Verfasste Forenbeiträge

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  • QMarc
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    Moin Blue,

    die one and only REACH Compliance gibt es nicht! REACh ist ein Regelwerk mit 140 Artikeln und im Orginaltext 870 Seiten. Es erschließt also, dass „REACH-Compliance“ alles oder nichts sein kann.

    In deinem Fall würde ich darauf tippen, dass die Kunden wissen wollen, wie es denn mit dem Thema SVHC-Stoffe bestellt ist. Alle Besorgnis erregenden Stoffe (EN SVHC)(siehe ECHA.europa.eu -> Kandidatenliste / candidate list) sind deklarationspflichtig wenn Sie in deinem Produkt > 0.1% enthalten sind.

    Aktuell gibt es 163 Stoffe, die es ggf. zu prüfen gilt. Kauft ihr in der EU ist aber euer Lieferant auch deklarationspflichtig.
    Siehe hierzu auch http://www.reach-clp-biozid-helpdesk.de/de/FAQ/E-F/Erzeugnisse/Erzeugnisse.html

    Alles klar?

    Gruß
    QMarc

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    You may say I´m a dreamer … but I am not the only one …

    QMarc
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    Hi Martin,

    bin gerade über das folgende Einsteinzitat gestolpert:
    Everything should be made as simple as possible, but not simpler.

    In diesem Sinne.
    Sonnige Grüße
    QMarc

    QMarc
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    Moin zusammen,

    Martin S. hat recht.

    Nur eine Ergänzung zu „Man muss ja stets im Auge behalten, dass eine Betriebsanweisung eine präventive Maßnahme ist – und im Notfall schnell gehandelt wird ….“

    Betriebsanweisungen sind Anweisungen! Will heißen im Fall des Falles fragt der Staatsanwalt: Haben Sie den Kollegen angewiesen dies oder jenes zu tun? (Forderung des Arbeitsschutzgesetzes)

    Gerade vor diesem Hintergrund machen Sammelanweisungen Sinn. Wer kann schon 20 Anweisungen für 10 Mitarbeiter unterweisen und sicher sein, dass alles verstanden wurde?

    Meine Ideen zu Betriebsanweisungen sind:
    – weniger ist mehr
    – in der Sprache der Mitarbeiter
    – keine Kopie des Sicherheitsdatenblattes
    – Zusammenfassen, was inhaltlich passt

    Sonnige Grüße bei angekündigten 29°C.

    QMarc

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    QMarc
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    Moin QuEm,

    zur Ergänzung:

    CLP = EU (Umsetzung des internationalen GHS) – Einstufung und Kennzeichnung europaweit vorgeschrieben. Hier fällt die Entscheidung, wann ist ein Stoff oder Gemisch gefährlich.

    REACH = EU – Artikel 31 und Anhang II: Wenn der Stoff oder das Gemisch gefährlich ist, muss ich ein Sicherheitsdatenblatt mitgeben.

    Gefahrstoffverordnung = DE – eine Arbeitsschutzverordnung zum Thema: Wie gehe ich mit gefährlichen Stoffen (ex CLP) um?

    Chemikaliengesetz = DE – Was passiert z.B., wenn ich CLP und REACH nicht umsetze (kann die EU nicht EU weit durchsetzen)?

    Chemikalienverbotsverordnung = DE – Wer muss welche Sachkunde beim Inverkehrbringen gefährlicher Susbtanzen haben.

    Soweit in Ergänzung zu Martin S,
    Gruß aus dem Norden

    QMarc

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    QMarc
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    als Antwort auf: Software für ASi #60564

    Hallo Michael,

    warum nimst Du für die Überwachung der Prüfung nicht eine normale Instandhaltungssoftware bzw. Outlook Aufgaben?

    Für die Instandhaltungssoftware spricht, dass man damit alle Instandhaltungen und Prüfungen übersichtlich mit Verantwortlichkeit und Erledigung nachhalten kann. Warum was neu kaufen, was man schon hat? Die Mitarbeiter, die Prüfungen organisieren bzw. durchführen, sind meistens auch die gleichen.

    Viele Grüße
    Qmarc

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    QMarc
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    als Antwort auf: Umwelt: Wasserentkalkung #60480

    Moin Mr. Idea,

    normal sind klassische Ionentauscher-Anlagen. Die könnt ihr selber regenerieren und müsst nur gelegentlich das Harz tauschen.

    Die Auslegung der Anlage ist natürlich Frage des Wasserbedarfs pro Tag, des gewünschten Deionisierungsgrades und der verfügbaren Geldmenge :-).

    Die Deionisierung wird häufig bei Dampfkesselanlagen eingesetzt und auch in der Lebensmittelindustrie. Dort funktioniert das in Routine sehr gut.

    Aus meiner Sicht könntet ihr auf diesem Weg mit relativ wenig finanziellem Aufwand viel erreichen, zumal das Wasser ja nicht komplett vollentsalzt sein muss.

    Konkrete Anlagenempfehlungen kann ich dir außer den eher allgemeinen Tipps leider nicht geben. Sorry – ich hoffe, es hilft dir trotzdem ein wenig weiter.

    Viele Grüße
    Qmarc

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    QMarc
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    Moin Expertens,

    wäret ihr ggf. geneigt, die Tabelle, wenn fertig, Q4U zur Verfügung zu stellen?

    Der Dank der Mitleser würde euch ewig nachschleichen :-).

    Sonnige Grüße
    Qmarc

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    QMarc
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    Moin Mr. Idea,

    mal abgesehen davon, dass ich persönlich die elektronische Nachweisführung für sinnvoll und nützlich halte – es gibt einen Weg.

    Nehmt eine andere Schlüsselnummer. Bei vielen Abfällen (vor allem Altöl) gibt es diverse mögliche Schlüsselnummern, die von Herkunft, Möglichkeiten des Entsorgers etc. abhängen.

    Die „richtige“ Deklarationspflicht und Auswahl der Schlüsselnummer obliegt dem Erzeuger. Schau dir den Abfallkatalog mal an und prüfe, ob auch andere Schlüsselnummern in Frage kommen. Wenn ja, besprich es mit dem Entsorger deines Vertrauens.

    Legal gesehen ist diese Vorgehensweise nicht immer ganz sauber, wird aber vielfältig angewandt.

    Viele Grüße
    Qmarc

    P.S. Könntest Du vielleicht mal posten, warum Du die Signatur vermeiden willst?

    QMarc
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    als Antwort auf: Ist es das wert? #60326

    Moin zusammen,
    Hi Dino,

    ich hoffe, alles wendet sich zum Besten für dich.

    Kurz und knapp würde ich sagen:
    0. Liebe zum Job ist super, aber
    1. Gesundheitliche Aufopferung lohnt sich für kein Geld der Welt
    2. Pass auf dich auf und bleib dir treu
    3. Wechsel das Unternehmen

    Kurzum: Nein, das ist es nicht wert!

    I keep my fingers crossed for you.
    Gute Wünsche aus dem Norden

    QMarc

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    QMarc
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    Moin Mr. Idea,

    yes we can …

    Also, wenn Du spezielle Fragen hast, haus raus oder schau mal beim Komnet rein. Dort wurden schon viele spezielle Fragen beantwortet.

    Darüber hinaus hat die BAUA diverse Broschüren auf deutsch herausgegeben.

    Du musst dir prinzipiell über eines klar werden. Was ist EURE Rolle?

    1. Importeur oder Hersteller von Chemikalien
    2. Anwender von Chemikalien (sog. Nachgeschalteter Anwender oder auch Downstream User)
    3. Hersteller oder Importeur von Erzeugnissen

    Je nachdem treffen auf euch unterschiedliche Anforderungen zu.

    Sonnige Grüße aus dem Norden
    Qmarc

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    QMarc
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    Moin Martin,

    aus meiner Sicht: Finger weg von solchen Kunden bzw. die Geschäftsleitung eures Kunden über die Misstände aufklären.

    Sollte dort kein Verständnis für eure Qualität aufgebracht werden, dann heißt es wohl Abschied voneinander zu nehmen …

    Viele Grüße
    Qmarc

    QMarc
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    als Antwort auf: Fundstück #58287

    Hi Mfunk,

    danke für diesen Link :-)))

    Das Schlimme ist: Ganz viele schon mal gehört – in echt!

    Euch ein schönes Wochenende
    Qmarc

    QMarc
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    als Antwort auf: Was bedeutet COC ? #58047

    Moin Nobbe,

    seid ihr im Holz, Papp- oder Papierbereich unterwegs?

    Dann tippe ich auf Chain of Custody-Zertifikat (CoC). CoC meint in diesem Zusammenhang, dass alle Quellen lückenlos vom Anbau bis zur Verarbeitung nach vollzogen werden können. Ziel ist die Vermeidung von Raubbau.

    In Deutschland bedeutend sind zwei Systeme: PEFC und FSC

    Weitere Fragen dazu jederzeit gerne.

    Viele Grüße
    Qmarc

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    geändert von – Qmarc on 30/03/2010 07:37:52

    QMarc
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    Moin msb,

    mal ne Frage: Woher kommt denn deine Frage?
    Macht mich gerade wundern …

    Ansonsten: Sie alten Hasen-Vorredner haben aus meiner Sicht recht. Ich würde immer alle gestzlich und Normen-geforderten Beauftragten im Organigramm aufführen. Als Beauftragte der Geschäftsführung nehmen sie einen wichtigen Bestandteil des Managements ein.

    Grüße aus dem Norden
    Qmarc

    QMarc
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    als Antwort auf: Audit in einem Stahlwerk #57992

    Moin Moritz,

    ich plädiere wie immer für den gesunden Menschenverstand und nicht für Checklisten.

    Da Du die Prozesse nicht bis ins Detail kennst, dann ist es sinnvoll, die Systematiken zu prüfen. Kennzahlen, Reklamationsmanagement, Auditkultur, Kundenzertifkate etc. und ähnliche Dinge, die für euch wichtig sind.

    Ich muss an dieser Stelle Qualyman widersprechen: Ein externer Auditor muss nicht zwangsweise besser sein, da er die Firma auch nicht kennt und nur Analogiebetrachtungen aus ähnlichen Firmen anstellen kann. Das kann zwar helfen, aber sie haben auch nur einen begrenzten Zeitraum für das Audit. Die Anforderung ist in Bezug auf die Tiefe des Audits also unverändert schwierig, so dass man das Audit auch gerne selber machen kann.

    Was im Vergleich zum Dritten fehlt ist Erfahrung. Die kann ich durch den GMV (= gesunden Menschenverstand) und Normenkenntnis (Bedingung Nummer 1 für Auditoren) ausgleichen. Außerdem will ich als Auditor etwas erreichen und kann mich gezielt auf die für mich relevanten Anforderungen (s.o.) stürzen.

    Euch eine schöne Woche
    Qmarc

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