Verfasste Forenbeiträge

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  • pen_26
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    Du machst ein Systemaudit (Verantwortung der Leitung, Doku, KVP) und ein Prozess- Produktaudit und die Sache ist erledigt. (lt. ISO TS). Dann hast Du alles abgedeckt.
    Bzw. Du hast noch ein Kundenaudit, dass Du auch mitaufnimmst.
    Bei der ISO 9001 mußt Du alle Prozesse einmal in 3 Jahren auditieren.

    pen_26
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    als Antwort auf: Kennzahl Serviceprozess #51791

    Hallo Ami,
    versuche es mit Garantie, Kulanz und bezahlter Rechnung einzuteilen? Verwendest sicher verschieden Verursachercode oder.

    pen_26
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    als Antwort auf: Ned viel los im Moment #51781

    Hallo Qualyman,
    Der Leitsatz mit den Fehlern ist gut.
    Aber man sollte auch Fehler machen um die Möglichkeit zu geben, dazuzulernen.
    Spruch von einen IBM Mitarbeiter „Erhöhen Sie die Anzahl Ihrer Fehler und Sie erhöhen die Anzahl Ihrer Problemlösungen“

    Schönen Tag noch

    pen_26
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    Versuche es unter dieser Seite.
    http://www.edelstahl-rostfrei.de/
    Falls Fragen einfach melden.

    pen_26
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    als Antwort auf: REACH – Berater #51707

    Hallo Plutho

    hier eine Adresse
    http://wko.at/up/enet/chemie/REACH-Programm.pdf

    pen_26
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    Hallo Blatherer, Qualiurmel und binijabik
    Unterlagen sind unterwegs, viel Freude damit.

    pen_26
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    Kann hier tsweep nur rechtgeben,
    das die Aufbewahrung 10 Jahre beträgtr lt. Amtsblatt 2006/42 – L 157/66 gilt für die Konformitätserklärung, also auch für die anderen Dokumente.
    Hier noch ein Auszug von folgendem Link

    http://www.qm-infocenter.de/qm/overview_forum.asp?task=2&fid=26729448-90&nav_id=32475I3D4d1OdQ&xid=2008053013451-586221824227

    dies ist nicht einfach; bei Produkthaftung, Produktionsanlagenhaftung, Organisationshaftung gilt 30 Jahre Verjährungsfrist bei bestehender Beweislastumkehr.

    Bei Produkthaftungsgesetz mit Gefährdungshaftung gilt eine Verjährungsdauer von 10 Jahren, d.h. für den Nachweis der Ausnahmetatbestände.

    Sollte Körperverletzung etc. durch Produkt möglich sein, an Verjährungsfristen im Strafrecht orientieren.

    Am besten: jeweils Gefährdungspotential und Gefährdungshäufigkeit feststellen, Produkt als Risiko bilden und klassifizieren (Risikomanagement).

    Für bestimmte Bereiche gibt es Vorschläge, aber: siehe oben!

    pen_26
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    Hallo binijabik,
    werde Dir die Unterlagen zu kommen lassen.

    schönes (sonniges) Wochenende

    Leider ist deine E-Mail adresse nicht aktuell. Wollte Dir die Unterlagen senden

    geändert von – pen_26 on 31/05/2008 00:20:21

    pen_26
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    Hallo Vivian,
    versuche es unter dieser Homepage
    http://www.reach.bdi.info/index.htm
    auf der Starseite werden Lehrgänge angeboten.

    pen_26
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    Lass die leute auf den fertigungspapieren die notizen schreiben und du gibst sie den verantwortlichen, welcher die fertigungsaufträge ausschreibt bzw. ausgibt oder dem verkauf, welcher ja das produkt verkauft und kalkuliert hat.
    oder du lässt dir das produkt vom kunden mittels empb freigeben?

    pen_26
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    Hallo qmg-hh,
    darf ich fragen, von wem ihr zertifiziert wurdet? oder ist das ein geheimnis?
    wie sieht es z.b. mit dem fertigungspapieren aus?

    pen_26
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    als Antwort auf: Alarmierung im Notfall #51392

    Hallo QMarc,
    dieses Problem kenne ich.
    Aber Du kannst nur die qualitätsrelevanten Sachen überprüfen. Ansont ist es ja ein Umwelt- bzw. Arbeitssicherheitsaudit.

    pen_26
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    als Antwort auf: Alarmierung im Notfall #51380

    Hallo qualyman,
    mit der ISO 9001 hat dies gar nicht`s am Hut. Mit der ISO 14001 Notfallplaung schon eher.
    Das schreibt sicher der Arbeitsschutz vor.
    Wie evereve99 angeführt hat.

    pen_26
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    als Antwort auf: Risikobeurteilung #51323

    Kann hier Qualyman nur rechtgeben.
    Wozu habe ich ein Qualitätsmanageemntsystem, damit ich mein Risiko einschränke, oder nicht.

    pen_26
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    Hallo blundl,
    Unterlagen sind im Postfach.
    Schönen Feiertag

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