Q-Hirt
Ähm… wie war das doch noch mal?
Unterschied Gewährleistung (=gesetzlich) und Garantie (= freiwillige Leistung)?
Ich weiss nicht, aber ist davon auszugehen, dass ALLE Gewerblichen nur ein Jahr (= verkürzte Gewährleistung) auf ihre Lieferungen bekommen, während dagegen ALLE privaten Kunden in den Genuss der vollen (=2 Jahre gesetzliche) Gewährleistung kommen?
Was sagen denn Eure AGB dazu?
Ich muss schon gestehen, dass die verkürzte GWL-Frist nicht unbedingt als „Dienst am Kunden“ anzusehen ist (ok, ok, wir geben fünf Jahre auf unsere Produkte. 2 Jahre GWL und 3 Garantie)
Q-Hirt
Hallo Norbert!
Mail mich doch bitte mal an; vielleicht könnten wir per fon etwas erfahrungen austauschen. Wir haben in der zwischenzeit das mit der WEEE-kategorisierung hinter uns, aber die handhabung im europäischen ausland ist nach wie vor ziemlich neblig.
Gruss
Q.Hirt
Hallo Dino,
na klar hab ich das gesetz gelesen; logo, ich war auf -zig seminaren, die homepage der registrierungsbehörde kenn ich bald auswendig… :-)
Nur: zwischen dem geschriebenen wort und der realen umsetzung liegen bei dieser richtlinie welten, galaxien, universen.
Die frage ist: wie gehen andere elektro-hersteller mit so viel nebel um? Denn termine stehen, (more or less) und als anständiger QMB ist man ja IMMER GEWILLT, alles ganz ganz toll und richtig zu machen.
Nur hier haut das irgendwie nicht hin.
Maulend ab.
Q-Hirt