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als Antwort auf: Jobsuche im Forum #28399
Hallo qualyman,
gerade bin ich nach erfolgreich durchgeführter ISO 9001 – Zertifizierung zufällig mal wieder im Forum (das mir übrigens sehr gute Tipps und Einsichten in die Q-Welt gegeben hat – nochmals vielen Dank) und was muss ich da lesen:
Ein beruflich interessierter, positiv eingestellter Mensch wie Du soll zu Futter für die staatliche Sachbearbeiter-ABM verwurstet werden. Kann sich Deutschland solche Verschwendung wirklich leisten? Kopfschüttel.Ich hab zwar leider keinen Job für Dich, sag aber: Lass Dich nicht unterkriegen.
Grüße von der
Q-Mausals Antwort auf: Produkthaftpflicht #27470Hallo Q-Man,
das klingt nach dem Anfang einer wunderbaren DL/Kundenbeziehung….;)
Es ist immer ein Problem, wenn sich der Kunde bis auf die Knochen absichern will. Die einzige Möglichkeit, die ich sehe, ist dass Leistungen im Vertrag ganz genau definiert werden. Ist ja auch möglich, dass der Kunde (aus welchen Gründen auch immer)euer Konzept in den Sand fährt und hinterher einen Buhmann braucht.
Wenn eure Produkte für einen Versicherer schwer einzuordnen sind, hat das vor allem eine Folge für euch: schwei-ne-teu-er. Kann / muss man dann auf den Preis aufschlagen und abwägen, ob noch tragbar.
Grüße von der
Q-Mausals Antwort auf: Ausgegliederter Prozess vs. Lieferant #27435Hallo ihr beiden,
vielen Dank für eure Antworten, haben geholfen.
Bis vor kurzem hing ich noch dem Irrglauben an, bei einem ausgegliederten Prozess müsse (im Unterschied zur Lieferantenbeziehung) der extern Durchführende die gleichen Dokumente wir wir benutzen.
Qualiman, Du hast recht, das Entscheidende ist, dass die Verantwortung für Produkte, die man in die eigene Wertschöpfungskette übernimmt immer bleibt, ist egal wie man das Baby nennt…Viele Grüße von der
Q-Mausals Antwort auf: Befugnisse QMB #27363Guten Morgen zusammen,
Danke für eure Kommentare, hier kann man wirklich was lernen! Habe schon gemerkt, dass der QMB gelegentlich ins Wespennest stechen muss.
Einen guten Start in die Woche wünscht euch die Q-Maus
Hallo Qualyman: stimmt, „Q-Mäuserich“ wär nicht der Brüller
als Antwort auf: Befugnisse QMB #27342Hallo Alblondie,
vielen Dank für Deine feuerwehrschnelle Antwort! Oha, ein Ernennungspapier steht für den QMB auch noch aus, das nehmen wir gleich in Angriff.
Grüße & einen schönen Freitag
Q-MausHallo Q-Maus,
also i. V. Rechte sind sicherlich hilfreich aber nicht unbedingt von der Norm gefordert. Mitglied im Führungskreis heißt vor allem eine entsprechende Weißungsbefugnis zu haben. Die Rechte, Pflichten und Aufgaben sollten in der Ernennungsurkunde zum Beauftragten der obersten Leitung hinterlegt sein, um Probleme zu vermeiden. Diese Urkunde ist beispielsweise in der Arbeitssicherheit gestzlich für die Fachkraft für Arbeitssicherheit gefordert.
Grüße Alblondie.
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