Verfasste Forenbeiträge

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  • QM-Dino
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    als Antwort auf: Finanzkrise / Audit #53617

    Hallo,

    das ist ja das Problem. Ein Audit ist ja nicht mehr wie eine Momentaufnahme. Und der Moment, den ich dann aufnehme, entspricht ja nicht den Tatsachen, auf denen das ursprüngliche Zertifikat ausgestellt worden ist.
    Nun sind nur noch Teile der Belegschaft vorhanden, es sind nicht mehr alle Schichten auditierbar.
    Das birgt meiner Meinung nach das Risiko, dass diese Aufnahme nicht das wahre Bild wiederspiegelt.
    Wie kann dann ein Zert. Auditor ruhigen Gewissens ein Zertifikat nach den alten Bedingungen ausstellen?
    Aber was hat das für Folgen, wenn er sagt: Nee.. kann ich nicht.???

    Wie kommuniziert man das mit den Kunden?

    Ich sehe das alles als nicht ohne Probleme.

    Dino

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    Lieber Gott, hilf mir, mein großes Maul zu halten.
    Wenigstens so lange, bis ich weiß, wovon ich rede.
    (F.J. Strauß)

    QM-Dino
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    Kurz und Knapp:

    ja
    ja
    ja

    Dino

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    (F.J. Strauß)

    QM-Dino
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    Hallo,

    erstmal:

    „Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ist ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes gemäß § 14 Absatz 2 Satz 1 TzBfG bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig. Bis zur Gesamtdauer von zwei Jahren ist zudem die dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig (Kettenarbeitsvertrag bzw. Kettenbefristung). Ein befristeter Arbeitsvertrag muss also nicht von vornherein auf zwei Jahre angelegt sein. Eine solche Befristung ohne sachlichen Grund ist gemäß § 14 Absatz 2 Satz 2 TzBfG jedoch nicht zulässig, wenn zu demselben Arbeitgeber zuvor bereits ein unbefristetes oder befristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. Damit soll ausgeschlossen werden, dass ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer aus einem unbefristeten oder befristeten Arbeitsverhältnis entlässt und z. B. einen Monat später wieder ohne sachlichen Grund befristet einstellt. „

    Es gibt Ausnahmen. Aber die solltest du im Gesetz nachlesen.

    Dino

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    (F.J. Strauß)

    QM-Dino
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    Tach auch,

    ansonsten:

    Citroen und Renault: Kurzarbeit und zeitweise Schließungen

    VW trennt sich von 750 Leiharbeitern

    Wird wohl noch mehr.

    Dino

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    Lieber Gott, hilf mir, mein großes Maul zu halten.
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    (F.J. Strauß)

    QM-Dino
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    WOW……

    Vivian…. Ich verneige mich vor dir.

    Mir fallen dazu spontan 2 Sachen ein:

    1) Warf Jesus nicht die Wucherer aus dem Tempel? Also steht eigentlich schon im neuen Testament beschrieben, was passieren wird.
    2) Wie sagte Herr Kostelani (dieser ungarische Börenguru) so schön? „Kaufen Sie sich Aktien, legen Sie sich 50 Jahre schlafen und sehen dann, was passiert ist.“ Aber heute ist man nur aufs schnelle Geld aus. Und am besten kann man das mit dem Geld anderer Leute. Minimiert das eigene Risiko. Und war es nicht auch jener Kostelani, der mal gesagt hat: „Wenn ihr Bankberater Ihnen so gute Anlagen anbietet, dass einem bei der versprochenen Dividende schwnindlig wird, dann fragen Sie sich mal: Warum ist er noch Bankberater?“

    In diesem Sinne ein Dino, der mittlerweile am Sinn des Systems im allgemeinen und am Qualitätsmanagementsystem im Besonderen zweifelt.

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    QM-Dino
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    Tach auch.

    Was heißt denn: vermischte Ware?
    Waren da Schrauben drin, die ihr nicht bestellt habt?
    Oder grüne und blaue durcheinander?

    Wenn ich dich richtig verstehe, waren die Schrauben nicht das, was ihr bestellt habt. Ihr habt meinetwegen 2000 Stück einer Sorte bestellt, davon waren x Stück was anderes.
    Das hat mit der Schraubennorm meiner Meinung nach soviel zu tun wie ein Käse mit einem Filetsteak.

    Fehllieferung ist Fehllieferung, da interessiert mich auch weder ppm oder cpk.
    Und auf dieses Argument würde ich mich zurückziehen.

    Anders ist das bei Unter – bzw. Überlieferung von sogenannter Schüttware. Da können bestimmte Prozentzahlen eine Rolle spielen. Aber nicht unter der Prämisse, dass ich, nur um die Schachtel voll zu hauen, noch schnell ein paar andere reinschmeisse.

    Dino

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    Multae sunt causae bibendi

    QM-Dino
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    Und erst die SPC…..

    Durchmesser des zu hackenden Holzes, die Eingriffsgrenzen ermitteln….

    dann die Standardabweichung….

    Hallelujah.. so kommt auch uns Barbara noch dazu…..

    Dino

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    Multae sunt causae bibendi

    QM-Dino
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    als Antwort auf: HURRA #52608

    Stefan,

    ich wünsch dir gaaaaaaanz viel Glück und dass du dich dort wohlfühlst….

    dass aus dem „Hurra“ kein „oh weh“ wird.

    Dino

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    QM-Dino
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    Servus,

    ich arbeite meist mit diesen:

    http://dict.tu-chemnitz.de/

    http://www.dict.cc/

    Dino

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    QM-Dino
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    Hoppala…..

    merke ich da ein gewisses Frustpotential?
    Meine Güte… ich dachte, ich bin allein so gefrustet…..

    Ich seh das eigentlich im Moment so:
    Alles, wo irgendwie ein „Q“ drin versteckt ist, das liegt in der Verantwortung der Qualitäter… und wenn mal keines zu finden ist, hat ja was mit IQ zu tun… also… wieder ab damit…..

    Tja, da helfen keine FMEA mehr… da hilft meiner Meinung nach nur noch GF, die zu dem Thema stehen…

    Wenn man mit viel Mühe ne Schulung auf die Beine stellt, mit Dozenten usw, und die Hauptbeteiligten (es ging um APQP / PPAP) dann mit Entschuldigung der GF (Projektleute) fehlen dürfen….

    Dino
    (sucht sich bald ne Axt…..)

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    QM-Dino
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    als Antwort auf: fundstück #52469

    Stefan,

    daher auch nach 2 Maß noch fahrtüchtig.

    Dino

    2. Abschnitt: Offenverkauf
    < Art. 8 Verpackungsmaterial
    > Art. 10 Verkauf von Waren durch Automaten

    Art. 9 Gaststätten
    1 In Gaststätten, Kantinen und bei öffentlichen Veranstaltungen dürfen Fertiggetränke wie kalte Milch, Frucht- und Gemüsesäfte, Mineralwasser, Süssgetränke, Wein, Bier und Spirituosen nur in geeichten oder markierten Schankgefässen abgegeben werden, die den Anforderungen der Verordnung vom 3. Dezember 19731 über Raummasse genügen. Ausgenommen sind Mischungen mehrerer Fertiggetränke sowie mit Wasser angesetzte oder mit Eis vermischte Getränke.

    2 Schankgefässe müssen bis zum unteren Rand des Füllstrichs gefüllt werden.

    3 Für Speisen, die in Gaststätten serviert oder zum Mitnehmen verkauft werden, ist keine Mengenangabe erforderlich.

    4 Gaststätten mit Selbstbedienung, die den Endpreis in Abhängigkeit von der bezogenen Menge ermitteln, müssen diese Menge mit einem Messmittel bestimmen, das den Anforderungen der Eichverordnung vom 17. Dezember 19842 genügt. Bei der Wägung ist der Tarawert des Geschirrs abzuziehen.

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    Multae sunt causae bibendi

    geändert von – QM-Dino on 19/09/2008 12:27:59

    QM-Dino
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    als Antwort auf: fundstück #52444

    Tach auch….

    sehen wir das mal aus der Sicht eines Qualitäters:

    Wann kann man nach 2 Maß noch fahren?
    1) Das Zeuch ist so alkoholhaltig wie Limonade
    2) Die Krüge sind nicht voll…..

    Und letzteres war die Aussage:
    „… wenn man sieht, wie in manchen Bierzelten die Maß eingeschenkt wird… kann man nach 2 Maß noch Auto fahren….“

    Also ein Problem der Qualität: Das Eichmaß wird beim Einschenken nicht erreicht! Also ne AA und ne PA schreiben…

    Und natürlich auch für 1) einen Test machen…..

    Dino

    PS:Alternativ ist man noch Ministerpräsident in Bayern… da hält einen hier keiner an…wäre ja schon Majestätsbeleidigung!!!

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    QM-Dino
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    als Antwort auf: Control Plan nach AIAG #52390

    Tach mal wieder,

    genau der Verein…..

    Ich versteh nicht, wie man sich als Kunde an sowas festbeissen kann.

    Dino

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    QM-Dino
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    Moin.

    Um Gottes Willen!! Was geht denn bei euch ab?
    Soweit ich das weiß kannst du das nur machen, wenn du dem Mitarbeiter Vorsatz, also böswillige Absicht bzw. Sabotage nachweisen kannst.
    Ansonsten wird dich jeder Rechts- oder Linksverdreher in der Luft zerreissen.

    Lasst um Himmels Willen die Finger davon. Führt nur dazu, dass keiner mehr irgendwas unterschreibt.

    Dino

    PS: Ich würd in so nem Laden net mehr lang bleiben.

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    QM-Dino
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    Tja,

    womit wir wieder sehen: Vieles erledigt sich durch Liegen lassen….

    Auch die Made in Germany… oder bei uns ist echt der Wurm drin.

    Dino

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