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als Antwort auf: OHSAS 18001 #53602
Hallo Tinu,
was möchtest Du denn jetzt wissen? 4.6?
Das hättest Du bei Eingabe von Managementbewertung und OHSAS in Google auch rausgefunden … Vielleicht suchst Du etwas wie das hier ?
Schönes Wochenende
Qmarc___
You may say I´m a dreamer … but I am not the only one …
als Antwort auf: Reach als Kunststoffspritzer #53565Moin zusammen,
@msb:
Leider nein, den Leitfäden für Monomere und Polymere gibt es nur in Englisch. Einige leitfäden sind von der Österreichischen Wirtschaftkammer übersetzt worden. Die findest Du hier .@Michael:
Monomere sind die Einzelbausteine zu Polymeren und registrierungspflichtig (s.o.).Euer Lieferant hat richtig gehandelt. Es gab im Oktober eine Presseerklärung der ECHA, die darauf hinwies, dass es am 01.12. so gut wie keine registrierten Monomere geben wird. Die Formulierung heißt im Originaltext (Artikel 6):
„Der Hersteller oder Importeur eines Polymers reicht für den Monomerstoff… der/die noch nicht von einem vorgeschalteten Akteur der Lieferkette registriert wurden, bei der Agentur ein Registrierungsdossier ein,…“Formaljuristisch („wurden“) ist dies sicher richtig, hat aber zu viel Konfusionen geführt. Im Resultat ist die Masse der Vorregistrierungen im letzten Monat eingegangen und das REACH-IT-System war teilweise an der Leistungsgrenze.
Ich hoffe, das hilft euch weiter.
Viele GrüßeQmarc
als Antwort auf: Ladungssicherung #53542Hallo Stefan,
bestell Dir die CD zum Thema Ladungssicherung bei der Papiermacher BG.
Ansonsten sind die BGn die Quelle schlechthin für passendes Material.
Vorsicht bitte bei Internetquellen. Wenn Du sicher weißt, dass die Präsentation euren Schulungsraum nicht verlässt, ist das gerade noch ok. Wenn Du das nicht sicherstellen kannst, dann könntest Du ein Problem bekommen, wie die berühmte „Einladung auf ne Wurst“.
Copyrightfreie Materialien gibt es auch gut und günstig bei der BG.
Viele Grüße
Qmarc___
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als Antwort auf: Reach als Kunststoffspritzer #53541Moin Mr. Idea,
wenn Du das Granulat in Ländern der Europäischen Union kaufst, ist keine Aktion notwendig.
Wenn ihr das Granulat außerhalb der EU kauft, dann sind die darin enthaltenen Monomere > 0,1 % und > 1 to p.a. registrierungspflichtig.
Wenn Du weitergehende Fragen hast, wirf doch mal einen Blick in den Guidance for monomers and polymers oder poste hier nochmal.
Viele Grüße
Qmarc___
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als Antwort auf: Verzinkte Rohre korrodieren #53298Moin Mr. Idea,
also, wenn Du mich fragst, sieht das nach einem Lokalelement aus.
Seid ihr sicher, dass die Folie den Belastungen durch die Rohre gewachsen ist? Habt ihr Fotos von den Gitterboxen?
In Zusammenhang mit Seeluft/Wasser und einem anderen Metall würde das die Korrosion erklären.
Viele Grüße
Qmarcals Antwort auf: REACH – Stoffinventarliste #53242Hi zusammen,
die Listen, wie UM-Chris Sie ausgebuddelt hat helfen natürlich nur marginal. Wichtig sind eigentlich aktuell nur zwei Fragen:
1. Welche Stoffe stellt ihr selber her? -> Name, Menge, EINECS und/oder CAS-Nummer
2. Welche Stoffe importiert ihr aus dem außereuropäischen Ausland? -> gleiche Angaben
@BirgitG:
Wie prüfst Du denn anhand der CAS-Nummer, ob der Stoff registrierungspfichtig ist?Warum schaust Du in Sicherheitsdatenblätter dafür? Schließlich sind doch alle Stoffe > 1 to registrierungspflichtig, egal ob Gefahrstoff mit SDb oder nicht ….
Viele Grüße & schönes Wochenende
Qmarcals Antwort auf: Fit and function anstatt SPC #53224Hallo zusammen,
für mich klingt das wie verifizieren und validieren …????
Viele Grüße
Qmarc___
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als Antwort auf: REACH – Stoffinventarliste #53223@ Evereve:
By the way: Noch nicht im Audit nach REACH gefragt worden? … 14001 könnte es hergeben ;-)
Greetings
Qmarcals Antwort auf: REACH – Stoffinventarliste #53222Hallo Marco,
ich bin´s ;-).
REACH ist fiesestes Chemikalienrecht und steuert die Datenerhebung zu Stoffen. Wichtig ist, dass alle Hersteller von Stoffen wie auch Importeure in den EU-Raum mit REACH gewaltige Anforderungen geerbt haben.
Nun kann ich hier nicht alle Anforderungen der VO wiedergeben (original 850 S.), aber ich bemühe mich, die wichtigsten Punkte darzustellen.
1. REACH hat den Schutz von Mensch und Umwelt zum Ziel
2. Stoffe im Sinne von REACH sind nicht nur Gefahrstoffe!, sondern alle Chemikalien, die ihr einkauft. In diesem Sinne ist auch ein Metallcoil ein Stoff!
3. Zubereitungen/Gemische sind selber nicht registrierungspflichtig, aber die darin enthaltenen Stoffe.
4. Trivialgrenze ist 1 to pro Jahr und Hersteller und Importeur. Sobald diese überschritten ist, greift die Registrierungspflicht
5. Bestimmte Stoffgruppen werden priorisiert und mit Auflagen belegt. KMR- (krebserzeugende, mutagene und reproduktiontoxische), PBT (persistente, bioakkumulierbare und toxische) sowie Sehr Persistente und Sehr Bioakkumlierbare Stoffe. Ähnlich wie bei dem Dirty Dozen des Stockholmer Abkommens versucht man, diese Stoffe loszuwerden bzw. zu beschränken.
Beispiele:
a) Ihr importiert Lacke in einer Menge von 10 to aus China -> Ihr müsst prüfen, ob in diesen Lacken eine Substanz enthalten ist, die ihr insgesamt in einer Menge > 1 to pro Jahr importiert
b) Ihr importiert Kunststoffgranulate aus der Schweiz -> Polymere selber sind nicht registrierungspflichtig, aber die Monomere sind es, also Polyethylen = Ethylenoxid, PVC = Vinylchlorid
c) Ihr kauft Edelstahlblechrollen (coils) in den USA -> Registrierung der darin enthaltenen Metalle > 1 to
d) Ihr importiert Solarzellen -> Keine Registrierungspflicht, da ein Erzeugnis und kein Stoff mehr
e) Ihr kauft in Deutschland Aceton zum reinigen von Oberflächen -> keine Pflichten, da weder Hersteller noch Importeur
f) Ihr nehmt Phosphorsäure und Natriumcarbonat und mischt diese für die Herstellung von Salzlösungen -> Hersteller von Natriumphosphat … Regsitrierungspflicht
etc.
Das Stoffverzeichnis oder -inventar soll jetzt also dazu dienen, dass man prüft, ob alle Stoffe, die man im Unternehmen einkauft evtl. unter REACH-Pflichten fällt – nicht nur Gefahrstoffe.
Ich hoffe, das hilft dir ersteinmal weiter. Natürlich sind die Beispiele bzw. Fakten arg verkürzt ….
Viele Grüße
Qmarc
P.S. You may have a look to
http://www.reach-net.com
http://www.reach-info.de
http://www.reach-helpdesk.deand for improved readers
echa.europa.eu___
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als Antwort auf: Zielwerte bestimmen #53096Moin mfunk,
angesichts der vielen Ratschläge, möchte ich nicht mehr viel hinzufügen.
Mir ist grundsätzlich wichtig, dass Zahlen sinnvoll sind. Das bedeutet, Sie müssen logisch nachvollziehbar sein und einen gewissen Lenkungswert haben.
So scheint mir eine Systematik nach dem Motto 3 Zahlen für jeden Prozess oder ähnliches von vornherein der falsche Weg zu sein. Ich finde, man sollte sich alle für das Unternehmen wichtige Prozesse anschauen und die Frage stellen, was wo wie sinnvoll gesteuert werden kann.
Deine Ausgangsfrage nach der methodischen Zielfestlegung ist in diesem Sinne auch nur teilweise sinnvoll. Ich kann mit natürlich vornehmen, die Prozessleistung systematisch zu verbessern, aber das Potential dessen ist logischerweise begrenzt und irgendwann nähere ich mich einem Grenzwert. Will heißen, dass der Aufwand zur Erfüllung kleinerer Schritte immer höher wird.
Unternehmerisch machen solcherart Systematiken meistens auch nur wenig Sinn. Man blendet damit die gesamte Realität außerhalb der eigenen Firma aus. Wie wir am aktuellen Beispiel der Weltwirtschaft sehen, werden Firmen häufig auch durch andere Faktoren (Gesetze, Kunden, Bonität etc.) bestimmt. Das Über- oder Untererfüllen von Zielen kann gewollt und unternehmerisch sinnvoll sein.
Somit sollte für die Zielfassung aus meiner Sicht auch immer das Bauchgefühl mit einbezogen werden. „Was ist wann wirklich machbar?“
By the way: Benchmarking ist sicher ein guter Weg, um innerhalb einer Branche gute Ziele zu finden. Aber es sollte nie soweit führen, dass die eigene Innovationsfähigkeit gebremst wird. Nur zu schauen, was die anderen machen, ist definitiv nicht innovativ.
Womit wir dann wieder beim Bauchgefühl wären ;-).Viele Grüße
Qmarc___
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geändert von – Qmarc on 02/11/2008 11:55:56
als Antwort auf: REACH-Aktionismus #53095Hallo zusammen,
ein kurzer Nachtrag zur REACH-Verordung.
Die Anhänge IV und V wurden mit der Änderungsverordnung 987/2008 novelliert. Die Anhänge IV und V enthalten die nicht-registrierungspflichtigen Stoffe. Wer sich also bei den REACH-Pflichten bisher auf diese Anhänge gestützt hat, sollte diese erneut prüfen.
Darüber hinaus sind beinahe alle Leitfäden des REACH Implementation Processes (RIP) bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) verfügbar. Wer also Informationen zu einzelnen Fragen/Themengebieten hat, dem wird hier geholfen.
Ebenfalls ist die Liste aller bisher vorregistrierten Stoffe auf den Seiten der ECHA als CSV-Datei einsehbar.
Viele Grüße
Qmarc___
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als Antwort auf: Management-Review #52512Hallo Tinu,
nimm doch die Forderungen der 9001, Kapitel 5.6, und beantworte in eurer Bewertung jeden der geforderten Punkte kurz und bündig. Damit kommst Du auf eine Seite.
Allein der Sinn dahinter will sich mir – siehe msb – nicht erschließen.
Viele Grüße
Qmarcals Antwort auf: Ab welcher Menge Sicherheitsdatenblatt? #52511Hi msb,
mir ist so, als ob wir die Frage kürzlich erst diskutiert hätten … :-).
Eine Definition für kleine Menge gibt es nicht und wird auch bewusst offen gehalten. Es geht darum, Mensch und Umwelt zu schützen und da hütet sich der Gesetzgeber inkl. der beratenden Funktionen davor, eindeutige Grenzen zu definieren.
Im einfachen Maßnahmenkonzept findet man unter Mengengruppe „niedrig“ den Milliliter- bzw. Gramm-Bereich. Darunter kann man sich schon etwas vorstellen. Die nächsthöhere Klasse liegt im Kilogramm- bzw. Liter-Bereich.
Darüber hinaus hat sich für die Schutzstufe 1 die Begrifflichkeit „In haushaltsüblichen Mengen und Häufigkeiten“ eingebürgert. Damit wäre dann so etwas wie die Tonerkartusche, der Spülitabs, Rostlöser oder die 250 ml-Flasche Bildschirmreiniger gemeint.
Wie immer ist der Gradmesser dafür ansonten die Gefährdungsbeurteilung.
Viele Grüße
Qmarcals Antwort auf: Ab welcher Menge Sicherheitsdatenblatt? #52505Moin zusammen,
hmm, Evereve99 und msb haben fast alles gesagt. (Well done :-)
Vielleicht noch zur Ergänzung:
Die Frage, wann muss dir dein Lieferant ein Sicherheitsdatenblatt geben findest Du in der REACH-Verordnung (1907/2006) in Artikel 31.
SDB müssen bei a) gefährlichen, b) Persistenten, Bioakkumulierbaren und Toxischen (PBT) sowie c) anderen besorgniserregenden Stoffen (siehe Artikel 59) weitergegeben werden.
Die anderen Regelungen, die es in der Vergangenheit auch schon gab, hat die REACH-VO weitestgehend übernommen.
Die Entscheidung, ob der Stoff in das Gefahrstoffverzeichnis aufgenommen werden muss, hängt, wie die beiden schon geschrieben haben an dem Besorgnisgrundsatz. Alle Stoffe bzw. die Tätigkeiten mit ihnen, von denen nur geringste Gefährdungen zu erwarten sind, brauchen nicht in das Verzeichnis.
Viele Grüße
Qmarcals Antwort auf: Projektordner/-Struktur/-Soft Ware #52310Moin Hackilein,
ich habe selber einen kleinen Wiki -> Erfahrungsbericht siehe oben.
Wikis sind aus meiner Sicht eher für „bleibende Werte“ gedacht. Sie brauchen viel konsequente Arbeit, Moderation und klare Zieldefinitionen. Am Beispiel Wikipedia und den ganzen Diksussionen, die es darum gibt, kann man die Probleme für ein Unternehmen ablesen.
Viele Grüße
Qmarc___
You may say I´m a dreamer … but I (hope) am not the only one …
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