Verfasste Forenbeiträge

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  • QMarc
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    Moin mosigkauer,

    Du kannst die Anweisungen gerne ohne Unterschrift ausdrucken und aushängen. In deiner Verfahrensanweisung zur Dokumentenlenkung respektive im Handbuch solltest Du kurz darauf eingehen, dass Anweisungen auch ohne Unterschrift gültig sind.
    Es versteht sich natürlich von selbst, dass der Ersteller/Verantwortliche im Fuß genannt wird und das Anweisungen gelenkt werden.

    Viele Grüße

    Qmarc

    QMarc
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    Hallo Markus,

    dein Beitrag macht mich ein wenig wundern (siehe Barbaras Kommentar).

    Bei vielen Kalibrationen werden Prüflinge am Anfang und am Ende genommen und natürlicherweise dort wo ich Genauigkeit haben will.
    Beispiel pH-Meter: Testlösungen mit pH 2 (sauer), pH 7 und pH 11 (alkalisch).
    Beispiel Waagen: Gewichte über den gesamten Zeilbereich des Gerätes.
    Beispiel Weißemessung: unterschiedliche Helligkeitsstandards von weiß bis schwarz

    Messungen an nur einem Punkt würde ich nicht von hier bis um die Ecke trauen.

    Viele Grüße
    Qmarc

    QMarc
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    Moin Stefan,

    rein formell kannst Du es so machen und in Form eines Berichtes dokumentieren.

    Ich rate dir aber davon ab: Einmal im Jahr eine „Prüfung“/Audit/Begehung zu machen halte ich für schlicht zu wenig!

    Du solltest grundsätzlich immer den integrierten Gedanken pflegen und nicht nur Qualität oder Umwelt oder Arbeitssicherheit anschauen, aber Sinn macht es nur, wenn der Ball permanent rollt.

    Audits werde zumeist nur deswegen einmal jährlich gemacht, weil sie das reine „Check“ an einer Stichprobe prüfen und schauen, ob das System an sich funktioniert. Machst Du aber alles nur an einem Termin, dann führt es unter Umständen dazu, dass sich die Mitarbeiter den Rest des Jahres zurücklehnen.

    Meine Vorschläge:
    – Audits
    – Begehungen durch Vorgesetzte
    – Begehungen durch Mitarbeiter aus anderen Bereichen
    – Begehungen durch betrieblich Beauftragte

    In summa geben alle Hinweise ein ziemlich rundes Bild ab.

    Viele Grüße
    Qmarc

    ___

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    QMarc
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    als Antwort auf: Offset-Druckfarben #57522

    Hallo Henning,

    hast Du einen bekannten mit IR-Spektroskop im Portfolio? Am besten mit ATR-Ausrüstung. Damit kannst Du zwar nicht die genaue Zusammensetzung bestimmen, siehst aber ob die beiden Farben übereinstimmen.

    Wenn nicht, könnte ich dir eventuell jemanden inoffiziell vermitteln bzw. es dort selber machen. Bei Bedarf bitte eine private Email schreiben.

    Habt ihr den Farbwegschlag des Papiers/der Druckfarbe bestimmt bzw. Vergleichsmessungen angestellt?

    Viele Grüße
    Qmarc

    QMarc
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    als Antwort auf: Offset-Druckfarben #57515

    Moin Henning,

    vieleicht kann ich dir helfen?
    Ich bin häufiger in der Druckindustrie unterwegs und kenne mich auch halbwegs bei Drucktesten aus.

    Was brauchst Du denn? Farbortbestimmung oder Haftung/Beständigkeit der Offsetfarbe?

    Viele Grüße
    Qmarc

    QMarc
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    Hallo Qubi,

    eine kurze Frage (auf die die Auditoren auch kommen werden).

    Wie willst Du denn bei 500 Anlagen sicherstellen, dass die FMEA auch fachkompetent erstellt werden bzw. wie willst Du dabei die rechtlichen Forderungen berücksichtigen?

    Hast Du ein Instrument zur rechtlichen Bewertung der FMEA bzw. zur Extraktion und Zusammenfassung der Ergebnisse.

    Darüber hinaus bleibt auch die Frage, wie aus den Aspekten die Politik bzw. das UM-Programm resultiert.

    Ich würde daher eher dazu raten, die Anlagen in Klassen einzuteilen (VAwS-, ExSchutz, Abfüll-, Abfall-Anlagen etc.).

    Ich bin gespannt, von deinem Projekt zu hören.
    Viele Grüße

    Qmarc

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    QMarc
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    als Antwort auf: Frohes Neues Jahr #57506

    Moin zusammen,

    euch auch alles Gute für das neue Jahr.
    Ich hoffe, ihr hattet einen tollen Start und werdet auch 2010 das Forum mit guten Ideen, Gedanken, Fragen und Hilfestellungen bombardieren.

    Viele Grüße aus dem Norden
    Qmarc

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    QMarc
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    als Antwort auf: Schöne Feiertage #57466

    Hallo Forumler,

    ich wünsche euch auch ein schönes Weihnachtsfest und einen tollen Start ins neue Jahr 2010.

    Ich hoffe, das Jahr 2010 wird für euch viel Positives bringen.

    Glück und Fortschritt,
    Qmarc

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    QMarc
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    Moin Qubi,

    interessantes Thema. Ich habe noch kein Unternehmen gesehen, was die Aspekte in Form einer FMEA bewertet. Vom technischen her scheint mir das machbar.

    Was ich empfehlen möchte, ist,die einzelnen Zahlenwerte mit Begriffen zu belegen. Üblicherweise ist gefordert (bei EMAS noch mehr als bei 14001), dass die Bewertungen reprodutzierbar sind.

    Was ist denn deine Variante für die Beteiligten? Habt ihr einen kompetenten Umweltausschuss?

    Die meisten Aspektetabellen werden in Excel geführt (siehe Michael). Problem ist, dass diese Tabelle üblicherweise in irgendeiner Schublade schlummert, bis der Auditor danach fragt, da die Umweltaspekte kein Lenkungsinstrument sind.

    Die Unternehmen „kennen“ ihre Aspekte = in der Regel teure Umweltauswirkungen. Die wirklich umweltrelevanten Themen sind dabei – teilweise zumindestens – eher untergeordnet wichtig.

    Ich hoffe, ich habe dir ein wenig weiter geholfen. Wenn Du im Englischen fit bist, dann kann ich dir noch die Umweltmanagement-Seite des Elsmar-Forums empfehlen.

    Weitere Diskussion jederzeit gerne :-).

    Weihnachtlich-schnee-ige Grüße
    Qmarc

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    QMarc
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    Hi Ever-Eve ´99,

    FAC = fatal accidents?

    Bei dem Rest überlege ich noch. :-)

    Greetings from northern Germany
    Qmarc

    QMarc
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    als Antwort auf: SiFA-Frage #56890

    Moin zusammen,

    das wichtigste scheint gesagt zu sein.
    Was mich wundert ist,
    – dass Unfälle ohne weitere Maßnahme toleriert wurden und
    – dass weder die BG noch die Behörde dazu Auflagen gemacht haben.

    Schwere Unfälle sind meldepflichtig und bei den beschreibenen Verletzungen kann es unmöglich sein, dass diese der BG verborgen geblieben sind.
    Die BG hätte Maßnahmen vorschreiben müssen!

    Mir scheint es so, als ob die Anlage selber umgerüstet werden muss und nicht nur annähernd den Forderungen der Maschinenrichtlinie entspricht. Auch dies wäre ein Thema für die BG.

    Noch eine Anmerkung legaler Art:
    Eine BGR gibt den Stand der Technik wieder, ist also ein Hilfsmittel um BGV sowie Gesetze und Verordnungen umzusetzen. Sie entspringt dem Präventionsauftrag der technischen Aufsichtsbeamten.

    Als solche sind sie keine „muss“-Regelung, sondern eher eine „kann“- oder „nach-Möglichkeit-umzusetzen“-Regel.

    Das Unternehmen kann von den Angaben in der BGR abweichen, so es denn den gleichen (!) Schutzstatus herstellt. Das Mittel um dieses zu prüfen ist (es wurde bereits gesagt) die Gefährdungsbeurteilung.
    [Diese Anmerkung an dieser Stelle für Auditoren, die sich nicht der rechtlichen Relevanz von BGR und BGI sicher sind].

    In diesem Sinne, frohes und vor allem sicheres Schaffen,
    Qmarc

    QMarc
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    Hi corran_qm,

    wenn die Auditierten die Antwort bereits wissen, dann läuft etwas schief!

    Sinn des Audits, ist es nur in Ausnahmen Ja/Nein-Antworten zu bekommen, sondern vielmehr über Probleme, Nachtstellen, Verbesserungsprotential zu reden. Dass Auditoren dabei die Normenforderungen im Hinterkopf haben sollten ist klar und dort wo etwas fehlt sollen sie natürlich den Finger in die Wunde legen.

    Mir drängt sich – wei einem meiner Vorredner – die Frage auf, ob ihr Checklisten benutzt bzw. ob ihr einfach den falschen Auditstil anwendet?

    Beste sonnige Grüße aus dem Norden
    QMarc

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    QMarc
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    als Antwort auf: ISO 14001 #56316

    Hi FS,

    was genau brauchst Du?

    Auditchecklisten sind meiner Meinung nach eeh nur begrenzt anwendbar – von daher von mir keine Empfehlung an dieser Stelle.

    Hauptanforderung aller UM-Normen ist die legal compliance, will heißen die Erfüllung rechtlicher Forderungen.

    Hauptfallstrick ist die Bewertung der Einhaltung eben dieser Forderungen. Ihr braucht also einen Mechanismus, der rechtliche Forderungen ermittelt, diese regelmässig bewertet und dann evtl. Änderungen umsetzt.

    Wenn ihr von EMAS kommt (habe ich so verstanden), dann gibt es normalerweise keinen Ergänzungsbedarf, da EMAS die 14001 in der letzten Version von 2005 bereits enthält.

    Bei weiteren Fragen jederzeit gerne :-).

    Viele Grüße aus dem Norden
    Qmarc

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    QMarc
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    als Antwort auf: Vergesst die TS 16949 #56088

    Moin zusammen,

    Hmm, wundern tut es mich nicht, wenn solche Dinge passieren.

    Leider ist es so, dass das bei den Beispielen viele Dinge falsch gelaufen sind. Firma, Kunde, Zertifizierer … alle tragen daran Mitschuld.

    Aber eine der Gretchenfragen lautet für mich: Liefern solche Firmen Qualität im Sinne von „Erfüllung der Kundenwünsche“ ab? Wenn ja, dann kann sich hier keiner beklagen so lange es funktioniert.

    Viel für wenig Geld führt eben auch dazu, dass man genau das bekommt ;-).

    Euch frohes Schaffen und viele Grüße von der Küste
    Qmarc

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    QMarc
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    Hallo zusammen,

    hier noch eine Ergänzung.

    Bedingt durch die Umstellung der Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen auf GHS ändern sich alle Sicherheitsdatenblätter. Für alle die an ihrem Gefahrstoffmanagement (Gefahrstoffverzeichnis, Betriebsanweisungen etc.) etwas ändern möchten, ist jetzt eine gute Zeit für die Planung.

    Übergangsfrist ist der 01.12.2010 für Reinstoffe und der 01.06.2015 für Gemische (früher Zubereitungen). Lagerwaren haben eine verlängerte Frist.

    Viele Grüße
    Qmarc

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