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  • plutho
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    Die „Fehlergrenze“ ist nach DIN 862 von der zu messenden Länge und dem Nonius abhängig. Wie Du richtig schreibst, ist damit die Fehlergrenze 0,02mm bei 100mm und einem Noniuswert von 0,02 mm.

     

    Allerdings ist die definiert „Fehlergrenze“ nicht mit der „Messunsicherheit“ gleichzusetzen. Diese ist eine Merkmalsgröße welche auf das Messmittel und dessen Bedienung abzielt (und nicht nur auf die Nonius-Feinheit).

     

    Lg Pluhto

    plutho
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    plutho
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    als Antwort auf: Umweltmanagement #102596

    a) Ein Umweltmanagementsystem ist keine gesetzliche Forderung. Manchmal fordern es aber Behörden – wenn man z.B. Förderungen beantragt hat. Auch Kunden oder Versicherungen können es zur Bedingung machen.

    b) Wenn du aber ein System nach 14001 (freiwillig) eingeführt hast und danach zertifiziert bist, dann sind die Vorgaben der Norm gesetzlich verpflichtend (siehe Akkreditierungsgesetz).
    Dazu gehört auch – dass du alles nicht allein machst – sondern in einem „Multidisziplinären Team“ bearbeitet wird. – Auch in einer Rehaklinik.

     

    lg Thomas

     

     

    plutho
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    Beitragsanzahl: 173

    Das sind ja zwei Themen auf einmal:

    Zum Thema: error proofing

     

    Hier geht es darum, dass du den Prozess entweder durch „error proofing“ oder am besten durch „PokaYoke“ absicherst. Beispiele für:

    1. error proofing
    • Du suchst mit einer automatischen Anlage mit Wirbelstrom nach „Fehlstellen“ (Lunker, Luftblasen) im Material. Jetzt ist nicht klar ob dein Gerät immer funktioniert.
      Daher schleust du ein „Teststück“ ein, dass eine definierte Fehlstelle hat – und das muss dein Prüfgerät „anzeigen“. …. Also den „Fehler finden“ oder „error proofing“
    • Eine Mitarbeiterin der Endkontrolle muss visuell deine Ware prüfen. Damit du sicher gehst, dass sie nicht nur „irgendwas“ tut … schleust du auch hier zufällig „Schelchtware“ ein welches sie aussortieren muss … auch das ist „error proofing“
    1. PokaYoke und error proofing
    • Im PokaYoke Prozess hast du eigentlich schon sichergestellt, dass der Fehler gar nicht erst passiert, weil es gar nicht anders geht. – Auch hier gilt es – dies regelmäßig zu testen.
      zum Beilspiel – hast du ein Programm und einen Scanner dass sicherstellen soll dass du nur die richtigen Komponenten zusammenbauen kannst. – Auch hier muss ein Fehlstück deutlich zur einer Fehlermeldung führen.

     

    Und wenn Du diesen Prozess beschreibst wie du die Fehlstücke einschleust (z.B. Zufällig, Häufigkeit) und was du tuen würdest, wenn das Ergebnis nicht in Ordnung ist (z.B.: Sortieren) und wie du alles dokumentierst (z.B. Prozessaudit) …. Dann hast du gewonnen :)

     

     

    Das Thema: 8.5.6.1.1 Zeitlich begrenzte Änderungen in der Produktionsprozesslenkung ist ganz anders.

    Beispiel: Du willst eine Sortieraktion starten um eine Fehler auszusortieren – das machst du hoffentlich dauernd sondern „zeitlich begrenzt“.

    Also wie kommt man dafür zu einer Arbeitsanweisung, ControlPlan, FMEA, wer darf das wo freigeben … wie wird wer qualifiziert, wer darf … wo wird aufgezeichnet ab wann …. Wie wird der Spaß beendet …

     

     

    Sind die Anforderungen nun verständlicher?

     

    Lg Thomas

    plutho
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    Hallo Babara

    Eine höhere Auflösung ist kein Problem (der pneumatische Dorn kann das – nur ist das nicht sinnvoll). Ich habe jetzt mal 250 Werte ausgelesen.

    Dann ergibt sich: (Klasse (0,0002) und Häufigkeit)
    7,99800 6
    7,99820 15
    7,99840 11
    7,99860 7
    7,99880 11
    7,99900 18
    7,99920 9
    7,99940 20
    7,99960 15
    7,99980 20
    8,00000 25
    8,00020 16
    8,00040 18
    8,00060 17
    8,00080 21
    8,00100 21

    Darüber und darunter gibt es keinen Ergebnis.

    Oder mit 0,001 Klasse:
    7,998 6
    7,999 62
    8,000 89
    8,001 93

    plutho
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    als Antwort auf: TS 16949:2016 #63266

    Die neue TS 16949 (nun IATF 16949:2016) ist ab sofort verfügbar / bestellbar:

    http://webshop.vda.de/QMC/index.php?cPath=27_28

    plutho
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    als Antwort auf: MSA – Messunsicherheit #63054

    Laut ISO 3650 gilt bei Genauigkeitsklasse K als Messunsicherheit:

    Endmaße bis 25mm = max. 0,05 µm;
    Endmaße bis 75 mm = max. 0,06 µm;
    Endmaße bis 100mm = max. 0,07 … etc.

    Also gib je nach Länge des Endmaßes das zu zur Gegenprüfung verwendest 0,0005 bzw. 0,0006 mm etc. als Messunsicherheit ein.

    (Achtung – es ist hier nicht die zulässige Fehlergrenze für die Prüfung eines K-Endmaßes gemeint, diese wäre laut ISO 3650 bis 10mm = 0,12µm; bis 25mm = 0,14 µm; bis 50 = 0,20 µm … etc. über die Ganze Fläche des Endmaßes mit der 5-Punkte Methode)

    plutho
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    Hallo Barbara

    Dane, aber leider – das hilft nicht. Die Definition von FTE ist ja bekannt.

    Die Frage war – darf man bei der TS die Auditmanntage nach FTE berechnen oder muss man die Köpfe zählen?

    plutho
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    Hab es schon selbst gerade am Internet gefunden:

    Beispiele für die „Methode der Lenkung“ (Control Methode):

    * SPC (z.B. mit Regelkarte und Eingriffsgrenzen)
    * Automatische Online-Prozessprüfung (Error proofing) mit Fehlermarkierung;
    * 100% Prüfung und Sortierung

    plutho
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    Jein ….

    Habe ich schon auch schon gemacht. Wenn die Monate überschritten werden, kann man das Zertifikat offiziell „ausgesetzten“. Dh. in der Phase darf man nicht öffentlich mit dem Zertifikat werden. – Die Aussetzung macht das Zertifizierungsinstitut im Hintergrund.

    Das machen sie nicht gerne und im begründeten Notfall (z.B. keine Produktion wegen Brand, …).

    plutho
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    als Antwort auf: Neue Zert-Regeln bei TS #62530

    Ja, einige wesentliche Änderungen werden auch so gelebt. Wie z.B.

    * Datenblatt (z.B. aktuelle Mitarbeiterzahlen) und Informationen (z.B. letzter interner Systemauditbericht) werden vorab eingefordert.
    * Andere Zeitenberechnung ist anders und aktiv (z.B. Vorbereitung, Zeiten für Prüfung der Maßnahmen aus dem Voraudit)
    * Es muss tatsächlich 1/3 der Zeit in der Produktion verbracht werden.
    * Verlängerte Werkbänke gibt es nicht mehr

    Was das Abweichungsmanagement betrifft – so bezieht sich das besonders auf die Rückmeldezeit: „Das Unternehmen muss der Zertifizierungsgesellschaft
    innerhalb von 60 Kalendertagen nach dem letzten Audittag bereits die Nachweise der Einführung von Sofortmaßnahmen und Korrekturmaßnahmen vorlegen inkl. der Verifizierung der Wirksamkeit umgesetzter Korrekturmaßnahmen.“

    Zuvor waren es 90 Tage ….

    Jetzt gelten die 90 Tage inkl. Bearbeitungszeit für den Auditor – daher hat das Unternehmen nur noch 60 Tage Zeit ….

    plutho
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    Die Auditoren werden vom IATF (bzw. VDA/QMC als europäische Vertretung im Auftrag des IATF´s) ge-witnessed …

    Ich habe so was schon vor 10 Jahren einmal mitgemacht. War nicht lustig, der reinste Hahnenkampf zwischen dem Witness und dem Auditor auf dem Rücken der Firma. Aber wie gesagt, das war vor 2002 und ich fürchte, die TS-Welt ist nicht einfacher geworden.

    Spannend wäre es halt zu wissen wie ob jemand Erfahrung hat – wie es heutzutage abläuft.

    lg plutho

    plutho
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    Falls der Link nicht geht – hier in einer anderen Form:

    http://www.video2brain.com/de/videos-62901.htm

    plutho
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    Beitragsanzahl: 173

    Falls Du es eine Anleitung zur Digitalen Signatur dazu brauchst, hier noch die Video -Trainingseinheit (von PDF-Acrobat) :

    http://html5.v2bcdn.com/de/572/572_01_01_05.mp4?ece058df664790e5cc127b9bd3e61647b0d47be300b51f9d8594943d4e52be1c3de7

    Intern bitte nicht übertreiben … Stufe 2 als Signatur reicht vollständig !!!

    lg plutho

    plutho
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    Hallo Haige

    Grundsätzlich bist Du mit der elektronischen Verteilung auf dem richtigen Weg. Ich empfehle Dir allerdings:

    • Verteile NUR PDF-Dokumente.
    • Besorgt Euch (wenn Ihr es noch nicht habt) den Acrobat WRITER mit dem die Verantwortlichen – die das Dokument erstellen, prüfen, freigeben, dies auch in elektronischer Form (mit Passwort und Signatur) abzeichnen können. Das geht ganz leicht (Dokument öffnen, Signatur einfügen, Passwort tippen – fertig).
      Diese Signatur kann man zum PDF-Dokument (wie einen Kommentar) dazu speichern ohne das Dokument zu verändern.
    • Die Schulung / Kenntnisnahme kann immer erst im Nachhinein erfolgen. Auch diese kannst Du – für alle elektronischen Nutzer – auf der Letzten Seite digital signieren lassen.

    Versuchs mal mit einer Probeversion – du wirst sehen, das ist so total leicht und bringt sogar Ordnung in Euer System.

    Lg plutho

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