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als Antwort auf: Prozesse darstellen mit SYCAT #38542
Moin!
1. Prozesse verbinden; Input abbilden
In Sycat kannst du zwei nacheinander folgende Prozesse mit dem Konnektor verbinden. D.h. der eine Prozess endet mit dem Konnektor XY und der Folgeprozess startet mit dem identischen Konnektor XY (müssen identisch benannt sein, damit sie in der html-Ausgabe automatisch verlinkt sind!) Und an diesen Konnektor kannst du eine Schnittstelleninformation „kleben“. Dazu zeichnest du einfach einen Informationsträger mit in die Grafik und dieser berührt den Konnektor XY. Ab der neusten Version 5.4 gibt es ein neues, erweitertes Symbol für diesen Zweck. In Sycat heißt das „Quality Gate“. So ne Art Container am Prozessanfang und -ende, an dem man alles detailliert beschreiben kann, was und wie übergeben wird.
2. Detaillierung von einzelnen Prozessschritten
Hierzu kannst du Unterprozesse in Sycat abbilden. D.h. ein Kästchen in der Grafik wird nochmals detailliert in Form eines Prozesses abgebildet. Dazu einfach den Unterprozess modellieren, dann den übergeordneten Prozess in Visio aufrufen, neue Funftion reinziehen und dann git es in der Eingabemaske oben rechts das Register „Prozesse“. AUfrufen und dann kannst du in einer Liste deinen Unterprozess auswählen. Das Kästchen ist dann gelb und sagt dir somit, dass es sich hier um einen Unterprozess handelt. In der html-AUsgabe Doppelklick auf das gelbe Kästchen und sprinst in den Unterprozess. Fertig ist die Laube :o) Mit dieser Funktionalität kannst du übrigens x-belibig vielen Prozesshierachien aufbauen, also deine Prozessstruktur vernünftig aufbauen (1. Prozessmodell, 2. Hauptprozesse, 3. Unterprozesse usw.)
Hoffe, dass das geholfen hat.
als Antwort auf: Interner Auditor – Prüfungsfragen #38469Sitze demnächst auch auf der Prüfungsbank… wenn du so freundlich wärst?!? Danke!!!
als Antwort auf: Auditsoftware #38468Nutzen die Tools von Sycat (www.sycat.de)
als Antwort auf: Sperrlager VDA 6.1 / TS 16949 #36940Ich habe mal gelernt, dass ein Sperrlager drei Kriterien erfüllen muss, damit es sich so nennen darf…
1. abschließbar
2. deutlich gekennzeichnet
3. Zutritt nur durch befugtes PersonalIn der TS gibt es meines Wissens nach nicht ausdrücklich die Forderung nach einem Sperrlager. Da jedoch z.B. im Zuge der Lenkung von fehlerhaften Produkten eine Separierung und Kennzeichnung gefordert ist, macht ein Sperrlager Sinn, insbesondere wenn bis zum Verwendungsbeschluß sehr viel Zeit vergeht. Man kann jedoch auch mit Sperrflächen (lediglich deutlich gekennzeichnet) arbeiten und erfüllt bei richtiger Nutzung/richtigem Umgang somit die Anforderungen.
Zusammenfassend ist meine Meinung, dass der Auditor recht hat (wenn auch schlecht ausgedrückt), SOFERN der Umgang mit n.i.O.-Ware anderseitig ausreichend geregelt ist, weil ja ohne abschließbares Lager „anspruchsvoller“ (Anmerkung: beziehe mich bei meiner Aussage auf die TS… VDA bin ich nicht sooo fit). -
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