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    Hallo HPH,
    Wir sind Oberflächenbeschichter im KTL Verfahren (Elektrotauchlack).
    Da wir Lohnlackierer sind, erhalten wir täglich -zig Gitterboxen mit Kundeneigentum.

    Es gilt zu unterscheiden:
    Sind die Gibos Kundeneigentum oder Poolbehälter.
    Normaler Verschleiss kann nicht unter Ihre Prüfpflicht fallen.

    Wir haben ein Formblatt, welches vom Mitarbeiter im Wareneingang bei Bedarf ausgefüllt werden muss. Kontrollieren müssen Sie die Verpackung auf jeden Fall (Gesetz: Prüfen auf offensichtliche Mängel)
    Der Fahrer muss warten, bis die Prüfung durchgeführt wurde und dann ggf. diesen Mängelbericht unterschreiben
    Gegen das Gesetz kann auch der Fahrer nichts machen.
    Bleibt die Frage, warum Ihr Kunde so massiv auf dieses Thema einprügelt (hat er selbst viel Lehrgeld bezahlt?). Ein Gespräch kann erfahrungsgemäß den Ball flach halten.

    Weiter möchte ich auf eine interessante Internetseite hinweisen. Hier werden typische Mängel visualisiert:
    http://www.gpal.de

    Gruß
    ein Wanderprediger in Sachen Qualität

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