicht nur Gefahrstoffe).
Die größte Hektik bricht bei denen aus, die sich bisher nicht oder nur unzureichend mit REACH beschäftigt haben. „Ich habe gehört, man muss da jetzt Fragebögen verschicken“ – puuuh.
@nowonder: Formuliere doch bitte konkreter deine Fragen und wir alle schauen, ob und wo wir dir helfen können.
Viele Grüße
Qmarcgeändert von – qmarc on 24/06/2008 19:24:53
als Antwort auf: Änderung des Chemikaliengesetzes #51698Hallo zusammen, Moin msb,
ja gerne :-)
Die Anpassung des ChemG resultieren aus der REACH-Verordnung. Bereits im März ist das sogenannte REACH-Anpassungsgesetz verabschiedet worden.
REACH bedeutet übersetzt Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien und logischerweise schmeißt es die bisherigen Regelungen des ChemG etwas durcheinander, so dass ein Rückvollziehen aus den Änderungstexten sehr schwierig ist.
Kurze Zusammenfassung:
1. Anmeldung von Chemikalien nach ChemG entfällt (jetzt REACH)
2. Behörden zur Umsetzung von REACH sind Umweltbundesamt (UBA), Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA) sowie Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)
3. Die Landesbehörden werden zur Kontrolle von REACH-Forderungen ermächtigt
4. Kommunikation zwischen 2. und 3. wird geregelt
5. Sanktionen bei Verstößen gegen REACH werden festgelegt (im schlimmsten Fall bis zu 5 Jahren Haft)Soweit in Kürze, was mir ad hoc einfällt.
Infos gibt es auch beim BMU http://www.bmu.de/chemikalien/reach/doc/40104.php
Ich hoffe, das schafft ein wenig Klarheit.
Viele Grüße
Qmarcals Antwort auf: Kennzeichnung / Plagiate #51640Hallo Michael,
ich versuche dazu mal ein paar sachdienliche Infos zu schicken – kann sein, dass es bis nach dem Wochenende dauert.
Viele Grüße
Qmarc -
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