Verfasste Forenbeiträge

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  • pen_26
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    als Antwort auf: Leitern und Tritte #54410

    hier gibt es eine Norm (Önorm Z 1510) bei uns in Österreich. Bei Euch in der BRD gibt es sicher auch eine.

    pen_26
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    Eine Güteklasse sollte im Kalibrierschein schon angefürht werden, sowie eine Rückführbarkeit (internationalen Anschluss), dann hat man sicher kein Problem. Es gibt ja Firmen die Prüfmittel kalibrieren, wo man auch nachfragen kann

    pen_26
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    als Antwort auf: Glückwunsch an Barbara #54351

    Dank Barbara lebt das Forum so richtig. Tolle Sache. Weiter so!

    pen_26
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    als Antwort auf: ISO 16949 – Checkliste #54302

    Versuche es unter folgender Adresse.
    http://www.simple-quality.de/
    Du mußt Dich nur anmelden.
    Falls das nicht klappt, melde Dich nochmal

    pen_26
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    als Antwort auf: Produkterhaltung #54254

    In der Norm ISO 9001 (neu) unter Punkt 7.5.5 ist es jetzt genau beschrieben. Wo zutreffend muss die Erhaltung die Kennzeichnung, Verpackung und Lagerung und den Schutz einschliessen.

    pen_26
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    als Antwort auf: Produkterhaltung #54251

    Hallo Klause,
    nun hast Du es. Beschreibe es einfach in einer VA bzw. in der AA wie Ami es geschrieben hat und Du wirst sehen es wird Euch sicher helfen.
    Aber es gibt ja Vorschriften für ESD Verarbeitung oder Bestückungen (IPC Standars). Hier findest Du auch noch sehr viel, was Du umsetzten bzw. beschreiben kannst.

    pen_26
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    kann ich s.Oliver nur recht geben.

    pen_26
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    als Antwort auf: Phosphatieren #54190

    Versuche es unter dieser Adresse
    http://www.nabu-stulln.de/html/fe_dueneisen.html
    falls Fragen einfach melden.

    pen_26
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    Hallo Hirschberger,
    Du mußt beim Zertifizier hinterfragen, ob er auch in den Regionen vertreten ist oder einen Partner hat, dann braucht einer nicht soweit unterwegs sein. Aber eine Matrixzertifizierung hat schon einen Sinn und die Kosten sind vertretbar.

    pen_26
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    Es hat sich schon etwas geändert,
    Fähigkeit = Kompetenz: Der Abschnitt 6.2.2 hat jetzt den Titel „Kompetenz, Schulung und Bewusstsein“ statt wie bisher „Fähigkeit, Bewusstsein und Schulung“. Dies ist sicher nicht die bedeutendste inhaltliche Änderung, aber die einzige, die die Gliederungsstruktur der Norm betrifft. Außerdem wird jetzt statt des Begriffes „Fähigkeit“ der Begriff „Kompetenz“ verwendet.

    Prozesse müssen festgelegt, nicht nur erkennbar sein: Dies gilt auch für ausgegliederte Prozesse, auf die sich die neuen Anmerkungen 2 und 3 dieses Abschnittes beziehen. In Anmerkung 3 wird explizit auf die Verantwortung der Organisation für die ausgegliederten Prozesse hingewiesen (4.1).

    Kompetenz durch Schulung: Die Organisation muss für die Schulung des Personals sorgen, um die notwendige Kompetenz zu erreichen, und auch dafür sorgen, dass diese Kompetenz erreicht wird. Bisher wurde das umschrieben mit: „die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen beurteilen“ (6.2.2).

    Umwelt- und Arbeitssicherheitsaspekte: In Abschnitt 6.4 wird jetzt in einer Anmerkung klargestellt, dass „Arbeitsumgebung“ auch die physikalischen und sonstigen Arbeitsbedingungen, wie z. B. Lärm, Temperatur, Feuchtigkeit etc. einschließt. Das bedeutet, dass jetzt auch umwelt- und arbeitssicherheitsrelevante Aspekte ausdrücklich angesprochen werden.

    Software-Verifizierung und Konfigurationsmanagement: Bei Verwendung von Computersoftware zur Überwachung und Messung wird jetzt deren entsprechende Verifizierung und ein Konfigurationsmanagement gefordert. (7.6, Anmerkung)

    Ermittlung der Kundenzufriedenheit: Eine neue Anmerkung zu Abschnitt 8.2.1 führt konkrete Beispiele für die Ermittlung von Angaben zur Überwachung der Kundenwahrnehmung auf, z. B. Kundenzufriedenheitsermittlungen, Umfragen unter den Nutzern, Analysen entgangener Geschäftsabschlüsse etc.

    „soweit zutreffend“: In einigen Fällen sind die Änderungen mit einer gewissen Abschwächung bzw. Differenzierung der Anforderung verbunden, nämlich durch Ergänzung von Einschränkungen wie z. B. „soweit zutreffend“ (4.1e), „wo zutreffend“ (6.2.2b, 7.5.5) oder „wo praktikabel“ (8.3).

    „aufrechterhalten“ statt „führen“: Eine Reihe von Änderungen kommt durch die Korrektur der Übersetzung des englischen Originals ins Deutsche zustande, z. B. wird „maintain“ jetzt mit „aufrechterhalten“ anstelle von „führen“ übersetzt (7.5.4, 8.2.2, 8.2.4, 8.3)

    „Selbstverpflichtung“ statt „Verpflichtung“: Auch diese Änderung ist eine neue Übersetzung des englischen Begriffes „committment“ (5.1)

    Tätigkeiten nach der Lieferung: Im Zusammenhang mit der Ermittlung der Anforderungen in Bezug auf das Produkt (7.2.1) werden in einer neuen Anmerkung einige Beispiele für die Tätigkeiten nach der Lieferung genannt, z. B. Gewährleistungsmaßnahmen, Instandhaltung, Wiederverwertung, Entsorgung.
    von TÜV Media GmbH

    http://www.qm-aktuell.de/archiv.php?abstract_id=56&WA=WANL_2008-069

    Sind schon einige Punkte.
    Es ist auch das Risikomanagement ein Thema (z.B Wechselwirkungen im Betrieb)
    Falls Fragen einfach melden.

    pen_26
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    Versuche es unter der Adresse http://www.wanzel.com. die haben ein Gerät zu prüfen der Folienhaftung.

    pen_26
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    als Antwort auf: Prozesslandschaft #54153

    Hallo hagazuza,
    wäre nett wenn Du mein Postfach füllen könntest.
    Danke im voraus.

    pen_26
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    als Antwort auf: Organigramm #54004

    Kann ich Michael nur zustimmen, bitte die Schnittstellen wie z.B. Recht nicht vergessen.

    pen_26
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    als Antwort auf: Freigabe Meßlehren #53813

    Die Messuhr nicht vergessen zum überprüfen. Ebenfalls die Rückführung der Messmittel mit denen geprüft wird am Protokoll nicht vergessen. (geprüft mit)

    pen_26
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    Hallo Qualyman,
    toller Ansatz mit dem Flugzeug. Leicht zu verstehen. Gratuliere. Werde ich mir merken.

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