Verfasste Forenbeiträge

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  • QM-Boy
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    als Antwort auf: Zielvereinbarungen #28305

    Hallo Zauberfee,

    nach meiner Erfahrung ist es in vielen Unternehmen so, daß zwar übergeordnete Ziele
    (Unternehmensziele) definiert werden, aber nicht eindeutig nachvollziehbar ist, anhand welcher Kennzahlen diese Ziele auf die einzelnen Unternehmensbereiche und deren Prozesse heruntergebrochen werden.

    Wenn es nun für die oben genannten Prozesse immer einen Prozessverantwortlichen gibt, bedeutet dies, das die Ziele immer auch gleichzeitig auf einzelne Personen heruntergebrochen werden.

    Beispiel:
    Eines der Unternehmensziele:
    Die Kosten im Unternehmen sollen um 10% gesenkt werden.

    Was bedeutet dieses Ziel nun für die einzelnen Unternehmensbereiche und ihre Prozesse?

    Unternehmensbereiche sind z.B.:
    Produktion
    Qualitätssicherung
    Verwaltung

    Produktion:
    Prozess: Lenkung fehlerhafter Produkte
    Verantwortung: Herr …
    Ziel: Die Ausschußkosten müssen um 50.000,- Euro gesenkt werden.
    (Falls es mehrere Produktionsbereiche gibt, sollten die Ausschußkosten nochmals auf die einzelnen Produktionsbereiche bzw. Produktgruppen heruntergebrochen werden.

    Qualitätssicherung:
    Prozess: Prüfmittelmanagement
    Verantwortung: Herr …
    Ziel die Kosten für die Prüfmittelüberwachung müssen um 5.000 Euro gesenkt werden.

    Verwaltung:
    Prozess: Personalmanagement
    Verantwortung: Frau …
    Ziel: Die Personalkosten müssen um 250.000,- Euro gesenkt werden.

    Dass diese Kennzahlen mittels eines Soll- Istvergleiches von den einzelnen Verantwortlichen in regelmäßigen Zeitintervallen dokumentiert, überwacht und an die GL rückgemeldet werden versteht sich von selbst.

    Wenn also Euer Auditor von einer Pyramide im Zusammenhang mit eurem Zielverfolgungsprozess spricht, meint er nichts anderes als das Herunterbrechen auf die einzelnen Bereiche und deren Prozesse.

    Gruß

    QM-Boy

    QM-Boy
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    Hallo QuEm,

    was meine Erfahrungen anbelangt, so haben die Automobilhersteller damit kein Problem.

    Im Gegenteil auch die OEM´s versuchen durch das Ausnützen der entsprechenden Zeitfenster einen gemeinsamen Rythmus für die Überprüfung ihrer Standards zu erreichen.

    Gruß

    QM-Boy

    QM-Boy
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    Hallo geschätztes Forum,

    auch ich möchte mich den Wünschen von Qualyman anschließen und wünsche Euch allen ein frohes Weihnachtsfest sowie viel Glück und Erfolg im nächsten Jahr.

    QM-Boy

    QM-Boy
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    als Antwort auf: Verantwortungsmatrix #28100

    Hallo Hans3,

    wenn ich Deine Frage richtig verstanden habe (weniger als einmal – heißt gar nicht), kann ich dies nicht nachvollziehen.

    Es muß doch bei jedem Prozess irgend jemand etwas tun, also für die Durchführung zuständig sein.

    Die einzige Möglichkeit, die ich mir vorstellen kann ist, das der Prozessverantwortliche „V“ gleichzeitig für die Durchführung „D“ zuständig ist.

    Gruß

    QM-Boy

    QM-Boy
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    als Antwort auf: Verantwortungsmatrix #28091

    Hallo Hans3,
    Hallo Thorsten577,

    zum Thema Verantwortungsmatrix folgende Anmerkungen:

    – Selbstverständlich kann das „D“ für die Durchführung mehrmals in einer Linie zutreffen.
    Wichtig ist meiner Meinung nach nur, dass das „V“ für die Verantwortung nur einmal vergeben wird, da es immer nur einen Prozessverantwortlichen geben sollte.

    – Nach meiner Erfahrung arbeitet aber ohnehin nur der QMB mit der geannten Matrix.

    – Im Zusammenhang mit der Akzeptanz bei den Mitarbeitern würde ich empfehlen,
    die entsprechenden Verantwortungen gemeinsam mit den Prozesskennzahlen direkt der jeweiligen Prozessbeschreibung (z.B. Deckblatt) zuzuordnen.

    Gruß

    QM-Boy

    QM-Boy
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    Hallo Stefan_35

    ich kann Deinen Ausführungen (und denen von Qualyman) aus eigener Erfahrung als Zertifizierungsauditor nur zustimmen.

    Aufgrund des harten Wettbewerbes unter den Zertifizierern und der Angst den Kunden eventuell zu verlieren wird sicherlich hin und wieder das ein oder andere Auge zugedrückt. Aber ab wann der externe Auditor im Sinne der Gleichbehandlung der anderen Kunden und im Sinne des Ansehens seiner Zertifizierungsgesellschaft dann entsprechende Abweichungen ausspricht bleibt letzt endlich ihm selbst überlassen.

    Aber wie es im Qualitätsmanagement so ist – kommen wir am Ende immer zur gleichen Erkenntnis – das System muß von der Leitung gelebt werden.

    Beispiel:
    In einem Audit bei einem Unternehmen, welches zu uns gewechselt hatte, sagte mir der Geschäftsführer als Begründung hierfür:
    „Es kann nicht sein, daß in unserem Laden so viele Dinge nicht funktionieren und der externe Auditor nur einzelne Hinweise gibt.“
    Lassen wir einmal dahingestellt warum die GL die Probleme nicht selbst abstellt, wenn diese ja offensichtlich bekannt sind. Aber das Beispiel macht deutlich, daß auch Zertifizierer gewechselt werden, wenn der externe Auditor nicht objektiv bewertet.

    Was Deine Anregungen zu Unabhängigkeit der Zertifizierer anbelangt, hast Du wie ich bereits zu Beginn erwähnt hatte sicherlich recht.
    Ich kann mir aber nicht vorstellen, daß ein Kunde der vom Lieferanten ein Zertifikat bzw. zertifiziertes QM-System fordert, die Kosten hierfür übernimmt. Selbst kleine oder mittelständische Unternehmen, die ein Zertifikat fordern haben nach meinen Erfahrungen 20 bis 150 Lieferanten.
    Keine dieser Firmen könnte die finanzielle Belastung auf sich nehmen.

    Ich denke wir sind einer Meinung, daß von einem funktionierendem QM-System letztendlich ja nicht nur der Lieferant profitiert, sondern in erster Linie das Unternehmen selbst.

    Vorausgesetzt das System lebt.

    Gruß

    QM-Boy

    QM-Boy
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    Hallo Vivian,

    zu Deinen Fragen folgende Info:

    Erstzertifizierung (Standorte)
    – Grundsätzlich entscheidet der Kunde bzw. das Unternehmen welche Standorte er zertifizieren lassen möchte.
    – In der Automobilindustie gibt es eine Ausnahme die besagt, das der Standort (remote location) an dem sich die Produktentwicklung befindet auditiert werden muß)
    – Wurden mehrere Standorte zertifiziert, werden diese auf einem so genannten Hauptzertifikat bzw. dessen Anhang aufgelistet. Für die einzelnen Standorte wird ein sogenanntes Unterzertifikat erstellt.

    Standorte (Definition)
    – Im Zusammenhang mit der Matrix- bzw. Gemeinschaftszertifizierung ist hier der regionale Aspekt gemeint. Soll heißen die einzelnen Stanorte befinden sich an einem anderen Ort.
    – Sollten mehrere Niederlassungen an selben Ort bzw. unter einem Dach vereint sein, wird dies als ein Standort betrachtet.

    Matrix- bzw. Gemeinschaftszertifizierung (Regeln)
    – hier muß ich Dir gestehen, daß ich Dir nicht kompetent antworten kann. Es gibt aber sicherlich ein entsprechendes Regelwerk.
    – Jeder Zertifizierer hat seine eigenen Richtlinien, die er nach dem genannten Regelwerk erstellen muß.

    Unterschreitung der Audittage
    – sollte der Akkreditierer (TGA, VDA, IATF usw.) im Nachhinein eine Unterschreitung der Audittage feststellen, muss nach meiner Erfahrung der entsprechende Aufwand beim nächsten Audit zusätzlich auditert werden.

    Ich hoffe die Infos helfen Dir weiter.

    Gruß

    QM-Boy

    QM-Boy
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    Hallo Vivian,

    vorab: Die Kalkulationsvorgaben sind sehr komplex und für jeden Standard unterschiedlich. Ich werde versuchen die wesentlichen Punkte darzustellen.

    Grundsätzlich wird bei der Zertifizierung von Unternehmen mit mehreren Standorten zwischen einer Matrix- und einer Gemeinschaftszertifizierung unterschieden.

    Matrixzertifizierung:
    – ist nur bei der ISO 9001:2000 möglich, da bei den Standards in der Automobilindustrie jeder Standort jedes Jahr auditiert werden muß.
    – ist nur bei Unternehmen mit mindestens 3 Standorten möglich, wobei einer der Standorte als Zentrale definiert wird.
    – Die Zentrale wird jedes Jahr auditiert.
    – Bei den Standorten wird ein Stichprobenverfahren angewandt.
    – Bei der Kalkulation der Manntage werden die Standorte als Einzelunternehmen betrachtet.

    Fazit: Je mehr Standorte umso größer die Kosteneinsparung, da nicht alle Standorte jedes Jahr auditiert werden. Sinnvoll bei Standorten die regional sehr weit voneinander entfernt sind – Reisekosten.

    Gemeinschaftszertifizierung:
    – bei allen Standards möglich
    – alle Standorte werden jedes Jahr auditiert.
    – Bei der Kalkulation der Manntage wird davon ausgegangen, daß es sich um ein Einzelunternehmen handelt. D. h. die Anzahl aller Mitarbeiter an allen Standorten wird addiert.
    – Der dann zugrunde liegende Auditaufwand wird anschließend vom Zertauditor sinnvoll auf die Standorte verteilt.

    Fazit: Bei Unternehmen mit nicht all zuvielen Standorten (2 bis 6) fast immer die billigere Lösung.
    Ausnahme: Bei Standorten die regional sehr weit entfernt oder im Ausland sind, da die Reisekosten für alle Standorte jedes Jahr anfallen.

    Reduzierung:
    Bei der ISO 9001:2002 sind maximal 30% möglich.

    Für weitere Fragen stehe ich Dir gerne zur Verfügung und hoffe die Kurzinformation hilft Dir weiter.

    Gruß

    QM-Boy

    QM-Boy
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    Beitragsanzahl: 9
    als Antwort auf: TS 16949 7.6.15 #28018

    Was mich anbelangt, so habe ich in der Vergangenheit bei der Durchführung meiner Zertifizierungsaudits eine Kalibrierung durch den Prüfmittelhersteller anerkannt.
    (auch wenn dieser nicht gemäß 17025 akkreditiert ist)

    siehe 7.6.3.2 / Anmerkung 2

    „Wenn ein qualifiziertes (akkreditiertes) Labor nicht verfügbar ist, darf die Kalibrierung auch vom Gerätehersteller vorgenommen werden.

    In diesem Fall sollte (muß) die Organisation sicherstellen, die die unter 7.6.3.1 aufgeführten Forderungen (der Hersteller muß sein Verfahren dokumentiert haben) erfüllt werden.

    Bedeutet für mich der Gerätehersteller muß definitiv nicht akkreditiert sein.

    Sollte ein Auditor einer Zertifizierungsgesellschaft dies nicht anerkennen:
    – hat er keine Ahnung (Erfahrung) aus der Praxis
    – sollte im schlimmsten Fall abgelehnt werden

    Sorry aber das ist meine Meinung

    Mit freundlichen Grüßen

    QM-Boy

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