Hallo Dino,
wahrscheinlich habe ich meine Frage nicht ganz deutlich gestellt. Meine eigentliche Frage ist, ob jedes MP (auch der Klasse 1) bei einer benannten Stelle gemeldet werden müssen. Im MPG werden zwei unterschiedliche Begriffe verwendet, zum einen klinische Bewertung (§19) und zum anderen klinische Prüfung (§20). Wann ist eine klinische Bewertung anzuwenden und wann eine Prüfung? MPG §20 Abs. 6 sagt, dass nur klinische Prüfungen angemeldet werden müssen.
Wäre super wenn mir das einer erklären kann, vielleicht stehe ich auch im Moment nur auf dem Schlauch und die Antwort ist total simpel!
Grüße