Verfasste Forenbeiträge

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  • Q-Sven
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    Hallo,
    Frank hat da meiner Meinung nach schon einen Wink in die richtige Richtung gegeben.

    Wenn Du irgendeine Ware mit Fehleranteil X bei Dir einem Verbauprozess durchläuft, bei dem der NIO Anteil „automatisch“ separiert wird (Sensoren etc.), da er NIO gar nicht verbaut werden kann, dann kommt aus Deiner Anlage hinsichtlich des vorherigen Fehlers 100% Fehlerfreie Ware raus.

    Und mit dem zweiten Punkt muss ich Frank auch zustimmen. Wenn Der Lieferant sich gerne auf eine Norm beziehen möchte, sollte er diese mit Dir eigentlich auch irgendwie „vereinbart“ haben. Und wenn es eine Zeichnung gibt: steht dort als mitgeltende Unterlagen die Norm drauf dann gilt Sie mit – wenn Sie nicht aufgeführt ist, warum sollte Sie dann mit gelten?

    Im nachhinein zu sagen – Norm XY ist vereinbart – ist meiner Meinung nach nicht in Ordnung.
    Im Umkehrschluss müssten ja dann allgemeine Normen die es zu einem Produktgruppe gibt, wenn man diese nicht mit eingebunden haben möchte explizid ausschließen?!?! – das halte ich dann doch für weniger Praktikabel…

    Gruss/Q-Sven

    —–
    „Es ist besser, unvollkommene Entscheidungen zu treffen, als ständig nach vollkommenen Entscheidungen zu suchen, die es niemals geben wird.“
    Charles de Gaulle, französischer Politiker und General
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    Q-Sven
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    Moin Moin,

    okay, ich geb es zuh, ich bin auch schon voll im countdown (am Mittwoch / Morgen der letzte) und werd dann einen nicht ganz wirklich leeren Schreibtisch zurücklassen – Aber ich hab da keine Sorge, der wird, wenn ich im januar wieder an den „Ort des Schreckens“ zurückkehre garantiert niemand „geleert“ haben…….

    Somit:
    Alles gute beim Eier suchen :-)

    Grüßle/Q-Sven

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    Q-Sven
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    als Antwort auf: Es ist vorbei…. #42077

    Hallo,
    auch von meiner Seite ein Danke an alle, ich hab mich Wohl gefühlt unter den sog. „Gleichgesinnten“ – oder soll ich lieber sagen Gleichgeschädigte :-) – oder auch jehne Welche die auf dem sicheren Weg dazu sind *~O

    Hab mir auch vorgenommen für den Event im nächsten Jahr auch wieder Zeit freizuschaufeln – wie war das mit Bruchsal?? *grins*

    LG/Sven

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    Q-Sven
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    ##-> wie handhabt ihr denn das mit euren unterlieferanten, und wie pflegt, und validiert ihr diese Requaliprüfungen bei diesen

    tja, requalifizierung ist ja eine Kundenforderung – die ist wie üblich auch so an den Unterlieferanten weitergegeben. Diese Termine werden bei uns auch systematisch überwacht, so dass wir gegebenenfalls nicht auf eine mahnung vom Kunden warten, sondern vorher aktiv werden. (Zu aller Anfang haben wir das mit einer Aufgabe/Fälligkeit im Outlook gemacht)

    Anderes hat uns bis jetzt -glücklicherweise- nicht getroffen……

    Gruß/Sven

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    Q-Sven
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    Jau,
    wie @egal schon sagte – ich hab das auch „nur“ auf das Produkt umgesetzt, eine weitergehende Forderung habe ich noch nicht gedeutet.
    Wenn ich keine Vorgabe habe bezüglich Frequenz mach ich in der Regel 3-jährlich. (In der Norm steht ja „nur“ dass es festgelegt werden muss :-)
    Und vom Umfang: entweder alles wie Bemustert oder dann gezielt vereinbaren, was requalifiziert werden muss – man kann ja auch weniger Merkmale für die Requalifizierung vereinbaren :-) Zudem haben wir einen Bereich Standardprodukte/Katalogware, da vereinbare ich in der Regel einen Verzicht.

    Gruß/Sven

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    Q-Sven
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    als Antwort auf: Zertifikatstext #41730

    ich wollte auch mal was in den Raum werfen (habt Ihr´s eigentlich schon gemerkt?):

    EN ISO 14001:2004 (November 2004 Edition)

    DIN EN ISO 14001:2005 (Ausgabe November 2004)

    Und bitte fragt mich keiner, warum das so ist….

    Bitte gib mir die Gelassenheit, Dinge zu akzeptieren, die ich nicht ändern kann – den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann und die Weisheit, beides voneinander zu unterscheiden. :-)

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    Q-Sven
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    als Antwort auf: Open Bc Plattform #41609

    jau, auch dito :-)

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    Q-Sven
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    Scharr, scharr, scharr ;-)

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    Q-Sven
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    Hi QM,

    #Ich denke ein Weg wird sein, einen Prozess knallhart an der 9001 entlang zu bauen und einen an der TS zu belassen.#

    Ich verfolge den „Gedanken“ die Kunden zu Klassifizieren, dann die Klassifizierung auf die Artikel herunterzubrechen und dies dann in der Abhandlung der Prozesse abzufragen (So im Prozessflow – wenn 16949, dann x,x,x,x,x /bzw. wenn 9001 dann y,y,y,x,x,y,y) – hab aber leider noch keine Zeit gefunden mich da mal richtig dran zu setzen und das durch zu spielen – meine Überlegung war, dass wenn ich die „Unterschiede“ in dern Einzelnen Prozessbeschreibungen steuere muss ich keine Änderung in der Prozesslandkarte machen (so kann man ja im ersten Schritt im Prozess den gegebenenfalls gleich wieder enden lassen…. – Hoffe ich halt mal so….. :-)

    Gruß/Sven

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    Q-Sven
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    Hi QM,

    also ist nicht ganz so einfach, ich bin da auch gerade dran etwas zu „differenzieren“

    Bei mir ist der Ansatz, dass der Geltungsbereich festgelegt wird. Dies ist dann nicht automotive/nicht automotive, sondern eher über den Geltungsbereich der Norm ( 9001 <=> 16949 ) die 16949 hat ja ein paar Kleinigkeiten mehr Forderungen ;-)

    Auch habe ich letztens erfahren, dass der auf dem Zertifikat aufgeführte Geltungsbereich sich geändert hat. Nun darf bei 16949 nur noch für Automobil drauf stehen (Ich hatte zuvor auch noch „industrie“ draufstehen)
    (auch dürfen die Kundenspezifischen Forderungen/Verträge im Anhang nur noch die OEMs aufgeführt werden)

    Also sehe ich das so:
    Gruppe 1:
    – automobil OEMs
    – Kunden die explizit die 16949 fordern

    Gruppe 2:
    – andere Kunden die wie auf dem Zertifikat der auf der 9001 im Geltungsbereich aufgeführten sind.

    Deine ganzen Prozesse und Beschreibungen müssen dann eben auch hier eine Differenzierung aufweisen. (Also für die mit 16949 Forderung oft „größerer“ Aufwand und für die „normalen“ eben dann „nur“ 9001 Abwicklung)

    Ich sehe von meinem Empfinden jetzt allerdings keine Chancen bei einem 9001-Zertifizierten Unternehmen für eine bestimmte Kundengruppe ohne weiteres die 9001 auszuklammern……..

    Ganz unabhängig davon der Punkt mit der Bezahlung. Wenn, egal welcher Kunde dann für die Dienstleistung dann bezahlt – warum nicht (viel Spaß beim verhandeln…. :-) )

    Ich halt es z.B. so, dass bei Verträgen, wo der Kunde Pauschalbeträge für die Bearbeitung von BERECHTIGTEN Reklamationen erhebt, dann doch Bitte auch der Passus reinkommt, dass er mir die gleiche Summe bei UNBERECHTIGTEN Reklamationen zugesteht.

    Ansonsten bin ich auf die anderen Beiträge auch echt gespannt ;-D

    Grüßle/Q-Sven

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    Q-Sven
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    als Antwort auf: Einträge in Controlplan #41289

    Hallo msb,
    ja das mit dem PLP ist ein leidiges Thema, mit dem ich mich auch schon ziemlich wauseinadersetzen musste…….

    Also Ich hab das auch so gelöst, dass ich im PLP auf bestimmte Prozessparameter verweise (und diese dann detailiert auf einem anderen Blatt aufführe, so wie qtoeter das gemacht hat.
    Die Einstellung dieser Produktbeeinflussenden Parameter, die im minimum-Fall mit dem Setup der Maschine machen muss (bei uns ist das Vorschub, Taktzahl etc.) lass ich dann mittels Einrichterprüfung im CAQ bestätigen.

    ##Dann schreibe ich das einmal mit einem Satz in die Verfahrensanweisung rein, die den PLP näher erläutert und fertig ein für allemal.##

    Bekommt Dein Kunde dann mit jeder Bemusterung auch Deine Verfahrensanweisung??

    An sich haben „wir“ eigentlich nur Glück, dass die Kunden den Inhalt des PLP sowiso nicht verstehen, sonst würden Sie das vorhandensein von Prozessparametern nämlich bemängeln :-)

    – hatte mich auch lange „gedrückt“ –

    Grüßle/Sven

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