Das ist ja die Frage? Wir haben von unserer Record Retention Abteilung die Antwort bekommen, dass die Originale noch 10 Jahre aufbewahrt werden müssen. Was ist in einem Schadensfall, müssen dann die Originale vorgezeigt werden, oder nicht? Gibt es irgendwo eine rechtliche Grundlage? Unsere Abteilung ist in zwei Lager gespalten, was diese Frage angeht.
Gruß,
Sabine