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    als Antwort auf: Mehrnutzen bei Audits #29716

    Hallo Panacea,

    einige Teilantworten auf Deine Frage kannst Du aus einer früheren Diskussionsrunde entnehmen, die QM zum Thema „Verbesserung interner Audits“ angestoßen hat.

    Gruß

    WH

    Q-Planer
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    als Antwort auf: Definition Muster #29707

    Hallo Reinhard,

    ebenfalls ohne Garantie auf Übereinstimmung mit aktuellen Normen hier die Definitionen, die ich mal aus einer älteren DGQ-Schrift und aus einer Norm rausgesucht habe:

    Muster

    Materielle Einheit, die einer Prüfung aus besonderem Anlass unterzogen oder im Rahmen einer Qualitätsprüfung benötigt wird.

    Grundsätzlich wird dem Begriff „Muster“ immer ein anderer Begriff vorausgesetzt, siehe auch folgende Beispielliste:

    – Änderungsmuster Muster nach einer Änderung der Fertigungseinrichtungen, der Fertigungsverfahren oder der Fertigungs-Randbedingungen.

    – Angebotsmuster Muster zur Veranschaulichung und Beurteilung eines Angebotes.

    – Baumuster Muster, welches von den Kunden verlangt wird für eine Baumusterprüfung und –freigabe vor der Erstmusterprüfung. Die Baumusterfreigabe ist Bestandteil der Erstmusterfreigabe, die sich zusammensetzt aus
    – maßliche Freigabe,
    – werkstoffliche Freigabe,
    – Funktionsfreigabe,
    – Baumusterfreigabe.

    – Belegmuster Muster zur Ermöglichung einer späteren Feststellung von Merkmalswerten

    – Einbaumuster Muster für Einbauversuche

    – Entwicklungsmuster Muster zur Prüfung des Entwicklungsstandes der Einheit
    (siehe Prototyp)

    – Erstmuster Muster, das ausschließlich mit den für die Serienfertigung vorgesehenen Einrichtungen und Verfahren unter den zugehörigen Randbedingungen gefertigt ist.
    Anmerkung: Mit dem Erstmuster soll der Nachweis geführt werden, dass die Qualitätsforderung an dem Angebotsprodukt erfüllt werden kann, wenn die für die Serienfertigung vorgesehenen Einrichtungen und Verfahren unter den zugehörigen Randbedingungen angewandt werden. /1/
    (DIN EN ISO 8402, Abschn. X.x, Ausgabe August 1995)

    – Grenzmuster Muster, das den Grenzwert eines Qualitätsmerkmals verkörpert.
    Anmerkung: Beispielsweise wird für das Qualitätsmerkmal „Oberflächenrauheit“ genormte Oberflächenvergleichsmuster überwiegend als Grenzmuster angewendet.
    (DIN EN ISO 8402, Abschn. X.x, Ausgabe August 1995)

    – Handmuster Muster, das ohne Hilfsmittel manuell hergestellt wurde

    – Sollmuster Muster, das den Sollwert eines Qualitätsmerkmals verkörpert.

    – Versuchsmuster Muster für Funktionsversuche und Zuverlässigkeitsprüfung

    – Vormuster Muster, das noch nicht mit den für die spätere Serienfertigung vorgesehenen Einrichtungen und Verfahren und/oder noch nicht unter den Randbedingungen dieser späteren Serienfertigung gefertigt ist.

    – Vorserienmuster siehe Vormuster

    – Urmuster Muster, das den Ursprungszustand der Entwicklung darstellt

    – Wiederholmuster Muster, das während der Serienfertigung gefertigt ist und gegebenenfalls in jeweils festgelegtem Abstand zum vorangegangenen Muster entnommen wird.

    – Zwischenmuster Muster, das teilweise mit den für die Serienfertigung vorgesehenen Einrichtungen und Verfahren und/oder teilweise unter den Randbedingungen der Serienfertigung gefertigt ist.

    Quelle /1/ DGQ-Schrift 11-09;
    Begriffe zum Qualitätsmanagement;
    1993 Beuth Verlag Berlin, 5. Auflage;
    ISBN 3-410-32843-2

    Gruß

    WH

    Q-Planer
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    als Antwort auf: RPZ-Zahl, Pareto-Analyse #29703

    Hallo Carlos,

    natürlich kann man bei der FMEA-Bearbeitung die Priorität und damit die Abarbeitungsreihenfolge von der Höhe der jeweiligen RPZ abhängig machen.

    In dem Zusammenhang von „ABC-Analyse“ zu sprechen, finde ich ungewöhnlich.

    Ohnehin sollten alle die Punkte bearbeitet werden, bei denen die RPZ anfangs über einer gewissen Schelle liegt (in der Regel 100).

    Gruß

    WH

    Q-Planer
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    Hallo zusammen,

    vielen der hier genannten Definitionen könnte ich mit meinem Sprachempfinden zustimmen.

    Ein Hinweis in diese Richtung findet sich auch in der DIN 9000:

    3.10.2 Messprozess
    Satz von Tätigkeiten zur Ermittlung eines Größenwertes.

    Doch schon ein paar Abschnitte weiter eckt mein Sprachgefühl an:

    3.10.4 Messmittel
    Messgerät, Software, Messnormal, Referenzmaterial oder Hilfsmittel, oder eine Kombination davon, benötigt für einen Messprozess.

    Beim VDA geht es in etwa in die gleiche Richtung:

    VDA 5 – Prüfprozesseignung (1. Auflage 2003):

    Messmittel sind Messgeräte, Normale, Referenzmaterialien, Hilfsmittel und Anweisungen, die zur Durchführung einer Messung notwendig sind. Darin enthalten sind Messmittel, die für Prüfzwecke und solche, die für Kalibrierzwecke verwendet werden.

    Prüfmittel sind Messmittel, die zur Darlegung der Konformität bezüglich festgelegter Forderungen benutz werden.

    Mit anderen Worten:

    Die zur normalen Q-Prüfung (z. B. im WE) genutzten Geräte sind sowohl Mess- als auch Prüfmittel, die zu Kalibrierzwecken eingesetzten sind zwar Mess- aber keine Prüfmittel (gleichgültig, ob man damit wirklich MESSEN kann).

    Gruß

    WH

    Q-Planer
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    Hallo Astra,

    Danke für die Übermittlung der Fragen. – Werde sie in den nächsten Tagen mal beantworten.

    Gruß

    WH

    Q-Planer
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    als Antwort auf: Kundenzufriedenheit #29681

    Hallo QM-Dino,

    Ralf ist mir zwar zuvor gekommen, aber hier auch eine Antwort von mir:

    Mit der von mir genannten Quelle habe ich das DQS-Forum „Quality-Café“ gemeint, die unter der IN-Anschrift
    http://www.dqs.de/servlet/ContentServer?pagename=DQS/Page/DQSPageForen2&c=Page&cid=1028267326220 zu erreichen ist.

    Dort hat Hr. Oliver Hettmer am 30.03.05 das Angebot gemacht, auf Anfrage eine Publikation zum Thema „Kundenzufriedenheit ermitteln… “ zu übermitteln.

    Den Text findest Du in diesem Forum also nicht. Du müsstest Hrn. Hettmer unter der in meinem früheren Beitrag angegebenen Anschrift eine entsprechende Bitte schicken.

    Gruß

    WH

    Q-Planer
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    als Antwort auf: Lagerumschlagzeiten #29661

    Hallo zusammen,

    bei diesen Überlegungen wird leicht vergessen, dass es nicht unbedingt immer optimal ist, extrem kurze Lagerzeiten zu haben.

    Schließlich ist jeder Bestell- und WE-Vorgang mit Aufwand verbunden.

    Auf Grund dieser Überlegung ergibt sich die optimale Bestellmenge zu:

    B= Wurzel aus [(2*J*K1)/K2] mit

    J = Jahresbedarf (Beispiel: 1800 Stk/J.),
    K1= Kosten einer Bestellung (Bsp.: 21,50 €),
    M = Mindestbestand (10 Stk),
    K2= Lagerkosten je Stk. und Jahr (d.h. eigentl. Lagerkosten plus Kosten der Kapitalbindung, Bsp.: 30,90 €).

    Mit den angegebenen Beispielzahlen ergibt sich eine optimale Bestellmenge von jeweils 50 Stück, so dass 36 Bestellungen im Jahr erforderlich sind.

    Gruß

    WH

    Q-Planer
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    als Antwort auf: Kundenzufriedenheit #29659

    Hallo QM-Dino,

    im DGQ-Cafe bietet Oliver Hettmer (Steinbeis-Transferzentrum Mittelstandsberatung – STZM/ info@stzm.de) an, eine pdf-Datei „Kundenzufriedenheit messbar macheb“ zu übermitteln.

    Vielleicht auch für Dich interessant.

    Gruß

    WH

    Q-Planer
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    Hallo Frank,

    dem von Plutho Dargelegten stimme ich zu, möchte aber noch einige Überlegungen hinzufügen:

    (Ich wähle als Beispiel das APQP-Sysrtem, andere sind ähnlich.)
    Die einzelnen Kapitel des PPAP wachsen bzw. reifen ja im Laufe des APQP-Prozesses.

    Der jeweilige Zustand wird auf dem APQP-Statusreport dokumentiert.

    Zum Zeitpunkt des (hoffentlich erfolgreichen) PPAPs sollte dies natürlich alles zu einem gewissen Abschluss gebracht sein.

    Nur:
    Die FMEAs, vor allem die Prozess-FMEAs sind lebende Dokumente (sollten es zumindest sein) und sind somit natürlich nie fertig.

    Bei jedem Problem bei dem Produkt sollte man dort überprüfen, was zu verbessern ist. – In den 8D-Formularen wird vielfach auch danach gefragt.

    (Eine ganz andere – und häufig strittige – Frage ist es, ob die FMEA dem Kunden zur Verfügung gestellt wird.)

    Wenn jetzt nun die P-FMEA geändert wurde, nehmen wir mal eine zusätzlich Prüfung, dann hat das natürlich Auswirkungen auf den Prozess-Ablaufplan (Control Plan) und die Arbeits- bzw. Prüfanweisung(en).

    Auch eine Änderung der Verpackungsanweisung ist in diesem Zusammenhang denkbar.

    Und wenn sich an den Unterlieferanten, Zeichnungen, Ma8en oder Werkstoffwerten was getan hat, dann ist ohnehin eine neue Erstbemusterung fällig.

    Gruß

    WH

    geändert von – q-planer on 13/04/2005 20:22:12

    Q-Planer
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    als Antwort auf: VDA 2, Gelbdruck #29592

    Hallo Forumsmitglieder,

    @ QM-Dino:
    Danke für Deinen Hinweis. – Bei dem von Dir genannten VDA-Link gibt zwar eine Vielzahl von Formularen, das neue EMPB-FB ist leider nicht darunter.

    Hat es vielleicht sonst jemand dieses Formular zur Verfügung?

    Gruß

    WH

    Q-Planer
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    Hallo zusammen,

    habe eine 86-seitige Diplomarbeit zum Thema Human-FMEA gefunden, mit vielen Infos, Formblättern und Links, und zwar unter der URL:

    http://home.zhwin.ch/~rae/Publikationen/Human-FMEA.pdf

    Gruß

    WH

    Q-Planer
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    als Antwort auf: Altautorichtlinie #29558

    Hallo Reinhard,

    das Wichtigste dürfte sein, dass Ihr die IMDS-Einträge vornehmt. – Wurde früher schin man im Forum besprochen.

    Die Altauto*vorordnung* habe ich mir übrigens mal aus dem WWW runtergeladen

    Nachtrag: Die URL hierzu lautet:

    http://www.umwelt-online.de/recht/abfall/verpack.vo/alta_ges.htm

    Gruß

    WH

    geändert von – q-planer on 13/04/2005 14:46:37

    Q-Planer
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    als Antwort auf: VDA 2, Gelbdruck #29483

    Hallo Dino,

    danke für die Uebermittlung des Gelbdruckes.

    Wir haben uns aber anscheinend missverstanden. Du hast die VDA 6.2 geschickt.

    Wonach ich suche, ist die neue VDA 2: Sicherung der Qualitaet vor Lieferung, also das Thema Erstbemusterung.

    Nachdem der uns VDA im Jahre 1998 zwei mal mit einer neuen Ausgabe dieser Broschüre und damit mit einem neuen EMPB-Formular beglueckt hat, hatten wir in dieser Hinsicht lange Ruhe.

    Aber im letzten Jahr gab ist dann doch wieder was Neues: die 4. Auflage der VDA 2.

    Und die soll deutliche AeÄnderungen bedeuten: Annaeherung an das PPAP-Verfahren.

    Deshalb nochmals meine Frage: Hast Du (oder sonst jemand) auch einen Gelbdruck der VDA 2?

    Uebrigens: Du warst vor einiger Zeit an einem Austausch des EMPB-Formblattes beteiligt. – Welchen stand hat das Dir nun vorliegende Formular?

    Gruss

    WH

    Q-Planer
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    Hallo Rieka,

    unter der URL
    http://www.mitsue.co.jp/english/company/management/9920.html
    habe ich einen interessanten Artikel mit dem Thema
    ** Self-Declared World´s First Compliance with DIN 10002 … **
    gefunden.

    Außerdem noch was unter
    http://www.standards.org.sg/files/Vol11No3Art3.htm.

    Gruss

    WH

    Q-Planer
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    Hallo Astra,

    vor etwa 10 Jahren habe ich beim TÜV (TAR) die Klausur zum „QS-Beauftragten“ abgelegt.

    Die damaligen Prüfungsbedingungen werden heute sicher nicht mehr in allen Einzelheiten gültig sein.

    Dennoch hier meine Erfahrung:

    Für jeden der drei Lehrgangsblöcke gab es einen eigenen Prüfungsabschnitt, der jeweils aus 15 Multiple-Choice-Fragen bestand.

    Zu jeder Frage gab es drei oder vier mögliche Antworten, wobei nicht verraten wurde, ob nur eine oder mehrere der angebotenen Antworten zutreffen konnten. – Jede der Teilprüfungen muss einzeln bestanden werden.

    Teilweise waren die Antworten trivial, teilweise so, dass sie nicht eindeutig zu beantworten waren.

    Beispiele:

    1. Was sollen Sie beachten, wenn Sie mit Overhead-Projektor arbeiten?
    a) nicht im Bild stehen,
    b) Gerät rechtzeitig einschalten (Warmlaufphase),
    c) Kabel auf Boden festkleben (Stolpergefahr),
    d) mit Finger auf den angesprochenen Punkt zeigen.

    2. Wie wird „Qualität“ in DIN 8402 definiert? – Aber keine der angegeben Formulierungen stimmte 100%-ig mit der in der Norm überein.

    Ich hatte mir dann so geholfen, dass ich bei jedem der Vorschläge die übereinstimmenden Passagen unterstrichen habe, und mich dann für den Lösungsvorschlag entschieden habe, bei dem ich die meisten Striche hatte.

    Keine Ahnung, ob ich diese Aufgabe richtig gelöst habe. – Man erfährt ja nur bestanden ./. nicht bestanden.

    Da man alle Unterlagen zur Prüfung mitnehmen durfte, hatte ich eine große Tasche mit Ordnern dabei.

    Es ist natürlich sinnvoll, dass man sich in den Ordnern schnell zurecht findet. – Ich hatte mir ein Stichwortverzeichnis angelegt, so dass ich bei Unsicherheit schnell nachschlagen konnte, was in den Lehrgangsunterlagen oder an anderer Stelle zu diesem Thema stand.

    Schicke mir den Fragenkatalog bitte auch zu.

    Viel Glück für die Prüfung

    WH

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